Es ging um keine Scheidung, lediglich um die Unterhaltsberechnung nach Ende der Privatinsolvenz des KV. Die Frage ist doch, wie der Streitwert berechnet wird und da scheint es ja zwei Ansätze zu geben und diese sind wohl auch beide zulässig, wenn ich FatherFigure richtig verstanden habe.....Wird jetzt der gesamte Unterhalt für 1 Jahr zu Grunde gelegt oder nur die Differenz zwischen zu wenig (und bei uns ja auch tituliertem) und richtig gezahltem Unterhalt.
Ich ging bisher davon aus, dass nur der Differenzbetrag Berechnungsgrundlage ist, das wären bei mir 192 Euro. Der Mehrbedarf zählt meines Erachtens nicht dazu, weil er nie berechnet werden sollte bzw. musste. Wie läuft die Rechnungsstellung bei einer reinen Unterhaltsberechnung????????
Die Scheidung war nur ein Beispiel.
Ich habe es richtig verstanden, dass dein RA eine Unterhaltsberechnung außergerichtlich durchgeführt hat. :rolleyes3:
Welcher Unterhalt ist da für die Kostennote maßgeblich ist, kann ich so momentan nicht sagen.
Aber vom Gegenstandswert in Höhe von 4.600 € kann ich morgen sagen, ob deine Kostennote richtig ist oder nicht.