Umgang für den Betreuungselternteil

  • [quote='Maunzelberta','index.php?page=Thread&postID=1970524#post1970524']Hallo Wildes Ding,
    auf die Gefahr hin, dass ich jetzt ein paar Verständnisfragen stelle, die schon längst geklärt sind, frage ich doch mal, weil mir ein paar Informationen in der grundsatzdiskussion untergegangen sind:


    - Sollte es jetzt nochmal eine verhandlung wegen der Kostenfrage / genauen Ausgestaltung geben, nachdem doch erst nur die Rahmenbedingungen verhandelt worden sind?


    - Unterhalt wird nicht / unregelmäßig bezahlt, ist das richtig? Hast du denn eine Beistandschaft? Sollte die Richterin tatsächlich die Umgangskosten auf dich verlagern wollen, würde ich hier nochmal nachhaltiger versuchen, die Unterhaltsfrage zu klären. Das solltest du vielleicht auch so.


    Dass jetzt die Kleine den Umzug und die Entscheidung ausbaden und die Fahrten bewältigen muss, ist in der Tat blöd, aber wenn das nun vereinbart wurde, womöglich nicht zu ändern. Trotzdem würde ich nochmal den RA fragen (und mir da evtl. einen kompetenten RA suchen), ob für die Gegenseite der Vorschlag annehmbar wäre, dass sich Kind und Vater immer mit den Fahrten abwechseln. Je nachdem, wie die Kostenfrage entschieden wird, wäre das ja auch für den Vater ein geldwerter Vorteil, wenn sich die Begleitkosten der Tochter halbieren. Gegebenenfalls könntest du hier, wenn du der Kleinen wenigstens die Hälfte der Fahrten ersparen willst, einmal, zur Not anbieten, dich dafür wenigstens an den Fahrtkosten der Tochter zu beteiligen. Eine andere Möglichkeit, diesen Vorteil schmackhaft zu machen, wäre, anzubieten, diieUnterhaltsfrage, die dir ja gerade nicht so wichtig zu sein scheint, nicht weiter zu verfolgen. Letzteren Punkt solltest du aber auf keinen Fall offiziell anführen, denn Unterhalt und Umgang dürfen nicht vermischt werden und nach Nötigung sollte es auch nicht aussehen.
    Das wäre jetzt meine Idee, wobei ich die an deiner Stelle erstmal mit einem (fähigen) Anwalt bereden würde. Was hast du denn für einen Eindruck von deinem Anwalt? Ist er fachlich kompetent (soweit man das als Laie beurteilen kann) und voll auf deiner Seite?



    Hallo Maunzelberta,


    also nochmal das Ganze... Ich habe vorige Woche Donnerstag nur ein Grundgerüst mit auf den weg bekommen. In diesem Grundgerüst wurde nur besprochen, welcher Elternteil welche Strecke zu bewältien hat. Jedoch nichtdie Kosten des Umganges, z.B. Fahrtkosten. Deswegen möchte ich erst einmal mit meiner Zuständigen MA des Jugendamtes darüber sprechen, wie man die Sache am besten lösen könnte. Bislang habe ich die Fahrtkosten alle selbst übernommen. Da ich aber nur gering verdiene, habe ich Angst, dass Geld 2x im Monat für einen Fahrkarte von Berlin nach Hamburg aufzubringen, nicht aufbringen zu können. Ich habe mir über diese Entscheidung bis heute sehr viele Gedanken gemacht.


    Hier in Rathenow habe ich den besten Anwalt der Stadt. Er ist voll und ganz auf meiner Seite. Während der andere Anwalt in Hamburg irgendwie nicht meine Meinung vertreten hat. Ich bin als Laie sehr überzeugt von meinem Anwalt hier (Rathenow) und das er mich anwaltlich vor Gericht gut vertreten kann. ;-) Ich bin sehr zufrieden mit ihm...

  • Vielleicht nur mal zur Klarstellung : Ein Anwalt hat seinen Mandanten juristisch optimal zu vertreten. Es zählt jedoch nicht zu seinen Aufgaben, die Meinung seines Mandanten zu teilen

  • Wildes Ding, wenn der Gerichtsstandort für den Vergleich jetzt Hamburg gewesen ist und nicht Berlin, dann liegt das mutmaßlich daran, dass der Wohnort Berlin absolut noch nicht "gesetzt" gewesen ist für den Zwerg. Sonst hätte am Wohnort, also Berlin, verhandelt werden müssen.
    Da jetzt so einen Vergleich zu haben, der den Wohnort festlegt - dafür sei dankbar.


    Für die Kosten der Fahrten gilt, nachdem du es jetzt nochmals beschrieben hast: Jeder kommt für seine Tour auf. Passt das dem Ex nicht, muss er klagen. Jetzt übrigens, wäre meine Einschätzung, am festgelegten Wohnort des Kindes, also in Berlin bzw. Rathenow. Da könnte dich dann auch der Anwalt deines Vertrauens vertreten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der, mit dem sie gerade reist. Wie üblich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe oft festgestellt, dass nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird!


    Find es sehr schade... wie hier teilweise "überreagiert" wird...


    Ich denke @Wildes_Ding_22 hat nun mehr als deutlich gemacht... was sie für ein Problem hat. Warum hier auf sie "eingedroschen" wird kann ich absolut nicht nachvollziehen... manchmal drückt man sich unglücklich aus. Passiert auch im RL. Einige haben hier manches zu persönlich genommen. Vielleicht fühlten sie sich auch an ihre eigenen Erfahrungen zu stark erinnert. Kann auch alles vorkommen. Ich finde auch nicht alles glücklich beschrieben und bin nicht mit allem einer Meinung... mit der TS. Trotzdem sollte man Distanz bewahren... versuchen so sachlich wie möglich zu antworten. Hier fehlt es oft auch an Respekt.



    Mein Tipp wäre erst einmal zu versuchen den Vorschlag des "Gerichts" umzusetzen... einfach um festzustellen was geht und was nicht geht. Kinder sind wirklich oft anpassungsfähiger als man glaubt. Sieht der Vater... wie wichtig seine Teilnahme am Leben des Kindes auch für die KM ist... wird er vielleicht auch bereit sein sich an den Kosten zu beteiligen. Manchmal ist es eine Art "quit pro quo" das die Lösung bringen kann.


    Was mir nur nicht ganz klar ist... wäre vielleicht betreuter Umgang notwending... aufgrund der Vorgeschichte?

  • Und wer kommt dann für die Fahrtkosten der Tochter auf?



    So wie ich das aus den Schilderungen von WildesDing gelesen habe, muss TS selbst die Kosten tragen. Sie schrieb, dass sie sich drauf eingelassen hat, das gemeinsame Kind alle 14 Tage nach HH zu fahren. Was ein Grundgerüst sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Für micht hört sich das wie ein Vergleich an, der geschlossen wurde. Wenn dem so ist, ist auch hier der Drops gelutscht und TS investiert Geld und Zeit. Wenn dem so ist, müsste TS doch auf Abänderung klagen, wenn ihr das nach Zustimmung so nicht mehr passt, oder?


    Um es genau sagen zu können, müsste TS mal den Vergleich (?) hier anonymisiert einstellen. Es wird ja sicherlich etwas schriftliches vom Gericht in HH geben.


    Kostentechnisch sollte es für TS nicht wirklich ein Problem sein. Sie hatte diese Strecke ja schon 2(?) Jahre im Vorfeld. Sie spart jetzt die Fahrten zum neuen sozialen Papa und "der" Hauptgrund für den Umzug, den sie vor Gericht nannte, war der Job.


    Und das das Kind nun lle 14 Tage nen paar Stunden auf Tour ist, war auch von Anfang an klar. TS hat sich viele Gedanken bez. Umzug lange im Vorfeld gemacht. Jetzt heisst es, den Worten Taten folgen zu lassen.

