Berechnung der Kosten für den Anwalt - wer kennt sich aus?

  • Es ging um keine Scheidung, lediglich um die Unterhaltsberechnung nach Ende der Privatinsolvenz des KV. Die Frage ist doch, wie der Streitwert berechnet wird und da scheint es ja zwei Ansätze zu geben und diese sind wohl auch beide zulässig, wenn ich FatherFigure richtig verstanden habe.....Wird jetzt der gesamte Unterhalt für 1 Jahr zu Grunde gelegt oder nur die Differenz zwischen zu wenig (und bei uns ja auch tituliertem) und richtig gezahltem Unterhalt.


    Ich ging bisher davon aus, dass nur der Differenzbetrag Berechnungsgrundlage ist, das wären bei mir 192 Euro. Der Mehrbedarf zählt meines Erachtens nicht dazu, weil er nie berechnet werden sollte bzw. musste. Wie läuft die Rechnungsstellung bei einer reinen Unterhaltsberechnung????????

    Die Scheidung war nur ein Beispiel.


    Ich habe es richtig verstanden, dass dein RA eine Unterhaltsberechnung außergerichtlich durchgeführt hat. :rolleyes3:


    Welcher Unterhalt ist da für die Kostennote maßgeblich ist, kann ich so momentan nicht sagen.
    Aber vom Gegenstandswert in Höhe von 4.600 € kann ich morgen sagen, ob deine Kostennote richtig ist oder nicht.

  • Aaalso, für eine außergerichtliche Vertretung bei einem Gegenstandswert in Höhe von 4.600 € bei einer Geschäftsgebühr 1,3 sind es dann 492,54 € und bei einer Geschäftsgebühr von 2,5 sind es 757,50 € in Rechnung zu stellen.


    Ach, du hattest in der Kostennote 1,8 Geschäftsgebühr... Das habe ich nicht in dem Kopf gehabt, als ich auf der Arbeit die Information gesucht habe. Aber deine Rechnung soll stimmen. Zahlenmäßig.
    1,8 Geschäftsgebühr hat dein Anwalt nach dem Bearbeitungsumfang angesetzt. Ob das Letzte der Wirklichkeit entspricht, kann ich nicht beurteilen, da ich deine Akte nicht vorliegend habe.

  • Danke dir. Toll wwenn es hier jemanden gibt, der sowas nachrechnen kann :-)


    Bei dem Gegenstandswert hatte ich nicht undedingt an der Höhe der Rechnung an sich gezweifelt. Ich zweifle an der Höhe des Gegenstandswertes! Aber schön zu hören, dass ich dort nicht übers Ohr gehauen werde. Leider hat sich die Kanzlei deshalb auch heute nicht gemeldet, so werde ich bis nach Weihnachten warten müssen. :motz:

  • Mal ein Zwischenstand:


    Endlich, nach dreimalger Nachfrage, hat der Analt reagiert und eine neue Rechnung angekündigt. Nun, eine Woche später, kam diese endlich :hae:


    Jetzt ist der Zahlbetrag um die Hälfte reduziert, das ist ja schonmal toll. Nun wurde tatsächlich nur die Differenz als Wert genommen und dann aufs Jahr hochgerechnet. Das wäre ja super. Nun wurde aber die Differenz mit einem Wert von 32 Euro pro Monat angegeben, es sind aber nur 16 Euro. Es kam bei der Berechnung ja heraus, das er eine Stufe höher rutscht, als sein bisheriger Titel.


    Außerdem wird mir nach wie vor die Berechnung des Mehrbedarfes in Rechnung gestelt. Warum? Habt ihr eine Idee?? Ich hatte nie eine Berechnung des Mehrbedarfes verlangt, da dieser tituliert ist. Ich hatte natürlich meinen Anwalt informiert, daß dieser steigt (Erhöhung des Grundbeitrages Kindergarten). Den KV auh und dieser hat sofort den höheren Betrag überwiesen. Danach hatte die damals zuständige Anwältin der Kanzlei nochmals an seine Anwätin geschrieben, daß er doch bitte den Betrag anpassen soll. Nun soll ich für diesen einen Brief bezahlen, obwohl ich den nie wollte?? Ich war es früher von dem Anwalt gewohnt, daß jedes Schreiben mit mir abgestimmt wurde. Natürlich dauert es dann etwas länger, aber zumindest ging nichts an die Gegenseite raus, was ich nicht wollte bzw. was unnötig war.


    Könnt ihr mir bitte denken helfen?? Irgendwie stimmt doch die Rechnung nun immernoch nicht oder?? Der Mehrbedarf ist doch unabhängig zum Unterhalt zu zahlen und wenn es von mir nie gefordert wurde diesen zu berechnen, geschweige denn auch noch einzufordern (es ging um 10 Euro mehr und es gibt ja den Titel), dann sollte doch der Mehrbedarf nicht mit berechnet werden dürfen oder?


    :hae: :frag

  • Nun wurde aber die Differenz mit einem Wert von 32 Euro pro Monat angegeben, es sind aber nur 16 Euro.


    Würde ich monieren.



    Ich hatte nie eine Berechnung des Mehrbedarfes verlangt, da dieser tituliert ist. Ich hatte natürlich meinen Anwalt informiert, daß dieser steigt (Erhöhung des Grundbeitrages Kindergarten).


    Wenn in eurem Mandant nichts weiteres bestimmt ist, z. B., das eine vorherige Abstimmung, Sachstandsmitteilung etc. für das weitere Vorgehen zwingend notwendig ist, dürfte der Anwalt das als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden haben. Vielleicht hättest du es dann besser gelassen, überhaupt darauf hinzuweisen, denn alleine durch die "Info" könnte das verfahrensgegenständlich geworden sein. Im Umkehrschluß ist "Untätigkeit" ja auch nicht das, was Anwälte gerne über sich hören wollen.


    Zudem, wenn mein Dienstleister "eigenständig" den Leistungsumfang außerhalb der "vereinbarten" Geschäftsgrundlage erweitert, dann teile ich ihm das sofort mit, daß ich damit nicht einverstanden bin und nicht erst, wenn die Rechnung kommt. Die Rechnung kann ich sonst allenfalls anzweifeln, wenn beispielsweise Unterhaltsmehrbedarf abgerechnet wird, aber die
    Leistung schuldig bleibt (ist nix dazu passiert).


    Ich war es früher von dem Anwalt gewohnt, daß jedes Schreiben mit mir abgestimmt wurde.


    Jetzt weißt du, daß dies nicht zwingend für alle Anwälte gilt. :/



    dann sollte doch der Mehrbedarf nicht mit berechnet werden dürfen oder?


    Die 32 Euro mtl. anstelle von 16 Euro mtl. würde ich nicht aktzeptieren. Allerdings, für die Einrede "Geltendmachung von Mehrbedarf war nicht gefragt", ist es nach meinem Gefühl ein wenig zu spät...


  • Die 32 Euro mtl. anstelle von 16 Euro mtl. würde ich nicht aktzeptieren. Allerdings, für die Einrede "Geltendmachung von Mehrbedarf war nicht gefragt", ist es nach meinem Gefühl ein wenig zu spät...

    Für mich war ja bis zur Rechnung nicht klar, das es überhaupt für den Anwalt als Gegenstandswert zählt und ich hatte direkt als mich das Schreiben in Kopie erreichte informiert, daß dieses Schreiben nicht nötig gewesen wäre, weil der Vater bereits bezahlt hat.


    Und nun??

  • Gerade nochmal nachgeschaut:
    Ich hatte den Anwalt schon im Juni informiert, daß zwar der Kindergartenbeitrag steigt, es aber ja einen Titel gibt und deshalb kein Klärungsbedarf beim Mehrbedarf besteht. Da die Erhöhung nicht so hoch sein wird und er sich vermutlich nicht weigern wird zu bezahlen, es aber nicht schlimm ist, weil es nur um 10 Euro geht.


    Solte damit nicht klar sein, daß ich den Mehrbedarf NICHT vom Anwalt geregelt haben will??


    edit:
    mal ein Pluspunkt für den KV: er weigerte sich wider Erwarten nicht, obwohl seine Anwältin geschrieben hat, daß er nicht zahlen wird :-). Auch darüber hatte ich dann im September den Anwalt informiert, damit klar ist, daß es wirklich keinen Klärungs- bzw. Forderungsbedarf von unserer Seite gibt.

  • Wenn in der Sache der gegnerische Anwalt die Betreuungskosten mit ins Spiel gebracht hat und darüber außergerichtlich die Anwälte (was ja nachweislich ist), verhandelt haben, können sie auch eine Rechnung dazu stellen. Ist ein gern versuchte Methode, die Gebühren nach oben zu treiben. Wer der Auslöser war, Anwalt A oder Anwalt B, kannst du vielleicht anhand der Akten feststellen.


    Aus Kulanz lässt dein Anwalt dir das vielleicht ja nach. Aber wenn es hart auf hart kommt, könnte er mutmaßlich die volle Kostennote schicken und begründen.


    In der Praxis muss man halt sich laut genug beschweren, damit das brav rausgerechnet wird. Also: Mach ihm Dampf, damit der Anwalt bis an seine Schmerzgrenze geht.
    Einen Rechtsanspruch wirst du jedoch nur bedingt durchsetzen können ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja die Gegenseite hat im Frühjahr mal wieder das Thema Mehrbedarf angesprochen. Warum auch immer, es gibt den Titel schon länger und er wurde immer bedient.


    Na ich werde nohmal mailen und mir das genau erkären lassen.


    Danke euch :blume

  • Heute habe ich nun endlich mal eine Antwort bekommen, die wie folgt aussieht:


    Sehr geehrte Frau XY,
    ich habe 32 € als Differenz angesetzt, weil es immer auf den höchsten geforderten, also im Streit stehenden Betrag ankommt. Mit Schreiben vom ... hatten wir nach den damals vorliegenden Zahlen zunächst 115 % gefordert, daraus ergibt sich die Differenz von 32 € monatlich.
    Der Mehrbedarf war definitiv Streitgegenstand, weil darüber tatsächlich gestritten wurde. Es kommt nicht darauf an, wer einen Posten in den Streit einbringt, der Gegner oder wir.
    Von Herrn Kanzleichef darf ich ausrichten, dass Sie, um diese leidliche Diskussion zu beenden, einfach so viel bezahlen sollen, wie sie für angemessen halten.
    Dabei darf ich zu beachten geben, dass unser Arbeitsaufwand schon von den Gebühren, die wir Ihnen in Rechnung gestellt haben, bei weitem nicht gedeckt wird.
    Mit besten Grüßen


    Was sagt ihr dazu?


    Der hohe KU-Betrag kam zustande, weil die erste Anwältin sein Nettoeinkommen gar nicht bereinigt hatte ;(. Mit dem unbereinigten Netto rutschte er natürlich höher.
    Der Mehrbedarf wurde nie diskutiert, echt nicht. Er stand immermal in einem Brief, aber gestritten wurde darum nie.



    Ich finds frech und habe folgendes geantwortet:


    Sehr geehrte Frau RA,


    mir ging es nicht darum den Preis zu drücken. Ich möchte nur die Höhe der Forderung insgesamt nachvollziehen können. Auch weil es als Berechnungsgrundlage ja immer mehrere Möglichkeiten gibt. Sie selbst haben ja auch die erste Rechnung schon storniert.
    Bisher war mir der Zusammenhang nicht wirklich klar, also habe ich nachgefragt. Das sollte gestattet sein. Für die insgesamt lange Bearbeitung kann ich nichts. Auch nicht dafür, dass sich innerhalb der Kanzlei insgesamt 3 Anwälte damit auseinander gesetzt haben. Zukünftige Unterhaltsberechnungen werden über die Beistandschaft des Jugendamtes laufen. Da es einen pfändbaren Titel gibt, der auch gerichtlich wohl nicht geändert werden kann, erscheint mir das sinnvoll.


    Mit freundlichen Grüßen



    Was würdet ihr bezahlen? Aktuelle Rechnung ist knapp 350 Euro, ursprüngliche Rechnung knapp 700 Euro.


    :hilfe und :thanks:

  • Blöd gelaufen, mangelnde Kommunikation, mangelnde Kostentransparenz, mangelndes Vertrauen.
    Ich wär fast froh, dass die 700 halbiert wurden (wenn das so lässig ging, dann ist der Anwalt wohl selbst nicht so recht überzeugt von seiner Arbeit..), und würde die Überweisung für die 350,- (das ist jetzt nicht die riesen Summe) heute noch in den Schalter werfen, das damit aus meinem Kopf streichen und als erledigt abhaken. Weiter drüber rumdiskutieren bringt nur weiteren Ärger und Magenschmerzen.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Diskutieren will ich gar nicht. Ich hab was geschrieben, das war es für mich dazu. Sollte ich nochmal anwaltlich vertreten werden müssen, dann halt mit nem anderen Anwalt. Ich will ja nur Meinungen hören :-).


    Manchmal kommen einem ja die Dinge nur schräg vor, sind es aber gar nicht.


    Aber: mangelnde Kommunikation trifft es wirklich. Kanzleichef hat immer über sämtliche Schreiben vorher informiert, da wäre sowas gar nicht erst passiert. Jetzt mit angestellten Junganwältinnen, die übers Ziel hinausschießen ist die Kommunikation mir gegenüber die selbe, wie die, die aus Richtung des KV kommt. So sollte man nicht miteinander in offiziellen Schreiben reden, weder mit der Gegenseite und schon gar nicht mit der eigenen Mandantin.

  • Sowohl die Begründung als auch die Berechnung des Anwalts ist absolut nachvollziehbar und entspricht den üblichen Gepflogenheiten.


    Unterschiedliche Auffassungen herrschen zwischen dir und der Kanzlei bezüglich des Begriffs "Streit". Für den Juristen ist "Streit" bereits, wenn eine Angelegenheit in einem Schriftsatz von irgendeiner Partei im Rahmen des Vorgangs erwähnt wird. Dann ist es bereits "Streitgegenstand".


    Das ist hier der Fall gewesen. Der Anwalt ist also im Recht. Bietet dir aber aus Kulanz eine geringere Summe an. Da solltest du dankbar zugreifen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die geringere Summe kommt daher, dass er bei der zweiten Rechnung nur die Differenz zum titulierten Unterhalt berechnet hat, nicht den kompletten Unterhalt. Immerhin gibt es einen Titel und die geringere Unterhaltsstufe muss nicht gefordert werden, nur die Aufstokung auf die nächst höhere Stufe, weil es nur eine unterhaltsberechtigte Person gibt.


    Hatten wir ja schon diskutiert hier, welche Grundlage man für die Berechnung des Streitwertes hernimmt.


    Wie auch schon zum Anwalt geschrieben: Ich möchte nicht noch weniger zahlen, nur verstehen, wie sich der Betrag zusammensetzt und warum genau so :-)