Ich hab solchen Schiss ...

  • 850-625 = 75/100/50 = 225 Euo NK möglich - das ist ne ganze Menge - soviel hatte ich mit 2 Personen noch nie - liegt natürlich am Haus und an der WOhnung


    Stutzig macht mich der Bezug zum 01.11. - warum fand sie bisher kein Mieter? Soetwas gibt es hier nur bei Wohnungen mit Mängeln.

  • Ich wohne selber in Hamburg, daher mein persönlicher Rat: Wenn sie Dir insgesamt (Lage! Hell? Trocken?) gefällt, nimm die Wohnung. Etwas Günstigeres wirst Du vermutlich nicht finden...


    Bei den NK wird Wasser aller Wahrscheinlichkeit nach nicht enthalten sein - das solltest Du also noch einkalkulieren. 60 Euro Heizkosten könnten meiner Erfahrung nach hinkommen - wenn es nicht gerade ein EG Wohnung ist.


    LG
    Eskima

    Einmal editiert, zuletzt von eskima ()

  • So, ich war nach der Arbeit noch mal da um zu "fühlen" wie die Gegend dort so ist und auch um die Schule anzusehen. Lustigerweise habe ich direkt meine potentielle Nachbarin kennen gelernt - sie ist Alleinerziehend und hat einen 10 jährigen Sohn und ich fand sie echt nett. Ich bin dann zur Schule, welche mir auch ganz gut gefiel. Mutigerweise habe ich einen Erzieher angesprochen, der sagte, dass nicht ganz klar sei, ob die Tochter aufgenommen werden könne, weil sie nicht mehr als 27 Kinder aufnehmen könnten und das nun in den Ferien niemand beantworten könne, ob es einen Platz gibt - falls nicht, müssten wir auf eine andere Schule ausweichen! :wand
    Man muss schon sagen, dass dieser Umzug krass wäre - im Augenblick wohnt das Kind weit ab vom Trubel im Grünen - hier sagen sich Fuchs und Hase gute Nacht und die andere Adresse ist mitten im Kiez und wenn man aus dem Innenhof herausgeht, dann wartet dort eine vierspurige Straße + in der Mitte fährt die Straßenbahn - die Schule ist also ungewiss und die Miete wird mich am Ende fressen. Auf Grund der Staffelmiete könnte ich nicht mal 5 Jahre dort bleiben und es ist auch nichts, wo ich das Kind mal alleine in den Hof gehen lassen könnte. Ich weiß nicht - auf der einen Seite habe ich den Druck ausziehen zu müssen auf der anderen Seite habe ich nicht mal einen Gerichtstermin, der Hoffnung auf einen baldigen Beschluss gibt - ich werde 850 EUR Miete für den November und vielleicht Dezember zahlen, obwohl ich die Wohnung nicht beziehen kann - wenn es jetzt mein Traum wäre dort einzuziehen, dann würde ich das riskieren aber ich fühle das gerade nicht …. :kopf Ich sehe mich eher verzweifelt in der Bude und kann am Leben drumherum nicht teilhaben, weil mich die Miete frisst …. Ich fürchte ich muss noch weiter suchen! :flenn

  • P.s.: "Staffelmiete in Höhe von 3 Prozent über 10 Jahre" - heißt was genau? Jährlich plus 3%? Oder insgesamt nach 10 Jahren eine Steigerung von 3%? (Letzteres wäre günstig, da in dieser Zeit keine weitere Mieterhöhung erfolgen kann!)


    Wenn Dir die Miete insgesamt zu hoch ist und Bauchweh bereitet, dann bleibt nur eine kleinere Wohnung (10 Euro/qm ist in HH ja leider als günstig anzusehen :-/ ). Je nach Schnitt der Wohnung gehen ja auch unter 60 qm für 1 Elternteil plus 1 Kind - sogar 2 Zimmer gehen prima, wenn z.B. die Küche entsprechend groß ist und als "Wohnmittelpunkt" genutzt werden kann. (Sie muss ja auch nicht für ewig sein, die Wohnung...)


    Schreib mir doch gerne mal eine PN, wo in HH Du etwas suchst. Ich habe die leidige Wohnungssuche gerade erfolgreich hinter mich gebracht - vielleicht kann ich Dir irgendwie helfen.


    LG
    Eskima

  • Ja, wenn Dir Dein Bauchgefühl "Nein" sagt, dann lass es tatsächlich lieber. Du wirst etwas anderes finden, ganz sicher!

  • Danke ihr Lieben,


    nein, 3 Prozent pro Jahr für 10 Jahre. Ich wär praktisch schon beim Einzug am Limit und eigentlich brauche ich keine 63 qm und Balkon - mir reichen auch 55 qm ohne Balkon und zwei Zimmer. Wohl fühlen müssen wir uns und dazu gehört eben auch, dass ich am Ende des Monats auch noch im Stande bin mit dem Kind mal in den Zoo zu gehen oder ihm neue Schuhe kaufen zu können ….


    Ich bin gerne bereit Kompromisse einzugehen - wenn die Wohnung mich schon finanziell ruiniert, dann soll es wenigstens "fast" perfekt sein und nicht OK. Urlaub und Luxus brauche ich nicht aber am Hungertuch nagen ist es auch nicht …
    Liebe Grüße
    Ratsuchend37

  • Hallo ihr Lieben,


    hier mal wieder ein Lebenszeichen mit einem Zwischenstand.


    Wie sich herausgestellt hat, hat der KV nicht den Antrag auf Befangenheit gegen den VB gestellt, sondern noch viel einfallsloser, er hat ihn gegen den Richter stellen lassen, weil dieser den Termin nicht verschieben wollte. Das Gericht hat jetzt einen neuen Termin zur Anhörung durch einen anderen Richter festgesetzt - leider erst Mitte November. Ich hoffe, dass das die Erfolgsaussichten des KV weiter schmälert, wobei sie eh schon nicht rosig für ihn sind durch den Bericht vom VB.


    Leider gibt es nun ein weiteres Problem und ich brauche Eure Hilfe. :anbet Ich versuche (trotz Top-Bewerbungsunterlagen, festem Einkommen etc. pp) eine geeignete Wohnung zu finden - alle Wohnungen, welche ich im gewünschten arbeitsnahen Umfeld gefunden habe, sind UNBEZAHLBAR oder unzumutbar. Bevor ich weit an einen mir fremden Randbezirk ziehe (wo ich mich ja jetzt schon befinde), habe ich überlegt, dass es dann wohl vernünftig wäre hier im Kaff eine Wohnung zu suchen. Da der Vater in seinem Vergleichsvorschlag aber angegeben hat, dass er damit einverstanden sei, dass ich mit dem Kind im Kaff eine Wohnung nehmen dürfe (obwohl er ja selbst einen Antrag auf alleiniges ABR vorher gestellt hat), habe ich nun Angst, dass mich das Gericht mit einem Vergleich vor die Tür schickt, wenn ich einräume mir unter Voraussicht doch erst mal im Kaff eine Wohnung nehmen zu müssen, weil ich nichts geeignetes in "Mitte" finde.
    Wie also argumentiere ich vor Gericht um weder wankelmütig dazustehen und nicht in einem Vergleich zu enden? Ich dachte an etwas wie "Herr Richter, temporär konnte ich keine arbeitsnahe Wohnung finden, da der Wohnungsmarkt keine hergibt und ich bin gewillt, vorerst bis zu den Sommerferien eine Wohnung im Ort zu beziehen (wenn ich denn eine finde) und das Kind auch folglich bis "mindestens" zu diesem Zeitpunkt nicht die Schule wechseln lasse". Kann ich das so sagen? Das klingt doch irgendwie sch..sse oder? Ich spekuliere darauf einerseits meine Chancen auf das ABR zu erhöhen, da ich einräume gewillt zu sein, dass Kind vorerst in der Schule zu lassen, insofern ich eine Wohnung im Kaff und nicht in Arbeitsnähe finde und andererseits will ich nicht, dass ich am Ende mit einer Einigung rausgehe. Im meinem Kopf ist schon wieder alles wirr. Könnt ihr mir bitte helfen? Wie verpacke ich das in Worte ohne am Ende blöd aus der Wäsche zu gucken? Vielleicht sollte ich auch behaupten, dass ich mir überlegt habe, dass ich doch besser im Kaff bleibe und das Kind in der Schule bleibt und wenn ich dann das ABR bekomme, dann kann ich lt. Anwältin auch dann noch innerhalb von Berlin umziehen. AHHHH, was soll ich tun? 8|:crazy:wacko:


    Liebe Grüße und Danke,


    Eure Ratsuchend37

  • Einen faulen Kompromiss würde ich bei einer Wohnung nicht eingehen. Jetzt im Ort zu bleiben, wo Du eigentlich woanders hinwillst - wer sagt Dir, dass nicht im nächsten Monat DIE Wohnung wartet? Suchst Du nun in Hamburg oder in Berlin? Dein letzter Beitrag und auch der mit der Straßenbahn irritieren mich da etwas (in Hamburg gibt es keine Straßenbahn mehr). Falls Hamburg, kannst Du mir gern eine PN schreiben mit dem Stadtteil, ich suche auch gerade, wenn auch nicht so dringend.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wie also argumentiere ich vor Gericht um weder wankelmütig dazustehen und nicht in einem Vergleich zu enden?