  • Kostentechnisch sollte es für TS nicht wirklich ein Problem sein. Sie hatte diese Strecke ja schon 2(?) Jahre im Vorfeld. Sie spart jetzt die Fahrten zum neuen sozialen Papa und "der" Hauptgrund für den Umzug, den sie vor Gericht nannte, war der Job.


    Die KM zahlt hier alles..? Habs nicht auf dem Schirm: aber: (warum) leistet eigentlich der KV keinen Kindesunterhalt? Vielleicht ist die TS auch wegen dem (besseren?) Job umgezogen, weil sie das Kind alleine unterhalten muss, weil der KV keinen Unterhalt zahlt...

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • Die KM zahlt hier alles..? Habs nicht auf dem Schirm: aber: (warum) leistet eigentlich der KV keinen Kindesunterhalt? Vielleicht ist die TS auch wegen dem (besseren?) Job umgezogen, weil sie das Kind alleine unterhalten muss, weil der KV keinen Unterhalt zahlt...


    Ob sie alles zahlt, weiß ich nicht. Weiss hier niemand. Ich vermute noch nicht einmal WildesDing selbst.
    Muss sie halt mal den Inhalt des Vergleichs/Beschlusses hier wiedergeben. Wie gesagt, was ein Grundgerüst sein soll, weiß ich nicht. Jedenfalls kein mit gängiger juristischer Begriff.


    Der KV zählt, wenn auch unregelmäßig. Der KU geht an das JA, die das mit dem UV abrechnen. Ich vermute, der KV ist nicht sonderlich leistungsstark. Wie soll er denn die durch TS geschaffenen Kosten decken, wenn KU schon ein Problem zu sein scheint? Die Kostenfrage hat TS sicherlich vorher ins Kalkül genommen.

  • Wir wissen doch gar nicht (oder habe ich wieder was überlesen), ob die TS 2 Jahre zwischen gefahren ist. Und selbst wenn, sie wird sicherlich umgezogen sein, um sich dieses Geld endlich zu sparen und an anderer Stelle für's Kind / für sich auszugeben. Das logische "Ende" einer Fernbeziehung.
    Zumal ihr Beruf eher für niedriges Entgeld spricht.


    Auch wenn es hier angekrittelt wurde, dass einige wie ich hier laienhaft Links zu Urteilen gepostet haben:
    Die Rechtslage ist "recht" eindeutig: Der UET hat das zu organisieren und zu finanzieren. Der BET muss mit einer Beteiligung rechnen, wenn er weggezogen ist und eine Distanz geschaffen hat.
    "Nur" weil die TS weggezogen ist, kann es ja nun nicht rechtens sein, dass der KV keinen/unregelmäßig KU zahlt, und dass er erwartet, dass die KM ihm das Kind regelmäßig auf ihre alleinigen Kosten holt und bringt.
    Beteiligung, ja, aber alles?


    Soweit ich das Thema Kindesunterhalt verstanden habe, sind die Beträge der Düsseldorfer Tabellen auch darauf ausgelegt, dass man davon ausgeht, dass der BET bei seinen Umgängen eben auch Kosten hat. Daher dürfen Umgangskosten eben nicht vom Unterhalt abgezogen werden (wenn man vom 14-Tage-Modell ausgeht). Ausnahmen bilden die halt höhere Fahrtkosten bei verursachter Entfernung.


    Das "Gerüst" habe ich bisher so verstanden, dass der Umgang alle 14 Tage statt findet. Kosten und Organisation sind im Unklaren.
    Vielleicht kann wildes_ding22 ja noch mal - wie schon vorgeschlagen - den Vergleich (?) hier anonymisiert hier posten?

  • Daher dürfen Umgangskosten eben nicht vom Unterhalt abgezogen werden (wenn man vom 14-Tage-Modell ausgeht).


