Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • Wer steigt bei dem ganzen Geldkuddelmuddel überhaupt noch durch?


    Es wäre sinnvoller gewesen, gleich alles den Anwälten und dem Gericht zu überlassen. Dann gibt es auch Rechtssicherheit.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj
    Ja theoretisch schon und praktisch würde jeder das echt so
    knallhart durchziehen und jemanden finanziell zerstören,
    wenn er in der Situation wäre und die eigenen Kinder dran hängen?


    Hoffe er meldet sich heute nicht, dann verkaufe ich es unter dem
    Aufhänger, dass er nicht mitwirkt!


    Andernfalls könnte ich auch sagen, dass mir das alles zu heiß wird
    und wie du schon sagst zuviel Kuddelmuddel.


    Und ich muss mir euren Satz, dass das Gericht ihn zu nichts verdonnern
    wird, was nicht okay ist, merken!!! Es ist nicht meine Verantwortung, wenn
    er dann drüber lebt!

  • Und ja, mein Anwalt rechnet gerade aus,
    was EX ihm zahlen soll und EX stimmte zu,
    dass er das macht.


    Es ist alles schon weit getrieben und sogar das Amt
    spielt mit und jetzt ziehe ich doch zurück :-(


    Aber Vollebap sagte es wird mir sonst später mit
    dem Titel zum Verhängnis

  • So, habe nun EX geschrieben, dass er genug Chancen hatte,
    da er 0,00 zuverlässig ist. Schreibt mir oft erst 2 Tage später zurück,
    wollte gestern online Rückstand überweisen und tat es nicht,
    wollte Kaufvertrag vom Auto senden, tat dies ebenfalls nicht und
    sollte heute den Termin für den Titel machen und ich höre bis jetzt wieder nichts.


    Sorry, man kümmert sich doch darum oder?


    Und dazu unserer Tochter brühwarm alles erzählen und mich anpampen, dass
    ich mit nix zufrieden bin.


    Obendrein eure Warnungen - gut so - und die heutige Erkenntnis, dass ich den
    Rückstand angerechnet bekomme und später mit dem Titel Probleme.


    Nö, Danke, bin raus!!!


    Tut mir voll leid und ich hoffe ich halte das durch. Freue mich auf den
    Shitstorm morgen wenn ich mein Telefon wieder anschalten werde.

  • Ich würde wohl gar nicht mehr als Telefon gehen.
    Wenn er etwas klären will, kann er das auch schriftlich oder per Mail.
    Auf whatsapp würde ich persönlich nix geben, das hat im Ernstfall keinen Rechtsbestand.


    Wiederholt würde ich raten, den Kontakt zum Ex minimieren, dies den Fachleuten zu übergeben, und drauf bauen, was dabei rauskommt.
    Lieber legal und den Spatz in der Hand als diesen Heckmeck und die Taube auf dem Dach, und dies auch nur eventuell, möglicherweise und vielleicht.


    Emotional rausnehmen und es als Geschäftsbeziehung sehen. Dies hilft mir persönlich, mit unserm KV Unterhalt aber auch Umgang zu klären.
    Es ist kein Geheimnis, dass bei einem solchen Verhalten oft verletzter stolz eine große Rolle spielt.
    Würde er mit einem Geschäftskollegen so umspringen? Wohl kaum.



    Jona

  • Ich hoffe, dass du wirklich raus bist.


    Irgendwie kann ich dir das noch nicht abnehmen... ist jetzt nicht bös gemeint... du denkst an die Sanktionen des KV's die deine Kinder treffen können... das lässt dich ständig deine Meinung ändern und kippen. Dies ist nur allzu verständlich. Selbst wenn du alles tust was er will, wird er dennoch nicht auf die Kinder mehr Rücksicht nehmen. Er benutzt sie als Druckmittel und daran erkennt man schon jetzt, wie er weiter verfahren wird.


    Ich sehe es wie Jona und lasse alles was mit Geld zu tun hat vom Anwalt oder/und dem JA klären. Mein Exmann hat da auch große Problen mit, kürzte den Umgang und versucht mich ständig zu versichern. Ja, das ist hart und kostet unnötige Kraft und Nerven. Es wird aber... man gewöhnt sich dran und härtet ab.


    Es ist wichtig das du bei einem bleibst... und dieses Kuddelmuddel beendest. Du steigst am Ende da selber doch nicht mehr durch.

