Beiträge von edit-gb

    Und wieder gelogen.


    Ex wird von meinem Anwalt angeschrieben, da sie trotz gerichtlicher Vereinbarung sowie Vereinbarung in der Beratungsstelle Informationen und Namen über behandelte Ärzte der Kleinen nicht herausgegeben hat.


    Anwältin der Ex schreibt, alle Informationen gibt die Mutter an mich weiter. Frage mich nur wo??? Verfahrensbeteiligte glauben das auch.


    Bisher immer noch nix schriftliches bekommen und Mutter lügt getrost weiter, weil sie Rückendeckung bekommt. Wofür sind eigentlich Vereinbarungen?


    Kann doch nicht sein, dass immer wieder dagegen verstoßen wird, indem was behauptet, was nachweislich nicht stimmt.

    Gemeinsames Sorgerecht besteht weiterhin.


    Auch ist wieder regelmäßiger Umgang nach der schlampigen Arbeit von allen Beteiligten und wer hat am meisten darunter gelitten? Die Tochter!


    Die Mutter ist seit 6 Jahren nicht in der Lage, die Paarebene von der Elternebene abzugrenzen.


    Zum Jugendamt besteht kein Kontakt, aber seltsamerweise als Verfahrensbeteiligter äußert es immer gegen den Vater, obwohl es nicht mit in die Materie einbezogen wurde außer bei der Anhörung.


    Der Verfahrensbeistand zieht Aussagen aus der Luft, nur damit mir unsere Tochter hinterher erzählt, dass sie das garnicht gesagt hat, sondern eher das Gegenteil.


    Das Gericht hat "unter Vereinbarung" der Eltern (notgedrungen) die Auflage erteilt, zur Beratungsstelle zu gehen.


    Man sieht auch, dass hier nur für die Mutter gearbeitet wird. Die Mutter weist enorme Bindungsintoleranz vor. Familienhilfe wurde befürwortet, aber ob nun die Familienhilfe installiert ist, schreit kein Hahn da nach. Schreiben vom Anwalt zur Beantwortung der Frage werden getrost vom Jugendamt ignoriert. Die Tochter benimmt sich bei der Mutter unter aller S.. Macht Dinge, die bei mir völlig fremd sind. Die Mutter ist total uneinsichtig und überfordert. Begründet die Sache, dass das Kind sich normal verhält, damit, dass sie ja nur aller 2 Wochen bei mir ist. Dann schmeißt die Mutter ein, dass beim Kind ADHS diagnostiziert wurde, nur um mir mitzuteilen, dass sie gerade mal eine Sitzung haben. In der Schule verschläft das Kind auch und kein Hahn schreit danach.

    Für mich sind diese Argumente einfach nur Schwachsinn. Im Gegenzug würde ich einen Auslandsurlaub auch ermöglichen, hier geht es ums Kind und nicht um einen ET. Und wenn ich noch so Krieg mit der Mutter habe, sofern das Kind sich freut.


    Ich war mit der Kleinen am Flughafen, um erstens durch die vielen Reisebüros zu schlenkern und zweitens da unsere Tochter noch nie ein Flugzeug real und live hat starten bzw. landen sehen. Fazit: Tochter war traurig, weil sie nicht fliegen durfte, da sie nicht unterscheiden konnte, dass wir nur wg, der Reiseangebote und wegen Besichtigung dort waren. Im Endeffekt auch egal, sie äußert selber den Wunsch, auch wenn sie nicht weiß, was bei einem Flug abgeht.


    Von Heimweh brauchen wir garnicht reden. Ich hatte die Kleine schon mehrfach über Wochen zu Besuch und es kam kein Wort über den anderen ET auf.


    Da die Mutter selbstständig und sogar unter Beratung es ablehnt, Reisedokumente rauszurücken, bat ich meinen Anwalt um außergerichtliches Schreiben, leider ohne Erfolg. Sie antwortet nicht und die Frist ist auch abgelaufen. Verfahrensbeistand wird mit dem Kind wahrscheinlich reden, wäre hier aber unsinnig, da ein Kind keine Meinung zu bilden kann, da es erstens noch nie geflogen ist und zweitens die Reiseplanung in der Zukunft liegt.


    Mal abgesehen davon, dass die Mutter hier nur ihre Befugnisse austobt, hat das nicht wirklich mit dem Interesse des Kindes zu tun, was es möchte und das beweist sie dadurch, dass sie unsinnige, an den Haaren beigezogene Orte nennt, die in Betracht kommen und hierzu nicht einmal ein Gedanken gefasst wurde, sondern innerhalb von 10 Minuten diese Orte reingeschmissen wurden. Sie sagt ja nun ständig, ich habe das ABR und die Ges. sorge, wenn was ist kannst du nicht entscheiden und ich bestimmte wo das Kind dann ist. Dass die Beratungsstelle diese Aussage der Mutter kommentarlos stehen lässt, lässt mich selbst als Laie zweifeln, ob sie die richtige Ansprechperson ist um zu vermitteln. Selbst ein Arzt interessiert im Notfall nicht, wer was wann hat sondern handelt, denn erfahrungsgemäß hatten wir den Fall schonmal, als die Mutter überhaupt nicht erreichbar war und der Arzt sagte, uns ist scheissegal wer das Recht hat, Sie sind mit dem Kind wg. grippalen Infekt hier und suchen ärztliche Hilfe. Sollen wir erst rumdiskutieren mit der Mutter?


