Kv über geplanten Umzug informieren

  • Um es überscihtlicher zu halten, mache ich doch besser einen neuen Thread dazu auf.Situation ist wie folgt:


    Kind (7) lebt bei mir (KM), habe ASR. KV kümmert sich "Überschaubar", Kind hat auch keine so große Bindung zu ihrem PAPA, dann schon eher zur Oma, diese holt das Kind zum Umgang ab und bringt es auch wieder, damit der Umgang überhaupt funktioniert.


    Nun möchte KV GSR (warum auch immer), er hat einen Termin beim Jugendamt gemacht, damit wir dieses dort unterschreiben. (er hat es -noch-nicht bei Gericht beantragt)


    Da ich (mit Kind) nächstes Jahr 700 km zu meinem neuen Partner ziehen möchte (das weiß KV noch nicht) und ich nicht einfach klammheimlich umziehen möchte, möchte ich ihn nun noch vor dem Termin beim Jugendamt informieren, dass der Umzug ansteht, über möglichen Umgang sprechen, und auch informieren, dass ich den Termin beim Jugendamt so nicht wahrnehmen möchte, da er gerne das Gsr haben kann, ich aber das Abr behalten möchte.


    Hatte eigentlich vor, mit Hilfe des Jugendamtes bzw. des Caritas (Unser Jugendamt lagert sowas aus) den Brief an KV zu verfassen und möchte auch, wenn es Gesprächsbedarf seinerseits gibt, die Dinge mit Hilfe von neutralen dritten, also beim caritas besprechen und nicht mit ihm alleine. Nun hat der Caritas aber erst Mitte Oktober wieder Zeit und ich möchte aber gerne schon vor dem jugendamtstermin informieren. da ich aber auch ungerne meinen Anwalt direkt nen Schreiben losschicken lassen möchte, bin ich hier wohl auf mich gestellt.


    Habt ihr Vorschläge, wie ich am besten formulieren kann, möchte möglichst sachlich und neutral bleiben, habe sowieso schon Angst vor Kv Reaktion und hab da grad echt nen Brett vorm Kopp...

  • Habt ihr Vorschläge, wie ich am besten formulieren kann, möchte möglichst sachlich und neutral bleiben, habe sowieso schon Angst vor Kv Reaktion und hab da grad echt nen Brett vorm Kopp...


    Warte doch einfach ab!
    Warum soviel vorauseilenden Gehorsam?


    Wie schon gesagt, das Sorgerecht bekommt er nicht so einfach, wenn du es nicht willst!

  • Hallo [Name Vater],


    hiermit teile ich dir den bevorstehenden Umzug von [Name Kind] und mir nach X-Stadt zum TT.MM.JJJJ mit.


    Gruß, [Name Mutter]


    Ich denke, das ist sachlich und neutral genug. Kann sicher nicht schaden, wenn du das noch mit ein paar Einlassungen zur Erhaltung der Umgangswahrnehmung für den Vater ergänzt.


    Ich habe jetzt nicht deine ganze Historie aufgearbeitet.


    Einen gerichtlichen Antrag auf GSR kann der Vater unabhängig von dem Umzug stellen. Der verhindert aber keinen Umzug und dein Freizügigkeitsrecht wird bei ASR wohl niemand einschränken können, so lange Umgang gewährt und nicht faktisch unmöglich gemacht wird.

  • nun er hat ein anrecht auf das gsr und wird dieses auch auf die eine andere art erhalten. entweder durch gemeinsame erklärung beim jugendamt oder wenn nötig per gericht. das abr wird geteilt, heißt ihr habt es beide. warum sollte es alleinig auf dich übertragen werden.


    unabhängig davon solltest du kv erstmal befragen wie er zu deinem umzug steht. welche umgangsvorschläge hast du denn bereits für dich erarbeitet? kannst du denn gewährleisten das kind alle zwei wochen zum vater gefahren wird freitags und sonntags wieder zurück? ich denke es ist einfacher wenn dein partner zu dir zieht.

  • Hallo laurasstern,
    Kv wird einem Umzug aller Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen, deshalb wird eine gerichtliche Entscheidung über das Abr wohl nötig werden.
    Über diese Entfernung sind alle 14 tage ziemlich unrealistisch, ich bin für 1x im Monat + hälftige Ferien. (Aktuell gibt es bei uns aber auch keine 14-tägige Umgangsregelung, Kv möchte das nicht)
    Mein Partner kann leider nicht zu uns ziehen.

  • nun er hat ein anrecht auf das gsr und wird dieses auch auf die eine andere art erhalten. entweder durch gemeinsame erklärung beim jugendamt oder wenn nötig per gericht. das abr wird geteilt, heißt ihr habt es beide.


    Das ist falsch! Er kann das Sorgerecht beantragen, aber er hat kein automatisches Anrecht darauf !
    Und wird es auch nicht zwangsläufig auf die eine oder andere Art erhalten!
    Das ist Propaganda!

  • Hallo ???,


    mMn suchst du nach Optionen/Lösungen, die es so nicht geben wird. Du versuchst dabei dich möglichst schadfrei zu halten und weiterhin, rein rechtlich, ein „Machtgefälle“ zu deinen Gunsten aufrecht zu erhalten, was dir meiner Einschätzung nach in D auch gelingen wird. Was dir nicht gelingen wird, so vermute ich, ist, dass du Ärger aus dem Weg gehen kannst. Ausser der KV schreibt seine Tochter (vorerst) komplett ab und lässt dich schalten und walten, wie es dir beliebt. Die Chancen hierfür kannst du dir am besten selbst ausmalen. Rein statistisch wird der Kontakt nach Umzug (mittelfristig) komplett abbrechen. Da helfen auch keine Lippenbekenntnisse, dass du 12x im Jahr 1400 km fährst. Plus Ferien (4-8 mal 1400 km je nachdem, ob du die hälftigen Ferien am alten Wohnort verbringst oder zurück fährst, um Kind später wieder abzuholen). Ich schätze es so ein, dass der gute Wille alsbald von der Realität eingeholt werden wird. Könntest/willst du dir denn 20.000 km und mehr im Jahr leisten? Finanziell wie zeitlich?


    Wie soll das denn in der Realität aussehen? Freitag nach der Schule 700km über die Autobahn (Wochenendverkehr), oder Samstag morgen? Dann ggf eine Nacht beim KV, um dann Sonntag morgen wieder zurück zu fahren? Ich lese jetzt schon deine Post alla „Ist nicht gut für das Kind, zu anstrengend, Hausaufgaben, Sportverein, Du bräuchtest auch mal Erholung am WE, im Winter Glätte, Umgang ist doch eigentlich eh Sache des UET, etc…). Und deine Überlegung, dass der KV evtl. eh keinen Umgang will: Rechne nicht damit. So wie du ihn beschreibst, besteht er alleine schon darauf, um dich über die Autobahn zu scheuchen.


    Der Ärger ist vorprogrammiert und lässt sich bei deinen Zielen nicht vermeiden. Warum gehst du nicht ehrlich in diesen „Kampf“ anstatt von hinten herum? Leg die Karten auf den Tisch - mach reinen Tisch…

  • Dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht muss entsprechend den Gesetzesformulierungen stattgegeben werden, wenn dem nicht das Kindeswohl entgegen steht.


    Die Mutter muss also jetzt beweisen, dass es gute Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht gibt. Früher musste der Vater beweisen, dass es gute Gründe für das Sorgerecht gibt. Allgemein kann man also schon von einem Automatismus sprechen. Der Einzelfall jedoch ist, wie üblich, speziell ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo summerjam,


    praktisch sähe es wirklich so aus, Kind und ich Freitags in den Zug, Kind dann samstags früh bis sonntags früh beim Kv, dann sonntags mit mir zurück. kein Zuckerschlecken, aber machbar.
    Zeitlich wäre das auf jeden Fall machbar, finanziell, klar tut das weh, aber machbar wäre es auch, das haben wir schon gut durchgerechnet. Und je älter das kind wird, umso einfacher wird das Ganze.


