Spielsachen der Kinder beim UET = Eigentum der Kinder?

  • Seit einigen Monaten nun gehen meine Kids nicht mehr zum Papa, es gibt Gründe die beim Vater liegen, die dieser nicht ändern will. Ein Umgang ist so aufgrund dessen nicht möglich da nachweisliche gesundheitliche Schädigung des einen Kindes stattfindet ( das andere ist nicht sein leibl. Kind). KV hat nun endgültig den Kontakt abgebrochen zu den Kindern, das letzte was von ihm kam war: "Da ihr nicht mehr zu mir kommt, werde ich eure Spielsachen bei E*ay verkaufen" .


    Die Kinder hängen an den Sachen, teilweise ist da noch Babyspielzeug mit bei von vor der Trennung, wir hatten zur Trennung die vorhandenen Spielsachen aufgeteilt, es sind sogar noch Sachen von meinem erwachsenen Kind und meinem Bruder dabei.


    Was kann ich tun, damit Ex diese Sachen - die u.a. auch Kindheitserinnerungen sind - nicht verkauft? Kann ich ihm das irgendwie verbieten? Gerichtlich? Mein erwachsenes Kind ist stocksauer und ist am überlege, die Sachen einzuklagen, mein Bruder ebenso. Aber kann ich das auch mit den Sachen der Kids machen? Die älteren sachen sind noch aus Ehezeiten und die neuen Sachen sind alles Geburtstagsgeschenke oder Sachen die die Kids selbst gekauft haben mit Taschengeld vom Papa. Leider haben sie die Sachen nie mit nach Hause nehmen dürfen, weil der Papa Angst hatte, dass die Kids dann nicht mehr zu ihm kommen.


    Mir gehts jetzt in dieser Angelegenheit nur darum, ob diese Spielsachen Eigentum des Vaters oder der Kinder sind und ob der Vater diese Sachen gegen den Willen der Kinder verkaufen darf ( u.a. auch um sie zu erpressen oder zu bestrafen, weil sie nicht zu ihm wollen) .


    Die Fronten sind verhärtet, leider, Next spielt eine große Rolle darin, es war ihre Idee, die Sachen zu verkaufen.


    Hat jemand Rat? Die Kinder selber können es nicht klären, sie sind behindert, eins davon Autist. Was kann ich tun?

  • er kann verkaufen was er will. wer will es ihm verbieten. es wurde den kindern zum spielen zur verfügung gestellt und heißt nicht automatisch, dass sie es behalten dürfen. es verbleibt beim vater und andere kinder spielen ja auch damit.

  • so ärgerlich es ist...
    was bringt es Euch, wenn ihr dagegen vorgeht, und dann z.B. die paar Euro erhaltet, die er bei Ebay dafür bekommen hat? :-(
    Ihr möchtet die Erinnerungen... und die wird er Euch wohl nicht zurückgeben :kopf


    Am ehesten sehe ich eine Möglichkeit, dass das erwachsene Kind hier versucht, mit dem Vater einen Termin zu machen, sich am Riemen reisst, und versucht,
    wenigstens die Wichtigsten Erinnerungsstücke zu erhalten :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • So einfach ist das nicht laguso,


    Dinge, die sich die Kinder von ihrem Taschengeld gekauft haben sind das Eigentum der Kinder, ebenso wie alle Geschenke (auch die, die vom Vater kamen)


    Kinder haben da nicht weniger Rechts als Erwachsene. Oder gibts du Geschenke wieder zurück, wenn man sich nicht mehr versteht

  • Zitat

    er kann verkaufen was er will. wer will es ihm verbieten. es wurde den kindern zum spielen zur verfügung gestellt und heißt nicht automatisch, dass sie es behalten dürfen. es verbleibt beim vater und andere kinder spielen ja auch damit.


    Ich glaube, da hast du was mißverstanden. Nur das jüngste Kind ist auch sein Kind, das Spielzeug ist aber von allen meinen Kindern und von meinem Bruder und das meiste war schon vorhanden, bevor ich den KV überhaupt kannte. Es spielen keine anderen Kinder damit. Mein erwachsener Bruder hat meinen Kindern das Spielzeug zum Spielen überlassen als Leihgabe, aber nicht geschenkt, ihm war es recht dass wir nach der Trennung die Spielsachen aufgeteilt haben, aber auch da sagte mein Bruder, dass es geliehen sei, aber nicht geschenkt.
    Und auch von meinem erwachsenen Kind die Sachen gehören ihm nicht. Als wir uns trennten war auch dieses Kind noch um einiges jünger und spielte ganze 2mal damit bei ihm, danach wollte er es nicht mehr sehn :-( Diese Sachen gehören meinem erwachsenen Kind und nicht ihm.
    Und die Sachen vom nächsten Kind, vor allem sie Spieluhr etc. waren auch schon da, bevor KV überhaupt in unser Leben trat.


    Die Sachen die sonst noch beim KV sind, sind u.a. Sachen von hier zu Hause wie Plüschi, was versehentlich vergessen wurde und wonach seit langer Zeit hinter hertelefoniert wurde - ohne Erfolg, es wird immer noch tränenreich vermißt, und dann eben alle Geburtstagsgeschenke von den Gästen der Feiern, die bei ihm stattfanden ( wir haben abwechselend die Feiern gemacht), das müßte doch auch Eigentum der Kinder sein, es wurde von anderen an die Kinder anläßlich der Geburtstage geschenkt. Und dnan noch die Sachen die die Kinder von ihrem Geld auf Flohmärkte gekauft haben, das müßte doch auch Eigentum der Kinder sein?


    Die Sachen die er gekauft hat und den Kindern zur Verfügung gestellt hat, um die geht es mir gar nicht, mir geht es wirklich "nur" um die Sachen der Kinder, die nicht von ihm sind, sondern von anderen oder vorher schon vorhanden waren, bevor es KV gab. Die Geschenke vom KV wollen die Kinder gar nicht, die sollen gerne bei ihm bleiben, nur das was ihnen gehört( gehört doch ihnen? ) .


    Wir wollen auch keine Euros dafür haben, sondern dass die Sachen nicht verkauft werden, sondern entweder bei ihm aufbewahrt werden oder an die Kinder ausgehändigt werden, außer die Sachen meines Bruders und meines erwachsenen Kindes, die wollen ihre Sachen sobald wie möglich ausgehändigt bekommen. Ex will aber weder Kontakt zu meinem Bruder, noch meinem erwachsenen Kind, da geht nix mit Termin, der blockt völlig ab.


    Wie kann ich schnellstmöglich den Verkauf der Sachen stoppen???? Noch hat er sie unter seinem Account bei Ebay noch nicht drin, er hat den Kindern ne Frist gesetzt von 7 Tagen, in der Zeit sollen sie zu ihm zum Umgang, sonst will er alles verkaufen. Umgang ist nicht möglich aus gesundheitlichen Gründen, da gibt es auch keine Diskussion drüber, fällt also weg.

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Wir wollen auch keine Euros dafür haben, sondern dass die Sachen nicht verkauft werden,


    das gehört dann wohl leider zu den Dingen, die man nicht ändern kann :kopf


    Also, wenn weder Dein Bruder, noch Grosskind etwas erreicht, dann ist es vermutlich gesünder für einen selber, sich damit abzufinden, wie es ist :frag


    abgesehen davon, dass der Nachweis wem was gehört (Zeugen ausserhalb der involvierten Familie, Quittungen, Vertrag über die "Leihgaben" etc.) vermutlich nicht zu erbringen ist und, (wie gesagt) im Besten Fall der Geldbetrag X rauskommt, bei dem ggf. noch nicht mal die Anwaltskosten gedeckt sind ;(


    (gefühlt glaube ich, dass er sie nicht verkaufen wird.... aber, das ist nur so ein Gefühl :frag
    Mein Ex hat unseren Kids Jahre nach der Trennung und den ganzen Streitereien den ganzen Kram "geschenkt" :kopf nur igendwie wollten wir die dann auch nicht mehr haben, und haben sie gespendet)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hm, also es gibt haufenweise Fotos mit u.a. den alten Legos aus den 70ern und 80ern mit meinem Bruder und auf der Kiste steht auch der Name meines Bruders. Und auch von den Sachen meines erwachsenen Kindes gibts zahlreiche Fotos mit dessen Spielsachen. Auch würden so einige der Schenker gerne aussagen wenn notwendig, an wen es geschenkt wurde.


    Zitat

    (gefühlt glaube ich, dass er sie nicht verkaufen wird.... aber, das ist nur so ein Gefühl


    Ich hoffe es wirklich sehr, ich hab seit dieser Nachricht einen Autisten, der jetzt absolut neben der Spur läuft und sich selbst verletzt hat :-( Ex weiß wie mein Autist tickt, ich verstehe nicht, warum er den Kindern sowas antut :-(

  • Du schreibst, ihr habt die Spielsahen aufgeteilt, als ihr Euch getrennt habt. Warum hast Du da denn nicht das Spielzeug, welches Dir gehört, bzw. Deinem großen Sohn , mitgenommen?


    Er wird argumentieren, es war gemeinsamer Besitz, ihr habt Euch geeinigt und somit hat jeder seinen Teil.


    Ich würde keine Energie in den unnützen Kampf stecken.


    Wenn Du seinen Ebayaccount kennst, beobachte den, bitte eine Freundin, das Zeug zu ersteigermn.
    Du kannst auch den Wohnort eingeben und das, was er verkaufen will als Suche.
    Zum Beispiel Lego Duplo und dann als Wohnort #hannover und dann privater Verkäufer.
    Wenn Du das als Suche eingibst, dann bekommst Du eine Nachricht, wenn etwas entsprechendes eingetsellt wird.
    Falls er es über einen anderen Account verkauft.


    Aber ganz ehrlich? Gerade Duplo kann man in jeder Menge,auch gerade aus unseren Kindertagen, auf Flohmärkten oder bei Ebay nachkaufen.


    Über das Spielzeug, was den "Kindern gehört" können tatsächlich die Eltern verfügen bis zu einem gewissen Alter. Ich könnte meinem Kind auch Spielzeug wegnehmen, wenn ich es für ungeignet halte ( und es dann bei Ebay verkaufen ).


    Das Stofftier, wenn es wichtig ist, versuch es nachzukaufen, es gibt sogar ganze Webseiten, wo man Stofftiere suchen kann.
    Vielleicht habt ihr ja noch irgendwo ein Foto.


    Im Übrigen, je mehr Ihr Euch von diesen Dingen abhängig macht, desto mehr spielt ihr dem KV in die Hände.


    Laß Dich nicht ärgern, mach Dich nicht abhängig von Deinem Ex.

  • Gemeinsamer Besitz war es definitiv nie :-(


    Zitat

    Du schreibst, ihr habt die Spielsahen aufgeteilt, als ihr Euch getrennt habt. Warum hast Du da denn nicht das Spielzeug, welches Dir gehört, bzw. Deinem großen Sohn , mitgenommen?


    Als wir die Sachen erstmal aufteilten war die Trennung in ein und derselben Wohnung ( das ging aufgrund des Mangels an anmietbaren Wohnungen und schlechter Schufa über fast 4 Jahre !). Der KV sollte die Sachen nicht ! mitnehmen in seine Wohnung in die er damals dann zog, die Aufteilung galt nur für die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, sie waren in der Zeit in seinem Teil der Wohnung untergebracht, sollten aber nie in einen Haushalt überwechseln, wo die Kinder nicht ihren Hauptwohnsitz haben.
    Der KV hat die Sachen trotzdem mitgenommen - gegen meinen Willen ( wir waren beide im Umzugsstreß, so dass ich das erst bemerkt habe, als die Kisten nicht aufzufinden waren), ich habe seinerzeit mehrfach versucht, die Sachen zurück zu bekommen, denn in meinen Augen ist es Diebstahl, es waren nie seine Sachen, sondern die meines Bruders und meiner Kinder ( seine Stiefkinder) aus Zeiten, bevor wir uns überhaupt kannten. Das Jugendamt argumentierte, es sei doch in Ordnung, dass die Sachen erstmal (!) beim KV seien, damit er was zum Spielen da hätte für die Kids ( kann ich durchaus verstehen, aber doch nicht heimlich stehlen ohne was zu sagen), er könne ja nach und nach selber Sachen anschaffen und uns die Sachen zurück geben - auf genau das ließ ich mich ein ( ebenso mein Bruder und mein erwachsenes Kind) - irgendwo haben wir das auch schriftlich festgehalten ( mit Stempel und Unterschrift vom damaligen Jugendamt), ich find das Schreiben nur momentan nirgends, weils schon so lange her ist und ich niemals damit gerechnet habe, dass er die Sachen verkaufen will. Ich hab ihm vertraut, dass wir die Sachen irgendwann zurück bekommen.


    Ich gehe mal davon aus, dass ich, wenn ich alle Kisten im Keller durchgesehn habe, hoffentlich das Schreiben gefunden habe. Damit müßte ich aber den Verkauf stoppen können oder? Uns gehts mittlerweile nur noch um die Sachen aus der Zeit, bevor wir zusammen kamen, die Sachen die ihm nie gehörten, sondern meinem Bruder und meinem erwachsenen Kind, denn die wollen unbedingt ihre Sachen zurück haben und sehen es beide so, dass er gestohlene Sachen verkaufen will, beide würde vor einer Anzeige nicht zurück schrecken, da habe ich auch keinen weiteren Einfluß drauf. Es geht auch nicht nur um Duplo, sondern um bestimmte Lego-Technik-Teile, die mein Bruder damals selber erstellt hat ( also Einzelstücke, die er aus Lego und weiteren Sachen zusammengebaut hat im Werkunterricht) , um alte Playmobilsachen, die es heute nur noch auf Flohmärkten für viel Geld zu kaufen gibt und alte Legofiguren, die es auch nur noch bei Ebay oder auf Flohmärkten für viel Geld gibt, Ex kann da durchaus eine Menge für einnehmen, diese alten Sachen sind sehr begehrt. Aber es geht nicht ums Geld, sondern um die Sachen, die kann man nur für viel Geld nachkaufen ( bis auf die Einzelstücke, die sind einmalig) .


    Als wir damals auszogen, habe ich versehentlich 11 CDs von Ex mit zwischen meinen CDs gehabt, die er damals sofort per Anwalt anmahnte, es sei sein Besitz, ich würde sein Eigentum unterschlagen. Dabei wußte ich nichtmal von den CDs, da wir, als wir die Sachen aufteilten auch die CDs aussortierten und ich davon ausging, dass er alle seine CDs hätte. Ich hab da nie wieder nach geschaut, da ich gar keinen CD-Player hatte ( den hat er behalten, genauso wie das meiste andere ) und die CDs waren in einer Kiste im Keller. Selbstverständlich hätte er mich auch fragen können nach den CDs, dann hätte ich gschaut und sie ihm gegeben, aber er war damals manisch und hatte ne Psychose und ich war ins einen Augen mal wieder Todfeind, also wurde der Anwalt angesetzt.


    Ob er momentan auch wieder manisch ist weiß ich nicht, aber in Manien verkauft er auch oft viele Sachen und weiß es anschließend nicht mehr. Momentan kommts mir aber eher vor, als wolle er die Kinder erpressen bzw. bestrafen, weil sie nicht zu ihm können/ dürfen ( wenn er die Auflagen beachten würde was den Umgang betrifft, wäre alles kein Problem, aber Ärzte sind in seinen Augen ja Scharlatane und machen alles nur, um ihm zu schaden und aus keinem andern Grund.....).

  • Stoppen kannst Du den Verkauf natürlich immer. Nur ist die Frage, ob Du davon erfährst.


    Das Schreiben wäre schon sehr wichtig, wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung gibt ist es doch super.
    Aber er kann natürlich behaupten, er hat Dir die Sachen zurück gegeben...

  • Ich bin zwar aus Österreich, aber ich denke, die Rechtslage wird in Deutschland ähnlich sein. Nach Auskunft meiner Scheidungsanwältin gehören die Sachen den Kindern, da sie für die Kinder angeschafft wurden. Man könnte über Gericht die Herausgabe dieser Sachen erzwingen. Wir haben nämlich gerade ein ähnliches Problem.

  • Ich bin zwar aus Österreich, aber ich denke, die Rechtslage wird in Deutschland ähnlich sein. Nach Auskunft meiner Scheidungsanwältin gehören die Sachen den Kindern, da sie für die Kinder angeschafft wurden. Man könnte über Gericht die Herausgabe dieser Sachen erzwingen. Wir haben nämlich gerade ein ähnliches Problem.

    Und dieses Statement findest du so wichtig, dass du dich noch vor 08:00 Uhr morgens in einem Forum anmelden musst um es in einen seit fast 1,5 Jahre verwaisten Thread zu posten ?

  • Ichtios wie unfreundlich von dir. Wenn der Post jetzt Trollmässig gewesen wäre. Aber so kein Grund für diesen Empfang.

    Wer sich nicht vorstellt und Allgemeinplätze in tote Threads wirft wird halt dementsprechend empfangen. Außerdem sind hier andere für die netten Begrüßungsgesten zuständig ;-)