Umgang für den Betreuungselternteil

  • Ich könnte grade heulen... ;(
    oh man der Kindsvater hat bei Gericht durchgesetzt, dass das Kind alle zwei Wochen nach Hamburg kommt... wie soll ich das realisieren?? dann muss ich meinen einzigen Tag nutzen, den ich noch zur Verfügung habe und habe von diesem einen freien Tag im Grunde gar nichts! Außerdem schlug er noch einen "Kids on Tour" Dienst vor, dieser will aber auch 30€ pro strecke. Wer soll das denn bitte alles bezahlen??? Ich bin (schon)mal gespannt, was mein Arbeitgeber dazu sagen wird.



    Noch dazu kommt, dass dies alles statt finden soll, sobald die Schule los geht bei unserer Tochter... Das heißt das Kind "pendelt" alle 2 Wochen hin- und her... Nur vergisst jeder, dass das Kind auch zu lernen hat z.B. Oh Man das kann ja was werden :nixwieweg :hilfe :kopf

  • Wurden die kosten nicht geregelt? Die Kosten des Umgangs muss eigentlich UET bezahlen - nicht du.

  • Wurden die kosten nicht geregelt? Die Kosten des Umgangs muss eigentlich UET bezahlen - nicht du.

    nein, es wurde nur so eine Art "Grundgerüst" erstellt. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Mein Anwalt hat auf mich eingeredet, damit ich diesem zustimme. Zufrieden bin ich mit der Regelung leider aber nicht, denn ich finde, soviel "umherfahren" ist nicht gut für ne sechsjährige. Aber das interessiert vor Gericht niemanden, scheint mir so. :huh: :kopf

  • Netter Anwalt.
    Dann nimm die Kids-on-Tour-Sache und überlasse ihm die Rechnung.
    Das mit dem Pendeln ist doof, aber vielleicht steckt sie es ja besser weg, als du denkst? Um welche Strecke handelt es sich denn? Und wie war denn der Umgang bisher geregelt?
    (Was ich ihr natürlich nicht wünsche, aber) Wenn die Schule darunter leiden sollte, wäre das ein Grund, diese Vereinbarung abzuändern.

  • Dann nimm die Kids-on-Tour-Sache und überlasse ihm die Rechnung.

    würde ich liebend gerne, aber geht das so einfach? nicht das er sich wieder hinstellt und wieder zu seinem tollen Anwalt rennt. Er hat heute wieder nur Zustimmung geerntet. Ist das denn im Interesse des Kindes, wenn er nur an sich denkt? naja, wenn das Kind WE irgendwo eingeladen ist, aber zu ihrem Vater "jockeln" muss z.B. wird sie hundertpro nicht begeistert sein. Er und bezahlen? da wird er sich weigern. Geb ich dir Brief und Siegel druff... :nanana

  • Wenn du nicht gerade die Entfernung selbst geschaffen hast, gibt es gar keine Frage, dass er das bezahlen muss. Frag deinen Anwalt, und sollte der dir was anderes sagen, weil du nunmal einem Vergleich zugestimmt habest, hätte er wirklich gegen jede Berufsehre verstoßen, denn er hätte dich dazu überredet, dich über den Tisch ziehen zu lassen. Das wäre ja dann schon direkt ein Fall für die Kammer.
    Nein nein, Umgangskosten obliegen dem Umgangsberechtigten. Ganz klar. Und es kann auch nicht von dir verlangt werden, nach Hamburg zu fahren.


    Wie lang ist denn die Strecke?

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Mein Anwalt hat auf mich eingeredet, damit ich diesem zustimme.


    Das hat möglicherweise damit zu tun, wie die Entfernung entstanden ist.


    Warst du nicht ohne Zustimmung des Kindsvaters nach Hamburg gezogen?


    Sowas hab ich auch in Erinnerung.


    Und auf dem Hintergrund solltest Du eher glücklich sein, dass euer Kind weiterhin bei Dir wohnen darf.
    Geschenkt gibt es das halt nicht.

  • oh man der Kindsvater hat bei Gericht durchgesetzt, dass das Kind alle zwei Wochen nach Hamburg kommt... wie soll ich das realisieren?? dann muss ich meinen einzigen Tag nutzen, den ich noch zur Verfügung habe und habe von diesem einen freien Tag im Grunde gar nichts! Außerdem schlug er noch einen "Kids on Tour" Dienst vor, dieser will aber auch 30€ pro strecke. Wer soll das denn bitte alles bezahlen??? Ich bin (schon)mal gespannt, was mein Arbeitgeber dazu sagen wird.


    Noch dazu kommt, dass dies alles statt finden soll, sobald die Schule los geht bei unserer Tochter... Das heißt das Kind "pendelt" alle 2 Wochen hin- und her... Nur vergisst jeder, dass das Kind auch zu lernen hat z.B. Oh Man das kann ja was werden :nixwieweg :hilfe :kopf



    Hallo Wildes_Ding22,


    was bedeutet "hat durchgesetzt"?
    Was bedeutet, die Anwälte hätten auf Dich eingeredet, dem zuzustimmen?
    War das der letzte Termin und ist das nun alles beschlossen oder wurde eine Beratung auferlegt?


    Falls es keinen weiteren Termin gibt:


    HAST Du dem zugestimmt?
    --> Dann ist es ein Vergleich und Du wirst Dich daran halten müssen.


    Wurde ganz klar gesagt und vereinbart, dass Du die Kosten tragen sollst und die das Kind bringen musst?
    --> dann ist es ein Vergleich und Du wirst Dich dran halten müssen.


    Falls beschlossen und vereinbart wurde, der Vater hätte ein Umgangsrecht und falls bei dieser Gelegenheit nur die Termine, nicht aber die Kutscher und Finanzierer bestimmt wurden, dann ist es die Aufgabe des Vaters, diese Herausforderung zu bewältigen. Dann musst Du Dir keine Sorgen machen wie Du das schaffen oder finanzieren könntest.


    Es spielt in der Gesetzgebung keine Rolle, wie die räumliche Distanz entstanden ist. Es gibt kein "wer die Distanz geschaffen hat, muss den Umgang finanzieren" Nachzulesen ist das hier:
    http://www.unterhalt24.com/blo…-zahlt-die-umgangskosten/


    Wurde jedoch vereinbart, dass Du diese Strecken zu bewältigen hast, dann wird diese Regelung rechtsgültig sein.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • HalloWildes_Ding22.


    Ich erinnere mich an diesen Thread von dir: Ex-Freund der sich zum Tyrann entwickelt und alleiniges Sorgerecht beantragt


    Darin beschreibst du, wie du eigenmächtig mit Kind weggezogen bist und was du von der Strecke hältst, die zum Umgang realisiert werden muss. Deine eigenen Worte waren doch:



    Zitat

    Ich nehme dem Vater doch nicht das Kind weg?! Wie die Richterin schon sagte, kann man da etwas regeln. Was auch gemacht wurde! Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Er sieht sein Kind regelmäßig. Zuletzt hat er sie sogar in seinem Urlaub gehabt.Das war vom 21.-29. März und das ist doch mehr als kulant. ;-)


    Zitat

    Ja, um ehrlich zu sein würde ich das machen... Nur als Info. ich fahre genaso an meinen freien Tagen mit unsere Tochter durch die Gegend. Sie steht hier ca. halb sechs auf, damit wir pünktlich am Bahnhof sein können. Ich würde jedes mal, an jeder Veranstaltung teilnehmen wollen. Weil ich mich für unsere Tochter interessiere. Ich würde auch die Strecke viermal fahren müssen, wenn man das alles anders herum dreht, aber das würde ich machen für das Kind. Ich merke schon, hier trifft man auf nur sehr weniges Verständis und wird hier als die "Böse" betitelt. Was sind schon 300 km? gar nichts, denn wir sind hier in Deutschland ;-)

    Du würdest es machen für euer Kind, das waren deine Worte.



    Gruß

  • was hat das damit zu tun? das sind jetzt verschiedene Paar schuhe... da wusste ich auc noch niucht, dass das kind jetzt hindertpro zur schule kommt... ich werde das heute noch mit meinem Anwalt sprechen. dass unsere Tochter alle zwei Wochen nach Hamburg "jockeln" soll, finde ich nicht tragbar. Mit Berlin wäre ich einverstanden gewesen.
    Noch dazu kommt, dass der Vater verlangt, dass ich alle Kosten übernehmen soll. Anbei bemerkt, war das "nur" ein Grundgerüst. Dann muss es halt nochmal zu einer Gerichtsverhandlung (hier) kommen.

  • Naja, wenn du das Kind bringen sollst, dann geh ich schon davon aus, dass die Reisen als Deine Sorge bzw. Dein Kostenfaktor angesehen werden. Du hast da ziemlichen Bockmist gebaut, jetzt kannst Du mit den Konsequenzen leben. Und wenn Du die vielen Strecken für das Kind unzumutbar findest: es steht Dir frei, mit dem Vater zu klären, dass das Kind zu ihm zieht und dann auf einen Tril Deines Umgangs zu verzichten, sodass das Kind nicht soviel fahren muss.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Das es so kommen könnte wurde dir hier schon in deinem alten Thread so schon gesagt.


    Aber bei einem kann ich dich beruhigen. Kinder im Grundschulalter müssen am Wochenende noch nicht lernen, üblicherweise werden auch keien Hausaufgaben übers Wochenende gegeben. Später kann euer Kind dann auch die Zugfahrten zum lernen nutzen. Aber das ist Zukunftsmusik.


    Ich denke insgeheim hast du darauf gehofft durch den eigenmächtigen Umzug auf Dauer den Umgang eures Kindes mit dem Vater zu erschweren oder unmöglich zu machen. Nur hat wohl in deine mFall mal ein Richter die Weitsicht gehabt, dass ein Kind beide Elterneil auch über eine größere Entfernung braucht und dir wohl auch nahegelegt die Kosten und auch den zeitlichen Aufwand, für die von dir geschaffene Entfernung, zumindest teilwese zu übernehmen.


    Tina

  • Sorry aber ich kann da auch wenig Verständnis aufbringen. Du hast die Entfernung geschaffen ganz bewusst und warum soll der Vater jetzt dafür , auch finanziell, grade stehen? Und Freitags nach Hambugr und Sonntag wieder zurück find ich für ein 6 jährige Kind auch nicht unzumutbar. Lernen und Hausaufgaben machen kann es auf dem Weg zum oder beim Vater.

  • Ich finde es ein ganz wichtiges Signal, dass "einfach ohne Einverständnis des anderen Elternteiles Wegziehen" eben nicht ohne Folgen bleibt.
    Wärst Du damit einfach so durchgekommen - ich hätte an der Welt gezweifelt.
    Jetzt ist es also an der Zeit, dass Du Dir Gedanken machen kannst, was wirklich gut für EUER Kind ist.


    Ich sehe es (Dein Anwalt ja auch) als großes Entgegenkommen des Gerichts, dass Du weiter BET sein darfst.
    Wenn Du jetzt nicht schnell "die Kurve kriegst", besteht meines Erachtens auch die Möglichkeit auch das noch zu verlieren.


    Du bist nicht ungerecht behandelt worden.
    Du bist in dieser Sache nicht Opfer ... sondern was den Wegzug betrifft, bist Du Täter(in)

  • da wusste ich auc noch niucht, dass das kind jetzt hindertpro zur schule kommt... ich werde das heute noch mit meinem Anwalt sprechen. dass unsere Tochter alle zwei Wochen nach Hamburg "jockeln" soll, finde ich nicht tragbar. Mit Berlin wäre ich einverstanden gewesen.
    Noch dazu kommt, dass der Vater verlangt, dass ich alle Kosten übernehmen soll. Anbei bemerkt, war das "nur" ein Grundgerüst. Dann muss es halt nochmal zu einer Gerichtsverhandlung (hier) kommen.


    Hallo Wildes_Ding22,


    wenn ich Dich richtig verstehe, stören Dich an Eurem Vergleich drei Dinge:
    - der Umgang findet nicht mehr in Berlin statt, sondern das Kind soll nach Hamburg reisen sobald es zur Schule geht
    - der Umgang soll alle zwei Wochen stattfinden
    - der Vater geht davon aus, dass Du die Strecken bewältigst und/oder finanzierst


    An den ersten beiden Punkten wirst Du nichts ändern können. Das Vorgehen ist üblich und Ihr habt Euch darauf geeinigt. Hälst du Dich nicht daran und ist der entsprechende Passus im Schreiben des Gerichts enthalten, wirst Du Ordnungsgeld entrichten müssen falls Du Dich nicht daran halten möchtest. Es spielt keine Rolle, ob Dein Anwalt Dich gedrängt hat. Du als erwachsener Mensch hast entschieden, dem zuzustimmen und hast im Gericht ja gesagt.


    Für das "dann muss es halt nochmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen" gibt es erst einmal keinen Grund. Du kannst nicht den Teil Eurer Vereinbarung gültig sein lassen, der Dir gefällt (Kind lebt bei Dir) und dann den anderen Teil in Frage stellen wollen. Vor allem geht das nicht direkt nachdem Ihr einen Vergleich beschlossen habt.


    Falls ich diese Äußerung richtig verstehe, ist es ungeklärt welcher Elternteil die Strecken hinter sich bringt/das Reisen finanziert:

    würde ich liebend gerne, aber geht das so einfach? nicht das er sich wieder hinstellt und wieder zu seinem tollen Anwalt rennt. Er hat heute wieder nur Zustimmung geerntet. Ist das denn im Interesse des Kindes, wenn er nur an sich denkt? naja, wenn das Kind WE irgendwo eingeladen ist, aber zu ihrem Vater "jockeln" muss z.B. wird sie hundertpro nicht begeistert sein. Er und bezahlen? da wird er sich weigern. Geb ich dir Brief und Siegel druff... :nanana


    Du gehst davon aus (!), dass KV sich weigern wird, etwas zu bezahlen.
    Also wurde darüber in der Anhörung nicht gesprochen und es wurde im Vergleich nichts geregelt.


    Falls dem so ist, gelten die üblichen Regelungen: Der Umgangsberechtigte holt das Kind am Wohnort ab und bringt es wieder nach Hause. Bzw. bucht er die Fahrtkarten für das Kind und auch den Service "Kids on Tour" und Du bringst das Kind dann zum Zug. Es gibt für KV keine Gelegenheit, sich zu "weigern" außer eben diejenige, den Umgang nicht wahrzunehmen.
    Lies hier nach: http://www.unterhalt24.com/blo…-zahlt-die-umgangskosten/


    Da diese übliche Regelung in letzter Konsequenz zwar nicht der Rechtsprechung, aber natürlich dem Gerechtigkeitsempfinden des Vaters widersprechen wird, solltest Du hier moderierte Gespräche bei einer Familienberatung in die Wege leiten und einen Kompromiss anstreben.


    "Dann muss es halt nochmal zu einer Gerichtsverhandlung (hier) kommen" sollest Du eher nicht anstreben.
    Ergebnis einer derartigen Veranstaltung wäre zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass KV die Umgänge finanzieren muss und eventuell Abstriche beim Unterhalt für das Kind gemacht werden müssen (das Einkommen des Vaters würde über die Höhe der Umgangskosten "bereinigt" werden). Allerdings wäre das Ergebnis dann ein in Stein gehauener Umgangsplan ohne jegliche Toleranz für Sachverhalte wie "naja, wenn das Kind WE irgendwo eingeladen ist, ... also für flexible Änderungen und Kompromisse.


    Wildes_Ding22, aufgrund der Entfernung werden die nächsten Jahre schwer genug werden für Euer Kind und für Euch als Eltern. Ich persönlich sehe Dich zwar nicht in der Pflicht, die Umgänge zu finanzieren oder das Kind zu bringen und sehe auch keinen Anlass Täter-Opfer-Diskussionen zu führen. Beides sieht die derzeitige Rechtsprechung auch nicht vor.
    Jedoch sehe ich Dich aufgrund der Vorgeschichte sehr klar in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen und als erstes Elternteil an Eurer Kompromissfähigkeit zu arbeiten. Hier solltest Du dann nicht in Dimensionen denken, was alles nicht möglich sein kann und darf, sondern wie es funktionieren könnte und was möglich gemacht werden könnte wenn beide Eltern guten Willens wären.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ganz einfach und böse, da hast die Retourkutsche für Dein Verhalten vom Gericht bekommen und es wurde ein deutliches Signal gesetzt das ein UET Elternteil nicht der Bimbo ist, mit dem man machen kann was man will.


    Du bist einfach weggezogen und hast damit die Beziehung Kind Vater erheblich ins wanken gebracht. Nun ist es halt Dein Part geworden dafür zu Sorgen das nicht noch weiterer Schaden entsteht.


    Sorry, mein Mitleid hält sich in Grenzen, wer einfach macht ohne Rücksicht auf Verluste, der kassiert.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.