Hallo,
ich war lange nicht hier, weil alles irgendwie lief.
Zur Situation: Geschieden vom Kindsvater in 2012 + gerichtlich erwirkter Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) über den Mindestunterhalt dynamisch. Unterhalt hat der Kindsvater alles in allem etwa für 12 Monate gezahlt. Ich erhalte seit 2009 UVG natürlich nur für die Zeiten, in denen der Kindsvater nicht gezahlt hat. Zudem habe ich glaube ich beim Jugendamt auch eine Forderungsabtretung unterschrieben für den zu zahlenden UVG (ist ja auch richtig)
Der UVG läuft in ca. 8 Monaten ab und nun hab ich einen neuen Sachbearbeiter beim Jugendamt, welcher den Titel auf das Jugendamt umschreiben möchte. Meinen Mitwirkungspflichten bin ich stets nachgekommen. Das Jugendamt hat in der ganzen Zeit keinerlei Anstrengungen unternommen um den Unterhalt einzutreiben.
Nach Ablauf des UVG stehen mir die Forderungen aus dem Titel für den Unterhalt ja in voller Höhe zu bzw. unserer Tochter.
Frage: muss ich den Titel umschreiben lassen und wer übernimmt die Kosten dafür? Wenn ja- habe ich nach Ablauf UVG Anspruch auf Rückumschreibung des Titels und wer übernimmt dafür ggf. die Kosten.
Ich habe erst nächste Woche einen Termin beim Anwalt- möchte mich aber gern im Vorfeld über das Thema bestmöglich informieren.
Falls es noch Fragen zum Sachverhalt gibt- einfach stellen. Ich hoffe es ist soweit verständlich.
Vielen Dank.
Finchen78