Darf der KV beim Namen mitentscheiden?

  • Guten Abend ihr Lieben, ich mal wieder! :winken:
    Ich fürchte zwar ich kenne die Antwort schon, wollte aber trotzdem mal nachfragen:
    Ich bin mittlerweile in der 31. SSW und natürlich steht der Name für meinen Kleinen längst fest - also, zumindest für mich. Meine Situation ist unverändert, der KV zeigt bisher wenig bzw garkein Interesse, ich solle mich halt melden, wenn was ist. Kontakt besteht nur, wenn er die Hunde mal abholt oder ich Neuigkeiten in der Whatsapp Gruppe poste.
    Trotzdem wollte er GSR, welchem ich auch zugestimmt habe, denn es wäre für ihn eh ein Leichtes, es zu bekommen - und ich möchte keine Unruhe reinbringen bzw ihm Steine in den Weg legen, das schadet ja nur dem Kind. Er hat bisher auch nicht gefragt, ob ich denn schon über einen Namen nachgedacht habe.
    Frage nun: Wenn ihm der Name nicht gefällt, hat er das Recht mitzubestimmen? Also wirklich Recht Recht, nicht nur weil er der KV ist. Und was passiert, wenn wir uns nicht einigen? :-(


    Danke!
    lG
    Krümlchen

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

  • Wenn Du dem gemeinsamen Sorgerecht, im vorauseilenden Gehorsam, schon zugestimmt hast, habt ihr euch auch über den Namen gemeinsam! zu einigen!
    Wenn ihr euch nicht einigt, muss das Familiengericht entscheiden...


    Und , nein, es ist ein Gerücht, dass es für ihn ein Leichtes gewesen wäre, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. :kopf





    Dir ist klar, dass das Elterngeld jetzt auch um 2 Monate gekürzt wird?

  • Mir wurde auf dem Amt von 2 untersch. Personen gesagt, dass er das nichtmal einklagen muss, sondern es einfach beantragen kann in einem vereinfachten Verfahren und solange ich keinen guten Grund finde der dagegen spricht (zB Kindeswohlgefährdung), kann ich eigtl. nix machen.


    Warum 2 Monate gekürzt? Ich kann ja statt 14 Monaten (12 Monate + 2 Partnermonate) eben nur 12 nehmen, nicht? Ich wollte insgesamt eh nur 1 Jahr ab Entbindung Zuhause bleiben, dann passt es doch?

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

    Einmal editiert, zuletzt von Krümlchen ()

  • Ohne gemeinsames Sorgerecht hättest Du einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, beim gemeinsamen Sorgerecht nur 12 Monate für dich und 2 Monate für den Vater,
    die er aber nur nehmen kann, wenn ihr zusammen wohnt oder das Kind bei ihm lebt...

  • hab oben nochmal editiert. ET ist der 11.8. und ab da wollte ich dann 1 Jahr Zuhause bleiben, mehr ist finanziell auch nicht drin. 8 Wochen nach Entbindung bekomme ich ja eh Mutterschaftsgeld und Elterngeld geht dann erst nach diesen 8 Wochen los, oder nicht? Somit komme ich mit 12 statt 14 Monaten ja gut hin..?

    “Waiting for someone else to make you happy, is the best way to be sad.”

  • Elterngeld gibt es bei GSR bis zum 1. Geburtstag (es sind also eigentlich nur 10 Monate +8 Wochen Muschu Geld) - ganz normal, danach steigen die meisten ins Berufsleben wieder ein. 14 Monate - also bis 1 Jahr und 2 Monate - ist aber ein bißchen AE-Exot und kommt im Berufsleben selten vor.


    Über den Namen solltet ihr sprechen - meine Kleine hat z.B. zwei Namen (keinen Doppelnamen) jeder hat einen ausgesucht.

  • Morgen!

    Wenn Du dem gemeinsamen Sorgerecht, im vorauseilenden Gehorsam, schon zugestimmt hast, habt ihr euch auch über den Namen gemeinsam! zu einigen!

    Schön, wenn sich so anstandslos aufs gemeinsame Sorgerecht geeinigt wurde, zwei Menschen zeigen damit, dass sie trotz der Umstände, nicht durch Heirat aneinander gebunden zu sein, trotzdem verantwortungsbewusst für ein Kind sorgen wollen. juwi, ich kann nicht verstehen, was du Krümelchen mit diesem von dir so bezeichneten vorauseilenden Gehorsam unterstellen willst? Keinen eigenen Willen zu haben?

    Dir ist klar, dass das Elterngeld jetzt auch um 2 Monate gekürzt wird?

    Das solltest du in deine Signatur schreiben :kopf

    Ich wollte insgesamt eh nur 1 Jahr ab Entbindung Zuhause bleiben

    juwi, nicht alle sind da so, wie soll ich sagen, so traditionell :klimper




    krümelchen: Auch bei zusammen lebenden Paaren ist die Namensgebung oft ein ziemlich eingleisiger Akt. DIe Idee mit dem Doppelnamen klingt doch sehr gut :thumbup:


    Gruß

  • Ich hab zwar ASR und kann zu der rechtlichen Situation nix sagen, aber wir haben es auch so mit den zwei Namen gemacht. Ich hab ihn gefragt, ob er mit meiner Namenswahl einverstanden ist, das war er. Er hat dann spontan noch einen Vorschlag für einen Zweitnamen gemacht, der mir auch ganz gut gefallen hat, obwohl ich eigentlich keinen Zweitnamen wollte. Also hat unsere Tochter zwei Namen, der erste ist aber der Rufname.

  • Wir hatten auch so ein hin und her mit dem Namen :-( KV war mit dem ausgesuchten Namen nicht einverstanden,
    obwohl dieser schon fest stand, wo wir noch zusammen waren.


    Dadurch hat die Beurkundung der Geburt auch fast 3 Monate gedauert!!!! Auf mein Drängen hin habe ich dann vorab
    wenigstens vorläufige Geburtsurkunden bekommen um die Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld etc.
    beantragen zu können.


    Nach einigem hin und her haben wir uns entschieden das unser Kind als ersten Namen meinen ausgesuchten hat, dann
    seinen ausgesuchten und meinen Nachnamen.


    Der Standesbeamte und meine Rechtsanwältin habe mir aber nahe gelegt, eine aussergerichtliche Einigung zu finden.
    Denn in den letzten ähnlichen Fällen vor dem Familiengericht wurden Entscheidungen getroffen, wo im Endeffekt
    beide Eltern nicht zufrieden waren.


    Und Dir bleibt nichts anderes übrig, als Dich zu einigen, denn beim GSR brauchst du für die Beurkundung der Geburt
    auch seine Unterschrift auf dem Formular.

  • Ich hab noch gar nicht gelesen das der Ex einen Namen hat?


    Schreib ihn an ob er einen Namen für den Sohn möchte, teile den von dir ausgesuchten mit und warte.


    Kommt was von ihm, kriegt der Kleine halt beide Namen.


    Die Reihenfolge spielt keine Rolle! Mein einer Sohn wird auch mit seinem in der Geburtsurkunde stehenden zweiten Namen gerufen.


    Nach weiteren Namen kräht später kein Hahn mehr.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ich fände es auch gut, beiden zuzugestehen einen Namen falls gewünscht, zuzugestehen. Zwei Namen sind auch ok, haben wir bei unserem Sohn, der mit dem Zweitnamen gerufen wird :D


    der Erstname kommt nur zur Sprache, bei Behörden Ärzten etc. oder wenn ich mit ihm schimpfe :D


    an eurer Stelle würde ich aber den Erstnamen als Rufnamen wählen das ist einfacher ..


    lg


    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Beim Namen war mir wichtig das er kurz ist (damit nicht irgendwelche Abkürzungen verwendet werden)



    und das er auch in anderen Sprachen aussprechbar ist.
    :tuschel Bei meinem Namen ist das so - und das war auf Reisen oft hilfreich

  • gehts hier um den Vornamen oder den nachnamen?


    Also bei den Vornamen finde ich es ok, wenn er den zweitnamen aussucht.....der KV der zwillinge wollte ja seinen Nachnamen einklagen, dass die zwillinge, obwohl wir schon seit einiger Zeit getrennt waren, seinen nachnamen bekommen, obwohl mein sohn meinen Namen hat.


    Nun das Familiengericht hat da eindeutig für mich entschieden, er durfte sich dann stattdessen die zweitvornamen aussuchten....wobei der Rufname der erste Name ist., den auch selbst der KV gebraucht.


    ich würde das schon alles vor der Geburt klären, denn wenn du keine Geurtsurkunde vorweisen kannst, dann kannst du alles andere auch noch nciht beantragen.....und das Geld bleibt dann erstmal aus.

  • Ich würde danach gehn, was das für ein Name ist. Mein Ex ist mit seinem Namensvorschlag bei mir nicht durchgekommen ( Anakin-Luke oder Padme-Amidala...... ) - ansonsten könnte ich nun hier Star Wars spielen ;-) Ich habe dann nochmal um konstruktive Namensvorschläge gebeten und dann kamen so Namen wie Snoop-Dog oder Peach-Sunny und sowas, also hab ich allein entschieden und wäre notfalls auch vor Gericht gegangen. Hätte er vernünftige Vorschläge gemacht, wär alles kein Problem gewesen. Der Oberhammer war Caillou Tizian Creole - und das mit nem stinknormalem deutschen Nachnamen...... ( wobei der zweite Name nicht übel war, aber den wollte er dann nicht mehr wenn es nicht alle 3 Namen in dieser Reihenfolge werden ) .

  • Also.
    Ich kann dir nur sagen wie es bei uns war.
    Wir hatten uns zuerst auf einen Namen geeinigt. 2 Tage später kam von ihm: Er will einen Vaterschaftstest und wenn es nicht sein Kind ist usw... aber trotzdem wollte er auch GSR.
    Da ich mit der Namenswahl nicht wirklich zufrieden war, dachte ich, wenn er sowieso die Vaterschaft anzweifelt, hat er auch nichts mit dem Namen zu tun. Ich suchte mir einen Namen aus, der schon lange meine Favorit war. Ich war auch beim JA und habe das alles so geschildert. Die SB sagte mir deutlich, solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist (und sich auch nicht auf ein GSR ab Geburt geeinigt wurde) kann ich den Namen aussuchen.
    Gesagt getan.
    Ich habe ihn erst zur Geburt über den Namen informiert. Seine erste Reaktion war nach der SMS das die Kleine xx geboren ist: Was ist das für ein Scheiß Name???


    Da wusste ich das es richtig war was ich entschieden hatte. Denn den Namen den "wir" ausgesucht hatten war nur auf sein Drängen festgelegt worden. Er hätte wohl am Liebsten ALLES bestimmt.
    Letztendlich musst du den Namen jeden Tag benutzen.
    Solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, kannst du den Namen bestimmen.
    Solltes das schon geschehen sein, und auch schon das GSR bestehen (was erst nach der Geburt greift) , müsst ihr beide euch auf einen Namen einigen.


    Also: Zuerst Vaterschaft anerkennen, während dessen wird auch gefragt ob direkt ein GSR bestehen soll. Solltet ihr diese 2 Schritte noch nicht getan haben, kannst du alleine entscheiden - auch wenn bisher nur die Vaterschaft anerkannt wurde ohne GSR.

    2 Mal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Celin, man kann sich ja durchaus auf einen Namen einigen und muss sich nicht drängen lassen.
    Der Name wird nunmal ab Tag 1 benutzt - Vaterschaftsanerkennung z.B. nach einem Test - dauert ein paar Tage - dann wäre das Kind wahrscheinlich gute 2 Wochen ohne Namen bis die Formalitäten geregelt wären.


    Erst gemeinsam entscheiden und dann doch irgendeinen anderen nehmen - sorry, welche Reaktion erwartet man da ?

  • Naja aber da waren ja noch andere Hammer die er abgelassen hat. Und nachdem wir uns einigten auf den Namen fand er ja schon das nächste was ihm nicht gepasst hat.


    Ich bin damit zufrieden wie ich mich damals entschieden habe.

  • Ich würde ihm den von mir ausgesuchten Namen mitteilen und fragen ob er damit einverstanden ist. Sollte er ihm nicht gefallen, dann soll er seine Idee mitteilen und dann werden es zwei Namen. Obwohl ich mehrere Namen bei Kindern völlig sinnlos finde. :D Aber als Vater hat man auf jeden Fall das Recht, da mitzureden, ob mit oder ohne SR.
    Wegen SR hätte ich aber mit ihm geredet und das Thema zwei Monate weniger Elterngeld offen angesprochen. Denn wenn ich was gelernt habe, ist dass man mit Kind viel planen kann, und dann kommt doch alles anders. Ich wollte auch relativ früh arbeiten wieder, aber dann ist Kind krank geworden und musste wieder raus aus der Kita. Will damit nur sagen, die zwei Monate mehr zu Hause, auch wenn nicht geplant, können oft ein Segen sein. Ich würde mir diese Möglichkeit in jedem Fall offen halten wollen. Ich hätte ihm also vorgeschlagen, das GSR zu unterschreiben wenn ich dann nach 12 Monaten wieder arbeiten gehe. Man kann den anderen ja auch einbinden ohne unbedingt ein Stück Papier zu haben. Aber nun ist es eh zu spät. Also gut dass ihr euch einig wart.