kostenfestsetzungsbescheid erhalten- und nun?

  • hallo,


    ich habe mal wieder ein thema, bei dem ich euren rat benötige:


    folgender sachverhalt:
    beistandschaft beim JA besteht seit 2009. titel wg unterhalt auch. pfändung läuft seit 04/2013, da sich vater vorher geweigert hat. arbeitsaufnahme des vaters 12/2012, kein unterhalt bezahlt und keinen AG angegeben, wegen weigerung. nun hat vater PI beantragt (und auch erhalten!) und beistand klagte wegen unterhaltspflichtverletzung in den monaten 12/12-03/13. klage wurde abgewiesen, da angeblich der vater bereit gewesen wäre, 50€/monat und kind zu bezahlen. hat er aber nicht, mich hat keiner gefragt, sonst hätte ich kontoauszüge vorgelegt auf denen KEIN geldeingang während dieser monate zu verzeichnen war!


    von dieser ganzen klage und gerichtsbesuchen wußte ich nichts! beistand hat das selbst entschieden. ist ja auch alles gut soweit. ABER.....


    am freitag erhalte ich post vom beistand mit einer beglaubigten abschrift vom amtsgericht, mit einem kostenfestsetzungsbescheid über 1530€ :wow die ich angeblich zu zahlen hätte. in dieser ausführung erscheinen nur die namen der kinder als kläger und der beistand als vertreter als auch der vater mit dessen rechtsanwalt als beklagte. mein name taucht hier nirgends auf (ich wußte ja auch von gar nichts!).


    nach telef. rücksprache mit dem beistand gestern, meinte dieser: ja dann zahlen sie nicht, weil die kinder haben ja ausser dem pfändbaren betrag vom krankengeld des vaters kein einkommen und kein vermögen. der beistand tat dieses schreiben mehr als lapidar ab. nun meine frage: wie soll ich mich gegenüber dieser forderung an die kinder verhalten? einfach nicht melden oder einspruch einlegen (wobei die frist abgelaufen ist, da ich den bescheid vom amtsgericht ja erst mit 4wochen verspätung erhalten habe!)? soll ich mich überhaupt beim gericht melden und sagen, daß ich nicht zahle, respektive beim anwalt der gegenpartei oder das einfach abtun und stillschweigen?


    ich mein, es sind ja keine 200€, die ich schon begleichen würde, nein, dieser betrag tut echt weh und so auf die schnell habe ich den auch nicht.... :hae:


    ich würde mich über eure antworten und ratschläge freuen! vielleicht hat ja hier der ein oder andere sowas ähnliches schonmal durch?
    vielen dank und ein schönes wochenende.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo,


    Ich fürchte, hier gehen verschiedene Sachen vielleicht durcheinander.


    Wegen Unterhaltspflichtverletzung kann man nur eine Strafanzeige stellen und das wird dann ein STRAFverfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz durch den Staatsanwalt.


    Wegen Unterhalt selbst gibt es aber auch Unterhaltsverfahren ( Klage gibts schon länger keine mehr) vor dem FAMILIENgericht.
    Das sind zwei verschiedene Sachen.
    Selbstverständlich sollte der Beistand die Mutter informieren, wobei er aufgrund seiner Rolle schon berechtigt ist, es als Vertreter des Kindes für Unterhalt selbst zu entscheiden und zu unternehmen.
    Allerdings ist es auch üblich, dass man für die Kinder natürlich Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt, damit es im besten Fall eben nichts kostet.
    Warst du denn wirklich über gar nichts informiert? Woher weißt du das mit den 50 €? Am besten wäre, man würde den Kostenfestsetzungsbescheid besser kennen um alles einschätzen zu können.


    Könntest du die wesentlichen Sätze vielleicht hier ab tippen oder was hinter Kostenfestsetzungsbescheid steht: für das Verfahren "XYZ" Beispiel?
    Sind die 1580 € vielleicht der Wert des ganzen Verfahrens und nicht der Betrag, den du zahlen sollst?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Auf welches Verfahren bezieht sich der Kostenfestsetzungsbescheid?


    Es kann (!) duraus sein, dass es sich um Kosten im Rahmen (ggf. sogar erfolgloser) Pfändungen handelt, die sich aud die Durchsetzung des eigentlichen Titels beziehen-
    da kann (!) es durchaus sein, dass Du diese Kosten übernehmen musst (war bei mir z.B. so)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hallo,


    Wegen Unterhaltspflichtverletzung kann man nur eine Strafanzeige stellen und das wird dann ein STRAFverfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz durch den Staatsanwalt.


    AlwaysHope: stimmt! da habe ich was durcheinander gebracht. ich habe ex wg unterhaltspflichtverletzung angezeigt und der beistand hat geklagt wegen unerlaubter handlung. weil er eben offiziell einen job hatte, sich aber geweigert hat, seinen verdienst ggü. dem beistand offen zu legen. ex schrieb damals eine mail und meinte, ich sollen mal die füsse still halten obwohl er einen job hat und nichts sagen, da er sich selbst erstmal "rehabilitieren" muß. er wird erstmal keine unterlagen einreichen, da ihn das langweilt..... :wow
    die 50€ hatte ich einmal bei einem mediator erwähnt, im jahr 2013. es ist nichts schriftliches darüber geschrieben worde, keine unterschrift von mir. ich hatte auf die frage des mediators, warum die fronten so verhärtet sind geantwortet "weil ich keinen willen zur besserung seitens des ex erkennen kann. wenn er wenigsten 50€ zahlen würde, würde ich seinen willen sehen, für seine kinder zu sorgen und seinen pflichten nachzukommen." das war meine aussage damals.


    ansonsten steht im bescheid nichts drin. ich habe nun beim beistand mal die gesamte akte angefordert mit den beschlüssen des amtsgerichts. ich habe keine ahnung wie die klage lautet und wurde auch über nichts informiert. im bescheid bin nich nicht mal erwähnt als mutter....dieser bescheid ging auch an die beistandschaft beim JA, diese haben den bescheid dann an mich weitergeleitet. es handelt sich hierbei um die kosten des rechtsanwalts von der gegenpartei.


    lg casha

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    Einmal editiert, zuletzt von casha ()

  • Du bist im Bescheid nicht erwähnt? Dann sage der Beistandschaft, du dankst für deren Information. Bedauere, dass sie dich nicht als Zeugin für das Verfahren haben laden lassen. Und gut ist. Das Gericht hat also die Kosten nicht auf dich abgewälzt. Die Beistandschaft versucht, quasi eine Spende von dir zu bekommen.


    Ansonsten höre ich zum ersten Mal, dass mutmaßlich eine Auskunftsklage keinen Erfolg vor Gericht hat. Der Grund dafür würde mich echt interessieren ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • in dieser ausführung erscheinen nur die namen der kinder als kläger und der beistand als vertreter als auch der vater mit dessen rechtsanwalt als beklagte. mein name taucht hier nirgends auf


    Es ist also so, dass der Kläger diese Kosten tragen soll. Da deine Kinder keine eigenes Einkommen und kein Vermögen haben, können sie das nicht. Meines Wissens (Info vom Beistand) beschränkt sich die Haftung für diese Kosten auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes (§ 1629 BGB). D.h. dass die anfallenden Kosten vom Kind nicht gefordert werden können, sofern es am Tag seiner Volljährigkeit kein Vermögen hat.
    Theoretisch könnte der Anwalt meines KV auch eine Rechnung schicken. Bisher hat er das aber nicht getan, ich vermute aus den oben genannten Gründen. Vermutlich trifft das auf deinen Fall (Rechnung vom AG) auch zu, aber sicher bin ich mir da nicht.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Es ist also so, dass der Kläger diese Kosten tragen soll. Da deine Kinder keine eigenes Einkommen und kein Vermögen haben, können sie das nicht. Meines Wissens (Info vom Beistand) beschränkt sich die Haftung für diese Kosten auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes (§ 1629 BGB). D.h. dass die anfallenden Kosten vom Kind nicht gefordert werden können, sofern es am Tag seiner Volljährigkeit kein Vermögen hat.


    das ist so grob richtig-


    allerdings muss man ggf. bis zur Volljährigkeit als gesetzlicher Vertreter des Kindes in "Vorkasse" gehen-
    soll heissen, meine Kinder haben ihren Vater vor 15 Jahren auf KU verklagt- er ist entsprechend "verurteilt" worden, hat aber auf Grund von Mittellosigkeit die Kosten nicht getragen-
    somit musste ich als Mutter für die Kinder die Kosten "vorstrecken", und hätte sie mir bei Eintritt der Volljährigkeit von meinen Kindern "wiederholen" können....


    Ich würd da nochmal nachfragen- und mir ggf. einen Anwalt nehmen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Auf welches Verfahren bezieht sich der Kostenfestsetzungsbescheid?


    Es kann (!) duraus sein, dass es sich um Kosten im Rahmen (ggf. sogar erfolgloser) Pfändungen handelt, die sich aud die Durchsetzung des eigentlichen Titels beziehen-
    da kann (!) es durchaus sein, dass Du diese Kosten übernehmen musst (war bei mir z.B. so)-


    aber kann man nicht die Pfändungskosten wieder pfänden lassen ?

  • Hallo


    Nach 234 FamFG
    https://dejure.org/gesetze/FamFG/234.html


    vertritt der Beistand das Kind im Prozess, nicht die Mutter.auch kann die Mutter nicht zusätzlich im Prozess beantragem usw.
    Mutter als Zeugin ist auch nicht verpflichtend, das macht alles der Beistand.
    Deshalb sind auch nur Kind und Beistand im Beschluss benannt.