    Ich bin mir nicht sicher, ob die Wohnungssuche und der Abschluss des Verfahrens etwas miteinander zu tun haben. Jeder weiß ja, dass Wohnungsraum in Großstädten ganz schwer preiswert zu bekommen ist, die Mietpreisbremse von 2015 hat da wenig geholfen. Wenn Du nicht möchtest, dass das Verfahren in einem Vergleich endet, dann genügt es m. E., das auch ganz klar so zu sagen. Vielleicht hilft es aber, vermitteln zu können, dass Du aktiv suchst (also z. B. auch, indem Du eine Annonce aufgibst). Wichtiger scheint mir aber, dass Du glaubhaft machen kannst, dass Du eine Perspektive hast, einen konkreten Plan und auch selbst etwas dafür tust, diesen Plan zu verwirklichen, unabhängig davon, was der KV sich so einfallen lässt. Und diese Unabhängigkeit wird auch dazu beitragen können, dass Du vor Gericht eben gerade nicht wankelmütig wirkst.

  • Wie sich herausgestellt hat, hat der KV nicht den Antrag auf Befangenheit gegen den VB gestellt, sondern noch viel einfallsloser, er hat ihn gegen den Richter stellen lassen, weil dieser den Termin nicht verschieben wollte.


    So, und wieso erfährst du das erst jetzt? Das hätte doch deine RA schon wissen müssen. Das war dann doch von vornherein klar.


    Das Prozedere ist normal. Da prüft nun ein anderer Richter, ob der Richter befangen war, und solange macht dann dieser eben nicht weiter. Heraus kommen wird war er nicht. Aber nun hast du in der Zwischenzeit ja einen anderen, was an und für sich auch nichts ändert. Dieses Spiel habe ich mehrfach durch.


    Mit den Städten bin ich auch allmählich durcheinander. Erst HH, jetzt Berlin...


    Du hast 1400 plus KG, glaube ich, oder? Hast du dich jetzt mal nach Wohngeld erkundigt?


    Da kannst du dann vielleicht etwas anders rechnen.


    Du leierst diesen ganzen ABR-Prozess an, um in die Nähe deiner Arbeitsstelle zu ziehen, zweimal wurde dir eine Wohnung angeboten, die du nicht genommen hast, was vielleicht auch ok war zu dem Zeitpunkt, aber auch zeigt, dass es dort welche für dich gibt.


    Jetzt überlegst du nicht mehr dort hinzuziehen? Bzw später, oder zweimal umzuziehen, obwohl du total pleite bist?


    Also, dann doch lieber ne kleinere Wohnung und wenn es mit den Finanzen besser ist, nochmal in eine etwas größere. Aber wenigstens in der Gegend in der ich mich sowieso wohl fühle.


    Lies doch bitte selbst nochmal deine erste Seite in diesem thread!


    Viel Glück

  • Hallo Thursday,


    Danke. Um mich zu schuetzen spreche ich hier von einer anderen Großstadt ... (Wink mit dem Zaunpfahl). Die Wohnung mit knapp 60 qm hätte mich am Ende 950 EUR gekostet (neben einer Hauptstraße gelegen, 10 Jahre Staffelmiete und 3 Jahre Mindestmietdauer) - ich bin doch nicht Lebensmüde sowas zu unterschreiben und ja, am Anfang als ich diesen Thread hier erstellt habe, hatte ich keine Ahnung wie der Wohnungsmarkt ausschaut. In den Vergangenen Monaten habe ich sicher 20-30 Wohnungen angesehen - von "Kleiner" kann hier nicht die Rede sein - ich suche nach einer 2-Zimmer-Wohnung ab 50 qm für max 850 EUR warm - ich suche nicht nach einer Traumbude mit 65 qm, 3 Zimmern, Balkon und Hintergarten, EBK und Badewanne!!! Und ja, Wohngeld bekomme ich nicht - mein Einkommen liegt bei 1450 EUR und 13 Monatsgehältern - ich bin über dem Satz. Ganz so leicht wie manch einer denkt, mache ich es mir nicht. Ich bin am Rande des Wahnsinns - das hier ist kein Luxusproblem! Der Wohnungsmarkt ist leergefegt!


    VG, Ratsuchend


    PS: Und weshalb ich das jetzt erst erfahre weiß ich auch nicht. Mein RA hatte keine Information hierüber. Da kam nichts vom Gericht und auch nichts von der Gegenseite. Der KV hat es mir gesagt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Guten Morgen,


    so wie es aussieht, gibt sich der KV geschlagen - ich hab meine Anwältin gestern im Drogeriemarkt getroffen und sich berichtete, dass ich ein Schreiben per Post erwarte - der Vater stimme einem Umzug innerhalb der Großstadt zu ... das macht er doch nur, damit dass Gericht mir das ABR nun nicht gibt oder? Ich bin gespannt ob in dem Vergleichsangebot auch steht, dass das Kind die Schule wechseln darf, sonst ist der Wisch nichts wert oder? Sehe ich das richtig, dass das Gericht mir das ABR nicht mehr geben wird dann, weil der KV ja dann einem Umzug eingewilligt hat? In Sachen Wohnungssuche hat sich gerade auch etwas aufgetan und es kann sein, dass ich ab 01.01. eine Wohnung im Traumbezirk in der Nähe der Arbeit habe! Ich hab das Gefühl es könnte jetzt doch noch alles gut werden! :strahlen

  • Sehe ich das richtig, dass das Gericht mir das ABR nicht mehr geben wird dann, weil der KV ja dann einem Umzug eingewilligt hat?


    Wenn der KV einem Umzug des Kindes zustimmt, welche Gründe gibt es dann, ihm das ABR zu entziehen? Wie könnte die alleinige Übertragung des ABR auf Dich das Kindeswohl besser sicherstellen, als wenn es bei Euch gemeinsam bleibt? Da Anträge auf ABR immer wieder (neu) gestellt werden können, bringt das Dir m. E. nicht viel, ich würde mich trotzdem nicht auf einen Vergleich einlassen, weil eine Einwilligung auch jederzeit wieder zurückgenommen werden kann. Wenn das Kind mit Dir an Deinem neuen Wohnort einziehen wird, dann wird die Zeit für Dich arbeiten, aber Du solltest in jedem Fall eine klare Vorstellung davon haben, wie Du das Kind betreuen (lassen) wirst / willst.

  • In aller Eile, darum nur kurz die "rechtliche" Info: Es kann gut sein, dass das Gericht dann nicht mehr über das ABR entscheidet. Denn ihr als Eltern habt euch ja geeinigt. So, wie es eigentlich sein soll.


    Das bedeutet aber für die Zukunft: Will der Vater etwas an der Situation ändern, wo das Kind lebt, dann kann er das nicht mehr auf Augenhöhe mit dir. Sondern der Zustand, dass das Kind bei dir lebt, ist festgeschrieben. Der Vater müsste - wenn du mit seinen Vorschlägen dann nicht einverstanden wärst - klagen. Und in der Klage müsste er begründen, weshalb es für das Kind bei ihm ganz "erheblich" besser wäre als bei dir. So hat es das OLG Hamm in einem Grundsatzurteil ausgeführt, auf das sich alle FamGerichte stützen.
    Ein Wechsel des Kindesaufenthaltes ist dann eigentlich nur noch möglich, wenn du dich als Mutter weit unter dem Duchschnittsmutterstandard bewegen würdest oder der Vater ein Übervater wäre - oder wenn das Kind selbst deutlich und glaubhaft den Wechselwunsch äußern würde (ab 12 Jahre müsste so ein Wunsch zwingend vom Gericht bei der Entscheidung mit berücksichtigt, allerdings nicht zwingend befolgt werden bei der Entscheidung).
    Kommt es so, wie du beschreibst, ist alles für dich "in festen Tüchern".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Volley,


    vielen herzlichen Dank für die Erklärung. Wie müsste ich mich nun konkret verhalten? Dem Vergleich zustimmen und die Verhandlung im November gar nicht mehr stattfinden lassen? :hae:


    Der Vater will ein erweitertes Umgangsrecht - er möchte das Kind alle 14 Tage von Donnerstags nach der Schule bis Montags zur Schule ...


    Liebe Grüße und Danke, Ratsuchende