Vaterschaftsanerkennung Probleme mit dem Ex

  • Hallo,


    Meine Tochter ist nun 7 Wochen alt, ihr Vater hat sich getrennt, als ich in der 14-15. Woche war. Während der Schwangerschaft hat er kein Interesse gezeigt, hätte ich ihn nicht über die Untersuchungen informiert und ihm die Ultraschallbilder geschickt hätten wir wohl gar keinen Kontakt gehabt. Somit war ich auch bis auf die Unterstützung meiner Familie ziemlich alleine was die Anschaffungen wie Bett, Kinderwagen etc. Gegen Ende der Schwangerschaft hat er sich dann mal von sich aus gemeldet und gefordert bei der Geburt dabei zu sein. Ich wollte dies aber nicht mehr, er hat sich schließlich während der Schwangerschaft auch nicht für uns bzw für unsere Tochter interessiert. Er wurde daraufhin sofort pampig, hat gesagt er wird dabei sein ob ich es will oder nicht. Klar, geht ja nicht wenn ich ihn nicht informiere wann ich ins Krankenhaus gehe aber trotzdem hab ich mich seit dem nicht mehr wohl gefühlt.
    Er war dann natürlich nicht bei der Geburt dabei, es war ein sehr schnelle Geburt und eigentlich auch eine sehr schöne Geburt genau wie ich sie mir gewünscht habe. Jedoch bin ich stark gerissen, nicht nur am Damm. Einzelheiten erspar ich euch lieber;) habe jedoch recht viel Blut verloren sodass mein Kreislauf ziemlich im Keller war. Ich habe meinen Ex dann Ca 4 Stunden nach der Geburt informiert dass unsere Tochter geboren wurde und es ihr sehr gut geht und ein Foto mit geschickt. Gleichzeitig habe ich ihn darum gebeten, mich zu fragen, wenn er zu Besuch kommen wolle, und ihm mitgeteilt dass ich an diesem Tag keinen Besuch mehr wünsche, da es mir noch nicht so gut ging und ich mich schlapp fühlte. Dennoch stand er kurze Zeit später einfach auf der Matte.
    Habe ihn dann natürlich auch nicht, er hat dann Ca 45 Minuten mit ihr verbracht und ist dann von alleine gegangen.
    Als wir dann entlassen wurden war ich am nächsten Tag meine Tochter anmelden. Da bisher die Vaterschaft nicht anerkannt war, hat das Jugendamt meinen Ex angeschrieben. Das war vor 6 Wochen, mit einer Frist bis 18.03. diese Frist hat er ablaufen lassen, meine Beraterin beim Jugendamt hat noch am selben Tag einen neuen Brief rausgeschickt, mit Frist bis Anfang April und ihm auch mitgeteilt, dass es sonst gerichtlich gemacht wird.
    Mein Ex fragt auch seit ca 3 Wochen, wann er unsere Tochter besuchen darf. Ist für mich auch total in Ordnung, freue mich ja, dass er trotz des fehlenden Interesse während der Schwangerschaft nun Kontakt haben möchte. Habe ihm dass auch so mitgeteilt, ihm jedoch auch gleichzeitig gesagt, dass er zuerst die Vaterschaft anerkennen soll. Daraufhin kam dann er hätte den Brief mit der Anerkennung bereits abgeschickt (geht eine Anerkennung nicht nur persönlich beim Jugendamt??) und ein paar Minuten später kam eine weiter SMS in der er mit mitteilte, er hätte beim Jugendamt angerufen und hätte seine mündliche Bestätigung zur Anerkennung gegeben.... Noch dazu, es war Freitag 15 Uhr, das Jugendamt hier hat Freitags nur bis 12:30 geöffnet..
    Jetzt kam vor ein paar Tagen wieder die Frage von ihm per SMS "wann kann ich meine Tochter sehen?"
    Habe ihn dann erneut darum gebeten doch endlich die Vaterschaft anzuerkennen und dann darf er sie gerne regelmäßig sehen.
    Daraufhin kam dann "wusste ich doch ist gar nicht meine Tochter und das kann noch Wochen dauern" er wirft mir also anscheinend vor es wäre nicht sein Kind, nennt sie aber immer nur "seine" Tochter während ich immer von "unserer" Tochter spreche. Und sagt nun die Anerkennung könne noch Wochen dauern obwohl er sie ja angeblich per Post weggeschickt hat (was ja meines Wissens nach gar nicht möglich ist) und teilte mir kurz darauf per SMS mit, dass er mit seinem Anwalt darüber sprechen will, ich ich überhaupt in der Lage wäre mich um die Kleine zu kümmern.
    Hallo geht's noch??? :hae: Weiß gar nicht wie er überhaupt darauf kommen will, dass ich dazu angeblich nicht in der Lage wäre. Es macht mich unheimlich wütend, dass er mir sowas an den Kopf knallt und gleichzeitig tut es auch einfach nur weh, wenn man bedenkt, dass wir uns mal geliebt haben..