    Weiterhin erwähnt sie, dass sich das Vertrauen erst längerfristig aufbauen müsse, was auch Quatsch ist, immerhin sind 3 Wochen am Stück im Sommer unstreitig, da lässt sie die Kleine ja auch bei mir.


    Was natürlich zum Problem werden könnte, wäre ihre Schwerhörigkeit. Das nennt sie aber nicht als Argument, sondern das Thema bleibt unerwähnt. Auch müsse dies erstmal von einem Arzt bestätigt werden, denn nicht jedes Kind mit Schwerhörigkeit läuft wegen bsp. des Druckpegels Gefahr. Auch gibt es Sanora Fly, was extra den Druck ausgleicht. ich bin selber in ohrenärzrtlicher Behandlung und die Ärztin sagte mir, dass einer Flugreise bei selbiger Krankheit nichts im Wege stehen würde. Aber wie schon gesagt, wird das Problem nicht angesprochen seitens der Mutter.


    Auch befürchtet mein Anwalt, dass das Gericht wieder nicht weiterhelfende Auflagen erteilt, die nun garnicht dem Kindeswohl dienen. Siehe Beratungsstelle. Nur damit das Gericht keine Entscheidung treffen muss.

    Guten Abend,


    kurz zur Info.


    Eltern 6,5-jähriger Tochter geschieden, Mutter ABR und Gesundheitsfürsorge.


    Die Eltern haben sich innerhalb einer Beratungsstelle geeinigt, dass ich als Vater die Kleine alle 2 Wochenenden von Freitag auf Sonntag sowie 1. Hälfte der Ferien zu mir nehmen kann.


    Leider ist hier das Problem, dass wir unterschiedlicher Meinung sind, was die Urlaubsregelung in den Sommerferien betrifft.


    Ich plane einen Sommerurlaub für die Kleine und mich nach Spanien, dies habe ich der Mutter bereits rechtzeitig mitgeteilt, auch wurde das Thema in der Beratungsstelle behandelt. Jedoch kam es zu keiner Einigung.


    Die Mutter argumentiert ihre Ablehnungshaltung zum Thema Auslandsreise mit ihre Befugnis, das ABR zu haben, aber auch Gründe wie sie wäre angeblich ein Migränepatient, hat Angst, dass aufgrund des Klimas in Spanien auch bei der Tochter auftreten können. Weiterhin gibt sie an, dass wenn das Kind im Urlaub erkrankt, sie dort nicht hin könne. Auch sieht sie eine Absturzgefahr als Möglichkeit. Weiterhin sieht sie ein Problem, wenn das Kind evtl. Heimweh bekommen könne, dass ich nicht rechtzeitig die Reise antreten könne bzw. wenn das Kind in Spanien erkrankt, dass die Mutter da nicht hin könne.


    Als weiteres Ziel habe ich Bulgarien vorgeschlagen. Auch hier nannte die Mutter selbige Gründe mit dem Argument, sie habe das ABR und nur sie allein dürfe den Reisepass für die Kleine beantragen.


    Die Beratungsstelle schlägt vor, dass ich 1 Woche alleine nach Spanien reise und die anderen 2 Wochen mit dem Kind in Deutschland Urlaub mache. Woher das viele Geld auf einmal kommt, wage ich zu bezweifeln. Auch, dass das Umgangsrecht mit dem Kind 3 Wochen vereinbart wurde, kann bei Abwesendheit von mir für eine Woche nicht greifen. Weiterhin schlug sie Orte in Deutschland vor, die bekanntlich überteuert seien. Ich habe angesprochen, dass ich auch das Interesse unserer Tochter berücksichtigen möchte und sie auch durch die Sicht eines anderen europäischen Landes ihren Horizont erweitert. Die Beratungsstelle meint daraufhin, dass das Interesse des Kindes bei einer Urlaubsplanung nicht wichtig ist, da die Elternteile den Urlaub planen sollen.


    Die Mutter schlug deshalb Schwarzwald, Niederlande, in die Berge oder Ostsee/Nordsee vor. Weiterhin sollen laut Beratungsstelle und Mutter die Reise mit dem Auto und die Fahrzeit überschaubar sein.


    Als ich fragte, wer das bezahlen soll, da mit dem Auto weitere Kosten dazu kommen? Was geschieht, wenn das Auto kaputt geht? Warum sollte ich auf Vorschläge eingehen, die mit meiner Planung und der Interessen der Tochter überhaupt nicht übereinstimmen.


    Für mich sind das alles keine Argumente, die gegen eine Reise sprechen, geschweige denn muss ich auch auf meinen Geldbeutel achten. Wer garantiert mir, dass bei den vorgeschlagenen Orten der Urlaub durch Regen nicht ins Wasser fällt. Und weshalb soll ich Reisen antreten, die für die Mutter akzeptabel sind bzw. für die Beratungsstelle. Auch, dass diese Orte keineswegs mit meiner Planung zutreffen. Ich finde diese Meditation zu diesem Streitthema einfach nur irre.


    Oder was meint ihr? Würde gerne eure Meinung hören bzw evtl. Empfehlungen. Danke

    Ich schreibe es gerne nochmal. In der kürzesten Vergangenheit habe ich mich für unsere Tochter eingesetzt und nur an sie gedacht. Das Gericht sah sich aber nicht im Stande, eine Entscheidung zu treffen, obwohl das Kind wollte. Da wurden dann andere Beteiligte mit einbezogen und schon hieß es, die Mutter hat gesagt......und daran hat man sich festgebunden.


    Das Gericht schiebt gerne seine Aufgaben auf Dritte, die dann wieder mit ihren 60 Jahren ein ganz anderes System kennen.


    Es werden immer wieder neue Ausreden gefunden, möchte das Kind mit Papa bsp. an den Strand, wäre das mit 6 Jahren und einem Flug unzumutbar. Diese Geschichte geht nun schon Jahre. Selbst mein Anwalt ist am Verzweifeln, weil das Gericht immer gleich ein Gutachten einfordern will, anstatt von Amts wegen zu ermitteln, denn die Sachlage ist definitiv klar, die Tochter möchte gerne mehr zum Papa. Das Gericht versucht diesen Wunsch durch irgendwelche Gutachten und Abergläubigen Gründe zu finden, was angeblich dagegen spricht.

    Fakt ist, die Kindesmutter torpediert alles, was zu torpedieren ist. Siehe vergangene Übernachtskontakte, dass diese mit Hilfe aller Beteiligten es immer wieder schafft, auf ihre Seite zu ziehen. Theoretisch wäre auch ein psych. Gutachten möglich, was das Kind tatsächlich will. Mein Anwalt rät davon ab, weil auch Psychologen die Leute versch.... können, siehe Gutachten.


    Das Gericht hat im letzten Umgangsvermerk nur reingeschrieben, dass die Beratungsstelle aufgesucht wird. Das Gericht schiebt also sein Entscheidung wieder auf Dritte, wie immer. Und das kann es nicht sein. Dementsprechend hat es die Übernachtungskontakte einfach mal ausgesetzt, weil das Kind angeblich unter einen Loyalitätskonflikt leidet. Wo denn bitteschön hat sich das erwiesen? Laut Aussagen der Mutter? Prima!


    Bleibt also nichts anderes übrig, als das Gericht (was ohnehin wieder für die KM entscheiden wird, hinzuziehen). Das Gericht will sich nie festlegen, keine Entscheidungen treffen, beauftragt das gleich mal eine Verfahrenspflegerin, die wiederum erzählt, dass die Tochter zwar Übernachtungen beim Vater will, aber sie auch sagte, dass es auch okay wäre, wenn es bei Tagesumgängen bliebe. Das soll ein 6jähriges Kind mit sozialen und emotionalen Schwierigkeiten erzählt haben? Never!!!


    Auch gibt das Jugendamt keine Antwort auf die Frage, ob nun eine Familienhilfe wie beantragt und genehmigt, im Haushalt der Mutter, installiert ist. Es antwortet einfach nicht auf Schreiben vom Anwalt. Es sollte eine SPFH im Haushalt der Mutter sein, nix ist.

    Die Regelungen werden mit Hilfe der Beratungsstelle gemacht, hier sehe ich auch kein Problem. Auch die Kindesmutter hat Angebote, hälftige Weihnachtsferien zu nehmen, nur durch das Chaos mit den Nicht-Übernachtungen kann ich die Ferien nicht wahrnehmen, auch ist das nicht relevant.


    Türkei war nur ein Beispiel, was nicht bedeutet, dass ich das in die enge Auswahl einbeziehe, aufgrund der politischen Lage :-)


    Ich habe das Thema Spanien wie gesagt bereits erwähnt, nächster Schritt wäre die Beantragung eines Reisepasses mit der Kleinen. Die Kindesmutter lehnt aber schon das Thema Ausland ohne Benennung von Gründen ab. Die Beratungsstelle geht darauf ein, indem sie meint, Belgien ist doch auch schön, sprich sie befürwortet das Ganze noch und das kann nicht sein.


    Ich muss auch auf meinen Geldbeutel achten. Was nützt mir Belgien, wo 1. das Wetter noch nicht mal garantiert ist und ich wie gesagt das garnicht bezahlen kann. Für eine Woche ohne Verpflegung bezahle ich genausoviel wie für 2 Wochen mit Verpflegung in Spanien. Ob ich nun 2,5 h mit dem Auto fahre, wobei es noch zum Verfahren von Strecken kommen kann oder ob ich einen Direktflug nach Spanien nehme, würde keine Rolle spielen.


    Ich denke an erster Stelle immer an unsere Tochter. Die Kindesmutter begründet noch nicht mal ihre Ablehnung. Fliegen sei gefährlich, das sind Strecken ins unbekannte Nachbarland auch, zumal Belgien in der Vergangenheit auch Ziel politischer Angriffe war.


    Es kann auch nicht sein, dass das Gericht und deren Konsorden sich immer wieder über das Kindeswohl hinwegsetzt und die Mutter immer wieder hilft, ihre Machtposition auszuüben. Letzter Fall war eindeutig, als das Gericht gegen den Willen des Kindes OHNE NENNENSWERTEN Grund die Übernachtungen ausschließt, weil die Mutter mir nicht vertraut. Und auch, wenn das Kind Rotz und Wasser heult, weil es nicht bei mir schlafen konnte, zeigt nur, dass an diesem Gericht keine positive Hoffnung besteht.

    Lebensmittelpunkt liegt bei ihr - leider ... nun Verdacht des Kindes auf ADHS. -.- War vorsehbar - nun andere Sache. ABR hat sie, GSR besteht weiterhin.


    Wir haben vor der Beratungsstelle eine Vereinbarung getroffen, Ferienregelung aber unter uns, was auch die Stelle bezeugen kann.


    Es geht um den Flug, wo die Ex aus belanglosen Gründen, sofern es welche gibt ihrer Meinung, strikt dagegen ist.


    Reisepass muss beantragt werden, auch das sehe ich als schwierig.


    Urlaub in den Nachbarsländern ist definitiv zu teuer. Ich gehe die ganze Zeit arbeiten, das Kind zeigt ihre Freude bei allen Umgängen, auch sie sollte einfach mal mit Papa etwas Neues erleben.


    Wenn ich mir Ziele in Spanien, Türkei, etc. anschaue und mit Nachbarsländern vergleiche, dann merkt man schon Unterschiede.

    Zu folgender Situation.
    Übernachtungen finden endlich wieder statt. Begründung für die Aussetzungen, wie gehabt, gibt es keine. Gericht und Jugendamt haben mit der Kindesmutter mal wieder gemeinsame Sache gemacht. Alles, was die Kindesmutter vorgetragen hatte, hat sich nicht bewiesen, aber wird geglaubt und Verfahrensbeistand hat das Kind versucht, zu instrumentalisieren. Hilfe kam erst von der Beratungsstelle.
    Da ich nun meinen Jahresurlaub geplant hatte und mit der Kindesmutter im Einvernehmen die ersten 3 Sommerferienwochen nutze, möchte ich auch gerne für 2 Wochen in den Urlaub fahren. Der Kindesmutter wurde schon vorgetragen, dass die evtl. in den Niederlanden verbracht werden sollte. Hier zeigt die Kindesmutter auch wieder ihr Gesicht, in dem sie ihre Machtspielchen auslebt und ganz direkt sagt, nein, das ist Ausland, da gebe ich keine Zustimmung. Als ich fragte, welche Einwendungen sie genau hat, meinte sie nur, das klären wir dann, wenn es soweit ist. Langsam glaube ich, dass es bei ihr garnicht um die Tochter geht, sondern nur um ihre Machtspielchen zu treiben, da sie ganz genau weiß, sie hat alle Beteiligten auf ihrer Seite.
    Nichtsdestotrotz habe ich mich dennoch einmal schlau gemacht und Angebote bzgl. der Niederlande eingeholt. Hinzu kommen Deutschland, Dänemark, Tschechien und Polen. Leider ist mir aufgefallen, dass dies für mein Budget viel zu teuer ist. Auf diversen Seiten werden mir aber andere Urlaubsorte angezeigt, die auch mit dem nötigen Geld vereinbar wären.
    Bei der Beratungsstelle habe ich das gezielt angesprochen, dass in den Nachbarsländern es einfach zu teuer ist und hatte auch mit dem Gedanken gespielt, nach Spanien zu fliegen, da dort die Unterkunftskosten sowie Verpflegung einfach perfekt in den Rahmen passen. Hinzu kommt noch das Wetter. Wer will schon gerne Urlaub dort machen, wo es die meiste Zeit nur regnet. Ich habe mir sämtliche Angebote eingeholt (Reisebüro, Internet, Freunde, Bekannte) Alle bestätigen mir, dass es schwierig in nahe Umgebung sein wird, etwas passendes zu finden. Und ich denke, für die Kleine mit ihren 6 Jahren wird es auch ein schönes Erlebnis werden.
    Die Kindesmutter hat mich leider nicht ausreden lassen und direkt gesagt, nein geflogen wird nicht. Natürlich auch ohne Gründe. Die Beratungsstelle meinte nur, man kann auch Urlaub in Belgien machen, da gibt es auch schöne Orte.


    So wie ich das sehe, muss ich nach den Pfeifen von anderen tanzen, indem man mir vorschreibt, wo ich den Urlaub mit der Tochter zu verbringen habe. Mal davon abgesehen, muss auch dies mit dem Geld vereinbar sein.
    Gibt es denn keine Möglichkeit, den Urlaub im Ausland zu verbringen, wo auch alle Optionen miteinander passen (Familienfreundlich, Verpflegung, Wetter, Kosten)
    Ich möchte ehrlich sein, ich habe keine Lust, das wieder von einem Gericht entscheiden zu lassen.


    Und so langsam möchte ich mich mal festlegen und buchen. Angebote sind jedenfalls da.

    Mag auch sein dass die KM den Antrag aufgrund der zeitweisen Trennung gestellt hat und sich das mit dem Schreiben an dich vom Jobcenter überschnitten hat und der Antrag längst zurück gezogen wurde.


    Genau hiervon gehe ich auch aus, aber nicht, dass die Kindesmutter das mitgeteilt hat, dass sie wieder zusammen sind. Das hatten wir schon mal, da sich diese denkt, ach das muss keiner wissen. Und da ist das Jobcenter auch reingefallen. Hauptsache, mehr Kohle.

    Also,


    die Kindesmutter hat sich vor 3 Wochen vom akt. Partner getrennt, wollte eine eigene Wohnung mit unserer Tochter und mit deren Tochter anmieten. Die beiden Partner sind aber mittlerweile wieder zusammen.


    Insofern kann ich vermuten, dass dieser Antrag im Rahmen der ehm. Trennung gestellt wurde.


    Weiterhin ist zu vermuten, dass die beiden eine 150 qm² Wohnung mit beiden Kindern anmieten wollen und schnell mal behauptet wird, dass Kindesvater des ersten Kindes keinen Unterhalt zahlt, um sich diese Wohnung evtl. leisten zu können oder mehr Geld in der Tasche zu haben.


    Eine Beistandschaft existiert nicht, jedoch ein Titel, der beim Jugendamt unterschrieben wurde.


    Es geht nicht um nachehelichen Unterhalt, sondern um die gemeinsame Tochter:


    Für die Tochter wird Leistungen nach Bestimmungen des SGB II gewährt, warum auch immer.


    Mir ist immer noch unbegreiflich, dass die Kindesmutter bei Antrag Kontoauszüge nachweisen muss, aber dort nicht bestätigt wird, dass Unterhalt eingegangen ist. Das muss doch auffallen?

    Okay, danke dann werde ich den Titel und den Nachweis erbringen (mir ging es darum, die Kindesmutter muss doch auch ihre Kontoauszüge darlegen, da steht es doch, dass Unterhalt gezahlt wird)


    Thema Sorgerecht und Unterhalt sind 2 Paar Schuhe, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Was den Umgang betrifft, sie meinen Kommentar im entsprechenden Thread.


    Und nein, Mietvertrag muss und werde ich auch nicht vorlegen, eben weil Jobcenter nicht befugt ist, Unterhalt zu berechnen, dafür sorgt die Düsseldorfer Tabelle. Und wenn der Unterhalt angeblich nicht stimmen sollte, kann die Kindesmutter dafür Sorge tragen, das neu zu berechnen lassen. Ein Mietvertrag hat dort nichts zu suchen in diesem Fall. Und Anschrift des AG's wird es auch nicht geben. Ich wüsste nicht, wieso das von Interesse sein sollte.


    Der Unterhalt wird nachweislich gezahlt und fertig ist.

    Guten Abend,


    ich bin Vater einer 5-jährigen Tochter, geschieden)


    heute bekam ich per gelber Brief eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung vom Jobcenter, indem ich nachweisen solle, ob ich Unterhalt zahlen kann.


    In der Begründung steht: "Nach vorliegenden Informationen zahlen Sie derzeit keinen Unterhalt"


    Die Kindesmutter hat wohl ALG II beantragt und scheinbar verschwiegen, dass ich seit Oktober 2014 ordnungsgemäß meinen Unterhaltszahlungen nachkomme, Das Problem ist, ich gebe ungern Nachweise (Mietvertrag, Lohnabrechnung mit Angabe von Arbeitgeber) an, da ich aus meiner Sicht keine rechtliche Grundlage dafür finde, noch dazu, dass ich mit dem Jobcenter nix am Hut habe, Außerdem hat hier die Kindesmutter scheinbar bewusst falsche Angaben gemacht, um zu mehr Geld zu bekommen. Immerhin hätte sie z. B. den Unterhaltstitel vorzeigen können/müssen, was sie scheinbar auch nicht tat.


    Weiterhin ist mir ohnehin begreiflich, weshalb die Kindesmutter überhaupt ALG II-Leistungen bekommen soll/erhält, zumal der Ehepartner haupt- und sogar nebenberuflich genug Einnahmen hat, die es nicht rechtfertigen, zusätzlich den Steuerzahler noch zum Zahlen zu bewegen, Auch diese Information hat sie scheinbar verschwiegen.


    Meine Frage ist jetzt, wie sollte ich nun dagegen vorgehen? Soll ich darauf hinweisen, dass die Kindesmutter falsche Angaben zum Unterhaltsbezug und Angaben zur Lebenssituation durch haupt-und neberufliche Einnahmequelle des Ehepartners gemacht hat?

    So nun ist die "Anhörung" gelaufen. Das Kind hätte ungefragt (?) dem Verfahrensbeistand erzählt, dass sie nicht zum neuen Partner Papa sagen dürfe. Na klar, vor allem ungefragt. Es war deutlich herausgekommen, dass die Kindesmutter das Kind auf die Finger und auf den Popo schlage, aber das wird nicht weiter beachtet. Das Kind weint und leidet, weil es nicht beim Vater übernachten darf.


    Das Gericht hat aufgebrummt, dass beide Elternteile sich mit Hilfe einer Erziehungsberatung (im Wohnort des Kindes+Mutter) an einer einvernehmlichen Umgangsregelung beteiligen. Bis Mitte Februar wurde aller 2 Wochen Tageskontakte von 10 Stunden VOM GERICHT vereinbart. Das Tollste daran, dass Kind verbringt die meiste Zeit auf der Autobahn (Eine Fahrtstrecke 130 km) X2.


    Dann hat der Vater bei der Erziehungsberatung angerufen und es stellt sich heraus, dass erstmal ein Vorgespräch mit jeweils einem Elternteil alleine stattfinden solle. Der Vater sollte dort zuerst hin. Fragt sich, was soll der Vater denn erzählen, die Mutter grenzt den Umgang doch ein?! Mitte Dezember Anhörung gewesen. Anfang Februar 1. Gespräch bei Erziehungsberatung? Verfahrensverzögerung? Bis Mitte Februar sollen alle Gespräche plus Umgangsregelung geschaffen werden?


    Der Termin wurde wg. Krankheit und Entfernung des Vater verschoben. Die Bitte des Vater, Vorgespräch und gemeinsames Gespräch an einem Tag zu machen aufgrund der Entfernung würde angeblich nicht gehen. Dann wurde gebeten, dass der Berater den Vater anruft, damit der Vater das auch nochmal erklärt, wurde auch nicht stattgegeben. Aussage der Sekretärin: Das wird er nicht machen, das hat seine Gründe. Und Vorgespräch und gemeinsames Gespräch würden nicht an einem Tag stattfinden, Die Frage, ob die Kindesmutter bereits mal ein Gespräch hatte, wurde verneint. Das heißt, dann müsse die Kindesmutter erst noch dahin.


    Dadurch, dass der Termin vom Vater, wobei alle Beteiligten wissen, dass er auch berufstätig ist und nicht einfach mal so mehrere verschiedene Tage frei nehmen kann, wurde dieser Termin auf 12.03 verlegt. Auch hier seltsam, warum so spät???? Mitte Februar ist der letzte Umgangstag, Die Kindesmutter würde sofort keine Umgänge mehr zulassen, weil das Gericht ja nur geschrieben hat, bis Mitte Februar.


    Das Kind verbringt von 9 bis 19 beim Vater, bedeutet, vor 12 ist es nicht beim Vater zu Hause und um 5 muss es schon wieder los. Und warum sollte die Erziehungsberatung 2 Stunden vom Wohnort des Vaters stattfinden, erklärt sich mir nicht.

    Ich betrachte die Mutter nicht als kritisch, sondern ihre Verhaltensweisen. Die Mutter will den Vater außen vor haben, weil sie noch ein anderes Kind vom neuen Mann hat und da ist der Ex störend.


    Tja, das Jugendamt. Das Jugendamt scheint nicht gewillt zu sein, irgendwie zu vermitteln, geschweige denn zu beraten. Da wird lieber darüber gelacht und aus Langeweile mit dem Stuhl gekippelt, anstatt auch mal Lösungsvorschläge zu machen. Die Eltern haben Schwierigkeiten und das Jugendamt sieht tatenlos zu und meint, das müssen Sie als Eltern ausmachen. Warum gehe ich zum Jugendamt? Richtig, um Hilfe zu erhalten, dieses aber nur gelangweilt sich die Meinungsverschiedenheiten der Eltern anschaut.


    Selbst in der letzten Verhandlung wurde die Stellungnahme ans Gericht zu spät eingereicht, was auch gerügt worden ist, Und in der Stellungnahme steht nur, dass ein Telefonat mit der Mutter stattfand und diese ihre eigenen Vorstellungen durchaus überlegt sind, der Vater wurde garnicht mit einbezogen.


    Auch die Bitte, zu beantworten, ob eine Erziehungshilfe installiert ist, wurde nicht nachgegeben. Bei der SB vom Jugendamt kommt man auch nicht zu Wort, ständig wird unterbrochen, ehe man was sagen will. Letztendlich die Aussage, das Kind lebt nunmal bei der Mutter und soll es auch begreifen und ein Umgang in dem Umfang, wobei das Kind nicht weiß, wo sein Zuhause ist, ist schädlich fürs Kind.

    Es ist so, dass jede Woche Umgang stattgefunden hat. Die Maus war noch Baby und die Kleine war schon über Nacht bei mir. Seitdem die Mutter aber ihren neuen Mann kennengelernt hat, ist so richtig Chaos. Angefangen mit Umgangsaussetzung, ist nicht durchgedrungen, da keine Gründe, das war 2012. 2013 ist sie zu ihrem jetzigen Mann gezogen, Umgang sollte nur noch aller 2 Wochen stattfinden. Jugendamt alt befürwortete durch die enge Bindung zum Vater zusätzlichen Umgang in der Woche, an der kein Wochenende stattfindet, hier geeinigt auf 3 Stunden, hat bislang auch funktioniert. Jugendamt neu (auch aktuell) hat das auch befürwortet. 2014 dann Entzug Gesundheitsfürsorge gelockert, indem die Mutter Infos von Ärzten und Therapeuten herausgibt. Sie wurde auch vom Anwalt dazu aufgefordert, bis heute nichts herausgegeben. Mit gleichem Datum wurde vom Anwalt das Jugendamt aufgefordert, Infos zu geben, ob eine Erziehungshilfe bei der Mutter installiert ist, auch hier bis dato keine Antwort. Dann die Taufe....auch bis heute nicht getauft. Das Jugendamt kann keine Meinung zum Thema Taufe bilden, da selber konfessionslos, aber ich solle einer Taufe zustimmen, da die Mutter nunmal die Hauptbezugsperson des Kindes ist. Meine Frage daraufhin, bin ich etwa keine Hauptbezugsperson, hat das Jugendamt nur rumgeeiert und wusste keine wirkliche Antwort. 2015 nun das nächste gerichtliche Verfahren, weil Mutter wieder eigendünkig Umgang aussetzt.


    Nebenbei begündet sie dann noch, dass ich dem Kind sage, dass der Mann der Mutter nicht der Vater ist und das die Mutter das nicht möchte, weil angeblich das vom Kind so gewollt ist, Papa zu ihm zu sagen. Warum sollte ích dem Kind so etwas sagen? Das Kind sagt in meinem Beisein immer den Vornamen. Sie sagt mir selber, dass die Mama immer sagt, ich soll Papa zu ihm sagen. Und selbst wenn es so wäre, sollte das richtig gestellt werden und nicht dem Kind vorgaukeln, dass es der Vater ist, zumal er Luft für sie ist und in keinster Weise von ihr betont, geschweige denn angesprochen wird. Dem Kind geht es nur um Mama und Papa, denn das betont sie auch immer wieder. Selbst ihre Halbschwester kommt in ihrem Sprachgebrauch nicht vor. Auch dass die Mutter mir angeboten hat, das Kind auch an einen Weihnachtsfeiertag zu nehmen, indem sie noch betont, aber NICHT über Nacht. Fahrstrecke sind 80 km für eine Fahrt. Das Kind wird um 10 abgeholt und um 18 Uhr zurückgebracht. Tolles Weihnachten für ein Kind.


    Mit dem Kindergarten habe ich Kontakt gehalten, dort wird in regelmäßigen Abständen Infos ausgetauscht. Letztes Mal wurde vom Kindergarten betont, dass keine Infos vorliegen, dass Kind in therapeutischer Behandlung wg. den Verhaltensauffälligkeiten ist, Auch weiß der Kindergarten, dass die Mutter mich beim Umgang geschlagen hat, vom Kind persönlich. Die Verfahrenspflegerin weiß auch, dass es wiederholt vorkam, dass die Mutter mich in Anwesendheit des Kindes geschlagen hat.


    Es steht auch die Aussage der Verfahrenspflegerin im Raum, was denn wäre, wenn der Umgang erstmal so bleibt, ob ich mich damit zufrieden geben würde. Im Inneren weiß ich, was zu tun ist, habe es aber nicht der Verfahrenspflegerin gesagt.


    Das Kind hängt nunmal sehr an mir. Für ihr Alter ist sie auch einfach zuviel Kind, dass ihren Papa keine Luft zum Atmen lässt. Möchte ständig aufn Arm oder auf die Schulter, sucht immer und immer wieder meine Nähe und das werde ich auch weiterhin zu lassen. Es kann doch nicht sein, dass auch Blinde das sehen und immer wieder zu solchen spielerein kommt. sie ist nunmal ein Papa-Kind und das auch nicht seit gestern, der Kindesmutter passt es aber nicht. Sie hat einen neuen Partner und will mich ganz aus ihrem Leben raushaben. Jetzt kommt die Maus schon und betont, warum ich letztens nicht gekommen bin und wir NACH HAUSE gefahren sind, sie hätte auf mich gewartet, obwohl sie wusste, dass ich sie immer abhole. Und wenn sie sagt, wir wollen nach Hause fahren, sage ich dann immer, aber wir sind doch noch zu Hause (bei Mama). Nein, Papa, nicht zur Mama, wir wollen jetzt nach Hause fahren.


    Es ist einfach zuviel. Weil das Kind ihr Zuhause scheinbar beim Papa sieht, will man diesem jetzt einen Strich durch die Rechnung machen. Ich frage mich, was das soll, ob man das Kind noch weiter kaputt machen möchte, sie hat es in der Vergangenheit ja so einfach gehabt.

    Neues Jahr, neues Verfahren, wieder einmal der Umgang. Eltern seit 2011 getrennt, Kind übernachtet seitdem per Umgang beim Vater. Probleme gab es bisher nicht, 2 vergangene Verfahren sprachen für den Vater, dass der Umgang gut für das Kind ist.


    Nun hat die Mama wieder irgendwelche Gründe, die Umgänge, diesmal über Nacht auszusetzen. Anruf beim Jugendamt brachte bisher wenig Erfolg. Lt. Jugendamt könnte die Tochter (5 Jahre) nicht mehr unterscheiden, bei welchem Elternteil es das Zuhause sieht. Das Hin und Her (jedes 2te Wochenende von Fr auf So, sowie die andere Woche ein Tag für 3 Stunden) schadet dem Kind. Das Kind sieht sein Zuhause beim Papa, was der Mutter nicht passt. Das Kind lässt sich von der Mama nichts sagen und betont es ihr auch gegenüber: „Du hast mir garnichts zu sagen“ Die Mama fügt, um die Sache etwas anzukurbeln noch hinzu: „Du hast mir garnichts zu sagen, hat der Papa gesagt“ Seltsam in dieser Situation, dass bei Mama-Kind-Konflikt der Vater garnicht anwesend ist, um auf das Kind „einzugehen“ und es zu beeinflussen.


    Durch Aussetzung neues Verfahren, dass mit einer dem Kind zur Seite stehenden Verfahrensbeistand ohne Anhörung beschlossen wird.


    Gespräch mit Vater findet zuerst statt. Für 1 Stunde, das wars dann bis zur Stellungnahme. Keine Interaktion zwischen Vater und Kind. Verfahrensbeistand sieht auch hier ein evtl. Schaden für das Kind, indem es zuviel Umgang hat. Das Kind müsse lernen, in welchem Haushalt es eigentlich lebt. Hinzugefügt wurde, dass etliche Probleme bei den Übergaben stattfindet (Kind äußert, dass die Mama es auf die Finger schlage und es permanent anschreit, der Vater wird von der Mutter körperlich angegriffen und im Beisein vom Kind geschlagen, Kind wiederum erzählt es dann im Kindergarten weiter)


    Verfahrensbeistand fragt den Vater, wie es wäre, wenn der Umgang weiterhin nur für aller 2 Wochen für 3 Stunden stattfindet (Wegstrecke Hin und Zurück jeweils ca. 80 km). Eventuell käme eine Umgangspflegschaft in Betracht.


    Nun fragt sich der Vater, wie es sein kann, dass die enge Bindung zum Vater gestört werden kann, obwohl hier die Mama scheinbar nicht mit der Bindung klarkommt. Warum sollte jetzt das Kind darunter leiden, weniger Umgang, sogar ohne Übernachtung zu bekommen. Das Kind äußerte letztens dem Vater gegenüber, wo er denn letztens war, weil sie auf ihn gewartet hat und er kam nicht.


    Was sollte der Vater dann übernehmen, sollte er „der Mutter zu Gute kommen lassen“ Umgangseinschränkung akzeptieren. Ist das Verhalten des Kindes, das es mehr zum Vater will Kindeswohlgefährdung? Ist es wirklich schädlich für das Kind, wenn es so oft zum Vater wechselt, nur weil das ewige Hin und Her nicht passt? Im Übrigen wurde diese Vereinbarung 2013 gerichtlich festgesetzt, jetzt auf einmal sollte es über Bord geworfen werden?