    Das stimmt so nicht. Das BGB schreibt das so nicht vor. Lediglich die DDT ohne Rechtsgrundlage geht davon aus. Es ist immer der Einzelfall und das Richterrecht, spricht die Rechtssprechung - nicht das Gesetz.


    sollte TS einen Vergleich geschlossen haben, dann ist auch die einzelfallentscheidung hinfällig. Solange, bis sie erneut klagt. Dann müsste sie belegen, was sich denn grundlegend geändert hat, seit ihrer Zustimmung.

  • Die Rechtslage interessiert hier reichlich wenig, denn die Eltern haben sich auf einen Vergleich eingelassen. Das ist nun ihre Basis. Was dieser aber genau besagt, weiß leider keiner, TS hält sich hierzu ja in beeindruckender Weise bedeckt. Genau wie sie sich zum Gewaltvorwurf gegen den Vater bedeckt hält.


    Ich versuche ja, den good will von TS herauszulesen, Umgang zu ermöglichen. Aber Widersprüche wie "dem Vater die Rechnung für den Kids on Tour-Service servieren zu wollen" und "ich werde es mit allen Mitteln verhindern, dass meine Tochter alle 14 Tage ihre Hausaufgaben in der Bahn machen muss" lassen mich doch eher zweifeln, dass sie es bei dem Vergleich belassen wird. Zumal sie ja jetzt den besten Anwalt Rathenows auf ihrer Seite hat. Ich frage mich, was eine neue Anhörung bringen soll? TS bezieht noch UV. Es kann doch nur darauf hinauslaufen, dass jeder seine Fahrt zu bezahlen hat.


    Vielleicht kommt ja noch einmal etwas konkreter, was sich TS nun vorstellt, was bei einem erneuten Gang vors Gericht erreicht werden soll in Bezug auf:


    - Unterhalt
    - Umgangskosten und damit verbunden Bring- und Abholpflicht
    - Umgangszeiten
    - Kommunikation mit dem Vater


    Dass der Vater etwas irritiert reagiert auf die Umstände, in denen er seine Tochter jetzt wiederfindet, verwundert wenig: Kind lebt beim neuem Papa, Umgang erheblich erschwert. Und nein, das ist kein Paket Kies in meiner Hand, das ist ein Paket voller Fragen auf die ich noch keine Antworten gelesen habe.


    Gruß

  • Neben dem Hinweis auf professionelle Beratungsmöglichkeiten (Anwalt, Familienberatungsstellen, Mediation) wäre eine Sache womöglich noch lohnenswert zu prüfen: Der Kindsvater zahlt offenbar keinen Unterhalt. Falls er Geringverdiener ist, wäre zu prüfen, ob die öffentliche Hand die Umgänge nicht fördern/finanzieren könnt


    Guten Abend FrauRaustieger,


    Der Vater verdient weit deutlich mehr als ich. Denn er bekommt netto schon 1.500€, da sich seine Position im Baumarkt verändert hat, wahrscheinlich sogar noch mehr. Die Zahlungen kommen sehr unregelmäßig. So ha er z.B. vorigen Monat gar nichts bezahlt, obwohl er laut Düsseldorfer Tabelle 225€ zu zahlen hat für sein Kind. Naja, ich hab mich dann mit dem Kindergeld und meinen Lohn über Wasser sozusagen gehalten. ;)


    Und für alle anderen... Ich ermögliche den Kontakt, sonst würde ich nicht das Kind alle Zwei Wochen nach Sommerfeld (aktuell) bringen.
    Und es hat auch absolut nichts damit zu tun, dass ich den Kontakt nicht möchte zwischen den Beiden ;-)

  • Hallo Summerjam,



    Ich lese nicht:

    Sie schrieb, dass sie sich drauf eingelassen hat, das gemeinsame Kind alle 14 Tage nach HH zu fahren.


    Ich lese stattdessen:

    Ich habe vorige Woche Donnerstag nur ein Grundgerüst mit auf den weg bekommen. In diesem Grundgerüst wurde nur besprochen, welcher Elternteil welche Strecke zu bewältien hat. Jedoch nichtdie Kosten des Umganges, z.B. Fahrtkosten. Deswegen möchte ich erst einmal mit meiner Zuständigen MA des Jugendamtes darüber sprechen, wie man die Sache am besten lösen könnte. Bislang habe ich die Fahrtkosten alle selbst übernommen. Da ich aber nur gering verdiene, habe ich Angst, dass Geld 2x im Monat für einen Fahrkarte von Berlin nach Hamburg aufzubringen, nicht aufbringen zu können. Ich habe mir über diese Entscheidung bis heute sehr viele Gedanken gemacht.


    Es wurde also vereinbart, dass beide Elternteile Hol- und Bringdienste haben werden.
    Da nicht über Kosten geredet wurde, kann nun spekuliert werden,
    - ob die übliche Regelung greift "der Umgangsberechtigte zahlt"
    - ob das so zu interpretieren ist, dass jeder seine eigenen Fahrkarten zahlt
    - ob die Themeneröffnerin dem KV dessen Tickets kaufen und zuschicken muss.


    Letzteres scheint mir (mit Verlaub) hanebüchen.



    Nein, bei einem Vergleich kann man nicht auf Abänderung klagen. Das kann man nur bei einem Beschluss, indem man eine Beschwerde beim OLG einreicht.
    Hier in diesem Falle kann man jedoch davon ausgehen, dass lediglich vereinbart wurde, DASS Umgang stattzufinden hat und in welchen Abständen. Es ist nicht selten, dass der Rest der Klärung (Kosten, Uhrzeiten) etc. den Eltern quasi als Übung und als Aufgabe sich zu einigen mit auf den Weg gegeben wird.
    Genau für diese Aufgabe sucht die Themeneröffnerin hier nach Lösungen. Die Themeneröffnerin lässt also sehr wohl "den Worten Taten folgen", scheitert jedoch an der nicht vorhandenen Verhandlungsbereitschaft des Vaters.


    Ganz abgesehen davon, dass die Themeneröffnerin das Schreiben vom Gericht noch nicht haben dürfte (das Event war am Donnerstag), sehe ich keine Nutzen darin, den Vergleich hier im Wortlaut öffentlich zu machen - außer eben denjenigen (auch bei mir durchaus vorhandene) Neugierde zu befriedigen. "Genau sagen" kann hier keiner etwas - oder sind Juristen zugegen?


    Wichtiger sind die Schritte, die die Themeneröffnerin sowieso vor hat: Einen Anwalt aufsuchen, rechtliche Sicherheit erlangen, auf dieser Basis nochmals das Gespräch mit dem Vater suchen und hier die Hilfe professioneller Berater in Anspruch nehmen. Bei weiterer Verweigerung des Vaters wird dann in der Tat eine weitere juristische Klärung herbeigeführt werden müssen. Ob der vorhandene Vergleich hier als Basis herangezogen würde, wage ich zu bezweifeln. Der Kindesvater dürfte hier definitiv den Kürzeren ziehen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wildes Ding, wenn der Gerichtsstandort für den Vergleich jetzt Hamburg gewesen ist und nicht Berlin, dann liegt das mutmaßlich daran, dass der Wohnort Berlin absolut noch nicht "gesetzt" gewesen ist für den Zwerg. Sonst hätte am Wohnort, also Berlin, verhandelt werden müssen.
    Da jetzt so einen Vergleich zu haben, der den Wohnort festlegt - dafür sei dankbar.


    Hallo Volleybap,
    Ich bin erst um zehn zu hause gewesen, also sorry wenn ich jetzt erst schreibe... Wir haben nicht über Kosten gerdet in der Verhandlung, denn die Verhandlung ging schon wieder drei stunden lang...Leider hatte die Mitarbeiterin des Jugendamts heute keine zeit, sodass ich das Gespräch auf Donnerstag verschiebn muss. Bisher habe ich alle fahrtkosten selbst übernommen udn das habe ich bisher von niemandem gehört, dass man das machen müsste. Es soll unter den eltern ausgemacht werden, wie die Fahrten jeweils gestaltet werden. Wie gesagt, das ist nur ein "Grundgerüst" der Richterin. Es sind noch nicht einmal genaue Zeitangaben dabei!


