Jahrelang zu wenig Kindesunterhalt bekommen und jetzt erst bemerkt



  • Genau so ist es, eine Stufe höher da nur 1 unterhaltspflichtiges Kind. Ich kann halt nur mutmaßen, ob dieser Fehler bewusst oder unwissentlich gemacht wurde. Aber gut, jetzt habe ich den Titel und eine Berechnung von Jemandem der Ahnung hat. Es geht mir eigentlich auch nicht ums Geld. Es ist einfach nicht das 1. Mal das dieser Mensch mich verarscht hat und ich möchte solchen Situationen keinen Raum mehr geben. Deshalb bin ich jetzt trotzdem erleichtert, denn der Titel ist (auch wenn ich keine rückwirkenden Ansprüche durchsetzen kann) eine Abgrenzung zwischen uns und eine Minimierung von "Reibungspunkten" :-)

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • In allen Leitlinien der OLG´s zur DDT ist die Hoch- oder runterstufung eine "kann"-Regel, kein muss. Dabei muss auch beachtet werden, ob bei einer Höherstufung der Bedarfskontrollbetrag gewahrt bleibt. Der ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt, sondern steigt von Stufe zu Stufe.

  • Jetzt ist die Situation so, dass die Berechnung vom JA ergeben hat das er zu wenig zahlt da er sich falsch eingestuft hat.


    Es geht mir eigentlich auch nicht ums Geld. Es ist einfach nicht das 1. Mal das dieser Mensch mich verarscht hat und ich möchte solchen Situationen keinen Raum mehr geben.


    Ich bin gespannt, ob die Berechnung des JA einer Überprüfung stand hält ...


    Deine Wut basiert m.E. auf zwei Annahmen:
    1.) das die Berechnung des JA stimmt - d.h. das diese "kann" Regel anzuwenden ist
    und
    2.) das KV vorsätzlich "falsch" gerechnet hat.


    Ich bin gespannt, ob Du die gleiche Emotion dem JA entgegen bringst, falls sich herausstellt das dort falsch gerechnet wurde.

  • ggfls. bemüht er einen Anwalt und es werden weitere Unterhaltsmindernde Kosten angeführt - das Netto-Einkommen an sich ist die Ausgangslage ggfls. kann/konnte er Kosten ansetzen.


    Du fühlst dich veräppelt/du unterstellst ihm Vorsatz - andere Frage - warum seit ihr getrennt? Weil ihr keine Basis habt?

  • Ich habe einen gerichtlichen Titel, der nun durch die Beistandschaft "verändert" wird.


    Ich denke, dass man immer abhängig ist von den zuständigen Richtern/SB. Solltest du dich nicht richtig beraten fühlen, kannst du es immer noch von einem Anwalt bearbeiten lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Ich bin gespannt, ob die Berechnung des JA einer Überprüfung stand hält ...


    Deine Wut basiert m.E. auf zwei Annahmen:
    1.) das die Berechnung des JA stimmt - d.h. das diese "kann" Regel anzuwenden ist
    und
    2.) das KV vorsätzlich "falsch" gerechnet hat.


    Ich bin gespannt, ob Du die gleiche Emotion dem JA entgegen bringst, falls sich herausstellt das dort falsch gerechnet wurde.


    Hallo Löwe,


    ich verstehe deine Kommentare irgendwie nicht. Das Jugendamt hat die Berechnung erstellt und festgestellt, dass er in Gruppe 4 einzuordnen ist, anstatt wie von ihm berechnet Gruppe 3- sprich die kann Regel ist anzuwenden!. Er hat dies bereits beurkundet. Meine Wut basiert auf der Annahme, dass er dies bewusst getan hat- klar.


    Ich war ja nur bei dem Antrag persönlich beim JA und da war ich nicht emotional. Ich habe der Sachbearbeiterin dort gesagt, dass ich davon ausgehe er zahlt zuwenig... Ich wollte es einfach schwarz auf weiß haben, da es diverse Differenzen zwischen uns gibt. Ich möchte einfach Transparenz und so wenig Spielraum wie möglich für jeden von uns. Was den KU angeht, ist doch genau dafür die Düsseldorfer Tabelle gemacht, oder?


    Ich verstehe dein Unverständnis für mich nicht und frage mich wie Du darauf kommst, dass das JA jetzt falsch gerechnet hat?

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

    Einmal editiert, zuletzt von bienehh ()

  • ggfls. bemüht er einen Anwalt und es werden weitere Unterhaltsmindernde Kosten angeführt - das Netto-Einkommen an sich ist die Ausgangslage ggfls. kann/konnte er Kosten ansetzen.


    Du fühlst dich veräppelt/du unterstellst ihm Vorsatz - andere Frage - warum seit ihr getrennt? Weil ihr keine Basis habt?


    Ich denke nicht, dass er einen Anwalt bemüht. Er hat den Titel bereits beim JA gegengezeichnet und beurkundet. Fahrtkosten wurden berücksichtigt.


    Ich weiß zwar nicht was der Grund der Trennung damit zu tun hat, denn es ist viele Jahre her. Aber ja ich habe mich getrennt damals weil wir keine Basis mehr hatten, er nicht ehrlich war, sich nicht um unser Kind gekümmert hat, etc es könnte eine Endlosliste werden das alles aufzuschreiben. Ich empfand nach diversen versiegten Versprechen und Enttäuschungen irgendwann nur noch Hass. Das ist aber lange her uns eigentlich war es die letzten Jahre über freundschaftlich.

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Also wenn die einzige! Veränderung ( von 3. auf 4.Stufe) daraus resultiert, dass er "wegen nur einem Kind " eine Stufe höher eingruppiert worden ist , dann könnte es auch sein, dass er davon nichts wusste und sich sich laut seinem Einkommen eben in der Gruppe drei (was im ersten Schritt ja auch stimmt) gesehen und danach bezahlt hat.


    Da könnte man ja noch gar keine böse Absicht dahinter vermuten.
    Zumal durchaus auch eine Berechnung OHNE Höhergruppierung hätte stattfinden können, wenn bestimmte Bedingungen dazu führen, dass keine Höhergruppierung im speziellen Einzelfall angezeigt ist!
    Siehe auch nur KANN - Bestimmung....


    Hätte der Beistand unter bestimmten Bedingungen sich gegen die Höherstufung entschieden (und da hat er durchaus Ermessensspielraum!), dann wäre es genau die dritte Einkommensstufe geworden, die bisher ja schon bezahlt wird.


    Diese Möglichkeit sollte auch nicht außer acht gelassen werden!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Sehe ich auch so wie Alwayshope. Unterstellen würde ich persönlich hier nicht Vorsatz, sondern evtl. Nicht wissen, wenn überhaupt.
    Wir sprechen hier (je nach Altersstufe) über eine Differenz von 17-21 Euro p.M. bei einem bereinigten ! netto von >= 2300 EUR p.M.
    Das sind ja wirklich Peanuts (für den UET), wenn man die möglichen negativen Folgen (er ist ja auch Elterntei
    ) in Bezug auf Verschlechterung der Elternebene bedenkt.


    LG

  • Ich finde es auch wichtig zu schauen, wie es sich auf die Elternebene auswirkt, aber nur die TS kann beurteilen, ob es Peanuts sind und ob es aus Unwissenheit geschehen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Interessant wäre die Frage, ob BET einen über Jahre zu viel erhaltenen KU mit der selben Selbstverständlichkeit an UET zurückzahlen würde, wie sie es umgekehrt verlangt/erwartet?
    Und wenn hier die Moralkeule geschwungen wird - zu wenig Kohle schadet dem Kind - so schwingt diese Keule in beide Richtungen. Über Jahre die korrekte Berechnung nicht zu kennen und einfach nur hoffen, dass das so passt, wäre demnach genauso (moralisch) verwerflich.


    KANN-Bestimmung in den Leitlinien: Es handelt sich nicht nur um eine KANN Bestimmung, vielmehr haben die Leitlinien der OLGs nicht mal Gesetzeskraft.


    Thema korrekte Berechnung oder Vorsatz: Gib 10 JAs und 10 Anwälten und 10 Richtern das selbe Zahlenmaterial und du erhältst 30 verschiedene Berechnungen.
    Zypriss war gar der Meinung, dass das Unterhaltsrecht so kompliziert gestrickt wurde, dass zwingend eine Anwaltspflicht für beide Parteien eingeführt werden muss. Kann aber auch sein, dass sie sich und ihrem eigenen Berufszweig kurz bevor sie ihren Stuhl räumen musste noch schnell ein neues Einkommenspotential zuschustern wollte.


