Negativbescheinigung - Sorgerecht - Hilfe!

  • Hallo ihr Lieben,


    nach langer Zeit melde ich mich wieder zu Wort bzw um Hilfe :hilfe


    Es
    ist so, ich habe ja den Negativbescheid (Auszug aus dem Sorgeregister)
    immer wieder gebraucht. Ich habe das alleinige Sorgerecht.
    Vater hat seit Geburt kein Kontakt zum Kind und hat auch nie eine Sorgerechtserklärung abgegeben.
    So bei allen deutschen Ämtern wurde dieser Negativbescheid anstandslos angenommen.
    Jetzt
    ist es aber so, dass ich meinem Kind den serbischen Pass beantragt habe
    und eben auch diesen Auszug brauchte.
    Jetzt hat mir das Konsulat Probleme gemacht in dem sie
    behaupten, dass in meinem Auszug gar nicht wirklich drin steht, dass ich
    die alleinige Sorge habe.
    Nach genauem durchlesen, bin auch ich als
    Laie der Meinung das es tatsächlich nicht drin steht. Das man auffassen
    könnte, dass ich nicht das Sorgerecht hätte.


    In 4 Wochen fliegen wir in den Urlaub, nun habe ich Angst dass man mir anhand dieser
    komischen Formulierung Probleme machen könnte.
    Kann ich eventuell noch irgendwas beim JA beantragen, wo klipp und klar steht das ich die
    alleinige Sorge meines Kindes habe oder ist dieser Bescheid
    tatsächlich und ausnahmslos richtig, so dass ich nirgends Probleme kriegen kann?


    Hier ist der Teil aus dem Sorgeregister der "Probleme" macht. Oder sind unsere vom Konsulat einfach zu "doof"?? :amok: :amok:




    [Blockierte Grafik: http://i59.tinypic.com/2ll2jrq.jpg]



    Vielen lieben Dank euch :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von Stefanie_89 ()

  • Das ist die gängige Formulierung und ist völlig korrekt. Daraus lässt sich ja lesen, dass es keine gemeinsame Sorgeerklärung o.ä abgegeben wurde und du somit das ASR hast. Verweise die MA beim Konsolat auf die gängigen Paragraphen

  • Meine sieht genauso aus. Da du vermutlich nicht mit KV verheiratet bist und keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde hast du nach deutschem Recht die Alleinsorge. Das lässt sich den Pragraphen entnehmen.

  • Der Wisch sagt im Grunde aus, dass der Vater kein Sorgerecht hat. Es steht zwar nicht explizit drin, dass Du die Sorge inne hast und nicht irgend ein Dritter (zB JA). Aber ohne Sorgerecht würdest du vermutlich keine solche Auskunft (Wisch) bekommen (Datenschutz). Hier müssten die Beamten um 1 Ecke denken... viel Erfolg!

  • Eigentlich ist das doch ganz logisch. Es steht darin, dass keine Sorgerechtserklärung nach Pragraph sowieso abgegeben wurde - das bedeutet Mutter und Vater haben die GS nicht beantragt und weiter steht darin dass das Gericht darüber auch nichts beschlossen hat. Nach geltendem Recht steht der Mutter - wenn keiner dieser Fälle eingetreten ist - immer das alleinige Sorgerecht zu. Die Bescheinigung ist korrekt und das Konsulat müsste das eigentlich wissen bzw. sich informieren.

  • Darum hat das schöne Ding den Namen "Negativbescheinigung". In den Paragrafen steht, verkürzt zusammengefasst, dass "üblicherweise" ein Sorgerecht beider Elternteile besteht auf Antrag bei nichtehelichen Kindern. Dieser Antrag ist nie gestellt worden bzw. ihm wurde nicht stattgegeben. Also wird in Paragrafendeutsch bescheinigt, dass es ein Gemeinsames Sorgerecht/einen weiteren Inhaber des Sorgerechts nicht gibt.


    Jetzt allerdings beantragst du einen serbischen Pass. damit scheint das Kind die serbische Staatsbürgerschaft zu haben. damit wird es spannend. Ob deutsche Sorgerechtsbestimmungen und serbisches Familienrecht den gleichen Rechtsstatus herstellen, ist die große frage. Keine Ahnung. Aber wenn in Serbien zB automatisch ein Vater das Sorgerecht halten sollte, müsstest du quasi der Behörde nachweisen, dass dem Vater das Sorgerecht aberkannt wurde. Und genau das wäre in dem amtlichen Schreiben nicht zu finden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Darum hat das schöne Ding den Namen "Negativbescheinigung". In den Paragrafen steht, verkürzt zusammengefasst, dass "üblicherweise" ein Sorgerecht beider Elternteile besteht auf Antrag bei nichtehelichen Kindern. Dieser Antrag ist nie gestellt worden bzw. ihm wurde nicht stattgegeben. Also wird in Paragrafendeutsch bescheinigt, dass es ein Gemeinsames Sorgerecht/einen weiteren Inhaber des Sorgerechts nicht gibt.


    Jetzt allerdings beantragst du einen serbischen Pass. damit scheint das Kind die serbische Staatsbürgerschaft zu haben. damit wird es spannend. Ob deutsche Sorgerechtsbestimmungen und serbisches Familienrecht den gleichen Rechtsstatus herstellen, ist die große frage. Keine Ahnung. Aber wenn in Serbien zB automatisch ein Vater das Sorgerecht halten sollte, müsstest du quasi der Behörde nachweisen, dass dem Vater das Sorgerecht aberkannt wurde. Und genau das wäre in dem amtlichen Schreiben nicht zu finden ...


    Ne bei uns ist es auch so wie in D das Mutter eines unehelichen Kindes automatisch das ASR hat. Also passt vom Recht an sich alles.
    Die wollen dort einfach nur schwarz auf weiss lesen, dass ich das ASR habe, was ich auch irgendwie verstehe, da sie ja sonst gegen ein Recht verstoßen würden.


    Bin mir nun aber auch unsicher ob man mir am Flughafen keine Probleme macht, wenn da irgendwelche Menschen sitzen die davon keine Ahnung haben :bldgt:
    An sich ist der Negativbescheid sehr logisch, andererseits kann man es auch wirklich so verstehen dass kein Sorgerecht vorhanden ist bzw. die Urlaubsländer mit diesem Wisch nix anfangen können, da sie die deutschen Paragraphen ja auch nicht kennen. Da wäre es wirklich einfacher wenn es explizit drin stehen würde welche Sorge man hat, auch wenn der Bescheid eigentlich doch logisch ist. :lgh :lgh :lgh

  • Das Kind hat vermutlich beide Staatsangehörigkeiten und muss deshalb auch mit dem serbischen Pass in das Heimatland des Vaters einreisen!


    Aber du solltest dich erkundigen, ob der Vater in Serbien das Sorgerecht hat!


    Auf jeden Fall gilt für dein Kind in Serbien nur das dortige Recht und die Deutsche Botschaft kann/darf dir bei Problemen nicht helfen!



    P.s. sorry, sehe gerade, dass du aus Serbien bist :ohnmacht:

  • Willst du jetzt nach Serbien in Urlaub fahren oder einen serbischen Pass beantragen?


    Mit einem serbischen Pass und einer deutschen Negativbescheinigung des Sorgerechts fürs Kind wirst du - wenn du Nachfragen bekommst - wohl in zahlreichen Ländern an der Grenze Schwierigkeiten bekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Willst du jetzt nach Serbien in Urlaub fahren oder einen serbischen Pass beantragen?


    Mit einem serbischen Pass und einer deutschen Negativbescheinigung des Sorgerechts fürs Kind wirst du - wenn du Nachfragen bekommst - wohl in zahlreichen Ländern an der Grenze Schwierigkeiten bekommen.

    Der Kleine hat auch den deutschen Pass (KV ist deutsch, dadurch bekam ja Kind autom. die deutsche Staatsangehörigkeit). Mit diesem werden wir reisen.
    Ich selbst habe den serbischen. Wollte meinem Kind aber die doppelte Staatsangehörigkeit machen bzw. das er auch den serbischen Pass hat.
    Aber wenn ich als Mutter auch den serbischen habe und Kind auch und wir beide mit dem Negativbescheid ausreisen würden, gildet doch trotzdem deutsches Recht, da ich ja hier das ASR habe.
    Fliege ich irgendwann nach Ägypten zählt ja am Flughafen trotzdem die deutsche Sorge oder müsste ich da die serbische mitnehmen? Hä? es wird immer komplizierter :pinch: :lgh

  • Der Kleine hat auch den deutschen Pass (KV ist deutsch, dadurch bekam ja Kind autom. die deutsche Staatsangehörigkeit). Mit diesem werden wir reisen.


    Soweit ich weiß, muss!!! das Kind mit dem serbischen Pass nach Serbien einreisen, wenn es serbischer Staatsbürger ist!



    Erkundige dich mal lieber beim Konsulat...

  • Wenn du mit einem serbischen eigenen Pass und einem deutschen fürs Kind aus den Schengenstaaten ausreisen willst, wirst du (hoffentlich) ein deutliches Problem an der Grenze bekommen. Da kann dir die Negativbescheinigung des JA helfen.


    Ob die doppelte Staatsangehörigkeit deutsch - serbisch geht und in Deutschland möglich ist, solltest du mal genau nachhören. Aber hast du sicher schon. Gemeinsam reisen solltest du aber tunlichst immer nur mit einem Pass, sonst guckt jeder Grenzer dreimal hin ...
    Wenn du in einem anderen Land die Grenze überschreitest, gilt das Recht des Landes, in dem du gerade bist und das Recht des Landes, dessen Pass du vorweist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du in einem anderen Land die Grenze überschreitest, gilt das Recht des Landes, in dem du gerade bist und das Recht des Landes, dessen Pass du vorweist


    Genau das letzte soll nicht stimmen!


    Wenn Stephanie für das Kind den deutschen Pass vorzeigt und den Serben an der Grenze aber bekannt ist, dass das Kind auch Serbe ist, dann gibt es 1. Ärger
    und 2. gilt das serbische Recht und nicht das Recht des Landes des vorgezeigten Passes...

  • Hallo,
    bisher habe ich hier häufig still mitgelesen, wollte jetzt aber auch mal kurz meinen Senf dazu geben.
    Ich habe eine andere Negativbescheinigung direkt vom JA, wo drin steht, dass ich bis zum heutigen Tage ASR habe. Auch ich kenne das Problem mit den doppelten Pässen, und Schwierigkeiten bei Konsulaten!
    Es ist aber keineswegs so, dass in Serbien oder auch anderen Ländern (es gibt natürlich Ausnahmen), deutsches Recht nicht anerkannt wird. In diesem Fall greift das Europäische Sorgerechts Übereinkommen (ESU), dass wie auch die Brüssel IIa Verordnung die Sorgerechtentscheidung und den Gerichtsstand anerkennt.


    Da ist es auch egal, ob das Kind mit serbischem Pass einreist oder deutschem, da der Lebensmittelpunkt hier ist.
    Wichtig wäre es nur bei der Rückreise mit deutschem Pass einzureisen denke ich. So machen wir es.


    Liebe Grüße!

  • So sehe ich das auch, mein Kind ist sowohl serbischer als auch deutscher Staatsbürger. Mit welchem Pass mein Kind nun reist, ist ja "völlig egal"
    Natürlich wäre es von Vorteil wenn ich jedes mal mit dem serbischen reisen würde, da ich nur den serbischen habe.
    Nun ist es aber so, dass der serbische Pass nicht ankommen wird bevor wir den Urlaub antreten,
    deshalb bin ich gezwungen den deutschen Pass meines Kindes zu nehmen. Ich werde aber auch nochmals das Jugendamt am Montag anrufen und fragen ob sie mir nicht etwas austellen können, das kurz und knapp in einigen Worten mit Siegel bestätigt das ich das ASR habe. Denn auch ich finde die Formulierung des Negativbescheides irgendwie "unpassend" obwohl es eigentlich logisch ist. Es ist ja auch okay, dass die MA am Schalter fragen und dringenst notwendig - aber wenn das irgendwie nicht wirklich konkret formuliert ist welche Sorge vorliegt, habe ich eben auch Angst das man mich wegen einer "blöden" Formulierung den Flug nicht antreten lassen würde.


  • Genau das letzte soll nicht stimmen!


    Wenn Stephanie für das Kind den deutschen Pass vorzeigt und den Serben an der Grenze aber bekannt ist, dass das Kind auch Serbe ist, dann gibt es 1. Ärger
    und 2. gilt das serbische Recht und nicht das Recht des Landes des vorgezeigten Passes...


    Wie von mir geschrieben: Es gilt das Recht des Landes, auf dessen Boden du gerade stehst. Wäre bei Serbien halt Serbien. Und dessen staatenübergreifendes Übereinkommen mit dem Land, als dessen Staatsbürger man sich ausgewiesen hat. Inwieweit das was in Serbien gültig ist (wohl noch EU-Antragsland, aber kein EU-Mitglied, ich bin da aber nicht ganz auf dem aktuellen Stand, befürchte ich ...), müsste sicherlich überprüft werden. Aber ich würde mich nicht blind darauf verlassen, dass hier schon (falls noch nicht EU-Mitglied) EU-Recht gilt ...


    Immer mein Beispiel: Aus Brasilien kommst du als Alleinerziehender mit deinem eigenen Kind und alleinigen Sorgerecht nicht raus, wenn du nicht gesiegelt und gestempelt nachweisen kannst, kein Kinderhändler zu sein ... Den Lebensmittelpunkt kann am Pass der Grenzer nicht ablesen. In meinem jedenfalls - zugegeben alt - steht jedenfalls keine Adresse.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit


    Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen."



    Gefunden beim Auswärtigen Amt:


    http://www.auswaertiges-amt.de…Hi/SerbienSicherheit.html


    So sehe ich das auch, mein Kind ist sowohl serbischer als auch deutscher Staatsbürger. Mit welchem Pass mein Kind nun reist, ist ja "völlig egal"


    Es ist nicht egal mit welchem Pass das Kind reist, siehe oben...