Mein Sohn bleibt auf der Strecke

  • Hallo Forum vielleicht finde ich hier Hilfe oder jemand dem es ergeht wie mir.
    Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 2011 alleinerziehender Vater,mein Sohn ist zwölf Jahre jung.
    Ich arbeite im Schichtdienst,ausser Spätschicht die ich nicht machen muss.
    Meine Ex-Frau ist Dez.2011 ausgezogen hat noch nie Unterhalt gezahlt,nutzt jede Gesetzteslücke
    damit ich ihr Unterhalt zahlen muss. Trennungsunterhalt habe ich ihr gezahlt.Sie hatte einen gut bezahlten
    Job den sie aber verloren hat genau zum Zeitpunkt wo sie meinen Sohn gegenüber Unterhalspflichtig geworden wäre.
    Sie lebte dann eine Zeit vom Job-Center bis sie mich auf Unterhalt verklagte,als ihr einfiel sie könne ihren Schulabschluss
    nachholen.Ich habe mich vor Gericht auf einen Vergleich eingelassen in dem unter anderen steht:
    Mit diesen Vergleich sind alle Unterhaltsansprüche für die zukunft abgegolten.
    Danach fiel ihr ein sie könnte ja noch ne Lehre machen und verklagte mich wieder auf Unterhalt hier auch ein Vergleich:
    Ich zahle ihr bis zur Scheidung(war am 05.08.2015) 400 eur monatl. und zahle an die Arge 4200 euro zurück(in Raten)
    Ich war zufrieden bis heute.Post von ihren Anwalt ich soll weiter zahlen wegen ihren geringen Lehrgeld.
    Ich zahle in Raten: 200 für meine Anwältin 270 Gerichtskosten Arge 200 und bis jetzt 400 Unterhalt.
    Das klappt nur weil ich Überstunden mache bis zum erbrechen. Schichtarbeit Samstags und Sonntags und jetzt kann ich nicht mehr.
    Ich hatte letztes Jahr schon einen Burn Out und war sechs Wochen in der Klinik.
    Das einzige was mich von Dummheiten abhält ist mein Sohn. Seine Mutter nimmt ihn nicht und hat sich seit Dez.2014 nicht
    bei ihm gemeldet.
    Ich habe nie auf Unterhalt von meinen Sohn bestanden ich will einfach nur Ruhe.
    Meinen Sohn kann ich keine Wünsche erfüllen die ein fast dreizehnjähriger hat und das schmerzt.


    Mein Sohn bleibt auf der Strecke !!!! Danke an euch im vorraus

  • Hi. Mein Mitgefühl habt ihr.



    Ich war zufrieden bis heute.Post von ihren Anwalt ich soll weiter zahlen wegen ihren geringen Lehrgeld


    So weit ich das vor dem Hintergrund deiner Schilderung und der (nicht vorhandenen) Erwerbsbiografie deiner Ex einschätze, fällt dir gerade der §1575 BGB voll auf die Füsse und du mußt für die Ex auch weiterhin bezahlen. Und zwar bis zum Schluß der Ausbildung oder sie eine Ausbildungsvergütung erhält, die wenigstens auf Grundsicherungsniveau liegt. Das wären so um die 900 Euro netto monatlich, die sie in der Ausbildung verdienen müsste, ohne selber Unterhaltsansprüche zu erwerben. Der einzige, wenn auch schwache Lichtstreif am Horzizont ist dann wohl der, das man den Druck nach Abschluß der Ausbildung erhöhen kann, das sie sich um eine Stelle zu bemüht, mit der sie dann Kindesunterhalt zahlen kann (jedenfalls erstmal für die restlichen drei Jahre bis zur Volljährigkeit des Sohnes). In der Vergangenheit bist du vielleicht auch nicht so gut beraten gewesen, dich bzgl. des Unterhalts zu vergleichen. Zuzüglich der Einigungsgebühr, die du deinem Anwalt jeweils gezahlt hast, war der Vergleich wahrscheinlich teurer, als wenn du das Verfahren verloren hättest. Deinem Anwalt solltest du daher künftig genau auf die Finger schauen, wenn er schnell zu Vergleichen geneigt ist. Außerdem nimmt dir der Vergleich die Möglichkeit, die nächste Instanz anzurufen, also vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen (sofern das prozessual Sinn macht). Deine nachlassende Erwerbskraft solltest du umgehend ärztlich dokumentieren lassen. Wenn du aus Gesundheitsgründen längere Zeit beruflich kürzer treten oder sogar ganz pausieren mußt, hast du trotzdem erst mal weiter die Unterhaltspflicht an der Halskrause. Erst nach einem halben Jahr mit weniger Verdienst darfst du mal bei einem Amtsgericht anfragen, ob eine Abänderung der Unterhaltsverpflichtung wegen der veränderten Verhältnisse in Frage käme. Und dann brauchst du verdammt gute Gründe. Bis dahin mußt du den Unterhalt aus deinen Rücklagen weiter zahlen. Ob du überhaupt welche hast, interessiert leider niemanden.

  • Hi,


    Du hast Pech, .... Kämpfe


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Pech ist hier nicht im Spiel.
    Da wird jemand von seiner Ex-Frau und seiner eigenen Anwältin übelst auf´s Kreuz gelegt.
    Frauenpower :wand


    Mein dringender Rat: Sofort Anwalt wechseln!

  • Mein dringender Rat: Sofort Anwalt wechseln!


    Kann bedeuten, das erhebliche neue Kosten entstehen. (falls laufende Sachen neu aufgerollt werden sollen)
    Richtig Sinn macht das nur, wenn TS sich sehr sicher ist, das der neue Anwalt besser/motivierter/Durchsetzungsstärker ist als der bisherige.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Ich habe leider kein Fachwissen aber ich finde es so krass :kotz


    ich hatte damals bei unserer Scheidung nicht einen Cent von ihm bekommen (wollte ich nicht) ausser dem Kindesunterhalt...


    warum kann man da nichts tun und hallo, sie zahlt nicht für euern Sohn und du musst noch für sie aufkommen ? Traurig....


    Ich würde versuchen, kämpfen und argumentieren... das du nicht bezahlen muss ( einfacher gesagt ich weiss) ansonsten kann ich dich nur :troest


    bay of russel (das Frauenpower war unnötig, das ist keine Frauenpower...das ist einfach nur :kotz )

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Deine nachlassende Erwerbskraft solltest du umgehend ärztlich dokumentieren lassen. Wenn du aus Gesundheitsgründen längere Zeit beruflich kürzer treten oder sogar ganz pausieren mußt, hast du trotzdem erst mal weiter die Unterhaltspflicht an der Halskrause. Erst nach einem halben Jahr mit weniger Verdienst darfst du mal bei einem Amtsgericht anfragen, ob eine Abänderung der Unterhaltsverpflichtung wegen der veränderten Verhältnisse in Frage käme. Und dann brauchst du verdammt gute Gründe. Bis dahin mußt du den Unterhalt aus deinen Rücklagen weiter zahlen. Ob du überhaupt welche hast, interessiert leider niemanden.


    außer meiner Sicht der einzig gangbare Weg + neuer Anwalt


    mehr Geld habt ihr dann auch nicht zur Verfügung - aber du bist eine menge Streß los
    wenn sich ihre Einkommenssituation dann gebessert hat, kannst du langsam wieder deine Karriere aufbauen - zur Zeit würde ich da nur den notwendigsten Einsatz zeigen - der Gesundheit zur Liebe und nur mit Attesten - red. der Arbeitszeit usw.

  • Erst einmal Danke für die Antworten und den Trost....
    Ich bin jetzt 54 Jahre und sie 36 und macht ne Lehre !!!!?? Vielleicht ist das alles Gesetzlich so in ordnung aber moralisch ???
    Das bleibt wohl auf der Strecke,genauso was mit meinen Sohn ist.
    Liebe macht blind und so ist es mir mit ihr am anfang auch ergangen,mein Freund hat mich von anfang an vor ihr gewarnt.
    Habe wegen ihr mein Haus verkaufen müssen und Insolvenz gemacht.Habe aber alles überstanden und bin meinen Verpflichtungen
    immer nachgekommen.
    Ich war und bin zu gut das weiss ich.Schlechte Menschen kommen im Leben immer weiter,denn sie können lügen und betrügen
    ohne ein schlechtes Gewissen.
    Na ja ich will nicht so sein und muss dann eben bezahlen,wie lange ich das kann weiss ich nicht.Wahrscheinlich bis zum Supergau.
    Danke das ich mich hier ein wenig mitteilen durfte.
    LG schnulli-lulli

  • schlechte Menschen bekommen ihr "Fett" auch irgendwann.....vielleicht siehst du es nicht jetzt....aber alles kommt irgendwann wieder rum....


    sie verpasst ihren sohn.....DAS wird ihr eines Tages mit Sicherheit bewußt, wenn frau dann nicht mehr der Egotrip reitet und sie älter wird.....ABER dann wird es mit größter Wahrscheinlichkeit zu spät sein.....für sie.


    Begebe dich nicht auf ihr Niveau.....viel Kraft und achte auf dich! sorge für dich und deinen sohn!


    ich würde auch schauen, dass ich den Anwalt wechsle.....


    Viel Kraft

  • Hallo schnulli-lulli,


    verstehe ich das richtig?
    Du wirst der Kindesmutter jetzt trotz klarem Vermerk im Vergleich weiterhin Unterhalt bezahlen weil ihr Anwalt Dich dazu aufgefordert hat?
    Wäre es nicht kostengünstiger, hier einen eigenen (guten!) Anwalt zu Rate zu ziehen und imzuge der Klärung des nachehelichen Unterhalts auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter in Bezug auf den Kindesunterhalt zu thematisieren?


    Was ich auch nicht verstehe, ist die Insolvenz.
    Was hat die denn mit der Trennung und dem Unterhalt für die Kindesmutter zu tun?
    Trennung war 2011, die Insolvenz ist aber vorüber...?


    Und noch eine Frage:
    Du machst Überstunden bis zum Erbrechen, damit Du den Unterhalt für die Kindesmutter erwirtschaften kannst.
    Wärest Du denn überhaupt noch leistungsfähig für den Unterhalt der Kindesmutter wenn Du Dich statt mit Überstunden mit z.B. den Belangen des Sohns (Vokabeln lernen, Hobbies pflegen, Sport machen) beschäftigen würdest?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Unabhängig von Deinem Leid (oder Pech) , wo ich schon mitfühlend bin....aber,
    Warum darf man mit 36 moralisch gesehen keine Lehre mehr machen?


    Ich habe nach 18 Jahren Ehe und eigentliche Aufgabe für die Familie und die Firma meines Mannes ohne Job dagstanden.
    'Vom Arbeitsamt her hieß es, dass mein eigentlicher Beruf nicht zählt, da 17 Jahre her.
    Null und nichtig. :bldgt:
    Mein Schicksal hatte es mir zum Glück ermöglicht , dass ich doch noch eine Chance hatte.
    Diese Chance war aber elendig gering.
    Warum , sollte man dann nicht eine Chance haben einen neuen oder überhaupt einen Beruf zu erlenen?
    Die Absprachen 10 Jahre daheim zu bleiben und dann in der Firma mitzuarbeiten, trafen wir gemeinsam.
    Wenn sich die Lebenswege trennen , dann muß auch Frau sehen , wo sie zukünftig bleibt.
    Ich selbst musste wieder bei 0 anfangen.
    Ich habe keinen U bekommen und meine "Geschichte" war auf keinen Fall fair. ( moralisch)
    Wenn ich eines gelernt habe, dann ist es , dass das Leben nicht immer gerecht ist.
    Dass, was man sich jahrzehntelang aufgebaut hat, ist auf einmal alles weg. Die Waage hält es sich auch später nicht.
    Dennoch hab ich mir mein eigenes Leben aufgebaut.


    Am Wichtigsten ist, dass Du auf Deine Gesundheit achtest.
    Ein Burn Out würde euch beiden nicht helfen.
    Ich wünsche Dir sehr viel Kraft.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • Habe wegen ihr mein Haus verkaufen müssen und Insolvenz gemacht.


    Wie ich es verstanden habe, hat TS vor der Beziehung aufgebaut .... Partnerin hat während der Beziehung sein Vermögen abgebaut ....
    und als alles weg war + Insolvenz, da war auch die Beziehung beendet ... und eine neue Runde des "Melkens" begann.


    Dass, was man sich jahrzehntelang aufgebaut hat, ist auf einmal alles weg.


    Das gibt es leider immer wieder ....

  • Wäre es nicht kostengünstiger, hier einen eigenen (guten!) Anwalt zu Rate zu ziehen und imzuge der Klärung des nachehelichen Unterhalts auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter in Bezug auf den Kindesunterhalt zu thematisieren?


    Versuchen kann er das, aber das ist auch ein Paradoxon. Wer sich nicht mal selber unterhalten kann und diesen einfordert, kann keinen Unterhalt für andere zahlen. Rein rechtlich sind KU und Ehegattenunterhalt auch zwei völlig verschiedene Baustellen. Im Ergebnis könnte das auch so aussehen, das er dann
    Unterhalt an Sie zahlt und Sie zahlt Unterhalt an den Sohn. Das lässt sich aber wohl nicht in dem einem Klageverfahren wegen nachehelichen Unterhalt
    für Ausbildung klären.



    Was hat die denn mit der Trennung und dem Unterhalt für die Kindesmutter zu tun?



    Da tippe ich auch auf die schon angestellten Mutmaßungen des Löwen. Bei mir war das ganz ähnlich.



    Und noch eine Frage:
    Du machst Überstunden bis zum Erbrechen, damit Du den Unterhalt für die Kindesmutter erwirtschaften kannst.
    Wärest Du denn überhaupt noch leistungsfähig für den Unterhalt der Kindesmutter wenn Du Dich statt mit Überstunden mit z.B. den Belangen des Sohns (Vokabeln lernen, Hobbies pflegen, Sport machen) beschäftigen würdest?


    Das wäre in der Tat ein Argument, das der TO seiner Ex entgegen halten könnte. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ihr gegenüber hat er nicht.


    Problem ist immer, wenn der Staat mit ins Boot kommt. So lange man sich irgendwie ohne die Beteiligung von Behörden einigen kann und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen muß, lässt sich alles ohne größere Kosten und mitunter auch fair regeln. Aber sobald irgendwie ein Sozialamt oder ein Jobcenter dazu kommt, gibt es nichts mehr regeln. Dann regelt die Unterhaltsabteilung. Ich kann mich sonst nur anschliessen. Der TO muß auf seine Gesundheit achten, denn die braucht er vor allem für die Erziehung und Pflege des Kindes, nicht aber für die Ex oder oder zur Befriedigung des Jobcenters.

  • Meine Meinung ist auch: Deine Gesundheit geht vor.


    - Keine Überstunden mehr.
    - Ggf. zum JC gehen und aufstocken lassen. Dann hat das JC einen neuen Kunden und versucht, bei der KM das Geld wieder einzutreiben
    - Ist ALG II keine Option: Pfändungssicher machen und der Unterhalt für Mutti eingestellt wird. Auf Abänderung klagen.
    - Die Zeit mit Sohnemann geniessen.


    Und für die Zukunft merke dir: Niemals einem Vergleich zustimmen. Soll sich der Robenträger eine Begründung einfallen lassen und zu Papier bringen. Dafür wird er bezahlt. Du hast ihm die Arbeit abgenommen und alle ausser du lachen sich ins Fäustchen. Merke: Du als Vater wärst damit nicht durchgekommen. Du wärst zu fiktivem Einkommen verurteilt worden, um der Mutti den KU überweisen zu können.


    Alles Gute für die Zukunft.

  • Unabhängig von Deinem Leid (oder Pech) , wo ich schon mitfühlend bin....aber,
    Warum darf man mit 36 moralisch gesehen keine Lehre mehr machen?


    Ich tippe auf die erhöhte Obliegenheitspflicht bei Kindesunterhalt. Sie darf natürlich eine Ausbildung machen. Auch noch mit 50. Nur darf das eigentlich nicht zum Nachteil des KU führen.


    Man drehe den Spieß um und der U-pflichtige Vater möchte eine Berufsausbildung machen. Heia, da wär das Geschrei groß.


    Aber wieso muss überhaupt von dir aus Unterhalt für die Ausbildung in dem Alter gezahlt werden? Hat sie nicht bereits einen ersten Berufsabschluss? Sie scheint ja mal recht gut verdient zu haben, wie du sagst. Wäre eine Schraube, an der ich definitiv drehen würde. Wie sieht es mit deinem Selbstbehalt aus? Ist der überhaupt hoch genug für dich und den Sohn? Ich meine, der Ehegattenunterhalt wäre zumindest nachrangig bzw eben nicht mit der erhöhten Obliegenheitspflicht belegt.
    Was die gesundheitlichen Dinge betrifft, würde ich das auch so festhalten und belegen und beispielsweise die Raten an die Arbeitsagentur und Gerichtskosten zu senken versuchen. Deine Anwältin scheint zumindest mehr auf ihr Geld aus, da seh ich wenig Spielraum für eine Senkung der Raten. Wie hoch sind denn die Schulden bei ihr? Ist das absehbar?

  • Hallo F4tH3R F16URE,


    ich meine ja, der Anwalt soll mit dem Themeneröffner zwei Themen besprechen:
    - den Unterhalt für die ehemalige Ehefrau unter der Prämisse, dass im (meiner Meinung nach bereits unnötigen) Vergleich eine klare Vereinbarung getroffen wurde.
    - die Tatsache, dass die Kindesmutter bereits einen Beruf hat, in dem sie arbeiten könnte. Da sie einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt und nicht einmal den Mindestunterhalt leistet, ist es eben nicht eine Frage der persönlichen Lebensplanung dann noch eine Ausbildung beginnen zu wollen.


    Auf gar keinen Fall würde ich Unterhalt zahlen, weil ein gegnerischer Anwalt eine Aufforderung hierzu schreibt. Hier ist mir offengestanden die Haltung des Themeneröffners zu sehr "Opfer". Da wird zu viel persönliche Enttäuschung verarbeitet - zumal z.B. die Insolvenz eigentlich nichts mit Trennung und nachehelichem Unterhalt zu tun haben kann.


    So lange man sich irgendwie ohne die Beteiligung von Behörden einigen kann und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen muß, lässt sich alles ohne größere Kosten und mitunter auch fair regeln. Aber sobald irgendwie ein Sozialamt oder ein Jobcenter dazu kommt, gibt es nichts mehr regeln. Dann regelt die Unterhaltsabteilung. Ich kann mich sonst nur anschliessen. Der TO muß auf seine Gesundheit achten, denn die braucht er vor allem für die Erziehung und Pflege des Kindes, nicht aber für die Ex oder oder zur Befriedigung des Jobcenters.


    Hier stimme ich zu.
    Jedoch ist das vielleicht nicht zu Ende gedacht: Die Kindesmutter macht eine Ausbildung. Sie erhält dann nach meinem Verständnis keine Gelder vom Jobcenter - allenfalls Wohngeld. Die haben keine Unterhaltsabteilung. Die Kindesmutter und ihr Anwalt haben also keine Streitmacht im Rücken.


    Mein Fazit:
    Ich fände den Weg richtig, der Kindesmutter klar zu machen, dass sie unnötige Ausbildungen nicht durch den Kindesvater finanzieren lassen kann. Zum einen existiert der Vergleich, zum anderen ist sie nun einmal einem Kind zum Kindesunterhalt verpflichtet. Die Mutter unterliegt der erhöhten Erwerbsobliegenheit und kann eben nicht eine Ausbildung machen statt Einkommen zu erwirtschaften. Vom Unterhalt befreit ist man nur dann, wenn man "unverschuldet arbeitslos" ist, nicht wenn man sich beruflich verändern möchte. Im schlimmsten Falle kann hier fiktives Einkommen der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden.


    Eventuell finden die Eltern auf dieser Basis zu einem passenderen außergerichtlichen Vergleich. Möglich wäre, sie leben jetzt drei Jahre "leben und leben lassen". Das würde bedeuten, die Kindesmutter sieht zu, wie sie ihre Ausbildung finanziert ohne den Kindesvater anzuzapfen (Kellnern, Regale einräumen, Pizza fahren) und Kindesvater verspricht, drei Jahre zu warten, bis er die großen Geschütze bzgl. Kindesunterhalt auffährt.


    Nur ... der Themeneröffner müsste hierfür ein wenig abrücken von der Haltung "Ich war und bin zu gut das weiss ich.Schlechte Menschen kommen im Leben immer weiter," und vom Vorhaben, Unterhalt zu zahlen, weil er jetzt gerade mal einen Brief erhalten hat.
    Ebenso abrücken müsste der Themeneröffner vom "ja" zum Vergleich vor Gericht - hier war er schlecht beraten in der Vergangenheit, war aber doch immerhin erwachsen als er das getan hat, muss also auch sein eigenes Handeln hinterfragen.


    Mein persönlicher erster Schritt wäre zum guten Anwalt, der in beiden Angelegenheiten (Unterhalt für die Frau und Unterhalt für das Kind) aufklärend aktiv wird.


    Der nächste Schritt wäre, das anrechenbare Einkommen (das in den Unterhalt fließen würde) zum Vorteil der eigenen Gesundheit und der gedeihlichen Entwicklung des Sohnes eine Zeitlang eben nur noch durch Vollzeit-Berufstätigkeit zu erwirtschaften.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Frau Raussteiger.


    Ja, nur allein anhand des Briefes würde ich das anstelle des TO auch nicht bezahlen wollen, aber ich denke, das kennen ja viele hier, das einem einflatternde Anwaltspost regelmässig die Woche versaut. Da kommt erst mal Kopfkino und es muß ein bisschen von außen gerüttelt werden.


    Was das Jobcenter angeht, hatte TO geschrieben, das er noch Rückstände an das JC für den Leistungsbezug der Ex abstottert. Das die Ex vorher doch mal gearbeitet hat, habe ich allerdings am Anfang des Eingangsbeitrags des TO überlesen. Später las es sich so, als hätte sie weder einen Schulabschluß, noch eine Berufsausbildung (so das es die Erstausbildung wäre).


    Der Rest von deinem Beitrag #16 passt dann für mich schon. ;-)

  • Wie ich es verstanden habe, hat TS vor der Beziehung aufgebaut .... Partnerin hat während der Beziehung sein Vermögen abgebaut ....
    und als alles weg war + Insolvenz, da war auch die Beziehung beendet ... und eine neue Runde des "Melkens" begann.



    Das gibt es leider immer wieder ....



    sorry dafür habe ich kein Verständnis... zwar OT.. ich habe mich auch "melken lassen" von EX-Familie. Habe hochschwanger noch gearbeitet (diverse Putzstellen) nunja, hätte ich mal nicht , selbst schuld.. aber irgendwann kommt Retourkutsche und ich selbst hab auch viel durchgemacht.. aber es ist wie es ist und ich bereue es nicht was ich getan habe, es hat mich nur stärker gemacht und mich zum nachdenken, weiterentwickeln etc. angeregt..


    ach ja ich hatte eine Ausbildung und habe mit 30 nochmals die Schulbank gedrückt, Abi gemacht und studiere noch.. warum nicht.. und es ist anmaßend zu sagen warum erst jetzt sorry das geht gar nicht... soll mann (Frau) doch dürfen oder... Nur meinen EX habe ich nicht abgezockt... und nichts verlangt aber da habe ich auch ein gutes Gewissen... soll auch nicht jeder haben...


    habe jetzt nicht alle posts gelesen aber ich würde schauen das es dir gut geht und du vielleicht Arbeitszeit reduzierst etc


    viel kraft

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Du kannst auch mit 80 noch die Schulbank drücken, wenn dir danach ist. Aber würdest du das auf Kosten Dritter, inkl. auf Kosten deines eigenen Kindes machen?

  • Zana81
    Dreh doch mal die Situation um.
    Stell Dir vor da wäre ein KV der keinen KU bezahlt, während Vollzeitbetreuende und Vollzeitarbeitende KM noch gemeinsame Schulden abträgt und Trennuungsunterhalt an KV bezahlt, weil der nicht arbeitet.
    Würdest Du diesem KV die Freiheit mit der Ausbildung zugestehen wenn gleichzeitig das gemeinsame Kind viel zu kurz kommt ?



    Dieser Thread ist vergleichbar, nur ist KM frisch verheiratet und inkl. der Kinder wirtschaftlich gut versorgt
    KV kann keinen Unterhalt mehr zahlen - kann ich was tun?