    Wegen dieser Vorfälle, vor allem was die Anerkennung der Vaterschaft angeht, wollte ich nun hier mal fragen, ob mir jemand berichten kann, wie es wohl weitergehen wird, falls er wirklich die Frist Anfang April auch einfach ablaufen lässt. Ich nehme an, das geht dann vor Gericht? Und wenn ja, wie genau verläuft so eine Verhandlung? Was kommt da auf mich zu?

  • Wie genau die gerichtliche Anerkennung läuft, weiß ich leider nicht, möchte Dich aber allgemein darin bestärken, dass Du den richtigen Weg gehst. Erst wenn die Anerkennung offiziell bestätigt ist, hat er ein Anrecht auf Umgang, dann müsste er allerdings auch Unterhalt zahlen, wenn er denn leistungsfähig ist. Ich hoffe, das ist ihm klar. Das Getöse von wegen ob Du Dich um das Kind kümmern kannst ist nichts als heiße Luft, nicht wert, sich darüber aufzuregen.


    Wenn er die zweite Frist auch verstreichen lässt, wird es eine Anerkennung offiziell über das Gericht geben, die wohl auch einen Vaterschaftstest von ihm verlangen werden, denke ich mal. Insgesamt der weitaus teurere Weg für ihn, aber wenn er denn so will....

  • hallo Mama_2016,
    der KV betreibt hier Kindergartenspielchen erster Güte. Lass ihn zu seinem Anwalt rennen, der wird ihn hoffentlich darüber aufklären, welche Pflichten und (dann) auch Rechte er gegenüber dem Kind hat.
    Und Du, lass dich nicht kirre machen von seinem dummen Gerede und kümmere dich um dein Kind. Das Jugendamt wird sich um die Vaterschaftsanerkennung weiter kümmern, und dann auch um den Unterhalt wenn Du eine Beistandschaft einrichtest.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ganz einfach:
    Vor Gericht wutde bei uns gefragt, ob er Zweifel hat, was bei uns nicht der Fall war (heißt im Klartext einfach "Unterschreib oder Beugehaft - dieses Spielchen hat mein Ex auch gespielt und ist damit letztlich vor die Wand gefahren).
    Falls es Zweifel gibt, wird ein Test angeordnet, den derjenige zahlen muss, der "Unrecht" hat, also der Vater, falls er Vater ist und die Mutter falls er es nicht ist (mal laienhaft ausgedrückt).
    In einem zweiten Termin wird das Ergebnis bekannt gegeben und falls er dann nicht anerkennt eben gerichtlich ersetzt, da kann es auch schon um Unterhalt gehen.


    Interessant wird es erst, wenn er zum Gerichtstermin nicht auftaucht, dann beginnt das Spiel der Zwangsmaßnahmen von vorne.