    Aber schön, dass dieses Trara um die paar Kröten nun dazu geführt hat, dass alle, auch BET, nun wissen, wie man korrekt rechnet. Dürfte nicht mehr lange dauern, dann wird BET auch Barunterhaltspflichtig und kommt in die Situation nicht falsch rechnen zu dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • und ob es aus Unwissenheit geschehen ist.


    und wie genau, will sie das wissen können? Es ist und bleibt wohl einfach nur eine Unterstellung, die sie nicht beweisen können wird. Ausser UET legt ein "Geständnis" ab.

  • Ich denke, dass man auch ohne Beweise es für sich wissen kann, ob man ver***** wurde oder nicht. Nur nachweisen kann man es dann trotzdem nicht. Kann da nur von mir sprechen, es gibt eben Umstände, Situationen, Lebensqualität usw. daran kann man es schon fest machen.


    Hätte ich zu viel bekommen, würde ich schon versuchen mich auf einen Kompromiss einzulassen... um des lieben Friedens willen.


    Ich finde es aber schon "traurig", dass man hier von Peanuts und paar Kröten spricht.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Ich finde es aber schon "traurig", dass man hier von Peanuts und paar Kröten spricht.


    Wir reden hier über Stufe 3 oder Stufe 4 bei jemandem, der ansonsten wohl brav bezahlt hat, oder habe ich das falsch verstanden?
    Ich finde es hingegen traurig, tatsächlich in Erwägung zu ziehen, den anderen ET auf Kosten des Steuerzahlers vor den Kadi ziehen zu wollen, während man selbst über Jahre seiner Sorgepflicht (Finanzsorge) nicht nachgekommen ist, sondern einfach mal "gehofft" hat, dass der Betrag stimmt. Gleichzeitig aber den Anspruch haben, dass die Unterstellung schon richtig sein wird, weil man diese Person ja so gut kennt. Ich frage mich, wie das zusammenpassen soll.
    Und nur für den Fall, dass man den Steuerzahler nicht belasten würde, halte ich das "Vorhaben" für unwirtschaftlich. Die meisten hier wären wohl froh über Stufe 3, die regelmäßig auf Konto geht und zwar ohne Anwalt und Gericht. Und viele wären wohl auch froh, ohne Anwalt und Gericht mittels Steuergeld finanzierter Beistandschaft nunmehr einen Titel in der Hand zu haben, der freiwillig unterzeichnet wurde.

  • Ich denke, dass man auch ohne Beweise es für sich wissen kann, ob man ver***** wurde oder nicht.


    Ja was denn nun? Wissen oder denken oder glauben? :)

  • Summerjam


    Wie haben da unterschiedliche Perspektiven!


    Ich sehe es anders und kann mich in die TS durchaus reindenken. Mag auch sein, dass ch es zu "emotional" sehe und nicht so rational. Mir ist klar, dass es hier keinen Sinn macht tiefer zu gehen.

  • Mir war mein Seelenheil irgendwann wichtiger als Streitereien ums Geld, wichtig war, dass es einigermaßen lief...
    edit bin BET und UET, zahle also auch brav ;)




    @ TS, dann wäre ien früherer Gang zum JA oder RA richtig gewesen, statt ihm Glauben zu schenken
    Unterhaltszahlungen sind verdammt kompliziert, direkt Vorsatz zu unterstellen, finde ich nicht gut, bringt Dir nur Groll - by teh way : ist ihm ein Wohnwert angerechnet worden vom JA ?


    Falls Du noch mit ihm vernünftig reden kannst, finde ich den Tip von Bap gut, mit dem Führerschein als Ausgleich - je nachdem über wieviele Jahre es sich erstreckt.... :Hm

  • Ich denke, dass man auch ohne Beweise es für sich wissen kann, ob man ver***** wurde oder nicht. Nur nachweisen kann man es dann trotzdem nicht. Kann da nur von mir sprechen, es gibt eben Umstände, Situationen, Lebensqualität usw. daran kann man es schon fest machen.


    Hätte ich zu viel bekommen, würde ich schon versuchen mich auf einen Kompromiss einzulassen... um des lieben Friedens willen.


    Ich finde es aber schon "traurig", dass man hier von Peanuts und paar Kröten spricht.


    Ich denke, dass man auch ohne Beweise es für sich wissen kann, ob man ver***** wurde oder nicht. Nur nachweisen kann man es dann trotzdem nicht. Kann da nur von mir sprechen, es gibt eben Umstände, Situationen, Lebensqualität usw. daran kann man es schon fest machen.


    Hätte ich zu viel bekommen, würde ich schon versuchen mich auf einen Kompromiss einzulassen... um des lieben Friedens willen.


    Ich finde es aber schon "traurig", dass man hier von Peanuts und paar Kröten spricht.


    Wenn ich hier schon quasi zitiert werde, dann aber bitte richtig :winken: und nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Peanuts allein deswegen, weil die zur Diskussion stehende Summe nicht einmal 1% des bereinigten netto des UET darstellt, welches im Übrigen um mindestens 1220 EUR vom derzeitigen SB entfernt ist. Hier Vorsatz als alleiniges Motiv zu unterstellen, erscheint mir unsinnig. Mit Sicherheit wissen kann es jedoch nur einer und der beteiligt sich hier nicht. Nun kann die TE hieraus entnehmen, was sie möchte. Und sie kann die entsprechenden Konsequenzen ziehen, oder nicht. Rein rechtlich ist dies eine, zumindest schwierige Kiste, wie bereits gesagt wurde. Genau so, wenn ein UET zu Unrecht gezahlten Unterhalt zurückfordern würde.
    Dieser Fall zeigt nur eines wieder recht deutlich, es ist sowohl als UET wie auch als BET nicht ganz unwichtig, sich zumindest mit den Grundzügen der Unterhaltsberechnung auseinander zu setzen. Ist man nicht gewillt oder vertraut dem/der anderen nicht, sollte man es durch Dritte berechnen lassen.


    LG

  • Bei einem mir bekannten Elternpaar ist es so, dass der UET wohl jahrelang weiter das Kindergeld bezogen hat, es aber hälftig vom Unterhalt abgezogen hat.
    Es ist komisch, dass die Leute immer dann giftig werden, wenn es ans Geld geht.
    @Birka: Fang nicht an zu denken, daß Dein Verhalten IRGENDWAS damit zu tun hat, ob der KV Interesse hat oder nicht. HAT ES NICHT.
    Er hat jahrelang nix vom Kind wissen wollen, lass Dich bloß nicht auf solche Spielchen ein, Dich mit dem Umgang erpressen zu lassen.


    Da würde ich lieber auf Umgang verzichten als auf ein: Ich biete Umgang an, wenn Du auf Unterhalt verzichtet!!!" zu reagieren.
    Nicht, weil ich scharf aufs Geld bin, ich hab immerhin noch nie Unterhalt gesehen, aber rein für mein und Kindchen Seelenheil. Man muss nicht um Umgang betteln, oder Anreize bieten. Entweder es ist Interesse da, oder nicht. Bezahlen tu ich nicht für Umgang. Mein KV war auch der Meinung, ich müsse ihm die Hälfte des Kindergeld es geben, damit der den Zwerg sehen kann...Er hat ja kein Geld und so.
    Nö. Ich hab dann gesagt, dann soll er es halt lassen, ist mir eh lieber, wenn es keinen Kontakt gibt
    Das hat ihn derart angespornt, dass es regelmäßig Kontakt gibt...NUR um mir eins auszutauschen :pfeif


    Lass das mit der Neuberechnung das Jugendamt machen. Es tut dem Herren sicher ganz gut, sich mal damit zu beschäftigen, dass da ein Kind ist und sei es nur finanziell.


    Bei den Großeltern würde ich ansetzen ob man da bleibenden Kontakt herstellen kann.

  • Er wird die Zahlungen rückwirkend zum März erhöhen.

    Erhöht Rückwirkend ohne Anwalt einzuschalten
    :tuedelue Auch Beistandschaft oder Anwalt rechnen immer richtig, selbst da ist man gut beraten es mal grob gegen zurechnen


    Im Prinzip sind es nur ein paar Euro,

    Hier ist dann auch die Frage hättest bei ein paar Euro mehr auch brav zurückgezahlt
    und wie weit ist es eventuell dadurch abgegolten das KV ab und zu auch mal was für das Kind gezahlt hat (Schuhe, Jacke etc.) oder sich an sonstigen Anschaffungen für das Kind beteiligt hat


    Ich fühle mich ziemlich verarscht.

    :tuedelue Gilt halt wieder der alte Spruch " Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"


    Hm ich denke ich habe noch Mails in denen er schreibt "...lt Düsseldorfer Tabelle..."
    Ich ärgere mich halt auch über mich selbst, dass ich das nie hinterfragt habe.
    Im Endeffekt nage ich auch nicht am Hungertod und die Jahre sind eh gelaufen. Ab jetzt läuft es ja und der Umgang läuft auch von daher gibts schlimmeres

    :daumen


    Sorry wirklich mehr ein Luxusproblem

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg