Warum bekommt man nur 72 Monate Unterhaltsvorschuß?

  • Ich habe gerade die Frage zum UNterhaltsvorschuß gelesen. Warum kriegt man Unterhaltsvorschuß nur 72 Monate? Ich dachte 120 Monate und dann jeden Monat länger den der Vater zurück bezahlt hat. Hab ich da eine falsche INfo?
    Ich bekomme 125€


    Gruß Tina

  • Der Geldbetrag ist gestaffelt nach Alter, ich weiß nimmer genau, 127.-E bis glaub ich 5 j, danach sind es 170.- gewesen bei mir. Und nur für 72 Monate, das stimmt, ist gesetztlich UVG geregelt, aber erkundige dich doch beim Ju-Amt, die haben mir damals Formular gegeben wo das drauf stand wieviel und wie lange etc.


    lg


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich denke 6 Jahre sind eine lange Zeit. Bis dahin dürfte wohl geklärt sein, das der Vater Unterhalt zahlen muss, und wenn er dies dann nicht tut, hat man immer noch Zeit sich einen Titel zu besorgen und das Geld einzuklagen.
    Denke die Frist von 6 Jahren ist absolut gerechtfertigt.


    Wie lange bekommst du denn schon Unterhalt, bzw. hat der Ex nicht irgendwann vor, selbstständig an dich das Geld zu zahlen?


    Gruß Annemarie

  • Es sind höchstens 72 Monate bzw. bis zur Vollendung des 12 Lj. (und dann kann es weniger sein).

  • Dann hatte ich wohl eine falsche Info. Danke für die Antworten. Wie sieht das denn nach den 72 Monaten aus? Helfen die denn einem trozdem weiter wenn es um den Unterhalt vom Vater geht? Oder halten die sich dann da ganz raus und ich muß mich wieder mit ihm streiten? Er könnte was zahlen, denn er hat neben seinem Harz4 noch nen 400€ Job. Egal! Das ist ja auch noch eine Zeit hin. Vielleicht läuft bis dahin ja alles geregelter.


    Tina

  • Liebe Tina,


    setz dich einfach danach mit dem Jugendamt in Verbindung, die haben eine rechtliche Vertretung, dh. du kannst ne Beistandschaft beantragen, die kümmern sich dann bzgl. Unterhalt etc., kostet dich nix.


    LG


    *Viele Grüße Susayk*



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  • Tja, und ich stehe nun dumm da, weil die 72 Monate rum sind, der "Vater" nicht zahlt und nichts hat.
    Ich muss jetzt sehen, wie wir klar kommen.
    Finde in meinem Fall nicht, dass 72 Monate ausreichen, denn uns fehlen mal eben 168 Euro pro Monat !!!!!!!
    Versuche gerade mehr Wohngeld zu bekommen oder Kinderzuschuß, sieht aber nicht so toll aus.
    Bin etwas verweifelt. :(

    Ich bin einmalig - wie jeder andere auch !

  • @ belladonna
    warum bekommst Du keinen Kinderzuschuß, wenn Dein Geld so knapp ist? Weiß ja nicht wie Deine Situation ist, aber bei mir sagten sie das die Chancen gar nciht so schlecht sind. Lebe momentan vom Erziehungsgeld, Kindergeld UV und meinem 400€ Job mehr geht leider gerade nicht da ich neben Job und Kind noch studiere. Aber so schwer ist das glaub ich gar nicht mit dem KInderzuschlag. Drück Dir die Daumen, ist irgendwie doch gemein, dass wir uns Sorgen darum machen müssen wie wir die kleinen satt kriegen und vernünftige klamotten bekommen und der Andere Part je nachdem wo das Kind ist kümmert sich nen Dreck drum.
    Wünsch Dir viel Erfolg



    @alle vielen Dank für die Antworten

  • Zitat

    Original von belladonna
    Tja, und ich stehe nun dumm da, weil die 72 Monate rum sind, der "Vater" nicht zahlt und nichts hat.
    Ich muss jetzt sehen, wie wir klar kommen.
    Bin etwas verweifelt. :(


    Sosehr wie ich deine Verzweifelung verstehe, verstehe ich aber auch die Staatskasse, denn die möchte den Schaden möglichst begrenzen und nicht 18 Jahre zahlen, sondern nur 6. Besonders in deinem Falle, wo wahrscheinlich kein Geld zurückfließt und wir Steuerzahler diesen Spaß bezahlen. Was glaubst du denn wie das noch vor 40 / 50 Jahren war? Heute verhungert keiner in Deutschland und das Kindergeld war noch nie so hoch wie heute. Ich gehe sogar einen Schritt weiter und behaupte, das mein Kind nicht mehr Kosten verursacht als 152 Euro im Monat. Meine damalige Next (mit Kind) hatte es mir jedenfalls bewiesen und den ganzen Unterhalt für ihr Kind aufs Sparbuch geschoben (er war 10).


    Mit Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Genesis
    Ich gehe sogar einen Schritt weiter und behaupte, das mein Kind nicht mehr Kosten verursacht als 152 Euro im Monat.


    Ach ja ?


    Ich zahl z.B. 195 Euro im Monat für die Kita meiner Kleiner. Und wie hoch der Anteil an den Kosten für Essen, Kleidung Haus, Energie usw. sind mag ich jetzt gar nicht ausrechnen, da allein die Kita-Kosten schon deutlich über 152 Euro liegen.


    Sind die Kinder mal größer, verursachen sie zwar keine Kita- oder Hort-Betreuungskosten, dafür aber Kosten für Musikunterricht, Sportverein, Schullandheim, Klassenausflüge, Schüleraustausch, Schulbus, Unterrichtsmaterialien und so weiter und so fort...

  • Zitat

    Original von Mela


    Es gibt genug Eltern, die stehen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes dumm da...


    Dumm da stehen die Eltern wohl eher, wenn sie noch länger den Vorschuß bekämen würden, denn dann kommen die noch länger aus dem Beruf raus, und finden dann niemals wieder einen Job.

  • Mir erschließt sich der Sinn auch nicht. Es geht ja um einen Rechtsanspruch des Kindes, das nicht in der Lage ist, seine wirtschaftliche Situation selbst zu verbessern. Dass ein Kind wirtschaftlich schlechter gestellt ist, weil ein Elternteil nicht zum Unterhalt beiträgt, ist unfair.

  • @ Mela
    voll getroffen :D


    Radex
    In welcher Welt lebst Du eigentlich??? Wie naiv muss Mann denn sein, um solche Aussagen zu äußern??
    Die Kosten für Schulbeiträge, größere Wohnung, höhere Stromkosten, Klassenfahrten, Schulmaterialien, vitaminreiche Lebensmittel decken bei weitem nicht das gezahlten Kindergeld. Mit 12 Jahren müssen selbst Medikamente, Kunststoffblomben etc. wie bei einem Erwachsenen gezahlt werden.



    Ich finde es auch super ungerecht, das der KV sich um den Unterhalt drücken kann und dann nur max. bis zum 12 Lebensjahr UVG gezahlt wird. Die Ansprüche und Ausgaben der Kinder steigen mit zunehmenden Alter immer mehr.
    Den alternativen Kinderzuschlag zu bekommen ist ein absoluter Behörden-Ärgernis-Marathon.

  • Unterhaltsvorschuss gibt es meiner Meinung nach nur deshalb bis zum 12. Lebensjahr weil unseren Politikern die Kinder danach nichts mehr Wert sind !!! Schliesslich kommen diese ja dann in die Pubertät und da brauchen diese wirklich keine Geld, da dies dann ja eh nur für unsinnige Dinge ausgegeben wird. :hä



    Ich frage dazu mal in die Runde , denn soviel ich weiss ist es doch so ?


    Unterhaltsvorschuss wird bei Hartz4 Empfängern angerechnet, besser gesagt abgerechnet und dementsprechend weniger Hartz4 fürs Kind gezahlt, ergo wird wenn es wegfällt auch wieder mehr Hartz4 gezahlt.


    Ich denke mal das es doch so ist oder ?


    Wenn dies so wäre sind die Kinder derer die Arbeiten gehen ja dann die Deppen an dem System, denn da wird das Gehalt dann ja nicht angehoben um den "Lebensstandart" zu erhalten ?( :batsch :frag

  • Zitat

    Original von Mazil
    Mir erschließt sich der Sinn auch nicht. Es geht ja um einen Rechtsanspruch des Kindes, das nicht in der Lage ist, seine wirtschaftliche Situation selbst zu verbessern. Dass ein Kind wirtschaftlich schlechter gestellt ist, weil ein Elternteil nicht zum Unterhalt beiträgt, ist unfair.


    Diesen Rechtsanspruch auf Unterhaltszahlungen hat das Kind aber gegenüber seinen Eltern. Da aber gerade in Trennungssituationen evtl. ein ET diese Pflicht nicht erfüllt, wurde zur Abmiilderung von Härten für eine Übergangszeit dieses UVG geschaffen.


    Anspruchsberechtigt sind betreuende ET, unabhängig ihres eigenen Einkommens. Nur alleinstehend müssen sie sein.


    Die wirtschaftliche Schlechterstellung eines Kindes sehe ich nur aufgrund der Zahlungsweigerung eines ET. Die Pflicht des Staates diese Säumigkeit vollumfänglich auszugleichen kann ich nicht erkennen. Dies würde m. E. auch eine Benachteilung vieler Kinder, denn alle Kinder sind lange zeit nicht in der Lage, ihre wirtschaftliche Situation selbst zu verbessern, bedeuten, für die die Eltern lediglich das monatliche Kindergeld bekommen, da beide ihre Pflichten an den KIndern erfüllen.


    Im übrigen wird bei Alg 2 - Bezug der Wegfall des UV ausgeglichen.


    M. E. sollten effizientere Möglichkeiten geschaffen werden, die säumigen Unterhaltspflichtigen zur Zahlung zu bewegen als evtl. die Bezugsdauer des UV zu verlängern.


  • Sorry mela, aber soviel unterstellten Dünnpfiff hätte ich jetzt nicht von Dir erwartet. Darauf lohnt nichtmal ´ne Antwort.

  • Hallo!


    Zum einem verstehe ich dieses Wehklagen nicht ,wie lang der Staat für ein Kind zu bezahlen hat.
    Denn,wenn jeder hier nur rumheult ,weil er zuwenig Geld inner Tasche hat.....warum habt ihr Kinder gemacht????
    Warum werden Beziehungen oder Lebensgemeinschaften heutzutage schneller gewechselt wie die Unterhosen???
    Sinn und Zweck solcher Zweisamkeiten ist nicht nur seinen intimen Vergnügungen nachzugehen,sondern wenn Kinder da sind,ein solches Unternehmen wirtschaftlich und lebensfähig zu führen.
    Warum denkt jeder ,er kann machen was er will und wenn es daneben geht,maschier ich auf`s Amt und alles wird gut.
    Und dazu immer diese Ausreden ,ich kann nicht weil..... :radab



    Meint ihr denn alle unsere Eltern sind seit 40 Jahren verheiratet,weil sie immer noch so verliebt ineinander sind und auf Wolke sieben schweben..Mitnichten....nur war es so,daß die es sich nicht leisten konnten ,die Brocken einfach hinzuwerfen und auseinander zu gehen.Die mußten ihren Arsch zusammenkneifen und sich arrangschieren.....


    Ergo.....Kommt in die Schuh....sorgt für Eure Kinder und wartet nicht darauf das ihr Zucker in den Arsch geblasen bekommt!!!



    ( Individiuelle Härtefälle wie Krankheit oder Mißhandlung bedürfen der gemeinschaftlichen Hilfe!!!!!!!!)


    Gruß Twipsy

    Vögelchen die am Morgen pfeiffen,holt abends die Katz!! :essen

  • Zitat

    Original von Hexe_Boe


    Radex
    In welcher Welt lebst Du eigentlich??? Wie naiv muss Mann denn sein, um solche Aussagen zu äußern??
    Die Kosten für Schulbeiträge, größere Wohnung, höhere Stromkosten, Klassenfahrten, Schulmaterialien, vitaminreiche Lebensmittel decken bei weitem nicht das gezahlten Kindergeld. Mit 12 Jahren müssen selbst Medikamente, Kunststoffblomben etc. wie bei einem Erwachsenen gezahlt werden.


    Das Kosten entstehen bestreitet doch niemand. Zur Zahlung sind jedoch die Eltern verantwortlich, und nicht die Gesellschaft. Wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist für den Unterhalt aufzukommen, ist zudem immer noch der andere Elternteil verpflichtet hier Abhilfe zu schaffen, so steht´s im Gesetz.


    Zitat


    Ich finde es auch super ungerecht, das der KV sich um den Unterhalt drücken kann und dann nur max. bis zum 12 Lebensjahr UVG gezahlt wird.


    Um Unterhalt für´s Kind drücken ist schwierig bis unmöglich. Die Bandbreite der Sanktionen reicht schließlich von Fiktivem Einkommen über gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Pfändung bis hin zu Gefängnis oder Passentzug. Selbst im EU-Ausland soll künftig vollstreckt werden.