Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • Ja, das ist sehr schwer, denn du kannst dir vorstellen, wie sich
    meine Tochter nach 9 Monaten Kontaktabbruch freute ihn wieder zu haben.
    Sie denkt ja es war, weil der Opa so krank war und dass das nun gegessen ist.
    Lässt er sie nochmal sitzen, dann weiß sie, dass er sie verarscht hat!


    Finde auch den Gedanken, dass ich dann Next's Thermomix und andere Dinge finanziere
    eh sehr abstrakt. Ist ja nicht so, dass man nicht schon einen gehabt hätte. Man musste natürlich
    vom TM31 auf den neuen 5er umsteigen, grrrrr. (Sorry! Emotionen!)


    Ich warte nun erstmal ab, ob er den Titel macht und den Rückstand zahlt.
    Wenn nicht, dann liegt es nicht an mir. Ich bin ihm weit genug entgegengekommen.
    Er möchte auch erst wissen, ob er dann meinen Anwalt zahlen muss bei Eingung/Rückzug.
    Vielleicht sagt er ja von selbst, dass wir das alles nun sein lassen und durch das Gericht
    berechnen lassen. Verstehe eh nicht, warum er unbedingt das Gericht meidet, wenn wir
    danach auch einen Deal machen können. Laut seiner Aussage "unnötige Umstände"
    Aha. Für den Titel muss er auch zum Amt usw.

  • Mit jedem Entgegenkommen machs du dich erpressbar, daher ist es gut, dass du sagst "bis hierhin und nicht weiter".


    So, wie es sich für mich darstellt, wird er die Kids so oder so wieder enttäuschen. Es ist egal, ob du da versuchst, was zu retten. Daher nimm es hin, dass die Kinder diese unschöne Erfahrung machen müssen. Manche Erfahrungen im Leben lassen sich nicht verhindern. Leider. Aber sie formen ja auch die Persönlichkeit.


    Bzgl. des KU bist du als BET sogar verpflichtet, ihn einzufordern, sonst können die Kinder die Differenz auch von dir verlangen. Der Titel und KU ist Kindesrecht. Mein Ex hat auch immer gedacht, mir mit dem KU ein schönes Leben zu finanzieren...klaro, das Kind lebt von Luft und Liebe und wird zum Schlafen im Keller an die Wand gelehnt. Seit der Titel gerichtlich abgeändert wurde, gibt es keinen Kontakt mehr zwischen Vater und Kind. Sohn steht da mittlerweile drüber. Ihm tut lediglich der fehlende Kontakt zur Schwester leid.


    Versuch damit zu leben, dass manche es nie lernen werden, KU vom Umgang zu trennen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Du kennst deinen Ex am besten, aber meinst du nicht dass diese Ruhe auch Kalkül ist, eben weil die Verhandlung bevorsteht? Ich würde mich da glaube ich zu gar nichts verpflichten.
    Mindestunterhalt steht den Kindern zu und ist entsprechend berechnet.


    Lass doch einfach deinen Anwalt machen und höre auf über Extra-deals nachzudenken, die dich sicher nur benachteiligen...
    Wenn du das laufende Verfahren plötzlich abbrichst mit eigenen Verhandlungen und Abschlüssen, hast du die Kosten zu tragen
    und bekommst weniger Unterhalt, als den Kindern zusteht...

  • Ja, das stimmt! Es ist nicht meine Aufgabe KU von Umgang und guter
    elterlicher Kooperation zu trennen, das muss schon er jetzt machen ;-)


    Danke euch. Ich berichte weiter, ob er den Titel gemacht hat.

  • Ex drohte aber an die Kinder nicht mehr zu holen und wenn er vor Gericht muss
    wegen mir und keine VKH bekommt, da er mind. zu 1/3 ein Haus und Grundstück
    besitzt, dann muss er die Gerichtskosten von ca. 12000€ selbst zahlen und
    evtl. sogar das ABR-Verfahren inkl. OLG und Gutachten und die Scheidung, da es innerhalb
    der 4-Jahres-Frist liegt.


    Wenn er 1/3 aus dem Verkauf von Haus, Grundstück und Auto bekommt wird das


    a) den Insolvenzverwalter interessieren
    b) bei einer VHK Prüfung zu einer Rückzahlung führen, egal ob es einen neuen Prozeß gibt oder nicht


    Ich weiß gar nicht, mit was er droht - das liegt doch eh nicht in deiner oder seiner Hand :frag


    Außerdem muss der Unterhalt ja nicht zwingend vor Gericht geklärt werden - das können auch zwei Anwälte
    oder Anwalt/Beistandschaft machen - da braucht es kein Verfahren.


    Wenn du noch keinen Anwalt beauftragt hast (bisher nur eine Beratung?) dann kannst du das auch immer noch an die Beistandschaft angeben,
    sollen die sich sein Träume und Geschichten anhören.

  • Es ist derzeit (angeblich) eine Erbengemeinschaft mit
    seinem Bruder, der in Insolvenz ist und danach das Haus
    übertragen bekommt.
    Die Erbengemeinschaft verkauft nicht und daher weiß ich
    nicht, wie das mit der VKH im Streitfall wäre, aber er weiß
    was was ich nicht weiß, denn früher hat ihn nichts davon
    abgehalten sogar noch zum OLG zu gehen - zahlte ja alles der Staat.


    Kann auch sein, dass er meine Kosten tragen muss, weil die VKH das
    nicht übernimmt habe ich heute gelesen.


    Das ist mir mittlerweile alles egal. Deal bis 20.07./31.07. spätestens
    oder Pech für ihn!! Ich bereue mich da so reingehängt zu haben,
    seitdem ich weiß, dass er Kids wahrscheinlich nimmer holt :-(


    Ich habe schon einen Anwalt beauftragt, der den Sums für das Gericht
    schon diktiert und berechnet hat. Wenn sie Frist am 11.07. ausläuft wird
    das eigentlich eingereicht.


    Was mir gerade einfällt, wenn das Auto aus dem Erbe verkauft wird,
    darf er dann erst Unterhaltsrückstände zahlen oder muss er erst
    VKH der letzten 4 Jahre zurück zahlen?

  • Das weiß ich nicht. Ist ja sein Bruder.


    Heute schrieb der Anwalt sie wollen bei einer
    außergerichen Einigung die Kosten von meinem EX,
    da die Staatskasse den Aufwand nicht deckt.
    Ist das rechtens? Ich meine ich verstehe, dass der A
    Geld möchte, aber der Beratungsschein war doch für
    außergerichtliche Tätigkeit und wenn ich ihn zurück
    gezogen hätte dann müsste ich doch auch nichts zahlen?


    Der Sinn des Scheines war ja nicht zum Gericht zu müssen
    und wenn Gericht dann VKH.


    Am Ende kommt EX jetzt nur der Forderung aus den
    Anwaltsschreiben nach.


    Anwalt will das bemessen an Rückstand plus Jahresunterhalt.


    Mit kann das jetzt auch egal sein, aber dann rückt diese Einigung wieder
    in Seite Ferne bzw. dass ich jemals den Rückstand auf einmal erhalte
    und nicht in 20€-Raten oder gar nicht, puh

  • Ich meine ich verstehe, dass der A
    Geld möchte, aber der Beratungsschein war doch für
    außergerichtliche Tätigkeit und wenn ich ihn zurück
    gezogen hätte dann müsste ich doch auch nichts zahlen?


    Hallo Falbala_2,


    doch, müsstest Du.


    Wenn Du Pech hast, darfst Du die Kosten des Kindesvaters gleich mit übernehmen, weil Du ja diejenige bist, die zurückzieht. Das wurde hier im Themenstrang bereits mehrmals angemerkt.


    Ebenfalls angemerkt wurde, dass die Unterhaltsvorschusskasse ganz und gar nicht erfreut wäre von Deiner Vorgehensweise (Kuhhandel) und dann eben mangelnde Mitarbeiter unterstellen würde. Je nachdem, wie viel Unterhaltsvorschuss dann zukünftig wegfallen würde und wie viel Unterhaltsvorschuss womöglich zurückgezahlt werden muss, kann das recht teuer (für Dich!) werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Aber was passiert, wenn der Vater jetzt einfach kurz
    vor Verhandlung den Titel macht und zu zahlen beginnt
    wie der Anwalt schon immer wollte? Dafür kann ich ja nix.
    Dann muss ich ja dem Anwalt sagen "Gericht überflüssig"
    Von mir aus zurückpfeifen hätte ich nicht gemacht, wenn
    ich Nachteile daraus habe.


    Das Amt wäre einverstanden mit einem außergerichtlichen
    Titel und froh ab Oktober nicht mehr zahlen zu müssen.
    Bis dahin würden sie noch übernehmen, auch wenn der Titel jetzt
    erstellt würde. Offiziell ist das kein Kuhhandel und ich betrüge
    das Amt damit auch nicht. Würde ich never ever machen.


    Wenn ich dann von EX weniger als der Titel sagt verlange, bin
    ich dumm, aber tue nichts Unrechtes (hoffe ich doch)


    Es kommt eh nicht so weit, denn wenn EX das abhängig davon
    macht, ob er meinen Anwalt zahlen muss oder nicht, dann sagt
    das alles. Er sucht jetzt für sich den günstigsten Weg und wie
    ich ihn kenne ist er so d.... (sorry) dass er es darauf ankommen
    lässt, weil er die aktuell ca. 870€ Anwaltskosten nicht hat.


    Dass dann später für ihn nochmal soviel drauf kommt, weil
    mein Anwalt ihm bei Unterlegen nochmal Kosten aufdrücken
    kann für das gerichtliche Verfahren, sieht er jetzt nicht.

    So oder so ist er jetzt am A...... (selbst eingebrockt weil er
    bis zum Schluss wartet)

  • ich weiß gar nicht wie er es immer wieder schafft dich in die Position des Entscheiders zu bringen - incl. schlechtes Gewissen.
    Soll sich sein Anwalt ordentlich mit deinem Anwalt einigen - er unterschreiben und zahlen = dann ist das Ding vom Tisch.


    Du mußt gar nichts !


    Und wenn er jetzt schon die 800 Flocken nicht hat - weil er bisher Leistungsunfähig war - woher soll dann die Kohle kommen ?
    Alles seine Baustellen - die er selbst nicht klärt. Die Vorschuss Kasse drängt doch wahrscheinlich schon ewig auf einer ordentliche
    Berechnung + Titel unterschreiben = kostet beim Amt gar nichts.

  • Ja, es stimmt. Ich mache mir den Kopf, telefoniere und schreibe überall
    rum, informiere ihn über den Sachstand und frage was er tun möchte
    und erhalte keinerlei Reaktion.


    Er hat nicht mal gestern Kids angerufen. Mit reicht es jetzt auch!!


    Entweder er kommt nun auf mich zu, macht den Titel und zahlt
    meinen Anwalt nebst Rückstand oder es geht bereits 11.07. ans Gericht.


    Echt eine Unart! Ich denke er hätte sich glücklich schätzen können
    bei meinem Angebot und anstatt Dankbarkeit / Zuverlässigkeit zu zeigen
    darf ich ihm noch seinen A..... hinterhertragen

  • Moin,


    jetzt hat er tatsächlich angerufen (manchmal glaube ich er liest hier mit)
    und gschimpft über den Anwalt
    und gesagt, dass dann weniger für mich bleibt :lgh
    Hat er immer noch nicht kapiert, dass das das Gericht nicht interessiert,
    was er hier und da sinnlos rumfinanziert.


    Am Ende der Debatte "ja, dann soll er die Rechnung schicken"


    Sagte dann noch einmal klar, dass er erst das Geld für den Rückstand haben muss,
    da ich mich nicht ständig vor meinem Anwalt zum Affen mache.
    Erst dann kann er die Kosten zahlen bzw. wir das außergerichtlich machen.
    Der Titel alleine reicht dazu ja nicht!

  • ... sein Verhalten wäre für mich schon Anlass genug, um nichts ohne Anwalt und Gericht zu machen...


    Bitte pass gut auf... der trickst dich aus... und du merkst es nicht und sagst auch noch danke... ich hab ähnliches durch... und bei euch läuft es auch in die Richtung.

  • Nur für die Kinder.


    Ich weiß er ist unvernünftig, wenn er einen Kredit nach dem
    anderen macht und sollte das selbst klären, aber ich will wenigstens
    vernünftig sein und habe es in der Hand und wenn ich
    dann erstmal nur 300€ anstatt 650€ bekomme ist das okay
    (Vorausgesetzt er holt die Kinder weiterhin)


    Dies ist nur für 1,5 Jahre und gestaffelt, sobald ein Kredit
    ausläuft bekomme ich mehr, in 6 Monaten schon 450€, bis 550€.


    Ich fahre mit Titel über 100% damit gar nicht so schlecht, denn
    ich wüsste nicht einmal, ob das Gericht mir 550€ zukommen ließe,
    da eben Fahrtkosten und ehelicher Kredit da sind.
    Habe mir das alles gegen gerechnet und der Punkt mit den Kindern
    ist unbezahlbar ;-)


    Ich wurde vom BET zum UET und jetzt wieder BET und bin sehr
    dankbar meine Kinder bei mir aufwachsen zu sehen, da ist Geld
    Nebensache ;-)

  • Marian14, danke, bist du reingelegt worden damit?


    Ich dachte ich habe mich dahingehend gut abgesichert, da ich ja
    jetzt einen Titel über 100% außergerichtlich möchte, dazu 3.000€
    Rückstand statt 4.132€ (wäre nur bei 100% so)
    Und EX zahlt meine Anwaltskosten.


    Da kann mir doch nichts passieren oder?

  • Ich wünsche dir, dass alles so läuft wie es geplant von dir ist.


    Für meine Kinder habe ich auch auf vieles verzichtete und am Ende hat er den Umgang dann systematisch nach und nach eingeschränkt.
    Ich sag nur, dass mir vieles bekannt vor kommt. Es sind nur meine Erfahrungen.

  • Was mir auffällt: Du schreibst immer "ehelicher Kredit". Ist der Kredit aus eurer Ehe oder aus der neuen? Denn anrechenbar ist er nur, wenn er aus eurer Ehe stammt.
    Alle anderen sind sein Problem, weil sie dann nach der Unterhaltspflicht entstanden sind.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Falbala, ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel:


    Er wird weiterhin bei jeder Gelegenheit versuchen, sich um seine (geldliche) Verpflichtungen zu drücken bzw. diese einzuschränken. Du wirst nachgeben, weil Du für die Kinder möchtest, dass diese Umgang mit ihrem Vater haben. Dass bei diesem der Umgang aber nur völlig nachrangig Einfluss findet (er setzt Dich sogar damit unter Druck, dass er die Kinder weniger bis gar nicht mehr holen will), das bedenkst Du dabei nicht.


    Kurz, ich fürchte es wird sich auf Dauer gar nichts ändern. Er wird immer wieder versuchen, Dich unter Druck zu setzen und Du wirst nachgeben.