Kindesunterhalt: Umschreibung des Titels auf das Jugendamt

  • Hallo,


    ich war lange nicht hier, weil alles irgendwie lief.


    Zur Situation: Geschieden vom Kindsvater in 2012 + gerichtlich erwirkter Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) über den Mindestunterhalt dynamisch. Unterhalt hat der Kindsvater alles in allem etwa für 12 Monate gezahlt. Ich erhalte seit 2009 UVG natürlich nur für die Zeiten, in denen der Kindsvater nicht gezahlt hat. Zudem habe ich glaube ich beim Jugendamt auch eine Forderungsabtretung unterschrieben für den zu zahlenden UVG (ist ja auch richtig)


    Der UVG läuft in ca. 8 Monaten ab und nun hab ich einen neuen Sachbearbeiter beim Jugendamt, welcher den Titel auf das Jugendamt umschreiben möchte. Meinen Mitwirkungspflichten bin ich stets nachgekommen. Das Jugendamt hat in der ganzen Zeit keinerlei Anstrengungen unternommen um den Unterhalt einzutreiben.


    Nach Ablauf des UVG stehen mir die Forderungen aus dem Titel für den Unterhalt ja in voller Höhe zu bzw. unserer Tochter.


    Frage: muss ich den Titel umschreiben lassen und wer übernimmt die Kosten dafür? Wenn ja- habe ich nach Ablauf UVG Anspruch auf Rückumschreibung des Titels und wer übernimmt dafür ggf. die Kosten.


    Ich habe erst nächste Woche einen Termin beim Anwalt- möchte mich aber gern im Vorfeld über das Thema bestmöglich informieren.


    Falls es noch Fragen zum Sachverhalt gibt- einfach stellen. Ich hoffe es ist soweit verständlich.


    Vielen Dank.


    Finchen78

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ich stelle mal ein paar "Gegenfragen", weil deine fragen mir etwas eigenartig erscheinen. Ich bin mir nicht sicher, ob sie das eigentlich Problem "umfragen" ...
    1. Du hast einen gerichtlich erwirkten Titel. Was ist da los, dass da jetzt kein Unterhalt gepfändet wird? Kann der Vater etwa nicht zahlen (und ist es deshalb ein Mondtitel)?
    2. Du beziehst Unterhaltsvorschuss, obwohl ein Titel vorhanden ist. Das ist keine gute Lösung (gewesen). Hängt aber wohl mit Punkt 1 zusammen.
    3. Hast du eine Beistandschaft beauftragt bisher? Hat die eventuell den Titel bewirkt? Oder hat das ein Anwalt gemacht? (Der, zu dem du jetzt auch wieder gehst. * Wichtig ist hier zu wissen: Die (kostenlose) Beistandschaft und parallel Anwalt geht rechtlich nicht. Du musst dich für den einen oder anderen entscheiden.
    4. UVG ist nicht Beistandschaft. Das könnte zwar ein Sachbearbeiter in Personalunion sein, aber es sind zwei paar Schuhe. UVG heißt nicht, dass gleichzeitig die Beistandschaft beauftragt ist.
    5. Ich weiß jetzt nicht, wie der Titel ausgeschrieben ist. Aber ein "Umschreiben auf das Jugendamt" - was soll das sein? Der Titel ist auf den Empfänger und den Zahlungspflichtigen ausgeschrieben. Mit dem Titel kannst du als gesetzlicher Vertreter aktiv werden oder dies auf die Beistandschaft übertragen (und ggfls. dort den Titel hinterlegen - wer hat ihn zur Zeit? Gibt es überhaupt schon eine Ausfertigung zur Pfändung?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Verstehe ich es richtig, dass du einen Titel über x € KU hast und diesen seit 2012.


    Gleichzeitig beziehst du Unterhaltsvorschuß, weil der KV trotz Titel nicht zahlt?


    Ist der Titel höher als der Unterhaltsvorschuß?


    Richtig ist, dass die Vorschußkasse verlangen kann, dass sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Titel ausgehändigt bekommt, um die Unterhaltsschulden aus diesem Titel heraus pfänden zu können. Das dürfen sie natürlich nur in der Höhe tun (monatlich, ab Titelzeitpunkt), in der sie auch geleistet haben. Den Rest kannst du pfänden, wenn er nicht zahlt.


    Soltle er aber KU an dich geleistet haben und du das nicht angegeben könnte da zu weiteren Problemen führen


  • ....sind Sie im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltsvergleichs?
    In diesem Fall würde ich Sie bitten, diese zwecks Umschreibung auf das Jugendamt hier vorzulegen.... (Mail des Sachbearbeiters an mich).



    Ich habe jetzt mal unter deine Punkte geschrieben- ich hoffe es wird klarer. Mir geht es einfach um den Punkt, dass das Jugendamt in absehbarer Zeit raus ist und ich für das "Eintreiben" des laufenden Unterhaltes allein verantwortlich bin- oder sehe ich das falsch? Dann brauche ich doch einen auf mich lautenden Titel.


    Vielen Grüße
    Finchen78

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue


  • Hallo,


    der Titel (vollstreckbar) lautet über den Mindestunterhalt und ist damit höher als der gezahlte UVG. Mir ist klar, dass Sie pfänden können für den gezahlten UVG, was sie aber die letzten Jahre auch nie wollten. Eine Kopie des Titels lag ja in der Akte immer vor.
    Also warum jetzt und warum umschreiben und wer übernimmt die Kosten? Den Titel habe ich ja auch auf meine Kosten erwirkt.


