Unterhaltsklage Erfolgsaussichten.......ratlos

  • Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn nur dadurch der Antragsteller sein Recht auf ein Gerichtsverfahren - in diesem Fall der Verteidigung - wahrnehmen kann. Und: Das Verfahren muss eine Aussicht auf Erfolg haben. (Das ist aber hinfällig, da er ja beklagt wurde und zwingend einen Anwalt beibringen muss.) Wenn du verklagt worden wärst, hättest du den VKH-Antrag zur Stellungnahme zugeschickt bekommen. Anhand auch deiner Stellungnahme hätte der Richter die Erfolgsaussicht eingeschätzt, dass Ex Klage gewinnen kann. Hier hast du ihn aber verklagt.


    Eine besondere Spannung entsteht bei Unterhaltsverfahren mit VKH-Antrag immer dadurch, dass ja der Unterhaltspflichtige oft aufgefordert wird, sein Einkommen offen zu legen. Um den Unterhalt zu berechnen, braucht es die gleichen Angaben, die der Unterhaltspflichtige vorlegen muss, um VKH zu erhalten.


    Der Richter kann quasi mit einer Berechnung beides abarbeiten - VKH und Unterhalt. Im Verfahren ist das dann nur noch ein bisschen Feinjustierung.
    Sollte seine VKH sogar abgelehnt werden, sind deine Erfolgsaussichten immens hoch. Mittleres Einkommen sowie Zahlungspflicht sind damit quasi schon recht weit festgelegt. Bekommt er VKH, sind entweder Einkommen, hier aber wohl zahlreiche Abzüge anerkannt worden. Diese Abzüge greifen aber bei weitem nicht für die Unterhaltsberechnung.


    Wie das verfahren abläuft? Erst einmal ein Hin- und Her zwischen den Anwälten über Einkommen und mögliche Abzüge. Berechnungen des Unterhalts von der einen Seite und Gegenrechnung oder Begründung, weshalb bestimmte Summen abgezogen werden müssten von der anderen Seite. All das geht zum Gericht. Wenn der Richter meint, genug Infos zu haben, setzt er den Gerichtstermin fest. Dort treffen sich dann Kläger und Beklagter mit den Anwälten. Der Richter leitet die Verhandlung ein, lässt dann deinen Anwalt den Antrag noch einmal stellen. Der Gegenanwalt stellt einen Gegenantrag. Die Anwälte gehen ins Fingerhakeln über. Irgendwann greift der Richter ein, deutet seine Position an. Unterbreitet vielleicht einen Vorschlag, einen sog. Vergleich. Das wäre dann eine einmütige Absprache zwischen Kläger und Beklagtem. Damit will er das Verfahren abkürzen, eine Revision vor dem OLG ausbremsen. Vergleich ist gut, weil es kein Urteil gibt, sondern eine Absprache, der beide Seiten zustimmen. Vergleich ist schlecht, weil er teuer ist. Die Verfahrenskosten/Anwaltskosten für einen Vergleich sind erheblich höher als die Verfahrenskosten für ein "Urteil". Ein Vergleich versucht, beide Seiten zufrieden zu stellen. Was den Ex also zufrieden stellt, knabbert an deinem Geld und damit deiner Zufriedenheit. Folge. Beim Vergleich sind meist beide Parteien unzufrieden. Zufrieden sind jedoch die Anwälte (mehr Geld) und der Richter (weniger Arbeit, da kein Urteil ausformuliert werden muss).
    Einem Vergleich sollte man in Unterhaltsverfahren nur zustimmen, wenn man höchstzufrieden mit dem Inhalt sein kann. (ZB im Vergleich die Verfahrenskosten etc. von der Gegenseite übernommen werden, beim Unterhalt die Summe erzielt wurde, die man selbst schon ausgerechnet hatte etc. )


    Manchmal hat man 14 tage zeit, dem Vergleich zuzustimmen. Meist will der Richter aber die sofortige Zustimmung. Um den Zeitaufschub muss man kämpfen ...
    Wird der Vergleich abgelehnt, wird weiter verhandelt. Entweder taggleich oder aber neuer Termin (bei Unterhaltsverhandlung selten). Richter wird dann ein Urteil (heißt bei Familienangelegenheiten "Beschluss", ist aber nur ein anderes Wort für Urteil) fällen. Das wird selten hinter den Vergleich zurückfallen. Urteilsverkündung ist nicht am Ende des Verfahrens, sondern meist taggleich "um 15 Uhr". Da kannst du dann hindackeln und wirst erstaunen auslösen. Keiner geht da hin. Richter diktiert sein Urteil, würde es verkünden, lässt es dann auf Papier bringen (das Verfahren wird nämlich via Diktiergerät mit verfolgt. Nur noch selten ist eine Stenotypisten anwesend. Man spart Personal (und du hast weniger Verfahrenskosten).


    Bist du mit Beistandschaft unterwegs, brauchst du keinen Anwalt. Die Beistandschaft darf in FamGerichtsverfahren von der Ausbildung und Qualifikation als Anwalt fungieren. Beistandschaft ist für dich kostenlos. Bleiben noch die Gerichtskosten. Die werden üblicherweise (wenn man keinen anderslautenden Antrag stellt) hälftig zwischen den Parteien geteilt. Sind im Schnitt knapp 300 Euronen durch zwei halt. Anwaltskosten schlagen mehr zu Buche. Das kann am Ende gut an einem Jahresunterhalt kratzen, der auf der Rechnung steht.
    Du selbst sitzt üblicherweise als staunende Klägerin dabei. Nach den Fragen zur Person wirst du meist nicht mehr gehört. Unterhaltsverfahren sind Dispute unter Juristen. Das Volk schweige ... Um Schuld, Moral und Nickligkeiten geht es nicht. Die will keiner hören, geschweige denn beurteilen

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bist du mit Beistandschaft unterwegs, brauchst du keinen Anwalt.

    Am Anfang des Jahres scheint noch eine Beistandschaft bestanden zu haben. Nun ist ein Anwalt tätig. Ein Wechsel des Vertreters der Kinder wurde in der Diskussion nicht thematisiert.

    Und kann ich irgendwie erfahren, ob dem Kindvater Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde?

    Darüber hätte die Mutter bzw. der Anwalt der Kinder vom Gericht informiert werden müssen.


    Haben die Kinder eigentlich VKH für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche erhalten? Oder hat ihr Anwalt keine VKH beantragt?


    Seinen durchschnittlichen Lohn berechnet der Anwalt von meinem Ex aus 10 Gehältern und nicht aus zwölf und rechnet ihn natürlich runter.

    Der Anwalt der Kinder sollte auf die verfahrensrechtliche Auskunftpflicht bestehen. Auch die letzten Monate sind noch vor Entscheidung/Vergleich zu belegen.


    Hoffentlich war das kein Fehler das ich damals mit der Höhe bis zur Tilgung des Kredites einverstanden war

    Wenn die Kinder damals von einem Beistand vertreten waren, dann hat sich doch dieser als gesetzlicher Vertreter der Kinder damit einverstanden erklärt... und nicht die Mutter.


    Dann hat mein Ex ein Schreiben vom Finanzamt vorgelegt, das er keine Einkommenssteuererklärung machen muß, weil wir dies gefordert hatten. zum Hintergrund er hat ein Steuerbrutto von 46000 € und seine Ehefrau von ca.12000 € für das Jahr 2015, beide in Steuerklasse 4.

    Mögliche Steuerrückerstattungen können ihm auch fiktiv angerechnet werden.




    Es gibt "gute" und "schlechte" Vergleiche. In diesem Fall sollte ein vom Vater oder auch Richter vorgeschlagener Vergleich intensiv mit dem Anwalt der Kinder diskutiert werden.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Morgen ist die Verhandlung wegen dem Unterhalt für die Kinder. Ich bin gespannt.
    Mein ex ist sich sehr siegessicher, weil er jetzt neu verheiratet ist und wohl seine Frau keine Leistungen mehr vom Amt bekommt für Ihre Kinder ( von anderen Vätern). Er sieht sich in der Unterhaltspflicht für seine neue Familie vor seinen Kindern.
    Na ich bin auf die Verhandlung morgen gespannt.


