Alleinige Sorgerecht

  • Hallo,
    kann man das alleinige Sorgerecht beantragen ?


    Mein Freund kümmert sich nicht mehr um die Kinder und ist auch schon abgehauen,kommt nicht mehr nachhause und kann ihn nicht mehr erreichen reagiert auf keine SMS der Telefon und spricht generell nicht mehr mit mir. jetzt will ich das alleinige Sorgerecht, wie gehe ich da vor ? er hat auch schon anderen Frauen Kinder wo es auch zur Trennung gekommen ist.

  • Natürlich kannst du das beantragen, musst du sehr gute Gründe dafür haben.


    Entschieden wird das letztlich über das Familiengericht, du wendest dich lässt dich am besten beim Jugendamt oder einem Anwalt beraten, denn der Spaß ist nicht kostenlos

  • Hallo


    Beantragen kannst Du es. Bekommen wirst Du es nur, wenn kindswohlschädigendes Verhalten vorliegt. Dass er mit Dir keinen Kontakt hält ist nicht kindswohlschädigend. Wenn Du mehrfach dringende Unterschriften nicht bekommst, hast Du eine Chance. Vorher wäre es rausgeworfenes Geld. Wozu benötigst Du ihn denn derzeit im Hinblick auf die Kinder derzeit? Gut, er kümmert sich nicht, er interessiert sich eher nicht, er hat mit anderen Frauen Kinder - das ist aber nicht wichtig im Hinblick auf das alltägliche Wohl der Kinder. Rache ist ein schlechter Ratgeber.


    Gruß

  • ich will auch weg, von da wo er wohnt, möchte gerne in eine andere Stadt ziehen ca. 200 km oder zu meinen Eltern in die Niederlande. Kann ich das machen mit dem gemeinsamen Sorgerecht ?

  • Nein. Jedenfalls nicht mit den Kindern. Aber das ist unabhängig vom Sorgerecht, da der Umgang (theoretisch) sicher gestellt sein muß.


    Du müßtest ihn schriftlich (am besten per Einschreiben, damit er Dir nichts unterstellen kann) und mit Fristsetzung informieren. Regt er sich nicht, dann kannst Du umziehen. Da er ja völlig abgetaucht ist, dürfte es ihm egal sein. Dann kannst Du umziehen.


    Gruß

  • Du selbst darfst natürlich hinziehen, wo Du willst. Wenn Kinder mit involviert sind, musst Du Dich im Vorwege mit dem Vater einigen. Wenn Du gute Gründe für einen Umzug hast (Arbeitsstelle, Betreuung, o.ä.), dann kannst Du seine Zustimmung im Fall einer Verweigerung auch gerichtlich ersetzen lassen. Das gilt übrigens auch für andere Streitfälle.


    Wie gesagt wurde, alleiniges Sorgerecht nur, wenn kindesgefährdendes Verhalten vorliegt. Das wird aber auch nur bei bestimmten Entscheidungen im Leben des Kindes wirklich wichtig.

  • Nein. Jedenfalls nicht mit den Kindern. Aber das ist unabhängig vom Sorgerecht, da der Umgang (theoretisch) sicher gestellt sein muß.



    Das stimmt nicht so ganz. :kopf


    Ich hab mit meinem Ex-Mann noch das GSR,bin 2006 damals in eine andere Stadt gezogen ohne ihn zu fragen (er hatte sich vorher 4 Jahre nicht mehr gekümmert,keinen Kontakt),es hat niemand gefragt welche Schule der Kindsvater denn für richtig hält.Bei der OP musste Kindsvater nicht mit unterschreiben.Hab den Ärzten gesagt,es besteht kein Kontakt und gut war es.


    Also ich hatte bis jetzt nieProbleme und bin jetzt vor kurzem zum 3.Mal mit Kind umgezogen

  • Wie gesagt wurde, alleiniges Sorgerecht nur, wenn kindesgefährdendes Verhalten vorliegt



    Das Alleinige Sorgerecht wollte mir damals niemand geben,obwohl der KV wegen Misshandlung an seinem Sohn verurteilt wurde (18 Monate Bewährung,bah :amok: )

  • Medusa, deswegen ist was ich gesagt habe nicht falsch. Der Vater Deiner Kinder hat nie widersprochen. Tut er es, würde man Dir Probleme machen.


    Da sich hier der Vater auch nicht zu interessieren scheint ist es doch das einfachste, ihn mit Fristsetzung nachweislich zu informieren. Vermutlich wird er nicht reagieren und der Keks ist gegessen.


    Gruß

  • Ich hab mit meinem Ex-Mann noch das GSR,bin 2006 damals in eine andere Stadt gezogen ohne ihn zu fragen (er hatte sich vorher 4 Jahre nicht mehr gekümmert,keinen Kontakt),es hat niemand gefragt welche Schule der Kindsvater denn für richtig hält.Bei der OP musste Kindsvater nicht mit unterschreiben.Hab den Ärzten gesagt,es besteht kein Kontakt und gut war es.


    1. Du hättest ihn bei GSR vorher fragen müssen.
    2. Du hast es nicht gemacht und somit Fakten geschaffen. Wenn es vor Gericht geht deswegen, würdest Du wahrscheinlich in Deinem Umzug bestätigt, aber das richtige Vorgehen war es trotzdem nicht!
    3. Wenn das Kind nach dem Umzug in eine Regelschule geht, fragt vielleicht niemand, weil es eine Schulpflicht gibt und das Kind schließlich zur Schule gehen muss. Wenn es sich z.B. um eine private Schule handelt, die besucht werden soll, dann müsste nach der Zustimmung des 2. Elternteils gefragt werden.
    4. Eine geplante OP? Wenn medizinische Notwendigkeit besteht, wird manchmal auf die Zustimmung des anderen Elternteil verzichtet. Not OPs sind eh immer abgedeckt mit einer Zustimmung.


    Bloß weil viele Dinge in der Praxis funktionieren auch ohne den anderen Elternteil einzubinden, bedeutet das nicht, das dieses Vorgehen auch rechtlich und moralisch ok ist. Das richtige Vorgehen wäre: um Zustimmung bitten, wenn man sich nicht einigen kann, eine Zustimmung gerichtlich einholen....oder das alleinige Sorgerecht beantragen und bekommen.

  • Nachdem ich KV letztes jahr per Anwalt hab suchen lassen,da sohni kontakt wollte,sah es erst so aus das KV aucj interesse hat.Aber hat im letzten Moment dem Kontakwunsch widersprocjen.Da hat sich für mich das thema erledigt :bldgt:

  • Aber hat im letzten Moment dem Kontakwunsch widersprocjen.


    Wenn das zeitlich nach Deinem ersten Versuch war, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, dann ist das eigentlich eine Steilvorlage, wenn Du die Weigerung dokumentieren kannst. Gemeinsames Sorgerecht geht eben nicht, wenn sich ein Elternteil weigert, Kontakt zum anderen Elternteil zu haben.

  • Nachdem ich KV letztes jahr per Anwalt hab suchen lassen,da sohni kontakt wollte,sah es erst so aus das KV aucj interesse hat.Aber hat im letzten Moment dem Kontakwunsch widersprocjen.


    Hallo Medusa,


    wenn Kindesvater sich genauso äußert wenn er vom Gericht wegen des Sorgerechts angeschrieben wird oder wenn er gar nicht reagiert, wird das Sorgerecht auf Dich alleine übertragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • wenn Kindesvater sich genauso äußert wenn er vom Gericht wegen des Sorgerechts angeschrieben wird oder wenn er gar nicht reagiert, wird das Sorgerecht auf Dich alleine übertragen



    Das sagte mein Anwalt auch.Aber ohne Tustimmung des KV gehts nicht ohne Gericht.und ich hab mir geschworen,diesem Mann nie wieder unter die Augen zu treten.Ich hab mit diesem Kapitel abgeschlossen und bin nicht bereit alte Wunden wieder aufzureißen.
    Wenn Sohni kontakt ist das ok,aber ich will keinen.
    Und in 2 Jahren wird Sohni eh 18

  • Gemeinsames Sorgerecht geht eben nicht, wenn sich ein Elternteil weigert, Kontakt zum anderen Elternteil zu haben.



    Genau aus diesem Grund hab ich das ASR nie beantragt.Es sind zu schlimme Dinge damals vorgefallen und ich hab sehr lang gebraucht um sie zu bearbeiten.Wenn ich meinem Ex widerbegegnete ist die Gefahr groß das alles wieder hochkommt.Nein danke! :bldgt:
    Mir gehts wieder gut.KV lässt uns in Ruhe.Ausserdem besteht immer noch die Bannmeile
    Er darf sich mir gar nicht nähern

  • ich will auch weg, von da wo er wohnt, möchte gerne in eine andere Stadt ziehen ca. 200 km oder zu meinen Eltern in die Niederlande. Kann ich das machen mit dem gemeinsamen Sorgerecht ?


    Ich kann das verstehen, allerdings klingt es so, als wenn Du diese ENtscheidung aus emotionalen Gründen schnell fällen möchtest.
    trauer, Wut und Verzweifelung waren noch nie gute Ratgeber.


    Zum Thema Umziehen ohn die Erlaubis den Vaters...ich weiß nicht, was das hier im Forum immer ist, aber bevor man rumbrüllt. neee, nicht ohne Erlaubnis des Vaters ( oder UET ) DAAAARF die KM nicht umziehen!!! drölf


    Natürlich darf die Mutter umziehen, wohin sie will, es herrscht hierzulande Freizügigkeit ( außer Asylbewerber, Inhaftierte und Kinder ).


    Die Frage, die sich stellt: Was passiert mit dem Kind, was ist das Beste fürs Kind, wenn die Mutter umzieht? Gibt es eine Alternative fürs Kind? Ist diese ALternative besser fürs Kind?
    In manchen Fällen mag das so sein, aber im Allgemeinen ist der erhalt der Bezugsperson wichtiger als der erhalt des Umfeldes.


    sprich : wo bitte soll denn das Kind hin? Zum Vater, der kein Interesse hat und nichtmal nachfragt oder sonstwie erreichbar ist?


    Den möchte ich klagen sehen: Herr Richter, die KM hat mich NICHT gefragt, bevor sie umgezogen ist!!!! Ne, ich war nicht erreichbar, aber TROTZDEM!!!
    Ja ne, iss klar!


    wenn die TS es formaljuristisch korrekt machen möchte dauert es vielleicht etwas länger, aber es würde mich extrem wundern, wenn ihr irgendein Gericht Steine in den Weg legt...wozu auch?
    Ein sich nicht kümmernder KV kann wohl kaum entscheiden, wo Kind am Besten ( OHNE Mutter oder sonstige Bezugsperson ) leben soll...

  • Das Alleinige Sorgerecht wollte mir damals niemand geben,obwohl der KV wegen Misshandlung an seinem Sohn verurteilt wurde (18 Monate Bewährung,bah )


    wenn Kindesvater sich genauso äußert wenn er vom Gericht wegen des Sorgerechts angeschrieben wird oder wenn er gar nicht reagiert, wird das Sorgerecht auf Dich alleine übertragen.


    Letztendlich ist es wie immer: es hängt vom Richter/der Richterin ab.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)