    Kindesunterhalt und UVG habe ich nie doppelt bezogen- dies wäre ja illegal.


    Viele Güße
    Finchen 78

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Mir ist klar, dass Sie pfänden können für den gezahlten UVG, was sie aber die letzten Jahre auch nie wollten.


    UVG muss er nicht zurück zahlen, wenn er nicht leistungsfähig war - das ist ein anderer Schuh.


    So wie ich das lese will die Beistandschaft jetzt den alten Titel vollstrecken, nach Ende der Ausbildung - dazu reicht es diesen abzugeben/einzureichen und die Beistandschaft zu beauftragen.


    Schulden sind für die Ausbildungszeit nur aufgelaufen, wenn er in Vollzug gesetzt wurde.


  • Hallo Lena,


    Es besteht aber keine Beistandschaft und es bestand auch nie eine.
    Ich möchte gern nach Ablauf UVG auch pfänden können...Warum also den Titel abgeben?


    Viele Grüße
    Finchen78

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Hi lena,


    richtig. Aber meist "vergessen" die zuständigen MA gerne, den Vater darüber aufzuklären, dass keine Schulden auflaufen, wenn seine Leistungswilligkeit, aber -unfähigkeit (schriftlich) festgestelllt und nachgewieseb wurde. Und daher wird dann meist der Vorschuß zurückverlangt, sobald dies möglich ist.


    Finchen,


    Dann müsstest du das mit den entsprechenden Leuten abklären. Sie können die vorgeschossenen Unterhaltszahlungen ja nur pfänden, wenn sie einen entsprechenden Titel haben. Du kannst die laufenden Zahlungen nur pfänden ,wenn du einen Titel hast.


    Und da dreht ihr euch im Kreis. Vor allem, da ja der laufende Unterhalt vor den aufgelaufenen Unterhaltsschulden geht.

  • Hallo rainbowfish,


    Da bin ich eben genau deiner Meinung.
    Beide Seiten wollen pfänden und m.E. geht der laufende Unterhalt vor.


    Mal schauen, was der Anwalt sagt.


    Vielen Dank erstmal an alle, die geantwortet haben.


    Viele Grüße
    Finchen78

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Okay. Jetzt sehe ich klarer.


    Den Titel sollst und musst du behalten. Denn damit kannst du deinen alten und den aktuellen Anspruch durchsetzen. Wie die UVG-Kasse an die Rückzahlungen des Ex kommt, ist deren Sache. Auf jeden Fall nicht mit deinem Titel in der Hand.


    Ansonsten: Du hast Recht. UVG-Rückzahlung steht hinter dem laufenden Unterhalt.
    Und: Du hast, da ein Titel vorliegt, Anspruch auf die Summe zwischen Unterhaltsvorschuss und der Titelsumme. Neben dem laufenden Unterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gerne helfe ich ein bisschen die Verwirrung aufzulösen.
    Die Unterhaltsvorschusskasse hat für einen bestimmten Zeitraum die Summe X vorgelegt.
    Diese Summe ist auf den Staat " übergegangen " heißt es, weil der ja auch bezahlt hat!
    Dieser vorgelegte Betrag ist in deinem Titel "mit drin."
    Der Titel lautet ja sicherlich über mehr als das, was die Unterhaltsvorschusskasse monatlich vorgelegt hat.
    Wenn nun Unterhaltsvorschuss bald beendet ist , dann ist die Unterhaltsvorschusskasse verpflichtet, die Gesamtsumme, die sie vorgelegt haben, auf dem Titel eintragen lassen.
    Das nennt sich Titel -Teilung. Denn der Betrag, den sie vorgelegt haben, den darfst du aus dem Titel ja nicht mehr holen.= pfänden.
    Dieses vom Staat vorgelegte Geld gehört auch dem Staat und er es muss sich vom Vater zurückholen.


    Und das kann es dann mit der so genannten "Teil Ausfertigung "deines Titels.
    Die Unterhaltsvorschusskasse regelt das selbst mit der Titelteilung, ( ist für dich absolut kostenfrei) gibt dir dann deine vollstreckbare Ausfertigung zurück, auf der dann nur steht, welcher Betrag davon nun der Unterhaltsvorschusskasse gehört.


    War das so im Ganzen irgendwie verständlich?
    Du kannst für die Zukunft den gesamten Unterhalt weiterhin pfänden, für die Vergangenheit aber nur den Teil, der deinen Kindern auch gehört. h

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Diese Sache wäre nach der Beendigung des Unterhaltsvorschusses dran. Aber das sind noch acht Monate, schreibt Finchen78. Was reitet denn den Sachbearbeiter, jetzt bereits den Titel ausgehändigt zu bekommen? Die Titelteilung kann er doch nur für den Betrag vornehmen, der bereits geleistet wurde.
    Oder plant die Unterhaltsvorschusskasse, den Unterhaltsvorschuss einzustellen, weil der Unterhaltspflichtige ja seine Ausbildung abgeschlossen hat, jetzt Gehalt beziehen sollte und den Unterhalt direkt zahlen wird? Ein bisschen speziell ist die Sache schon ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da hast du recht, Bap!
    Da die Titelteilung nur über bereits ausgezahlte Leistungen möglich ist , wäre der Sachbearbeiter doch eher beraten, die Titelteilung erst nach Abschluss zu machen.
    Sonst muss er es 2x machen.
    Einmal jetzt und einmal noch für die restlichen acht Monate. So kann man sich auch zusätzlich Arbeit machen. :lach
    Wenn es ein "neuer" Sachbearbeiter ist hat er davon vielleicht noch nicht so viel Ahnung :-D

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: