[quote='Maunzelberta','index.php?page=Thread&postID=1970524#post1970524']Hallo Wildes Ding,
auf die Gefahr hin, dass ich jetzt ein paar Verständnisfragen stelle, die schon längst geklärt sind, frage ich doch mal, weil mir ein paar Informationen in der grundsatzdiskussion untergegangen sind:
- Sollte es jetzt nochmal eine verhandlung wegen der Kostenfrage / genauen Ausgestaltung geben, nachdem doch erst nur die Rahmenbedingungen verhandelt worden sind?
- Unterhalt wird nicht / unregelmäßig bezahlt, ist das richtig? Hast du denn eine Beistandschaft? Sollte die Richterin tatsächlich die Umgangskosten auf dich verlagern wollen, würde ich hier nochmal nachhaltiger versuchen, die Unterhaltsfrage zu klären. Das solltest du vielleicht auch so.
Dass jetzt die Kleine den Umzug und die Entscheidung ausbaden und die Fahrten bewältigen muss, ist in der Tat blöd, aber wenn das nun vereinbart wurde, womöglich nicht zu ändern. Trotzdem würde ich nochmal den RA fragen (und mir da evtl. einen kompetenten RA suchen), ob für die Gegenseite der Vorschlag annehmbar wäre, dass sich Kind und Vater immer mit den Fahrten abwechseln. Je nachdem, wie die Kostenfrage entschieden wird, wäre das ja auch für den Vater ein geldwerter Vorteil, wenn sich die Begleitkosten der Tochter halbieren. Gegebenenfalls könntest du hier, wenn du der Kleinen wenigstens die Hälfte der Fahrten ersparen willst, einmal, zur Not anbieten, dich dafür wenigstens an den Fahrtkosten der Tochter zu beteiligen. Eine andere Möglichkeit, diesen Vorteil schmackhaft zu machen, wäre, anzubieten, diieUnterhaltsfrage, die dir ja gerade nicht so wichtig zu sein scheint, nicht weiter zu verfolgen. Letzteren Punkt solltest du aber auf keinen Fall offiziell anführen, denn Unterhalt und Umgang dürfen nicht vermischt werden und nach Nötigung sollte es auch nicht aussehen.
Das wäre jetzt meine Idee, wobei ich die an deiner Stelle erstmal mit einem (fähigen) Anwalt bereden würde. Was hast du denn für einen Eindruck von deinem Anwalt? Ist er fachlich kompetent (soweit man das als Laie beurteilen kann) und voll auf deiner Seite?
Hallo Maunzelberta,
also nochmal das Ganze... Ich habe vorige Woche Donnerstag nur ein Grundgerüst mit auf den weg bekommen. In diesem Grundgerüst wurde nur besprochen, welcher Elternteil welche Strecke zu bewältien hat. Jedoch nichtdie Kosten des Umganges, z.B. Fahrtkosten. Deswegen möchte ich erst einmal mit meiner Zuständigen MA des Jugendamtes darüber sprechen, wie man die Sache am besten lösen könnte. Bislang habe ich die Fahrtkosten alle selbst übernommen. Da ich aber nur gering verdiene, habe ich Angst, dass Geld 2x im Monat für einen Fahrkarte von Berlin nach Hamburg aufzubringen, nicht aufbringen zu können. Ich habe mir über diese Entscheidung bis heute sehr viele Gedanken gemacht.
Hier in Rathenow habe ich den besten Anwalt der Stadt. Er ist voll und ganz auf meiner Seite. Während der andere Anwalt in Hamburg irgendwie nicht meine Meinung vertreten hat. Ich bin als Laie sehr überzeugt von meinem Anwalt hier (Rathenow) und das er mich anwaltlich vor Gericht gut vertreten kann. Ich bin sehr zufrieden mit ihm...