UVG soll wg mangelnder Mitwirkung eingestellt werden

  • Hallo Ihr lieben,


    nach 2 1/2 Jahren anstrengendem Kampf habe ich endlich einen Unterhaltstitel für unser Kind.
    Der KV zahlte genau 3 Mal (nicht mal die volle Höhe,aber ich war froh dass es endlich läuft)
    Ganze 3 Tage nach dem Termin bei Gericht erreichten mich zwei Brief seines Anwalts.
    In dem ersten stand, der KV zweifle die Vaterschaft an. In dem zweiten, er wolle nun seinem Umgangsrecht nachkommen und das Kind am Wochenende abholen. (2 Jahre keinen Kontakt, Kind ist bald 3)


    Wir trafen also eine Vereinbarung, dass ein sog. Abstammungsgutachten bei Institut xy erstellt wird.
    Es gingen 2 Monate ins Land ohne dass sich etwas tat. Plötzlich ließ er verlauten, dass ihm das zu teuer wäre und er ein anderes Intitut wählt.
    Aufgrund der ausbleibenden Unterhaltszahlungen und seinen beleidigenden nächtlichen Nachrichten, bin ich wenig motiviert seinem Wunsch nachzukommen.
    Die Vaterschaft wurde anerkannt und ein Unterhaltstitel geschaffen (Vergleich). Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels kann ich mir nächste Woche beim Beistand abholen.
    Nun erhielt ich pünktlich zum Freitag Post von der Unterhaltsvorschussstelle. In dem Schreiben steht, die Zahlung würde eingestellt, sollte ich mich weigern dem anderen Institut zuzustimmen.


    Muss ich mir hier wirklich mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen?


    Weder wurde die Vaterschaft angefochten, noch ein Antrag bei Gericht gestellt.
    Eine Zustimmung für einen Test liegt vor (eben für das Institut auf das wir uns geeinigt hatten).


    Hat jemand ähnliche Erfahrung oder einen Lösungsansatz für mich?
    (Nachgeben ist hier leider keine Lösung)


    liebe Grüße

  • Teile der Unterhaltsvorschusskasse einfach den Sachstand mit: Sehr geehrte Damen und Herren, der Kindsvater hat mit Datum vom XX die Vaterschaft anerkannt im vor dem Familiengericht geführten Verfahren unter dem Aktenzeichen ZZ. Die behauptete mangelhafte Mitwirkung meinerseits bei der Vaterschaftsfeststellung wird zurückgewiesen. Eine Notwendigkeit eines Vaterschaftstest bei dem von ihnen benannten Institut besteht nicht. Bitte bestätigen sie mir kurzfristig, dass Sie die Zahlung des Unterhaltsvorschusses aufrecht erhalten, bis der Vater seine Unterhaltszahlungen aufnimmt. Mit freundlichen Grüßen


    Du bist mutmaßlich vom Ex angeschwärzt worden und die wissen nicht, was Sachstand ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wo ist das Problem ?
    Wenn das andere Institut auch in Deutschland liegt...
    lass ihn doch !
    Du hast deinen Titel ! Eher Sorgen würde ich mich wenn er wirklich vorhat ein Umgangsrecht wahrzunehmen.
    Ich denke bei solch einem Verhalten von KV kann dies nicht so wirklich gut laufen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • :daumen


    vielen Dank für die Antworten! Ich werde das so an die U.Vorschussstelle schicken und dann mal abwarten, wie die reagieren und natürlich berichten.


    Antje77, die Sorgen wegen dem Umgang mach ich mir dann, wenn es soweit ist- sonst werd ich bei dem ganzen Kino noch kirre :rainbow:

  • So, ich hab nun die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels in den Händen :D
    Wahnsinn,wieviel Nerven man lässt,bis man diesen wertvollen "Wisch" hat!
    Das Jugendamt hat mir als "Gegenleistung" eine Kündigung der beistandschaft unter die Nase gehalten,mit den Worten "Sie sind uns zu unbequem".Mit den Worten "Am Ende des Tages muss ich aber in den Spiegel schauen können" verabschiedete ich mich freundlich und machte mich auf den Weg zum Anwalt.
    Nächster Schritt:Kontopfändung wird beantragt...u dann schauen wir mal,ob wir endlich an den Unterhalt komme






    Uvorschuss wurde mir großzügiger Weise noch bis April bewilligt weil "...das ja mit Kontopfändung nicht so schnell geht. :amok: (ach ehrlich???siehe da,die denken ja doch mit)



    Ein entspanntes Osterfest euch allen :strahlen

  • Spannend ... Die Beistandschaft kann von deiner Seite gekündigt werden und von Jugendamtsseite, wenn das Kind volljährig geworden ist oder aber nicht mehr im Jugendamtsbezirk gemeldet. Sonst eigentlich nicht ...


    Unterhaltsvorschuss kann eingestellt werden, nachdem sechs Jahre gezahlt wurde oder der Antragsteller die Sache beendet oder aber nachweislich der Unterhaltspflichtige zahlt. Zahlungseinstellung "auf Hoffnung" - "er wird dann ab Mai schon zahlen, da ja hier der Titel ist und Sie ja jetzt den Gerichtsvollzieher beauftragen können", ist schon etwas heftig.


    Noch erstaunlicher ist, dass hier anscheinend Beistandschaft und Unterhaltsvorschussstelle in Personalunion betrieben werden. Da hat die Dame also einerseits gewusst als Beistandschaft, dass ein Vergleich stattgefunden hat und nun ein Titel über die Unterhaltssumme existiert. Und mit dem anderen Hut auf - Unterhaltsvorschusskasse - setzt sie dich unter druck, gefälligst an einem ja unnötigen Vaterschaftstest teilzunehmen. Schon sehr - seltsam, dieses Verhalten.


    Du hast jetzt folgende Situation. Das Urteil ist frisch. Für den Monat nach der Rechtsgültigkeit des Urteils hat der Unterhaltspflichtige erstmals laufenden Unterhalt zu zahlen. Wenn das Urteil im März rechtskräftig geworden ist, also zum 1. April (im Titel steht oft formuliert: " ... im voraus, spätestens bis zum X. des Monats ...". Zahlt Ex nicht, ist er aber erst ab 1. Mai in einem Rückstand, der dir komplikationslos erlaubt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Wenn der loszieht, braucht der auch seine Zeit, bis der beim Arbeitgeber auftaucht (Lohnpfändung sollte man machen!) und berechnet. Und bis der Arbeitgeber reagieren kann (nämlich mit der nächsten Lohnberechnung). Bis das erste Geld fließt, können sechs, aber auch gut und gern 16 Wochen vergehen.


    Immer vorausgesetzt, Ex zahlt nicht freiwillig, was der eigentlich richtige und übliche Weg wäre ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo *mami2013*,



    das hier:

    Das Jugendamt hat mir als "Gegenleistung" eine Kündigung der beistandschaft unter die Nase gehalten,


    ist die direkte Folge hiervon:

    Die Vaterschaft wurde anerkannt und ein Unterhaltstitel geschaffen (Vergleich). Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels kann ich mir nächste Woche beim Beistand abholen.


    Das hat nichts mit Antipathie oder "unbequem" zu tun. Mein Kenntnisstand ist der, dass die Beistandschaft der Aufgabe "Beistandschaft" ohne Titel nicht erfüllen kann/darf. Sie ist dann nicht legitimiert hierzu.


    Nächster Schritt:Kontopfändung wird beantragt...u dann schauen wir mal,ob wir endlich an den Unterhalt komme


    Was zu beachten wäre: Kindesvater wird bereits geleisteten Unterhaltsvorschuss zurückerstatten müssen. Wie dieses Geld dann die Beistandschaft erreicht, sollte geklärt werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wird ein Titel - wie hier wohl - durch die Beistandschaft bei Gericht bewirkt (wie sonst käme die Beistandschaft an den Titel? Doch nur, wenn sie im Namen des Kindes geklagt hat), ist die Beistandschaft mitnichten dadurch beendet.
    Mit dem Titel kann und soll die Beistandschaft die Zahlung des Unterhalts durch den Unterhaltspflichtigen bewirken und kontrollieren. Das ist eine ganz normale Aufgabe der Beistandschaft. Dem Betreuungselternteil den Titel in die Hand zu drücken und die Beistandschaft zu beenden, ist und bleibt seltsam und ist keinesfalls eine logische Folge der Klage.
    Richtig ist natürlich, dass die Beistandschaft ohne den Titel den Unterhalt nicht pfänden könnte. Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Warum gibt die Beistandschaft den Titel heraus und entzieht sich damit selbst die Arbeitsgrundlage?


    Ob und wie der Unterhaltspflichtige Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss, kann der Threadstarterin völlig schnuppe sein. Sie muss das weder beachten, geschweige sich drum kümmern. Das hat die Unterhaltsvorschusskasse mit dem Unterhaltspflichtigen zu klären.
    Einzig wichtig zu wissen ist: Diese etwaige Rückzahlung darf nicht die laufende Unterhaltszahlung an die Threadstarterin mindern und auch nicht die Zahlung der aufgelaufenen Unterhaltsschulden (hier der Betrag zwischen UVG und tituliertem Unterhalt). Erst wenn das voll geleistet werden kann, darf die Unterhaltskasse auch noch auf den Ex zugreifen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr habt alle völlig Recht!Die Beistandschaft kann nicht vom JA gekündigt werden.Allerdings war dies Bedingung,dass die mir den Titel aushändigen...soweit klar.
    Mir wurde eine fertige Kündigung für die Beistandschaft vorgelegt u ich hab die dann eben unterschrieben.
    Allerdings hätte ich TROTZ Beistandschaft ab April nicht mal mehr Uvorschuss bekommen,weil die mir nach wie vor mangelnde Mitwirkung unterstellen ( wg. dem Test).
    Die Mitarbeiterin von der UvorschussStelle sagte :"Ich fasse den Fall erstmal nicht mehr an,das ist ja ein schwebendes Verfahren..."
    Mein Einwand,dass die Vaterschaft anerkannt ist u ein
    rechtskräftiger Titel besteht traf da leider auf kein
    Gehör- also kümmer ich mich lieber mit Hilfe meines
    Anwalts drum.Mir fehlen einfach Zeit,Kraft u Nerven mich
    auch noch mit dem JA rumzuärgern.


    Rechtskräftig ist der Titel "schon",er stammt aus 10/2015.
    Mal sehen wie lang es jetzt dauert,bis wir zu Unterhalt kommen...Kontopfändung wurde beantragt.
    Alles in Allem ist die Arbeitsweise vom Jugendamt das Letzte...da will keiner konsequent tätig werden u ständig wird dem KV eine Fristverlängerung nach der anderen gewährt.
    Sollte sich bis Mai nichts tun,werde ich natürlich wieder Uvorschuss beantragen.

  • Ich würde als erstes Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das JA einreichen, das ist ja Nötigung! Ich bin ein bisschen fassungslos über deren Verhalten.

  • Hallo *mami2013*,


    zwei Themen werden hier ein bisschen vermischt erzählt und ein drittes nur kurz angerissen. Das ist für einige Leser vielleicht verwirrend. Es entstand ja sogar schon der Eindruck, die Aufgabengebiete seien nicht getrennt im Jugendamt.


    Ich möchte da ein wenig sortieren.


    Beistandschaft:
    Du hattest im 1. Posting (Freitag, 18. März) angekündigt, in der kommenden Woche den Titel abzuholen im Jugendamt.


    Vorgeschichte war: Die Beistandschaft hat offenbar mit Dir zusammen die Vaterschaftsanerkennung und auch die Erwirkung des Titels bearbeitet (sonst hätten sie ihn nicht gehabt). Der nächste Schritt wäre nun gewesen, Kindesvater zu pfänden. Dieser Aufgabe ist die Beistandschaft nicht mit der von Dir gewünschten Nachhaltigkeit nachgekommen. Du hast also letzte Woche (18. März) entschieden, dir den Titel aushändigen zu lassen. Dies ist gestern geschehen.


    Ihr habt alle völlig Recht!Die Beistandschaft kann nicht vom JA gekündigt werden.Allerdings war dies Bedingung,dass die mir den Titel aushändigen...soweit klar.
    Mir wurde eine fertige Kündigung für die Beistandschaft vorgelegt u ich hab die dann eben unterschrieben.


    Es ist also mitnichten so, dass man Dir den Titel in die Hand gedrückt und die Beistandschaft für beendet erklärt hat. Das Jugendamt hat nicht sich der Arbeitsgrundlage entzogen, sondern Du warst das und das war auch Deine Absicht. In Sachen Unterhalt wirst Du nun wie gewünscht vertreten werden vom Anwalt Deiner Wahl, so ist denn das Kapitel Beistandschaft beendet. Das Vorgehen als Solches ist formal korrekt und Du bestätigst dies ja auch mit Deinem "...soweit klar."



    Übrig bleibt also der Unterhaltsvorschuss:


    Allerdings hätte ich TROTZ Beistandschaft ab April nicht mal mehr Uvorschuss bekommen,weil die mir nach wie vor mangelnde Mitwirkung unterstellen ( wg. dem Test).
    Die Mitarbeiterin von der UvorschussStelle sagte :"Ich fasse den Fall erstmal nicht mehr an,das ist ja ein schwebendes Verfahren..."


    Ein schwebendes Verfahren kann ich beileibe nicht entdecken, Du offenbar auch nicht:

    Weder wurde die Vaterschaft angefochten, noch ein Antrag bei Gericht gestellt.


    Es reduziert sich also auf:

    Nun erhielt ich pünktlich zum Freitag Post von der Unterhaltsvorschussstelle. In dem Schreiben steht, die Zahlung würde eingestellt, sollte ich mich weigern dem anderen Institut zuzustimmen.


    Muss ich mir hier wirklich mangelnde Mitwirkung vorwerfen lassen?


    Allgemein ist offenbar das Verständnis vorhanden, Du hättest Deiner Mitwirkungspflicht Genüge getan, der Zweifel an der Vaterschaft dürfe keine Auswirkung auf die Zahlung des Unterhaltsvorschuss haben. Diese Auffassung teile ich.


    Liest man im Gesetz nach, ist das jedoch nicht bis zum Ende durchformuliert:
    (3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.


    Es scheint Interpretationsspielraum gegeben, was die Rechtsauffassung der UV-Kasse erklären könnte.


    Es endet also bei der Frage, wie denn nun die Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft definiert ist. Genügt es, einen rechtlichen Vater zu haben oder muss auch bei dessen Zweifel an der biologischen Vaterschaft mitgearbeitet werden um die Voraussetzungen für die Zahlung des Unterhaltsvorschuss zu erfüllen? Wie oft muss man mitwirken?


    Dieser Frage habe ich nachgespürt und und habe einen Beschluss gefunden, der die Diskussion mit Deiner UV-Kasse abkürzen könnte: https://openjur.de/u/439504.html


    Die Sachlage ist anders als bei Dir. Es werden gezahlte Gelder zurückgefordert weil die Vaterschaftsanfechtung des rechtlichen Vaters Erfolg hatte. Jedoch war auch hier die Begründung des Jugendamts, die Kindesmutter habe mangelhaft mitgewirkt bei der Feststellung der Vaterschaft. Diese hatte jedoch argumentiert, es habe schließlich eine rechtliche Vaterschaft bestanden.
    Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht gefolgt: Es existierte eine gesetzliche Vaterschaft. Es lagen also die Leistungsvoraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss vor. "Die Voraussetzung für die Bewilligung der Gelder war gegeben." Lediglich ein Monat Unterhaltsvorschuss musste am Ende zurückgezahlt werden.


    An Deiner Stelle würde ich nun eine Weiterbewilligung der Leistung mit Hinweis auf diesen Beschluss beantragen, bzw. die Unterhaltsvorschusskasse von diesem Beschluss in Kenntnis setzen.


    Das oben als nur "angerissenes" drittes benanntes Thema soll auch noch gewissen Raum erhalten: Der Umgang
    Du solltest einen Beratungstermin mit dem sozialen Dienst des Jugendamtes vereinbaren damit Du vorbereitet bist, falls der Kindesvater dieses Vorhaben weiter verfolgt. Auch hier gilt: Er ist der rechtliche Vater des Kindes.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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