    Hm und ich finde schon, dass ich das Ganze ehrlich und fair durchziehen möchte, sonst würde ich mir gar nicht so nen Kopf machen, sondern einfach zusehen, dass ich irgendwie doch noch in Kürze umziehen kann. Das möchte ich aber nicht, genausowenig wie ich möchte, dass der Kontakt abreisst. Im Moment suche ich einfach nach der besten Möglichkeit, den Kv zu informieren bzw. das Ganze mit Gsr, Abr, Umzug irgendwie unter einen Hut zu bringen und zu verhindern, dass er uns dann kurzfristig nen Keil reintreibt.Nicht einfach...

  • Kind hat auch keine so große Bindung zu ihrem PAPA,

    Was ist denn die Maßeinheit für "Bindungsqualität" ?
    Ist das wirklich messbar ?
    Kann "das andere Elternteil" das denn so beurteilen ? Oder sind Kinder nicht eher darauf bedacht die Situation "den Erwartungen entsprechend" darzustellen ?

    Mein Partner kann leider nicht zu uns ziehen.

    Das klang im anderen Post noch weniger entschieden.
    Da hieß es:

    Zitat

    eigentlich war ein Umzug angedacht in 3 Jahren, wenn mein partner bis dahin nicht geschafft hat, herzukommen und ein erneuter Schulwechsel ansteht.

    (Post 24) Gemeinsames Sorgerecht?

  • Ich mein das nicht böse, aber zieht ein Elternteil mit dem/n gemeinsamen Kind/ern 700km weg, hilft kein schönreden, dass zurück gelassene Elternteil wird definitiv aus dem Leben seines/r Kind/er herausgekickt.


    Und das ziehende Elternteil sollte gut überlegen wie er das finden würde wenn es andersherum wäre.


    Mir gehts nicht darum das man nicht wegziehen kann, aber 700km das ist echt ne gewaltige Hausnummer.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Im Moment suche ich einfach nach der besten Möglichkeit, den Kv zu informieren bzw. das Ganze mit Gsr, Abr, Umzug irgendwie unter einen Hut zu bringen und zu verhindern, dass er uns dann kurzfristig nen Keil reintreibt.Nicht einfach...


    Und eben das kannst du nicht verhindern. Hier bist du schlicht nicht Herrin des Geschehens. Wer Keile treiben will, tut das auch, zur Not solange, bis es nur noch verbrannte Erde gibt.
    Wenn du etwas Tragfähiges und auf Dauer angelegtes suchst, was dem Kind beide Eltern erhält, dann werdet ihr beide an einem Stick ziehen müssen. Auf Dauer! Glaubst du, dass ihr das schafft? Glaubst du, dein Ex sieht deine Vorbehalte bzügl. GSR ohne mit Wenn und Aber als gute Basis, um gemeinsam eine Lösung hinzubekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hm und ich finde schon, dass ich das Ganze ehrlich und fair durchziehen möchte, sonst würde ich mir gar nicht so nen Kopf machen, sondern einfach zusehen, dass ich irgendwie doch noch in Kürze umziehen kann. Das möchte ich aber nicht, genausowenig wie ich möchte, dass der Kontakt abreisst. Im Moment suche ich einfach nach der besten Möglichkeit, den Kv zu informieren bzw. das Ganze mit Gsr, Abr, Umzug irgendwie unter einen Hut zu bringen und zu verhindern, dass er uns dann kurzfristig nen Keil reintreibt.Nicht einfach...



    :hae: mmmh, fair und ehrlich wäre zuerst mal zu sagen:


    Ich stelle mein Lebensglück über die Beziehung des Kindes zu Vater und Oma. (Punkt)


    Ich unterstelle dir durchaus, dass es Dir wichtig ist, dass Du dies mit den geringst möglichen "Kollateralschäden" anstrebst. :blume


    Nur ganz neutral von außen:
    Was soll der UET und die Oma denn nun genau machen?
    Vielleicht haben sie die Möglichkeit das Du wegziehst und damit das Kind faktisch entziehst ja auch schon mal durchdacht.


    Wenn der Vater dich mit dem Kind gehen lässt, ist er eine Schuft weil er nicht um sein Kind kämpft.
    Wenn der Vater informiert wird und (vielleicht erfolgreich?) den Umzug Eures Kindes verhindert und dieses dann beim Vater lebt, kann es ja einmal im Monat übers WE zu Dir kommen :p) .


    Also was soll der UET hier genau richtig machen?
    Kann er das überhaupt?


    Ich finde letztlich ist es Deine Entscheidung. Sie steht Dir zu. Nur Du musst im Moment moralisch bewerten, juristisch ist im Moment ja eh noch alles klar.
    Nur eben fair und ehrlich...definier ich irgendwie anders.
    Ob Du jetzt in einer Nacht und Nebelaktion weg ziehst oder dich mit Ankündigung deinen persönlichen Zielen hin gibst.....


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hm, Maßstäbe für eine Bindung sind sehr subjektiv, hier also meine subjektive Sichtweise:


    Umgang fand die ersten-4 Lebensjahre nur sehr sporadisch ab, danach nur einmal wöchentlich über die Oma, Kv ist nicht immer anwesend.
    Kind hat, bevor die Oma sich eingeschaltet, jeglichen Umgang nur nach sehr langem Zureden meinerseits wahrnehmen wollen, Kv war einfach keine vertraute Person.
    Inzwischen akzeptiert sie ihren papa soweit, macht aber selber deutlich, dass ihr mein Freund wichtiger ist als der Papa und wenn das Thema Umzug aufkommt, sind meine Eltern und die Entfernung bei ihr ein Thema, nicht aber der KV.

    Und natürlich wäre es so, dass der Kv nach so einem Umzug an vielem nicht mehr teilhaben könnte, NUR in unsere Situation ist es einfach so, dass KV JETZT SCHON nicht groß am Leben seiner Tochter teilnimmt, wir sind quasi fast Nachbarn, aber weder kommt er mal spontan vorbei, kümmert sich mal ausser der Reihe (sprich den max. 3h die Woche), nimmt weder an Arztbesuchen oder Elternabenden teil, von daher denke ich, dass mit dem Umgang NACH dem Umzug Kv nicht an Zeit mit seiner Tochter verliert.


    ja ich habe in einem älteren Post geschrieben, falls Freund bis dahin nicht zu uns ziehen kann, würden wir einen Umzug in Erwägung ziehen, nur standen die Chancen dafür schon immer eher gegen Null. Meine Entscheidung dafür, den Umzug nun nächstes Jahr durchzuziehen und nicht erst 2 Jahre später ist folgender: Wenn KV das GSR bekommt (und davon gehe ich aus), stehen die Chancen für einen Umzug in 3 Jahren einfach schlechter (Da Kind hier dann schon mehr verwurzelt, evtl. Vorpubertär etc.), und bisher hat Angst vor KV Reaktion mich davon auch immer etwas abgehalten. Nur ich mag nicht weiter aus Angst handeln, ich bin kompromißbereit und hoffe, das es eine für alle hinnehmbare Lösung gibt.

  • Hm, ja natürlich stelle ich unser Lebensglück über eine nicht wirklich vorhandene Vater-Kind-Beziehung, wie gesagt, in Summe hätte Kv das Kind nach einem Umzug nicht weniger, nur komprimierter.


    Gegenfrage, wenn wir hier von Fairness sprechen: Ist es fairer, dass ich auf den Umzug verzichte, um Kv die Chance einer besseren Vater-Kind-Beziehung zu lassen, die er die letzten Jahre nicht genutzt hat (nutzen wollte) ? :frag


    Finde das ist moralisch alles nicht so einseitig zu sehen :hae:


    ja den diktiere ich, ich könnte auch umziehen und sagen, sie zu, wie du zu deinem Umgangsrecht kommst. Finde schon, dass ich sowohl zeitlich als auch finanziell entgegenkommend bin

    Einmal editiert, zuletzt von ??? ()