Man denke nur an die bekannten Fälle, in denen Kinder von Zeugen Jehovas qua Gerichtsentscheid nicht operiert werden durften, weil im Notfall Blutkonserven hätten eingesetzt werden müssen, was Zeugen Jehovas grundsätzlich ablehnen.
Eigentlich ist es andersrum. Ärzte weigern sich, Jehovas Zeugen zu operieren. Kein Gericht verbietet diese Operationen.
Es gibt verschiedene Kliniken, die auch Zeugen Jehovas operieren mit dem Risiko, daß sie dann sterben.
Wenn dann nach der Operation Blut gebraucht wird hat man dann die Wohl zwischen sterben lassen und gegen den Patientenwillen Blut geben.
Jedenfalls entscheidet ein Gericht nicht, daß jemand nicht operiert wird, das tun die Ärzte selber.
Ein Gericht kann eigentlich auch keinem Arzt untersagen, im Notfall Leben zu retten. Wenn dafür jemals jemand verknackt wird, dann wirds haarig...
Und wenn dann Ex noch dummdreist auf etwaige drohende Auswirkungen auf den Herzmuskel reagiert, die Infektion mit resistenten Krankenhauskeimen im Kh sei statistisch genauso hoch, dann steigt das Gericht endgültig aus und bestellt eigenständig Gutachter ...
Da brauchts keinen Gutachter, es gibt AWMF Richtlinien für die Behandlung, da gibts nix zu diskutieren, das ist vor Gericht die Referenz.
Wenn man sich an diese Leitlinien hält, dann ist man imemr auf der sicheren Seite und kein renommierter Arzt würde etwas Anderes behaupten, als das was in diesen Leitlinien steht.
Im Attest steht nun, dass der Arzt aufgrund der unterschiedlichen Größe der Mandeln nicht ausschließen kann, dass die eine bösartig ist!
Der Burner!!!
Nö, ein unheimlich schlauer Schachzug. Erst dachte ich, puh, der hat keine Ahnung, auf was er sich einlässt. Aber so ist er auf der sicheren Seite.
Er ist der Meinung, das könnte etwas bösartiges sein.
Somit hat er aus einer relativen OP Indikation eine absolute gemacht.
Heisst: Wenn man bei Schnarchen oder Hörverlust noch diskutieren köööönnnte, ob es denn wirklich so schlimm ist und man operieren muß, so gibts bei Verdacht auf Bösartigkeit keinen Spielraum mehr zu diskutieren, da iss nix mehr mit Kügelchen und auspendeln, das gehört operiert.
Ob er das wirklich denkt, daß die Vergrößerung bösartig sein könnte, oder ob er das nur Dir zuliebe schreibt, kann man nicht nachvollziehen.
Nach der Operation wird rauskommen, daß es nix bösartiges ist, Glück gehabt.
Da fragt keiner, warum man der Meinung war, er hat ja geschrieben, die eine iss deutlich größer, nachweisen kann man das hinterher nicht mehr!
Wenn es eine so gefährliche und akute Sache ist wie der Arzt jetzt in dem Gutachten (hoffentlich kein Gefälligkeitsattest, weil er angepisst ist) schreibt, dann kann er losschnipseln am Donnerstag, auch ohne deine und Vaters Unterschrift.
Ich würd sagen, er kann so oder so loslegen, das "Gefälligkeit" wird man ihm nicht nachweisen können.
Und selbst wenn der KV den Arzt dann verklagen möchte, jeder Arzt in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Selbst wenn er dann für schuldig gesprochen wird, ohne ausreichende Aufklärung operiert zu haben, wird das, so lange keine große Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, glimpflich ausgehen.
Jedoch hat er sich medizinisch und auch juristisch gesehen vollkommen korrekt verhalten.
( Was nicht heisst, daß ein Gericht nicht doch irgendwo einen kleinen Dokumentationsfehler findet ).