    Aber wie Keks sagte: du hast damit allenfalls nebenbei zu tun, als Zeugin wird dir gesagt wo und wann du zu kommen hast, den Rest macht das Jugendamt für dich

  • Guten Morgen,


    Vaterschaftsanerkennung über das Jugendamt geht nur unter zwei Bedingungen :
    1. Der Vater macht einen Termin für einer freiwillige Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
    Dies kann durchaus Wochen dauern, da die Urkundstermine bei Jugendämtern sehr beliebt sind ( weil kostenfrei) und oft Wochen im Voraus schon alle belegt. Unterschreibt der Vater tatsächlich freiwillig eine Urkunde, so muss die Mutter auch noch eine Zustimmung-Urkunde unterschreiben.
    Erst danach ist die Vaterschaft auch rechtsgültig!


    2. Der Vater erkennt nicht freiwillig an und die Mutter beauftragt das Jugendamt, die Vaterschaftsfeststellung zu betreiben (Beistandschaft)
    Hat die Mutter das Jugendamt nicht beauftragt , so wird hier auch niemand automatisch tätig.
    Gegebenenfalls könnte die Mutter ja auch einen Anwalt mit der Vaterschaftsfeststellung beauftragen. Hier hat sie die freie Entscheidung, wen sie nehmen möchte.


    Wie sieht's denn hier aus? Hast du das Jugendamt schon beauftragt? Oder einen Anwalt?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:



  • Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, diese haben den KV dann angeschrieben wegen der Anerkennung mit Frist bis 18.03. diese ließ er einfach ablaufen, sodass ein neuer Brief mit Frist bis Anfang April raus ging. Aber seiner Aussage nach zu urteilen will er ja Anscheind noch gar nicht anerkennen, wenn er sagt es könne noch Wochen dauern? Verstehe allerdings auch nicht warum er dann vorher noch rumlügt von wegen per Post abgeschickt und mit Jugendamt telefoniert freitags um 3 (dies war direkt als die erste Frist abgelaufen ist) :radab

  • So erscheinen mir seine Aussagen auch als etwas fragwürdig…
    Na da wird das Jugendamt dann bald ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung beim Gericht einreichen.
    Und dann geht alles so seinen Gang. Allerdings mit sicherlich angeordnetem Abstammungs-Test usw.= dauert Monate…
    Es sei denn, er kommt in die Gänge , wenn das Gericht ihn anschreibt und beurkundet dann schnell freiwillig.


    Vorher heißt es aber: kein rechtlicher Vater -also eigentlich kein Umgangsrecht derzeit...!


    Und zur Vaterschaftsanerkennung muss er höchstpersönlich erscheinen - entweder zum Jugendamt oder Standesamt.
    Das geht nicht mit "was zu schicken ".
    Er muss es vom Urkundsbeamten laut vorgelesen bekommen und in dessen Beisein persönlich unterschreiben. Anders geht nicht nach Urkundsrecht.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Vielen Dank, das hatte ich mir ja schon gedacht, dass man das nicht einfach so per Post machen kann. Na ja, dann hat er wohl was Umgang angeht erst mal Pech gehabt, so Leid es mir für die kleine auch tut.. Hab ihn ja mehrfach gebeten die Vaterschaft anzuerkennen, weiß leider auch nicht was er sich nun davon verspricht es nicht zu machen.. Vor allem da er ja eigentlich Umgang haben will. Aber sehe es auch nicht ein ihm diesen Wunsch zu erfüllen, wenn er nicht mal die Vaterschaft anerkennt.. Unterhalt zahlen könnte er eh nicht, da er noch in Ausbildung ist, sein Sohn aus früher Beziehung bekommt auch nur Vorschuss.. Finde es allerdings schon ziemlich dreist mich da erst anzulügen und nun zu sagen es könne noch Wochen dauern.. Mal schauen was da noch so auf mich zu kommt

  • Na ja, dann hat er wohl was Umgang angeht erst mal Pech gehabt, so Leid es mir für die kleine auch tut.


