frau will näher ziehen

  • Also etwas mehr Informationen wären schon nicht schlecht. Und dann vielleicht noch eine Frage oder was Du jetzt von uns erwartest... :frag

  • SPFH (sozialpädagoge familienhilfe). Also 2 jahre spfh sie will mir die scheidung nicht geben jetzt aber kommt sie mit den kinder näher an mein wohn ort. Wie so wen sie noch jamert das ich ihr was an tun kann.

  • wen es nach ihr geht würde sie so weit weg gehn wie möglich. Kein arbeit und kein familie dort. kann das von jugendamt kommen den sie wollte ja weiter weg und nicht näher.

  • Hallo adokan,


    SPFH (sozialpädagoge familienhilfe). Also 2 jahre spfh sie will mir die scheidung nicht geben jetzt aber kommt sie mit den kinder näher an mein wohn ort. Wie so wen sie noch jamert das ich ihr was an tun kann.


    Na, dann tu ihr doch einfach nichts an.


    Im Ernst: Du vermischst da zu viel miteinander.
    - Die SPFH hat den Umgang begleitet in den letzten beiden Jahren. Ja und? Zieht man nicht um, wenn man so was hat?
    - Angst vor Dir hat die Frau nun mal, sie hat nach der Trennung offenbar einige Zeit im Frauenhaus verbracht.
    - die Scheidung kann aus vielerlei Gründen verzögert werden, vielleicht haben Du oder sie nicht alle Papiere eingereicht?
    - sie darf ziehen wohin sie will, in Deutschland gibt es das Grundrecht "Freizügigkeit", sie muss das nicht davon abhängig machen, ob Du das verstehst.


    Offengestanden verstehe ich nicht, warum Du das überhaupt verstehen willst. Es ist ihre Entscheidung (das Jugendamt kann so was sicher nicht anordnen!) und der Umgang mit Deinen Kindern dürfte dadurch leichter werden. Reicht das nicht?


    fragt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • geteiltes sorgerecht/aufenthaltsbestimmungsrecht 50/50 scheidung seit 15.9.15 und immer noch nichts. Frauenhaus war nur um kindesentziehung zu umgehen jugendamt halt ^^. Und Spfh hette nicht sein müsse da alles raus kamm das sie gelogen hat schriftlich beweis hat das jugendamt ein scheinverhandlung gemacht das urteil vom gericht war nicht gestempelt und nicht unterschrieben. Gutachten ist jetzt dran und dann bekommt sie die erlaubnis vom jugendamt eichach um zu ziehen und zar soll sie näher an mir ran das ist das problem.

  • geteiltes sorgerecht/aufenthaltsbestimmungsrecht 50/50 scheidung seit 15.9.15 und immer noch nichts. Frauenhaus war nur um kindesentziehung zu umgehen jugendamt halt ^^. Und Spfh hette nicht sein müsse da alles raus kamm das sie gelogen hat schriftlich beweis hat das jugendamt ein scheinverhandlung gemacht das urteil vom gericht war nicht gestempelt und nicht unterschrieben. Gutachten ist jetzt dran und dann bekommt sie die erlaubnis vom jugendamt eichach um zu ziehen und zar soll sie näher an mir ran das ist das problem.


    Hallo adokan,


    du bringst immer noch ganz viel durcheinander:


    - Frauenhaus wird nicht vom Jugendamt angeregt (bzw. nur dann, wenn das Kindeswohl extrem gefährdet ist und die Kinder in Obhut genommen würden wegen der familiären Verhältnisse), auf gar keinen Fall kann eine Frau da einfach einziehen wie in ein Hotel
    - SPFH hat zwei Jahre den Umgang mit den Kindern begleitet. Offenbar musste das sein, so eine lange Umgangsbegleitung ist äußerst ungewöhnlich.
    - das Jugendamt macht keine Verhandlungen, weder mit noch ohne Schein
    - Scheidungen dauern nun mal häufig so lange, die Überlastung der Familiengerichte ist schuld, nicht die Mutter Deiner Kinder.
    - Es gab offenbar einen Beschluss vom Gericht, du meinst, das Gericht hätte den eigenen Beschluss gefälscht (oder das Jugendamt)?
    - das Jugendamt erlaubt oder verbietet keine Umzüge.
    - wenn ich den Verlauf Deiner Beiträge richtig verstehe, wird das Gutachten nun bei der Entscheidung helfen, ob Du unbegleiteten Umgang haben darfst. Das hat mit den vergangenen Beschlüssen nichts zu tun.


    Warum ist es ein Problem, dass sie näher an deinen Wohnort zieht?
    Was genau ist das Problem dabei?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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  • 1 sie raus zu Familie als ich kindesentziehung gemacht habe Frauenhaus vitamin b in den bereich bei jugendamt
    2 (3) monate kindesentziehung ohne ein beweis wegen gewalt jetz immer noch nicht nach 2 jahren
    3 scheinverhandlung weil ich jugendamt /verfahrensbeistand beim lügen erwischt habe schriftlich nach weisbar (vor Gericht)
    4 gutachten geht wegen das aufenthaltsbestimmungsrecht
    5 da alles noch 50/50 ist und noch kein urteil gekommen ist wo das aufenthaltsbestimmungsrecht kann sie nicht machen was sie will ohne mich als KV zu fragen
    6 sie zu mir das jugendamt hat ihr gesagt sie kann um zihen aber näher an mir

  • Hallo adokan,


    ich spare es mir jetzt, auf jeden Deiner Satzfetzen einzugehen. Nur das hier:

    5 da alles noch 50/50 ist und noch kein urteil gekommen ist wo das aufenthaltsbestimmungsrecht kann sie nicht machen was sie will ohne mich als KV zu fragen


    Meine Einschätzung: Solltest du versuchen, ihr den Umzug zu verbieten und sie stellt dann den entsprechenden Antrag bei Gericht, bist du bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht "50/50" schneller los als Du das Wort Sorgerecht buchstabieren kannst.


    Hattest Du die Kinder entführt ("als ich kindesentziehung gemacht habe") oder hattest Du die Frau wegen Kindesentziehung angezeigt als sie im Frauenhaus war? Sei's drum: Da Du seither nur begleiteten Umgang hattest, ist es recht ungewöhnlich, nun das ABR statt erweiterten Umgang zu beantragen. Bist Du sicher, dass Dein Anwalt gut ist?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • ich kann nach weisen das die kinder in ein pädophilen haushalt waren und das jugendamt das für vollkommen ok empfunden hat vor gericht soger legitim empfand. Ich kann auch amtsmissbrauch nachweisen nach halbes jahr hätte man mir mehr umgang geben mussen oder mehr stunden mit kids grob fahrlässiges verhalten . Kinder sind bei ihr und sie hatt versucht umgan zu verbieten. Arglistische täuschung, justizbehinderung ,amtsmissbrauch, kindeswohlgefährdung von KM, JA , verfahrensbeistand und die familie von ihr. Klar ist das ich kids bekomme was mich aufregt das die trotz der ganzen geschichte sie mich versuchen um zu stimmen die familie zu retten.

  • Ist es nicht eher von Vorteil, wenn sie in deine Nähe zieht?


    Für sie persönlich kann es vielerlei Gründe geben, die müssen ja kaum etwas mit dir zu tun haben.


    Ich habe deine alten Beiträge überflogen, da würde ich an deiner Stelle weiterhin mit Jugendamt und spfh zusammen arbeiten.


    Deine Vorwürfe gegenüber der Kindesmutter halte ich für völlig unangebracht.



    LG Jona

  • hallo
    1. sie raus zu Familie als ich kindesentziehung gemacht habe Frauenhaus vitamin b in den bereich bei Jugendamt. Also du hast ihr die Kinder entzogen und sie ist vor ins Frauenhaus geflüchtet? Das ist garnicht so einfach. Und wie sind die Kinder wieder zu ihr gekommen?


    2 (3) monate kindesentziehung ohne ein beweis wegen gewalt jetz immer noch nicht nach 2 jahren. Sie hat dir 3 Monate die Kinder entzogen? mit welcher Begründung? Oder war das die Zeit die das Jugenadamt brauchte um den Betreuten Umgang einzuleiten?


    3 scheinverhandlung weil ich jugendamt /verfahrensbeistand beim lügen erwischt habe schriftlich nach weisbar (vor Gericht). Wer hat wo dieses Scheinverfahren gemacht und gegen wen wurde da bei was beschlossen?


    5 da alles noch 50/50 ist und noch kein urteil gekommen ist wo das aufenthaltsbestimmungsrecht kann sie nicht machen was sie will ohne mich als KV zu fragen. sie macht ja nicht was sie will sie hat dich doch anscheinend über den Umzug informiert und sie zieht ja nicht weiter weg sondern näher. Das heiß es ist positiv weil der Umgang erleichtert wird. Warum stört dich das.


    In welcher Weise soll das Jugendamt Kindeswohl Gefährdung betrieben haben?


    Wieso ist es klar das du die Kinder bekommst? Welche verfahren sind denn anhängig?

  • Also wenn klar ist, das du die Kinder bekommst, zieht sie vermutlich in deine Nähe, um den Kontakt zu den Kindern zu erleichtern.


    Wenn nicht bitte ich dich, dir die Zeit zu nehmen, deine Beiträge ausführlicher und (sprachlich) deutlicher zu verfassen, ehrlich gesagt verstehe ich aus diesen Halbsätzen nicht viel und wenn/falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist, kann ich die Fehler zwar verstehen, aber den Inhalt leider trotzdem nicht