    Sorry, wenn ich jetzt nicht mehr zurück schreibe, aber ich hatte einen anstrengenden Tag bei mir auf Arbeit und bin einfach nur erschöpft.

  • Die Zahlungen kommen sehr unregelmäßig. So ha er z.B. vorigen Monat gar nichts bezahlt, obwohl er laut Düsseldorfer Tabelle 225€ zu zahlen hat für sein Kind. Naja, ich hab mich dann mit dem Kindergeld und meinen Lohn über Wasser sozusagen gehalten. ;)


    Hallo Wildes_Ding22,


    Du solltest in Erwägung ziehen, die Beistandschaft des Jugendamtes zu beauftragen.
    Dein Kind wie alle anderen Kinder ein Recht auf Unterhalt, bzw zumindestest auf den Unterhaltsvorschuss.


    Im Zuge dessen wäre es eventuell eine kreative Idee, dem Kindesvater einen Teil des Unterhalts zu erlassen, damit er mit diesem Geld den Umgang finanzieren kann? Dies unter der Vorbedingung, dass er es ist, der die Zugtickets für die Reisen des Kindes bezahlen muss?


    So geschehen ist das in meinem Umfeld: Aufgrund der großen Entfernung wurde ein Titel über einen Betrag wesentlich unter dem Betrag in der DDT erstellt - so dass sich die erhöhten Umgangskosten im niedrigeren Kindesunterhalt bemerkbar machen. Solange Du nicht öffentliche Hilfe (H4) in Anspruch nehmen möchtest, musst Du nicht die volle Summe nach DDT titutlieren lassen!
    Nebeneffekt ist hierbei bei der mir bekannten Familie: Der Umgang wird vom Vater auch wirklich wahrgenommen, es finden diesbezüglich kaum Machtspielchen auf dem Rücken des Kindes statt. Findet der Umgang nicht statt, würde die Mutter unverzüglich die korrekte Summe nach DDT titulieren lassen.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Du solltest in Erwägung ziehen, die Beistandschaft des Jugendamtes zu beauftragen.
    Dein Kind wie alle anderen Kinder ein Recht auf Unterhalt, bzw zumindestest auf den Unterhaltsvorschuss.


    Hör mir auf mit der Beistandschaft. Ich habe seit Jui 2013 eine. Es war 2x soweit, dass sie pfänden wollten, und immer wieder konnte der Kindsvater sich aus der Schlinge ziehen. Sie wollten mir "angeblich" das Geld diesen Monat noch nachträglich überweisen, aber bis heute kam noch nichts bei mir an. Er bezahlte erade mal sechs Monate regelmäßig. Und wenn man die Mitarbeiterin beim JA wegen des Unterhalts fragt, bekommt man pampige udn genervte Anwaorten, aber ich muss auch sehen, wie ich unser Kind finanziere sozusagen.


    Für diesen Monat kam der Unterhalt, worüber ich sehr froh bin ;-):respekt

  • Guten Morgen.



    Der § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche ist hier wohl im Titel schon selbsterklärend in der Frage, ob ein Vergleich abgeändert werden kann.



    Eine Beistandschaft besteht also schon seit zwei Jahren. UV wird unregelmäßig geleistet, der Vater wurde wohl schon zwei Mal gepfändet. Trotz neuer Position in seinem Baumarkt scheint ihm das Geld nun doch nicht so locker zu sitzen. Ob er PKB bekommt, wissen wir nicht.


    Ich finde den Ansatz weiterhin gut, sich an einen Tisch zu setzten. Aber, frau sollte vielleicht auch die aktuelle Situation bedenken:


    - TS ist mit Kind ohne Zustimmung des Vaters bei GSR verzogen
    - lebt nun mit neuem sozialen Vater des Kindes zusammen
    - es scheint kein respektvoller Umgang zwischen beiden zu bestehen
    - ein Gutachten wurde erstellt das natürlich im Nachhinein bestätigt, dass TS trotz rechtswidrigem Vorgehen erziehungsfähig ist und den Lebensmittelpunkt des Kindes zugesprochen bekam.
    - TS profitiert von neuer Wohnsituation und augenscheinlich verbesserten Einkommensverhältnissen durch den Zusammenzug mit neuem Lebenspartner


    Der Vater ist im Moment der räumlichen Trennung und unter Anbetracht der Tatsachen, dass gerade vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde, aus dem hervor geht, dass die Mutter trotz rechtswidrigem Verhalten den Lebensmittelpunkt des Kindes beim ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten zugesprochen bekommen hat nicht in der Lage, sich weder mit ihr, noch der Mutter des neuen Partners oder ihrem neuen Partner selbst zusammen zu setzten und nach Lösungen des aktuellen Problems des Transportes und der Kosten hierfür zu klären?


    Man sehe es mir nach, aber ich bräuchte in dieser Situation einen Moment um mich mit den Dingen anzufreunden bevor man von mir verlangt, kindeswohlorientierte Weitsicht bzw. sachlichen Abstand zur den Dingen an den Tag zu legen.


    Wer ist denn in dieser Situation in der Lage, sich nicht von seinen Gefühlen überwältigen zu lassen? Ein Bischen mehr Bezug zur Realität wäre hier ganz angebracht. Es ist doch immer die Rede von Zeit. Hat der Vater in diesem Falle etwa keine Zeit verdient, sich mit den geschaffenen Tatsachen abzufinden? TS und User des Forums werfen ihm vor, nicht mit ihr reden zu wollen. Er war gezwungen, Rechtsmittel einzulegen um nicht in seiner Beziehung zum Kind unverhältnismäßig beeinträchtigt zu werden. Was erwartet frau in dieser Situation vom Vater an zielführender Kommunikationsbereitschaft? Die scheint doch schon lange beidseitig gegen Null zu gehen.


    Zum Glück besteht ein Vergleich und die Parteien sind gezwungen, sich zusammen zu setzten. Alles andere wäre auch nicht denkbar und ich muss sagen, das war eine sehr kluge Entscheidung der Richterin. Ich kann es dem Kind nur wünschen, dass der neue RA der TS es jetzt nicht versaubeutelt und den Eltern durch einen erzwungenen Beschluss die Chance nimmt zu beweisen, dass sie sich im Sinne des Kindes miteinander einigen können.


    Wie gesagt, die TS hat ihre Eier ja wohl schon alle im Körbchen, vom Vater kann ich das aus der Ferne nicht behaupten. Dieser Position sollte sich Wildes_Ding22 klar sein und sich hier nicht noch bestärkt fühlen in ihrer Opferrolle bzw. dahingehend nicht noch weiter stilisiert werden.


    Sie ist hier nicht das Opfer. Sie sieht ihr Kind glücklich aufwachsen mit neuem Partner an der Seite. Die finanziellen Dinge regeln sich schon im Laufe der Zeit. (Ich weiß, es ist Wunschdenken, aber bevor nun der s**tstorm losbricht kann frau doch wenigstens versuchen, die Situation vom Standpunkt beider Seiten zu sehen)



    Gruß


    PS: Oder um den filmischen Vergleich zu bemühen: Wer steht den jetzt am Stand und wird beim Kauf der passenden Steine beraten? Und wer möchte gerne in die Pfeife blasen, wenn es soweit ist?

    2 Mal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • - TS profitiert von neuer Wohnsituation und augenscheinlich verbesserten Einkommensverhältnissen durch den Zusammenzug mit neuem Lebenspartner


    Wer sagt, dass ich mit meinem nuene Lebenspartner zusammen gezogen bin?? Wir haben beide eine eigene Wohnung und wohnen ungefähr 5 Minuten voneinander weg ;)
    Beide wollten wir nicht, dass man zusammen zieht, aufgrund unserer Vergangenheit 8-)
    Hier werden Dinge behauptet, die ich nicht einmal angeschnitten hab in meinen Texten....