Änderung bei neuer Altersstufe

  • Hallo,


    Hätte da mal eine Frage...


    Wenn ein Kind in die nächste Altersstufe rutscht, muss der Unterhaltspflichtige den KU selbst anheben, oder muss der Andere das einfordern?


    Wenn ja, wie?


    Übers JA oder direkt?


    Hat sich bei uns geändert, spreche vom Mindestsatz, und bin am überlegen, ob ich mich lieber als Jugendamt wende, oder mich vom KV beschimpfen lasse.


    Da es aber ja den Kindern ne nicht mir zusteht, würde ich schon gerne etwas unternehmen....



    Fragend, Jona

  • Ich habe bis jetzt keine beistandschaft - macht das Sinn oder schüre ich damit eher die Aggressionen des KV?



    LG Jona

  • Ich habe bis jetzt keine beistandschaft - macht das Sinn oder schüre ich damit eher die Aggressionen des KV?


    Ob das Sinn macht oder nicht, oder ob du damit Aggressionen schürst oder nicht, kann dir hier niemand sagen. Zumindest nicht auf Basis der Informationen, die du in diesem Faden preis gibst. Zumal die auch noch widersprüchlich sind.


    In aller Regel macht es schon Sinn, dass die Eltern sich untereinander einigen. Zumindest den Versuch unternehmen. Das BGB sieht das explizit so vor. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, einen gemeinsamen Nenner zu finden, zahlt der Steuerzahler dir die Beistandschaft und übernimmt deine Aufgabe für dich.

  • Welche Art von Vereinbarung hast du denn über die Unterhaltszahlung?


    Gibt es einen Titel (über Jugendamt/Beistandschaft oder Gericht)? Dann steht in dem, wie die Sache geregelt ist. Meist steht da drin, dass nach Prozentsatz und Alterstufe DüTa zu zahlen ist. Dann muss der Unterhaltspflichtige eigentlich eigenständig die Alterserhöhung leisten.


    Oder habt Ihr Euch privat geeinigt? - Dann ist das Thema vielleicht vergessen worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir haben uns vor drei Jahren privat geeinigt - mittlerweile hat sich die Altersstufe bei beiden Kindern geändert.


    Fakt ist, dass wenn ich Nachfrage - auch was sonderbedarf anbelangt - meistens gehässige Antworten bekomme, die sinngemäß darstellen, dass ich Geldgeil bin und er alles bezahlen muss.
    Fakt ist, dass er Mindestunterhalt zahlt, weil er momentan bewusst nicht mehr arbeitet, und zum Teil von Ersparnissen und mieteinkünften lebt. Er muss also nicht jeden Cent umdrehen...


    Nein, und ich bin nicht geldgeil, ich will für die Kinder nur, was ihnen rechtlich auch zusteht.
    Bei sonderbedarf zählt bei uns der Stiefvater - sonst wären Klassenfahrten oder Urlaub gar nicht zu machen.


    Das mit den Aggressionen war darauf bezogen, dass ich schon mal nachfragte, und eine sehr boshafte Antwort darauf bekam, übrigens nicht nur ich, sondern die Kinder auch per Email.
    Ich werde also nicht körperlich bedroht, möchte mich aber ihm gegenüber auch nicht für etwas rechtfertigen müssen, was eigentlich Gesetz ist.


    Vergessen wurde das von seiner Seite, wenn, dann bewusst. Denn wenn ein Kind einmal länger als zwei Wochen bei ihm war, hat er auch sofort den Unterhalt gekürzt.


    Wir haben keinen Titel - ist das in so einem Fall sinnvoll?



    LG Jona

  • Bei einer privaten Einigung zählt der Inhalt der Einigung. Hier könnte es sein, dass der Inhalt strittig ist - die Stufung der DüTa von dir als gültig angesehen wird, von ihm nicht ...


    Mutmaßlich habt Ihr nix schriftlich gemacht. Da wäre der Beweis dann schwer für dich. Aber wenn du jetzt eine Beistandschaft einschaltest, wird die einen Titel durchsetzen, in dem genau das steht. Vorher wird das Einkommen überprüft.


    Der Titel ist für genau solche Fälle nutzbringend. Mit Titel könntest du jetzt via Gerichtsvollzieher die festgelegte Summe pfänden lassen. Diese Möglichkeit hast du im Moment nicht. Du müsstest erst einen Titel via Beistandschaft oder Gericht erwirken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Fakt ist, dass wenn ich Nachfrage - auch was sonderbedarf anbelangt - meistens gehässige Antworten bekomme, die sinngemäß darstellen, dass ich Geldgeil bin und er alles bezahlen muss.
    Fakt ist, dass er Mindestunterhalt zahlt, weil er momentan bewusst nicht mehr arbeitet, und zum Teil von Ersparnissen und mieteinkünften lebt. Er muss also nicht jeden Cent umdrehen...


    Sind die Kinder minderjährig, muss er alles tun, um den Unterhalt für diese sicherzustellen, darf also nicht "zu wenig" arbeiten. Ob das auch dann gilt, wenn er den Mindestunterhalt zahlen kann, aber nicht mehr, weiß ich nicht. Mieteinkünfte werden zu seinem Einkommen dazugerechnet, ebenso, wenn er selbstgenutztes Wohneigentum hat.



    Vergessen wurde das von seiner Seite, wenn, dann bewusst. Denn wenn ein Kind einmal länger als zwei Wochen bei ihm war, hat er auch sofort den Unterhalt gekürzt.


    Den Umgang darf er wegen Urlaubsaufenthalt des Kindes bei ihm nicht kürzen, diese Aufenthalte sind bei der Unterhaltsberechnung bereits berücksichtigt. Denn die Fixkosten bei Dir laufen in der Zeit weiter.


    Eine ordentliche Berechnung bei der Beistandschaft und einen Titel würde ich anstreben, dann kann er sich nicht rausreden und auch nicht eigenmächtig kürzen bzw. Du kannst dann pfänden.
    Die Forderungen kommen dann auch nicht mehr von Dir sondern von einer Behörde - vielleicht ist das für ihn etwas anderes.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vielen Dank für eure Antworten!



    Oft brauche ich einen neutralen und objektiven Blick auf die Dinge...



    LG Jona

  • Darf ich mich mal frech mit einklinken?


    Junior ist heute 6 geworden.


    Wir kriegen keinen Unterhalt, sondern die Ersatzpflichtigen (Großeltern) zahlen anteilmäßig. Das klappt nur, wenn Beistandschaft dahinter steht und Druck macht.


    Jetzt habe ich zwei Briefe bekommen, einmal von Mitte September von der Beistandschaft eine Kopie der Aufforderung an die Großeltern, den Zahlbetrag zum 01.10. entsprechend zu erhöhen. Dem sind sie (ehrlich gesagt erwartungsgemäß) nicht nachgekommen.


    Der zweite Brief ist von der Unterhaltsvorschussstelle, die mir schreiben, dass ich für Oktober und November fast den vierfachen UHV Satz bekomme (statt 21€ nun 80€), die aber noch mit dem alten, niedrigen Ersatzunterhalt rechnen.


    Eine von beiden Stellen hat also evident einen Fehler in der Rechnung. Ich tippe auf die UHV Stelle.
    Aber meine Frage: was nun? Muss ich die jetzt darauf hinweisen? Und wen genau?
    Die zu niedrige Zahlung der GE kann ich erst Ende des Monats ansprechen, solange ist die Sachbearbeiterin im Urlaub.


    Könnt ihr da helfen?