Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn nur dadurch der Antragsteller sein Recht auf ein Gerichtsverfahren - in diesem Fall der Verteidigung - wahrnehmen kann. Und: Das Verfahren muss eine Aussicht auf Erfolg haben. (Das ist aber hinfällig, da er ja beklagt wurde und zwingend einen Anwalt beibringen muss.) Wenn du verklagt worden wärst, hättest du den VKH-Antrag zur Stellungnahme zugeschickt bekommen. Anhand auch deiner Stellungnahme hätte der Richter die Erfolgsaussicht eingeschätzt, dass Ex Klage gewinnen kann. Hier hast du ihn aber verklagt.
Eine besondere Spannung entsteht bei Unterhaltsverfahren mit VKH-Antrag immer dadurch, dass ja der Unterhaltspflichtige oft aufgefordert wird, sein Einkommen offen zu legen. Um den Unterhalt zu berechnen, braucht es die gleichen Angaben, die der Unterhaltspflichtige vorlegen muss, um VKH zu erhalten.
Der Richter kann quasi mit einer Berechnung beides abarbeiten - VKH und Unterhalt. Im Verfahren ist das dann nur noch ein bisschen Feinjustierung.
Sollte seine VKH sogar abgelehnt werden, sind deine Erfolgsaussichten immens hoch. Mittleres Einkommen sowie Zahlungspflicht sind damit quasi schon recht weit festgelegt. Bekommt er VKH, sind entweder Einkommen, hier aber wohl zahlreiche Abzüge anerkannt worden. Diese Abzüge greifen aber bei weitem nicht für die Unterhaltsberechnung.
Wie das verfahren abläuft? Erst einmal ein Hin- und Her zwischen den Anwälten über Einkommen und mögliche Abzüge. Berechnungen des Unterhalts von der einen Seite und Gegenrechnung oder Begründung, weshalb bestimmte Summen abgezogen werden müssten von der anderen Seite. All das geht zum Gericht. Wenn der Richter meint, genug Infos zu haben, setzt er den Gerichtstermin fest. Dort treffen sich dann Kläger und Beklagter mit den Anwälten. Der Richter leitet die Verhandlung ein, lässt dann deinen Anwalt den Antrag noch einmal stellen. Der Gegenanwalt stellt einen Gegenantrag. Die Anwälte gehen ins Fingerhakeln über. Irgendwann greift der Richter ein, deutet seine Position an. Unterbreitet vielleicht einen Vorschlag, einen sog. Vergleich. Das wäre dann eine einmütige Absprache zwischen Kläger und Beklagtem. Damit will er das Verfahren abkürzen, eine Revision vor dem OLG ausbremsen. Vergleich ist gut, weil es kein Urteil gibt, sondern eine Absprache, der beide Seiten zustimmen. Vergleich ist schlecht, weil er teuer ist. Die Verfahrenskosten/Anwaltskosten für einen Vergleich sind erheblich höher als die Verfahrenskosten für ein "Urteil". Ein Vergleich versucht, beide Seiten zufrieden zu stellen. Was den Ex also zufrieden stellt, knabbert an deinem Geld und damit deiner Zufriedenheit. Folge. Beim Vergleich sind meist beide Parteien unzufrieden. Zufrieden sind jedoch die Anwälte (mehr Geld) und der Richter (weniger Arbeit, da kein Urteil ausformuliert werden muss).
Einem Vergleich sollte man in Unterhaltsverfahren nur zustimmen, wenn man höchstzufrieden mit dem Inhalt sein kann. (ZB im Vergleich die Verfahrenskosten etc. von der Gegenseite übernommen werden, beim Unterhalt die Summe erzielt wurde, die man selbst schon ausgerechnet hatte etc. )
Manchmal hat man 14 tage zeit, dem Vergleich zuzustimmen. Meist will der Richter aber die sofortige Zustimmung. Um den Zeitaufschub muss man kämpfen ...
Wird der Vergleich abgelehnt, wird weiter verhandelt. Entweder taggleich oder aber neuer Termin (bei Unterhaltsverhandlung selten). Richter wird dann ein Urteil (heißt bei Familienangelegenheiten "Beschluss", ist aber nur ein anderes Wort für Urteil) fällen. Das wird selten hinter den Vergleich zurückfallen. Urteilsverkündung ist nicht am Ende des Verfahrens, sondern meist taggleich "um 15 Uhr". Da kannst du dann hindackeln und wirst erstaunen auslösen. Keiner geht da hin. Richter diktiert sein Urteil, würde es verkünden, lässt es dann auf Papier bringen (das Verfahren wird nämlich via Diktiergerät mit verfolgt. Nur noch selten ist eine Stenotypisten anwesend. Man spart Personal (und du hast weniger Verfahrenskosten).
Bist du mit Beistandschaft unterwegs, brauchst du keinen Anwalt. Die Beistandschaft darf in FamGerichtsverfahren von der Ausbildung und Qualifikation als Anwalt fungieren. Beistandschaft ist für dich kostenlos. Bleiben noch die Gerichtskosten. Die werden üblicherweise (wenn man keinen anderslautenden Antrag stellt) hälftig zwischen den Parteien geteilt. Sind im Schnitt knapp 300 Euronen durch zwei halt. Anwaltskosten schlagen mehr zu Buche. Das kann am Ende gut an einem Jahresunterhalt kratzen, der auf der Rechnung steht.
Du selbst sitzt üblicherweise als staunende Klägerin dabei. Nach den Fragen zur Person wirst du meist nicht mehr gehört. Unterhaltsverfahren sind Dispute unter Juristen. Das Volk schweige ... Um Schuld, Moral und Nickligkeiten geht es nicht. Die will keiner hören, geschweige denn beurteilen