    Wenn er wirklich, wie vom Jugendamt berechnet zahlen muss, müssten wir kein hartzz4 mehr in Anspruch nehmen, da ich jetzt wieder arbeiten gehe.


    Drückt mir die Daumen!

  • So die Verhandlung ist vorbei.
    Es gab einen Vergleich. Er muss mindesunterhalt ab klageeinreichung bezahlen. Der aufgelaufene Betrag wird mit der Hälfte sprich meiner Hälfte der ehelichen Schulden verrechnet und er hat dadurch keinen Anspruch mehr auf gesamtschuldnerausgleich. Trotzdem muss er noch 4000 Euro an mich nachzahlen. Ab 1.11. 16 muss er für die vier Kinder insgesamt 1335,50 zahlen.

  • So die Verhandlung ist vorbei.
    Es gab einen Vergleich. Er muss mindesunterhalt ab klageeinreichung bezahlen. Der aufgelaufene Betrag wird mit der Hälfte sprich meiner Hälfte der ehelichen Schulden verrechnet und er hat dadurch keinen Anspruch mehr auf gesamtschuldnerausgleich. Trotzdem muss er noch 4000 Euro an mich nachzahlen. Ab 1.11. 16 muss er für die vier Kinder insgesamt 1335,50 zahlen.


    Nur mal für mich zum einordnen, bist du damit zufrieden?

  • Hallo wölkchen1234,


    Du hattest in Beitrag 23 geschrieben

    Wenn er wirklich, wie vom Jugendamt berechnet zahlen muss, müssten wir kein hartzz4 mehr in Anspruch nehmen, da ich jetzt wieder arbeiten gehe."


    Wurde bei dieser Einigung bedacht, dass die öffentliche Hand vermutlich einen Teil der Nachzahlungen einfordern wird?

    Der aufgelaufene Betrag wird mit der Hälfte sprich meiner Hälfte der ehelichen Schulden verrechnet und er hat dadurch keinen Anspruch mehr auf gesamtschuldnerausgleich. Trotzdem muss er noch 4000 Euro an mich nachzahlen.


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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  • Verfahrenskosten wurden gequotelt er 80% ich 20 %.


    Ich bin damit sehr zufrieden, hatte nicht damit gerechnet das er wirklich den mindesunterhalt zahlen muss


    Hallo Frau Rausteiger, eigentlich waren es 9000 Euro Unterhaltsschulden seit einreichen der klage, die Leistungen für die Kinder aus hartz 4 wurden rausgerechnet und mein Anteil an den ehebedingten Schulden.
    Deswegen bekomme ich noch 4000 Euro und die 3000 Euro muss er ans jobcenter zahlen, wenn diese es fordern. Laut seiner Meinung wollen die wohl nichts von ihm.
    Das bereinigte netto würde aus 2540 festgelegt.

  • Da sind Anwalt und Richter sorgfältig gewesen. Bezüglich Jobcenter bist du zur Mitteilung über den Vergleichsinhalt verpflichtet, um dich nicht strafbar zu machen. Das ist zwar blöd für den Ex, aber wenn du wegen mangelnder Info trotz Infopflicht an den Haken genommen wirst, wäre das auch nicht gut.
    Aber als OeDler/Beamter ist ihm das sicherlich klar und er wird sich von sich aus beim Jobcenter melden, um seinen Job nicht zu riskieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Verfahrenskosten wurden gequotelt er 80% ich 20 %.


    Ich bin damit sehr zufrieden, hatte nicht damit gerechnet das er wirklich den mindesunterhalt zahlen muss


    Gratuliere. ich hatte so etwas in der Größenordnung erwartet, bei dem Einkommen.


    LG