    5 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Warum willst du den Kaufvertrag vom Auto sehen, was hat deine Freundin damit zu tun ? sprich - grenz dich endlich von seinen Problemen und Machenschaften ab.
    Du kannst auch UVG aufstocken - also er zahlt Summe x pro Kind und das Amt stockt bis zur UVG Grenze auf.
    Lass die Profis arbeiten - so wird das nichts - er wird sich immer wieder entziehen.
    Kein Gericht wird ihn zu mehr verdonnern, als er leisten kann.

  • @Jona
    Genau das mim Spatz und der Taube sagte mein Partner :-)
    Ich habe Whatsapp sofort off gemacht und heute gleich dem Anwalt
    geschrieben, dass er den Antrag bei Gericht einreichen soll!
    Der Shitstorm war gar nicht so wild komischerweise. Er schrieb nur, dass
    seine Frau geweint hat und ich habe ihm die Adrese der Freundin nicht gegeben habe,
    damit er den Rückstand dort hin bringt, was mir aber so Bauchschmerzen machte, dass es
    ein Mitgrund für meinen Rückzieher war.


    @Marian14
    Ich bin wirklich komplett raus und dann hast so recht, er zieht die Kinder so oder so rein
    und selbst bei 1.500€ und 300€ laufender Unterhalt hieß es, dass ich unzufrieden mit allem bin.
    Nur der komplette Verzicht wäre für die ihn das gewesen, wo er dankbar gewesen wäre - oder auch nicht
    und es wäre selbstverständlich. Dass er unsere Tocher mit reinzieht ist auch ein Grund warum ich nun sauer bin.


    Lena
    Den Kaufvertrag wollte ich, da er zuerst sagte ich bekomme locker 3.000€ und später hieß es plötzlich das Auto brachte
    nur 4.500€ : 3. Never ever. Und ich lasse mich ungern anlügen. Wir haben den PKW vor drei Jahren mit nagelneuem TÜV
    gesehen. Alles Humbug. Und dann erzählen Kids natürlich, das fette Stereoanlagen, Laptop und Co. gekauft wurden.
    Irgendwer hier hat auch gesagt, dass genau das passieren wird :-)
    Ich mache gerne Deals, aber nur wenn er wirklich arm ist und irgendwie geht's ihm noch zu gut (Beispiel Thermomix, Jahreswagen)
    Genau das mit dem Verdonnern habe ich ihm heute auch geschrieben, das ist gut ;-)


    Greeny
    Ich habe von ihm nichts schriftlich, aber er leider von mir den Plan auf was ich verzichten würde unter welchen Bedingungen mit
    85% Titel. Hoffe das wird mir vor Gericht nun nicht zum Verhängnis :-(

  • Hallo ihr Lieben,


    bin gerade echt am Heulen, wurde bitter hintergangen, aber das wusstet ihr ja bereits :-(
    Gerade kam wieder ein Anwaltsschreiben von einem neuen Anwalt meines EX. Dies ist nun
    der 4. Anwalt in der Zeit und jedesmal zieht sich die Sch..... in die Länge, ich bin stinkesauer!!!


    Es klingt nun, als wolle mein Anwalt eventuell gar nicht mehr vor Gericht. Er will mich Montag
    zur Besprechung sehe, sonst ging das immer übers Telefon.


    Es wird auch die ganze alte Sorgerechts-Geschichte aufgewärmt, voll fies :-(


    Bitte helft mir nochmal


    "ist neben seinen drei leiblichen Kindern seiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet, da sie den gemeinsamen Sohn betreut....
    zudem bringt seine Frau noch zwei weitere Kinder mit in die Ehe, deren Vater keinen Unterhalt bezahlt, da er Hartz4 bezieht..
    Das Jugendamt verlangt derzeit 50€ Rückzahlung der UVG-Leistungen, welche sich jederzeit erhöhen können.
    (das Amt hat mit mir vereinbart sie gehen auf 25€ runter)
    Man sieht anhand der gesamten Konstellation 7 Kinder im Spiel, verteilt auf 2 Elternpaare, das eine erhebliche Belastung für
    beide Familien gegeben ist. (die 2 Kinder für die wir Unterhalt zahlen wurden dezent weggelassen)
    Das Ganze kann man schon nicht mehr einfach mit einem Programm von Gutdeutsch rechnen, es handelt sich um eine
    Patchworkkonstellation.
    Hier sind alle Unterhaltsbeteiligten auch nach Billigkeitsgesichtspunkten gleich zu behandeln.


    Darüber hinaus darf nicht vergessen werden:


    Ihre Mandantin verließ 2011 recht schnell die Ehe. Mein Mandant zog aus der Wohnung aus, auch wenn das bitter war.
    Nach 6 Monaten erhielt mein Mandant überraschend vom Jugendamt einen Anruf, er solle die Kinder nehmen (stimmt so nicht
    ganz, war alles mit mir und Ex langfristig bei Tisch geplant und besprochen, dass es nicht für immer ist, Geschichte kennt ihr vielleicht
    noch)
    Ihre Mandantin zahlte keinen Unterhalt (ja wie denn, wenn ich 3 Kleinkinder von 2012-2015 bekommen habe und nur stundenweise
    arbeiten war, Verdienst 1180€, Krippe 300€, da fuhr er doch mit UVG viel besser)
    Die genauen Hintergründe sind uns nicht bekannt, warum das vom Jugendamt so gewünscht wurde, wären aber vielleicht unter Umständen
    beachtenswert.
    (was soll das denn??)
    Es kam dann zu einem Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter Einholung eines Gutachtens, die die Erziehungsgeeignetheit der Eltern mit
    einschloss, wurde das ABR zunächst auf ihre Mandantin übertragen, und obgleich Beschwerde beim OLG, die Erfolg versprechen hätte können, bat das OLG
    bzw. wies darauf hin, dass mittlerweile die Kinder doch am Ort der Kindesmutter in der Schule von ihr angemeldet waren, die Kinder bei der Mutter zu belassen.
    Die Mutter hatte eigenmächtig die Kinder nach einem Umgangswochenende einfach nicht mehr zum Vater zurück gebracht.
    Unser Mandant handelte nicht sofort mit einer einstweiligen Anordnung.
    Der Unterzeichnende muss hier natürlich feststellen, dass er hier durchaus schon etwas ungewöhnliche Handlungen der Kindesmutter in diesem Fall sieht.


    Mittlerweile ist es auch so, Ihre Mandantin wirft unserem Mandanten oft vor, die Kinder würden beeinflusst werden von ihm bzw. gegen die Mutter gearbeitet,
    während des Umgangs der Kinder bei ihm. (ist wirklich nicht so, ich glaube ihr kennt meine Bindungstoleranz mittlerweile und ich tue eher mehr als weniger)
    Die Kinder lieben ihren Vater und sie haben natürlich auch keine so einfach Umgebung, da schließlich 3 Stiefgeschwister mit dem jetzigen Lebenspartner, der der
    leibliche Vater dieser 3 Stief-Geschwister ist, in der größeren Familie leben.


    Es ist so, dass sich die Geschwister untereinander sehr gut verstehen, trotzdem schwingt natürlich unterschwellig, in familienpsychologischer Sicht gesehen, eine
    Schwierigkeit in solchen Konstellationen stets mit.


    Das Ganze jetzt durch den neu angefachten Streit über Unterhalt wieder durch Vorwürfe Ihrer Mandantin an unseren Mandanten, die nicht gerechtfertigt sind,
    weiter aufzuheizen, halten wir für unklug.


    Jetzt zum technischen, was ihr Auskunftsbegehren betrifft:


    Ihre Mandantin zahlt nichts zum ehelichen Kredit dazu. Dieser ist abzusetzen, da mein Mandant Fahrtmittel zur Arbeit braucht. (sein Fahrzeug daraus existiert lange nicht mehr??)
    Es ist darüber hinaus auch zu sehen, dass auch das neue zusammengeführte Darlehen mit einfließen dürfte, da es sich um die Beschaffung eines PKW und Roller handelt.
    Dringend notwendig zum Erhalt der Lebensumstände der Familie, also existentiell.


    Zudem kommt dazu, dass ihre Mandantin keinen Unterhalt bezahlte in der Zeit als die Kinder beim Vater lebten und sich nicht am Darlehen beteiligt!
    Der PKW aus diesem Darlehen verblieb bei Ihrer Mandantin (ja, 4.200€ von 11.000€, Rest war seine Suzuki LTZ400 mit 7.500€, welche er jetzt "Roller" nennt :lgh )


    Auch wenn Unterhaltsschulden gegenseitig nicht verrechenbar sind, wird dies im Gesamtverfahren, wenn Sie ein solches noch einleiten wollen, eine Rolle spielen.


    Nach Abzug der Steuer verbleiben ein Jahreseinkommen von 26000€, wovon das Darlehen abzuziehen ist.
    Mein Mandant soll von seinem Resteinkommen 1600€ den Familienunterhalt für sich, seine Frau, das gemeinsame Kind bestreiten, und auch die beiden anderen
    Kinder müssen natürlich auch leben.


    Es ist denke ich klar, dass hier die Verhältnisse äußerst knapp sind, denn mein Mandant muss auch seine Arbeitsfähigkeit erhalten und Rücklagen für einen PKW bilden,
    außerdem muss er zum Umgang fahren, was ca. 300€ sind.


    Die Ehefrau meines Mandanten erhält keine staatlichen Leistungen mehr (gelogen, da sie mind. 150€ Betreuungsgeld hat)


    Zu seinem notwendigen Selbstbehalt besteht eine Differenz von gerade mal 500€ zum verbleibenden Einkommen bzw. 200€ nach Abzug der Umgangskosten
    (Korinthenkacke, da er mir sagte es bleiben ihm 1100€ und selbst da wollte ich ihm noch entgegen kommen :-( )


    Die Miete beträgt 680€ plus Wasser plus Heizungsnachzahlung.


    Wenn man jetzt von dem verbleibenden Geld diese 750€ Miete abzieht, die Fahrtkosten für Umgang rechnet und bedenkt, dass hiervon plus Kindergeld
    5 Personen versorgt werden müssen, wird die Problematik im vorliegenden Fall deutlich.


    Daher steht mein Mandant für Zahlungen für xy nicht zur Verfügung, damit er wenigstens den Umgang aufrechterhalten kann


    Ihre Mandantin ist aus der Ehe ausgebrochen, hat weitere Kinder, xy, gerade ein halbes Jahr alt,
    xy, 3 Jahre und xy, 4 Jahre."




    Bin ich blind oder steht da durch die Blume, dass mein EX, wenn ich Unterhalt verlange, sich wieder das ABR holen möchte?


    Mein Anwalt ist ehrlich gesagt auch nicht der engagierteste, nicht zuletzt, da ich auf Beratungsschein laufe.
    Ich hätte schon vor Monaten Klage eingereicht und er spielt das immer wieder mit und es geht hin und her :-(


    Wie argumentiere ich nun?
    Dass bei uns 5 Kinder da sind und mein Freund auch 700€ Unterhalt für noch zwei weitere Kinder zahlt bei 2500€ netto?
    Dass EX Stiefsohn zu arbeiten beginnt und dann auch Einkomme hat, was in die "Bedarfsgemeinschaft" fließen kann?
    Dass er in Insolvenz gehen soll, wenn es denn sooo schlimm ist?


    Kann ja nicht sein, dass "fremde" Kinder vorgehen, aber leider hat das mein Jugendamt hier auch gesagt,
    dass es erst kürzlich einen Fall gab.

  • Der ganze Rotz interessiert nicht.


    Wenn du damals keinen Unterhalt gezahlt hast - das kann man jetzt nicht verrechnen.
    Diese Alt-Kredit-Geschichte auch nicht - das macht man bei der Scheidung - hat rein gar nicht mit Kindesunterhalt zu tun.
    26.000 : 12 Monate sind 2150 Euro ggfls. plus Betreuungs- und Kindergeld - wenn nicht reicht mögen die Beiden bitte mit ALG II aufstocken.
    Der Verhandlung um den KU kann er sich natürlich gerne die Fahrten zur Arbeit anrechnen lassen, die Umgangsfahrten sind schon berücksichtigt 50 % Kindergeld werden beim KU angerechnet.


    Alle andere Lebensumstände und wer aus der Ehe ausgebrochen ist :tot Lass das deinen Anwalt kurz und knapp abschmettern -
    bei dem Heine würde ich ein Urteil von einem Richter wollen - das kann er dann auch zum aufstocken einreichen.


    Er hat sein Ziel erreicht - es dauert und du bist mal wieder verunsichert

  • Danke Lena!


    Ja, ich bin da zu emotional gestrickt, leider.


    Aber gibt es denn echt Urteile in diesen krassen Fällen, wo
    es nach Billigkeitsermessen geht? Angeblich soll es beim hiesigen Gericht
    ja erst passiert sein. Ich meine rechtlich ist die Düsseldorfer Tabelle nur ein Richtwert.


    Und was sollen die Anspielungen bei uns sei so eine schwierige Umgebung aufgrund der
    vielen Kinder und vielleicht müsse man mal nach den damaligen Umständen beim Jugendamt fragen?
    Empfindest du das auch als "Drohung" oder fehlt mir da die Objektivität?


    Und das Urteil bekommt ihr!! Hoffe ja dann mal auf November oder so :-(

  • Aber gibt es denn echt Urteile in diesen krassen Fällen, wo
    es nach Billigkeitsermessen geht? Angeblich soll es beim hiesigen Gericht
    ja erst passiert sein. Ich meine rechtlich ist die Düsseldorfer Tabelle nur ein Richtwert.


    Dann landet ihr vielleicht bei 76 oder 82 % der DD - aber glaub mir - das ist mehr als er freiwillig geben wollen würde.
    Wenn er unter die 100 % fällt - ist er ein Mangelfall - da wird extra hart geprüft .
    Fällt die neue Familie unter das Existenzminimum werden ihnen die Ämter helfen - da bist du die falsche Person.


    Diesen ganzen anderen Schlamonz lass an dir vorbeiziehen - das sind andere Baustellen und interessiert den Richter im KU Verfahren nicht.
    Sei achtsam - mach keine Fehler - stell die Kommunikation nur noch auf wesentliche Zeitabsprachen (ohne Wertung) um und ansonsten immer freundlich lächeln.
    Lass ihn nicht spüren das dir die Briefe und das Verfahren an die Nieren gehen - das ist sehr erfolgreich. Sprich mit deinem Anwalt - ob du alles lesen mußt ...
    das tut oft nicht gut.

  • Es ist grad ziemlich frustrierend. Mein Anwalt sagt Gericht macht gerade wenig
    Sinn, da fünf Kinder involviert sind, laut Gegenseite beim ehrlichen Kredit die
    Verkaufserlöse geteilt wurden, der Umfang aufrecht zu erhalten ist und da sagte
    er das von Zweckmäßigkeit weil unsere neue Miete 1700€ beträgt.


    Es heißt nun so in die Richtung wir seien zu "wohlhabend"


    Finde ich echt den Hit.


    EX hat 2200€ netto, 3 Kinder 2 Stiefkinder, zahlt keinen Unterhalt
    Mein Freund hat 2500€ netto 5 Kinder 2 Stiefkinder, zahlt 600€ Unterhalt


    Wo ist da noch die Gerechtigkeit?

  • Das ist alles sehr seltsam, was du hier vortraegst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist grad ziemlich frustrierend. Mein Anwalt sagt Gericht macht gerade wenig
    Sinn, da fünf Kinder involviert sind, laut Gegenseite beim ehrlichen Kredit die
    Verkaufserlöse geteilt wurden, der Umfang aufrecht zu erhalten ist und da sagte
    er das von Zweckmäßigkeit weil unsere neue Miete 1700€ beträgt.


    Es heißt nun so in die Richtung wir seien zu "wohlhabend"


    Kannst du mir sagen an welcher Stelle EURE MIETE da eine Rolle spielen soll?
    Mittlerweile zweifele ich an deinem Anwalt.
    Es geht um den Unterhalt der Kinder - nicht um die Miete, nicht um die Kids deines Freundes und auch nicht um Verkaufserlöse.

  • Nach meiner Lesart ist der Anwalt der TO der Ansicht, daß es bei dem Pflichtigen kein unterhaltsrechtlich relevantes Vermögen gibt und das Einkommen unter Berücksichtigung der bereinigenden Faktoren des KV wohl nicht reicht, um einen höheren Unterhalt festzusetzen. Jedenfalls im Ergebnis räumt er einem Rechtsstreit vor Gericht wenig Chancen ein, einen höheren Unterhalt festsetzen zu lassen.


    Wenn ein Anwalt meint, daß es sich nicht lohnt, zu prozessieren, sollte man nicht ganz gedankenlos darüber hinweggehen. Das kann mehrere Gründe haben.
    Entweder ist der Fall für den Anwalt nicht attraktiv, weil er zuwenig Geld für zuviel Arbeit hat (z. B. bei VKH), der Streitwert wird zu gering (und damit sein Honorar), oder das ist ausnahmsweise mal wirklich eine ehrliche Haut, der seinen Mandanten vor unnötigen Kosten eines verlorenen Rechtsstreits bewahren will. Die Kosten des Anwalts der Gegenseite zahlt man nämlich auch, wenn man selber VKH bekommen hat.
    Und ab und zu muß ein Anwalt auch mal für seine Reputation arbeiten und auch mal Fälle vorzeigen können, die er gewonnen hat.



    Zitat


    Mein Freund hat 2500€ netto 5 Kinder 2 Stiefkinder, zahlt 600€ Unterhalt


    Wo ist da noch die Gerechtigkeit?


    Willkommen im deutschen Familienrecht. Fünf Kinder, weniger als 2.500 Netto und 900 Euro Unterhalt.