Neues Jahr, neues Verfahren, wieder einmal der Umgang. Eltern seit 2011 getrennt, Kind übernachtet seitdem per Umgang beim Vater. Probleme gab es bisher nicht, 2 vergangene Verfahren sprachen für den Vater, dass der Umgang gut für das Kind ist.
Nun hat die Mama wieder irgendwelche Gründe, die Umgänge, diesmal über Nacht auszusetzen. Anruf beim Jugendamt brachte bisher wenig Erfolg. Lt. Jugendamt könnte die Tochter (5 Jahre) nicht mehr unterscheiden, bei welchem Elternteil es das Zuhause sieht. Das Hin und Her (jedes 2te Wochenende von Fr auf So, sowie die andere Woche ein Tag für 3 Stunden) schadet dem Kind. Das Kind sieht sein Zuhause beim Papa, was der Mutter nicht passt. Das Kind lässt sich von der Mama nichts sagen und betont es ihr auch gegenüber: „Du hast mir garnichts zu sagen“ Die Mama fügt, um die Sache etwas anzukurbeln noch hinzu: „Du hast mir garnichts zu sagen, hat der Papa gesagt“ Seltsam in dieser Situation, dass bei Mama-Kind-Konflikt der Vater garnicht anwesend ist, um auf das Kind „einzugehen“ und es zu beeinflussen.
Durch Aussetzung neues Verfahren, dass mit einer dem Kind zur Seite stehenden Verfahrensbeistand ohne Anhörung beschlossen wird.
Gespräch mit Vater findet zuerst statt. Für 1 Stunde, das wars dann bis zur Stellungnahme. Keine Interaktion zwischen Vater und Kind. Verfahrensbeistand sieht auch hier ein evtl. Schaden für das Kind, indem es zuviel Umgang hat. Das Kind müsse lernen, in welchem Haushalt es eigentlich lebt. Hinzugefügt wurde, dass etliche Probleme bei den Übergaben stattfindet (Kind äußert, dass die Mama es auf die Finger schlage und es permanent anschreit, der Vater wird von der Mutter körperlich angegriffen und im Beisein vom Kind geschlagen, Kind wiederum erzählt es dann im Kindergarten weiter)
Verfahrensbeistand fragt den Vater, wie es wäre, wenn der Umgang weiterhin nur für aller 2 Wochen für 3 Stunden stattfindet (Wegstrecke Hin und Zurück jeweils ca. 80 km). Eventuell käme eine Umgangspflegschaft in Betracht.
Nun fragt sich der Vater, wie es sein kann, dass die enge Bindung zum Vater gestört werden kann, obwohl hier die Mama scheinbar nicht mit der Bindung klarkommt. Warum sollte jetzt das Kind darunter leiden, weniger Umgang, sogar ohne Übernachtung zu bekommen. Das Kind äußerte letztens dem Vater gegenüber, wo er denn letztens war, weil sie auf ihn gewartet hat und er kam nicht.
Was sollte der Vater dann übernehmen, sollte er „der Mutter zu Gute kommen lassen“ Umgangseinschränkung akzeptieren. Ist das Verhalten des Kindes, das es mehr zum Vater will Kindeswohlgefährdung? Ist es wirklich schädlich für das Kind, wenn es so oft zum Vater wechselt, nur weil das ewige Hin und Her nicht passt? Im Übrigen wurde diese Vereinbarung 2013 gerichtlich festgesetzt, jetzt auf einmal sollte es über Bord geworfen werden?