Vater möchte alleiniges Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe dieses Mal nicht in eigener Sache.
    Es geht um einen Vater, der aktuell unregelmäßigen Umgang zu seinen Kindern hat.


    Beide Eltern sind noch verheiratet und es wurde (noch) nichts vor Gericht verhandelt. Der Vater vermisst seine Kinder und würde gerne das alleinige Sorgerecht bekommen, bzw er wünscht sich das seine Kinder bei ihm dauerhaft wohnen. Wie realistisch ist das? Er hat einige Gründe, warum die Kinder bei ihm besser aufgehoben wären... Allerdings sehe ich darin keine Kindeswohlgefährdung!?


    Da es bei mir alles anders war... Weiß ich nicht wirklich wie es um seine Rechte steht. Hat ein Vater einen Rechtsanspruch auf ein 50/50 Modell? (Das wäre ja vielleicht ein Anfang), bzw welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um als Vater das Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?



    LG Biene

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Wenn verheiratete Eltern sich trennen, müssen/sollen sie sich absprechen, wie die Betreuung der Kinder zukünftig aussieht. Darauf sollen sie sich einvernehmlich einigen. Gelingt das nicht, kann das Gericht zur Hilfe gerufen werden. Das muss dann entscheiden. Wenn die Eltern sich gerade erst getrennt haben, ist grundsätzlich die Voraussetzung bei beiden gleich. Jeder hat also eine 50prozentige "Chance", die Kinder zugesprochen zu bekommen. Wenn beide Eltern den Hut in den Ring werfen und nicht irgendwelche gravierenden dinge vorgefallen sind, sind es oft Kleinigkeiten, die den Ausschlag geben. (Böse Zungen sagen, es könnte auch eine Münze geworfen werden ...).
    Traditionell hat oft die Mutter die Nase vorn. Rechtlich begründen lässt sich das allerdings nicht ...


    Sollte die Trennung jedoch schon etwas länger vollzogen sein (man nimmt ungefähr den Zeitraum von sechs Monaten an), dann hat sich die Aufenthaltssituation der Kinder im juristischen Sinne verfestigt. Um nun hier den Aufenthalt der Kinder zu ändern, muss am neuen Ort ein "erheblich" besserer Zustand für die Kinder sein. Das ist im Normalfall nicht zu erreichen. Da müssten beim bisherigen Betreuungselternteil erhebliche Defizite nachweisbar sein.


    Sind die Kinder jedoch schon älter, zwingend ab 12 Jahre, werden auch die gehört vom Gericht und dürfen sich äußern zu ihrem Wohnwunsch. Kinder entscheiden nicht, aber in der Praxis wird der Kindesaussage nachgegeben: Frei nach dem Motto: "Wird der Kindeswunsch erfüllt, ist es glücklich und zufrieden. Das wiederum ist gut fürs Kind ..."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybap,


    leider sind sie 6 Monate schon "rum", seitdem der Vater ausgezogen ist. Eine einvernehmliche Einigung was die Besuchsregelung anbetrifft, sehe ich nicht mehr bei den Beiden. Gravierende Dinge die der Mutter anzulasten sind, sind vorgefallen. Allerdings gibt es dafür keinerlei Beweise. Ohne das sie es zugibt (schriftlich) hat er da wohl nichts in der Hand (und so blöd ist sie wahrscheinlich nicht).
    Die Kinder sind auch noch weit unter 12, da wird der Vater noch viel Geduld haben müssen.


    Ich denke, er würde keinen Sorgerechtsstreit anstreben, wenn die KM für die normalen Besuche gewähren/ fördern würde :-(


    LG biene

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

    2 Mal editiert, zuletzt von bienehh ()

  • Hat er regelmäßig Umgang mit seinen Kindern gehabt?
    Wenn ja und er möchte sich wirklich konstruktiv um die Kids kümmern sollte er
    zumindest das hälftige Sorgerecht beantragen. Dies sollte für ihn zu bekommen sein.
    Wenn nicht, sollte er es lassen. Umgänge in Zukunft so oft wie möglich durchführen
    und es in einem halben Jahr mit der gemeinsamen Sorge angehen.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Seine Vorgehensweise ist so wie einen Porsche im Autohaus bestellen, obwohl man nicht mal zur Fahrschule angemeldet ist


    Warum bestimmt seine Ex den Umgang ?
    Wie sieht es mit seiner Teilnahme an off. Teminen wie Kiga/Schule und Ärzten aus ?


    Da sollte er sich um eine Lösung kümmern, die deutlich über alle 14 Tage hinausgeht und dann kann man irgendwann zum Wechselmodell übergehen.

  • Das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist als Vater immernoch ziemlich schwierig. In meinem Fall hat die KM allerdings schön für mich gearbeitet und somit gesorgt, dass ihr das Sorgerecht genommen wurde (wir hatten vorher geteiltes Sorgerecht)


    Er solle geteiltes Sorgerecht beantragen...dem muss die KM zwar zustimmen, aber versuchen kann er es. Stimmt sie nicht zu, muss sie auch Gründe angeben, warum er kein geteiltes Sorgerecht haben soll. Und diese Gründe dürfen nicht sein: "Weil ich das so sage." oder "Dann muss ich ihn ja immer fragen, wenn etwas Wichtiges ansteht." etc.

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Laut Ausgangsposting sind die Eltern noch verheiratet. Also besteht sowieso gemeinsames Sorgerecht. Und es ist davon auszugehen, dass bis zur Trennung im üblichen Maße sich gekümmert worden ist vom Vater. Anderes jedenfalls müsste die Mutter nachweisen ...


    Das alleinige Sorgerecht scheint allerdings, das wäre typisch, ins Spiel gebracht worden zu sein, weil der Umgang (immer) schlechter geworden ist. "Eigentlich" scheint es jedoch um eine akzeptable Umgangsregelung zu gehen. Dafür besteht jede Chance, wenn die Mutter sich nicht verweigert. Hier wären mediative Gespräche bei Jugendamt und/oder Anwalt sicherlich eine bessere Möglichkeit als die juristische Keule. Sollte die Mutter darauf jedoch nicht eingehen, dann steht auch ein Aufenthaltsbestimmungsrechtswechsel im Raum. Mangelnde Bindungstoleranz ist ein gewichtiger Grund für einen Aufenthaltswechsel.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seine Vorgehensweise ist so wie einen Porsche im Autohaus bestellen, obwohl man nicht mal zur Fahrschule angemeldet ist


    Warum bestimmt seine Ex den Umgang ?
    Wie sieht es mit seiner Teilnahme an off. Teminen wie Kiga/Schule und Ärzten aus ?


    Da sollte er sich um eine Lösung kümmern, die deutlich über alle 14 Tage hinausgeht und dann kann man irgendwann zum Wechselmodell übergehen.


    Wie meinst Du das? Ohne zur Fahrschule angemeldet zu sein?
    Seine Teilname war bisher gut, aber aktuell ist er nicht wirklich informiert. Er bekommt nicht viel mit seit seinem Auszug, die KM enthält ihm Infos vor...


    LG Bienehh

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Seine Teilname war bisher gut, aber aktuell ist er nicht wirklich informiert. Er bekommt nicht viel mit seit seinem Auszug, die KM enthält ihm Infos vor...


    das mein ich ja - zur Zeit stochert er im Nebel - nimmt nicht am Alltag teil, kein regelmäßiger Umgang


    die nächste Stufe wäre


    regelmäßiger Umgang - mehr als alle 14 Tage für 48 Stunden - Teilnahme an Arztbesuchen, Sportveranstaltungen, Elternabenden usw...


    dann (finde ich) kann man(n) im nächsten Schritt


    ein Wechselmodell anstreben


    diesen Zwischenschritt kann man wahrscheinlich schwer weglassen - ähnlich wie wenn man Autofahren möchte, reicht nicht nur das Auto, sondern man braucht auch einen Führerschein - eine Fahrschule in der man bewiesen hat, das man das kann


    Warum bekommt er seit der Trennung weniger mit? Wohnt er weit weg? Weigern sich Erzieher/Lehrer mit ihm zu sprechen?

  • Ich glaube, normalerweise muss ein Ehepartner keinen "Kinderführerscheuin" mehr machen, um sich um Kinder kümmern zu können. Hat er ja über mehrere Jahre genauso wie der andere Elternteil gemacht. Es muss ihm jetzt nur Umgang und Einblick ermöglicht werden. Genau daran scheint es hier zu fehlen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volley - so meinte ich das auch nicht - natürlich muss er sich nicht beweisen.
    Aber irgendwie überspingt er hier einen Schritt - gerade ist er ziemlich außen vor und er will "alles" fordern,
    da wäre es (aus meiner Sicht) erstmal sinnvoll - wieder im Alltag des Kindes Fuß zu fassen und dann aus der
    Position mehr zu fordern.