Hallo,
Hätte da mal eine Frage...
Wenn ein Kind in die nächste Altersstufe rutscht, muss der Unterhaltspflichtige den KU selbst anheben, oder muss der Andere das einfordern?
Wenn ja, wie?
Übers JA oder direkt?
Hat sich bei uns geändert, spreche vom Mindestsatz, und bin am überlegen, ob ich mich lieber als Jugendamt wende, oder mich vom KV beschimpfen lasse.
Da es aber ja den Kindern ne nicht mir zusteht, würde ich schon gerne etwas unternehmen....
Fragend, Jona