    Aber dass du über nix informiert wurdest ist schon heftig
    Vereinbare ein persönliches Gespräch mit Beistand und bitte um Akteneinsicht und Erklärung.
    Akte an Dich schicken wird er sicher nicht...


    Wichtig ist was dazu geführt hat, dass der Beistand verloren hat??
    Denn nur dann hat das Kind eigentlich die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu tragen.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Mutter als Zeugin ist auch nicht verpflichtend, das macht alles der Beistand.
    Deshalb sind auch nur Kind und Beistand im Beschluss benannt.


    .


    Mein Hinweis aufs Zeugesein beruhte vor allem auf dem Eindruck, dass hier die Mutter wohl durch Aussage hätte belegen können, dass Ex keinerlei Auskunft gegeben hat und auch nicht gezahlt hat ... Ohne das genau zu wissen, muss die Beistandschaft wohl heftig ins Stottern gekommen sein ... irgendwie und irgendwo.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da denke ich hat Bap recht.
    Auch wenn es nicht verpflichtend ist , den betreuenden Elternteil (hier die Mutter) als Zeuge mitzunehmen,ist es sicher manchmal sinnvoll, das zu tun.
    Oder: zumindest mit ihr sich ausführlich zu besprechen, damit solche wesentlichen Inhalte eben weitergegeben werden können.
    Vielleicht ist es auch deshalb verloren gegangen.
    Das wäre dann eindeutig ein Fehler des Beistandes!


    Deshalb auch so wichtig, warum das Verfahren verloren gegangen ist…

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • aaalso,


    ich habe gestern bei gericht angerufen, weil es ja auch um eine einspruchsfrist ging (die sowieso schon vorbei ist, da ich ja den brief datiert 17.12.15 erst am 15.01.16 erhalten habe, von der beistandschaft.


    nun, das gericht wunderte sich, warum ich anrufe und fragte mich, was ich mit dem fall zu tun habe. nachdem ich erklärt habe, daß ich die mutter bin (meine kinder heissen wie der vater!) meinte die dame, dass der brief ans jugendamt gerichtet war und ich damit gar nichts zu tun habe, da ich nicht mal in den akten erwähnt bin!


    der beistand wird mir die akte zuschicken, das habe ich mit ihm am freitag vereinbart.


    @bap
    warum die klage wg unerlaubter handlung abgewiesen wurde: s.meinen post oben " ich hatte auf die frage des mediators, warum die fronten so verhärtet sind geantwortet "weil ich keinen willen zur besserung seitens des ex erkennen kann. wenn er wenigsten 50€ zahlen würde, würde ich seinen willen sehen, für seine kinder zu sorgen und seinen pflichten nachzukommen." das war meine aussage damals." leider ging damals kein geld ein, das hätte ich vor gericht belegen können, aber mich fragte ja keiner....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • ich hatte auf die frage des mediators, warum die fronten so verhärtet sind geantwortet "weil ich keinen willen zur besserung seitens des ex erkennen kann. wenn er wenigsten 50€ zahlen würde, würde ich seinen willen sehen, für seine kinder zu sorgen und seinen pflichten nachzukommen." das war meine aussage damals.


    Oder: zumindest mit ihr sich ausführlich zu besprechen, damit solche wesentlichen Inhalte eben weitergegeben werden können.
    Vielleicht ist es auch deshalb verloren gegangen.
    Das wäre dann eindeutig ein Fehler des Beistandes!


    eben, so sehe ich das auch. bzgl. der 50€ hätte ich das widerlegen können, da es 1. lediglich eine aussage vor dem mediator war (wir waren nicht zusammen sondern immer getrennt bei der mediation wg häusl. gewalt) und 2. dieser oder auch ein anderer betrag vom ex NIE auf meinem konto eingegangen ist. dann wäre die klage wahrscheinlich durchgegangen.


    aber mich fragt ja keiner :bldgt:

    *that makes me nobody so fast after*

  • nun, das gericht wunderte sich, warum ich anrufe und fragte mich, was ich mit dem fall zu tun habe. nachdem ich erklärt habe, daß ich die mutter bin (meine kinder heissen wie der vater!) meinte die dame, dass der brief ans jugendamt gerichtet war und ich damit gar nichts zu tun habe, da ich nicht mal in den akten erwähnt bin


    heißt (nur zu meinem Verständnis): mit dem Kostenfestsetzungsbescheid hast du nichts zu tun und darfst den ignorieren?


    aber mich fragt ja keiner


    dann war das doch ganz gut so?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • heißt (nur zu meinem Verständnis): mit dem Kostenfestsetzungsbescheid hast du nichts zu tun und darfst den ignorieren?



    dann war das doch ganz gut so?


    ja, so zumindest die aussage des amtsgerichts abtlg. familiensachen :D

    *that makes me nobody so fast after*