    Sei mir nicht böse, aber das klingt schon arg nach Heuchelei. Du solltest nicht mit dem Kindeswohl argumentieren. Dir geht es um Rache, um einen Gegenschlag... Davon ab stellt sich die Frage, ob die 7 Wochen alte Tochter, die ihren Vater einmal kurz sah, überhaupt merkt, dass nun einige Wochen dazwischen liegen werden.


    Der KV hat dir einen Anlass gegeben, die Spirale der Eskalation anzustossen. Und du gehst drauf ein. Dokumentiere das aber ordentlich. Sicherlich willst du mal beweisen wollen, dass er dir als erstes ins Förmchen gepink*** hat. ;)


    So, und nun ohne Sarkasmus. Umgangsausschluss/-verweigerung könnte von dir in dem Fall angestrebt sein, wenn du dir selbst nicht sicher bist, ob dein Ex der Vater ist. Bist dir doch aber sicher und willst selbst ja keinen Test, oder? Was macht es also rein Umgangstechnisch für einen Unterschied, ob er nun direkt oder auf Irrwegen die Vaterschaft anerkennt? Deine (geplante) Reaktion facht die Flammen doch nur mehr an. Das hast du schon gemerkt. Stellt sich die Frage, warum du das (vorsätzlich) willst? Davon ab, machst du dich angreifbar. Juristisch vielleicht nicht, denn wie hier richtig gesagt wurde, besteht Umgangsrecht nur bei anerkannter Vaterschaft. Aber leichter machst du dir die kommenden 18+ Jahre dadurch nicht.


    Vielleicht denkst du noch mal darüber nach, bevor du deine "Elterliche Unschuld" wegen so einem - für dich - bescheuerten Verhalten des KV aufgibst. Mir wäre der Einsatz für so eine Nullnummer zu hoch.

  • Wei, wat freundlich Summerjam! :thumbup:



    Ts, würde an deiner Stelle auch erstmal abwarten bis Kv sich offiziell zum Kind bekennt. Hast ihn schließlich mehrfach freundlich darum gebeten dies zu tun. Könnte ja schon erledigt sein wenn man sich das hin und her und das rumgeeier einfach gespart hätte. Der Rest liegt dann jetzt bei ihm. Wenn er es dann nun (wirklich) in die Wege geleitet hat ist doch alles gut. Dann sollte Vater ja recht bald zu seinem Umgangsrecht kommen.



    Ach und Glückwunsch zum Würmchen!!:blume :schnuller

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Wei, wat freundlich Summerjam!


    Man nennt mich auch Mr. Nice :-D


    Yo... war es zu sehr Tacheles? Hier waren schon so viele "freundliche" Ratschläge, den Pfad der Tugend zu verlassen, dass ich mir dachte, meiner fällt da nicht nachhaltig ins Gewicht.


    Aber eines vergaß ich tatsächlich...
    Mama_2016 - Auch von mir natürlich Glückwünsche zum Nachwuchs. Mit Blümchen. :blume

  • ich finde schon, daß Vaterschaftsanerkennung VOR Umgang stattfinden sollte.


    Ich hätte kein gutes Gefühl, mein Kind in die Hände eines Mannes zu geben, der nicht davon überzeugt ist, der Vater zu sein. Und scheinbar auch kein Interesse daran hat, diesen Umstand zu ändern.

  • ... Ich finde auch, wer "B" will (Umgang ) muss erst mal "A" sagen bzw. machen: also Vaterschaft anerkennen !

    Nur fordern ohne erst einmal den eigenen Anteil einzubringen = will heißen , zu seiner Vaterschaft zu stehen und es auch entsprechend rechtsgültig zu dokumentieren mit allen Konsequenzen !! - finde ich doch sehr bedenklich ...


    Sich nur die Rosinen rauspicken " is' nich' " :D

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: