Hallo Ihr Lieben!
Mein Sohn macht mal wieder Kummer. Er hatte kürzlich den schriftlichen Teil der zweiteiligen Abschlussprüfung (Zwischenprüfung).
Geprüft wurde in folgenden Bereichen:
Schriftliche Abschlussprüfung
Schwerpunktbezogene Aufgaben 100 Minuten
Bauwerke im Tiefbau 100 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 40 Minuten
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Sohnemann hat nicht gelernt, weil er der Meinung war, er kann das auch so.
Noten hat er wie folgt:
Schwerpunktbezogene Aufgaben Note 5
Bauwerke im Tiefbau Note 4
Wirtschaft und Sozialkunde Note 3
Gesamtnote daraus = 4
Hat er laut der Bestehensregel deb schrifltichen Teil nun noch geschafft oder nicht? Praktische Prüfung ist Anfang Juli.
Wer kann mir weiterhelfen? Er hat ja in zwei Teilbereichen mindestens 4 aber er hat auch einmal 5... Und ausgerechnet die Schwerpunktbezogenen Aufgaben, ich mein... das ist ja Grundwissen.
Ob eines der Fächer Sperrfach ist, weiß ich leider nicht. Ich kann auch nichts darüber finden. Vielleicht weiß ja von Euch jemand Bescheid. Ich würde nur gerne wissen, ob mein Sohn mir die Wahrheit sagt. Wenn er überhaupt was sagt. Und ich weiß nicht, ob ich traurig oder wütend oder gleichgültig sein soll. Ich bin es langsam müde.