Hallo ihr Lieben,
nach langer Zeit melde ich mich wieder zu Wort bzw um Hilfe :hilfe
Es
ist so, ich habe ja den Negativbescheid (Auszug aus dem Sorgeregister)
immer wieder gebraucht. Ich habe das alleinige Sorgerecht.
Vater hat seit Geburt kein Kontakt zum Kind und hat auch nie eine Sorgerechtserklärung abgegeben.
So bei allen deutschen Ämtern wurde dieser Negativbescheid anstandslos angenommen.
Jetzt
ist es aber so, dass ich meinem Kind den serbischen Pass beantragt habe
und eben auch diesen Auszug brauchte.
Jetzt hat mir das Konsulat Probleme gemacht in dem sie
behaupten, dass in meinem Auszug gar nicht wirklich drin steht, dass ich
die alleinige Sorge habe.
Nach genauem durchlesen, bin auch ich als
Laie der Meinung das es tatsächlich nicht drin steht. Das man auffassen
könnte, dass ich nicht das Sorgerecht hätte.
In 4 Wochen fliegen wir in den Urlaub, nun habe ich Angst dass man mir anhand dieser
komischen Formulierung Probleme machen könnte.
Kann ich eventuell noch irgendwas beim JA beantragen, wo klipp und klar steht das ich die
alleinige Sorge meines Kindes habe oder ist dieser Bescheid
tatsächlich und ausnahmslos richtig, so dass ich nirgends Probleme kriegen kann?
Hier ist der Teil aus dem Sorgeregister der "Probleme" macht. Oder sind unsere vom Konsulat einfach zu "doof"?? :amok: :amok: