Kind wurde am Umgangs WE geschlagen!

  • Es gab eine Anhörung vor Gericht - da wurde die Umgänge erst auf ein paar Stunden unter "Aufsicht" begrenzt und dann einige Stunden allein und seit letzten Montag wieder mit Übernachtung.


    Wurde also von der Richterin und dem JA so beschlossen. Es hieß allzu lang darf man den Umgang auch nicht aussetzen bei so Kleinen. Der KV hat nun einige Auflagen zu erfüllen.


    Er muß eine Reihe von Terminen bei der Erziehungsberatung wahrnehmen. Danach sollen wir gemeinsame Beratungstermine bei einem Mediator wahrnehmen - das hat ihm nicht gepaßt, da ich das ja vor 2 Jahren schon mal angestoßen hatte und er nach dem 2. Termin aufgestanden ist und gegangen. Nun kann er aber nicht drumherum kommen - er muss dranteilnehmen.


    Das Jugendamt kontrolliert ob er alle Termine wahrnimmt usw.


    Und wie gesagt, sollte bei der Psychologin rauskommen dass es nicht gut ist für mein Kind, werde ich alle Hebel in Bewegung setzten um den Umgang einzuschränken o.ä.

  • Also KV schlägt ein 5 J. Kind so dermaßen das es gleich Hämathome hat ! Er macht sie psychisch fertig a la kannst ja eh nix ( und ich weiß nicht was von beiden schlimmer ist ) und
    du lässt tatsächlich kaum einen Monat danach euer Kind wieder bei ihm schlafen ??? :hae:

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • und
    du lässt tatsächlich kaum einen Monat danach euer Kind wieder bei ihm schlafen ???

    Soll sie sich denn ein Ordnungsgeld einhandeln?
    Es steht doch ganz deutlich da, dass der Vater Auflagen zu erfüllen hat. Ich kann mir vorstellen, dass das ganze als letzte Chance gesehen wird. Kümmert sich der Vater nun wirklich nicht ist der Ofen eben aus.


    Ich würde auch im Quadrat springen, wenn meine Ex die Kinder schlagen würde und mich zwingt ein Richter, die Kinder trotzdem zu ihr geben zu müssen.


    Aber mit Unterstellungen a la "und du lässt sie tatsächlich wieder hin" kann Rollschuh jetzt wohl am wenigsten anfangen.


    Ich wünsche ihr, dass sie die Gelassenheit besitzt, nicht verrückt zu werden an dem Wochenende und dem Kind wünsche ich, dass sich der Vater jetzt zusammenreißt und das Jugendamt und die Erziehungsberatung ihre Arbeit gut machen.


    Gruß :winken:

  • Soll sie sich denn ein Ordnungsgeld einhandeln?


    ja ! Er hat eine Tochter nicht einfach zu hart angefasst sondern anhaltende Hämothome hinterlassen....anders als bei dem Psychischen Teil ( "du kannst garnix" sieht man diese )
    und kaum einen Monat danach hat er alles reflektiert und ist jetzt ein besserer Mensch ?? Einer der sich unter Kontrolle hat ??


    Es wird hier ganz oft so getan als würde das Sorgerecht auf sehr wackeligen Stelzen stehen und dies ist absolut NICHT der Fall !
    Sorgerecht Entzug ist die letzte etlicher Möglichkeiten. Es ist nicht so das der Umgangsberechtigte MEHR Rechte hat als der zu betreuende Elternteil.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Entschuldige, aber ich kann dir grade nicht folgen.. Die Sache nimmt seinen Lauf, Rollschuh hat alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Einem gewalttätigem Elternteil sollte man bei wiederholten kindeswohlschädigenden Verhalten mit dem Entzug seiner Grundrechten drohen. Im Moment ist ihm auferlegt worden, sich helfen zu lassen. Das Jugendamt überwacht seine Mitarbeit.


    Wie gesagt, ich würde auch im verrückt werden bei dem Gedanken, meine Kinder zum gewalttätigen Elternteil geben zu müssen. Aber das ist nun mal die Entscheidung des Gerichts.

  • Ich glaube auch nicht, dass Rollschuh ihr Kind gern so rasch wieder zum Vater gibt - aber sich nicht an das Urteil zu halten, würde ich ihr nicht empfehlen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • 15. Februar war der Vorfall



    Am 16.2.

    Der KV wird am Donnerstag vorgeladen. Mal sehen ob er hingeht.


    Der Umgang wird erstmal ausgesetzt. Er muss sich wohl einer Beratung/Therapie unterziehen. Ansonsten kein Umgang mehr.
    Zum Kinderarzt gehen wir nachhher. Den Bericht möchte dann das JA haben.

    ... also für 19.2.


    Der Kinderarzt war auch schockiert. Er hat alles gleich an die Gerichtsmedizin geschickt - die erstellen dann ein Gutachten, welches ich dann der Dame von JA schicke.

    die Gerichtsmedizin erstellt also ein Gutachten


    für den Gerichtstermin am 6.3.


    Letzten Montag hat mein Kind das erste Mal wieder bei ihm übernachtet, war wohl ganz gut.

    ... und nur 3 Wochen nach dem - recht zügigen - Gerichtstermin ?


    Es gab eine Anhörung vor Gericht - da wurde die Umgänge erst auf ein paar Stunden unter "Aufsicht" begrenzt und dann einige Stunden allein und seit letzten Montag wieder mit Übernachtung.


    ambitionierter Zeitplan. :hae:

  • Es ist nicht so das der Umgangsberechtigte MEHR Rechte hat als der zu betreuende Elternteil.





    Entschuldige bitte, aber ...Muhahaha. Das habe ich leider selber erfahren müssen, daß das eben oft doch so ist...

  • Hallo,


    wir hören hier meist nur eine Seite der Geschichte.
    Wenn es ein medizinisches Gutachten gab zum Thema "Gewalt gegen Kinder" und das Gericht hat dann wenig später nach Anhörung die unbegleiteten Umgänge mit Übernachtung wieder angeordnet, dann spricht vieles dafür, dass an der "Gewalt" bei genauer Prüfung nicht viel dran war.
    In Kinderschutzfällen ist es ausgesprochen selten, dass ein Gericht zügig unbegleiteten Umgang erlaubt, dann muss schon ziemlich deutlich feststehen, dass es keine Gewalt gab. Oft ist vielmehr das Problem, dass behauptete Gewalt zu erheblichen Umgangsausschlüssen führt, ohne das wirklich Belege vorliegen. Was ja durchaus auch vernünftig sein kann, wenn ausreichender Verdacht vorliegt.


    Ohne weitere Informationen traue ich mir hier jedenfalls kein Urteil zu. Denn zwischen Anhörung und ersten unbegleiteten Umgang waren wohl nur max. 3 Wochen? Das bedeutet dann, dass der Richter innerhalb weniger Tage nach der Anhörung einen für den KV positiven Beschluss formuliert und zustellen lassen hat. Das spricht dann doch eher für eine relativ eindeutige Sachlage.


    Verzeihung Rollschuh, aber was war denn die Begründung des Gerichtes?

  • Hallo Herr Bergmann,


    es hat sehr wohl Gewalteinwirkung gegeben - ansonsten hätte man ja die Handabdrücke nicht auf beiden Pobacken gesehen und das Kind hat ja auch alles haarklein erzählt, was vorgefallen ist. Sie kann sich für ihr Alter sehr gut ausdrücken.


    Der Kindsvater hat vor Gericht eine halbe Stunde geheult. So vermittelt er immer den Eindruck des armen Vaters. Die Richterin hat mehrfach ihn darauf aufmerksam gemacht, dass so etwas nie wieder passieren darf. Der Mitarbeiter vom JA sagte noch zu ihm - sie müssen den Grund für den Ausraster bei sich selbst finden. Aber ansonsten wurde ihm ausser der Erziehungsberatung nichts auferlegt - außer den nun (morgen) beginnenden Mediationsgespräche zwischen mir und dem Vater.
    jetzt im Nachhinein sehe ich die Erziehungsberatung als sinnlos an - weil noch nicht mal das JA weiß was da genau gemacht wird und der betreffende Mitarbeiter einfach keine Meldung gibt wie die Beratung gelaufen ist. Er ruft einfach nicht zurück beim JA.


    Inzwischen verweigert der Vater seine Unterschrift, damit das Kind eine Spieltherapie machen kann, weil er meint er will einen neutralen Arzt (die Kinderpsychologin zu der meine Tochter bereits ein paar mal gegangen ist - stammt nicht aus meinem Bekanntenkreis) Es wurden mir einige Adressen vom Kinderarzt gegeben und ich habe eine die bei uns in der Nähe ist rausgesucht. Letzte Woche sagte er zu mir: er habe 2 Adressen rausgesucht, davon kann ich eine nehmen. ja wie neutral ist das denn bitte?


    Ich meine daran sieht man das es mit dem Mann mehr als schwierig ist auszukommen. Er handelt nicht zum Wohle des Kindes - denn dann würde er dem Kind nicht noch einen Arztwechsel zumuten wollen, für eine Sache die er verbockt hat, will er nun auch noch Mitspracherecht.


    Selbst die Kinderpsychologin sieht ihn als "Tickende Bombe" an. Jeder geht davon aus das es wieder passieren wird. Nun muß das Kind auch noch 3 Wochen am Stück im August zu ihm - wo mir Angst und Bange wird ob es dem Kind dann gut geht. Kontakt wird es in der Zeit kaum geben, weil er das nicht mag wenn das Kind bei ihm ist.


    Ich bin mit meiner Anwältin in Kontakt, evtl. versuche ich das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Der Vater schickaniert mich nun schon über 4,5 Jahre. und wie man an vielen Reaktionen merkt ist er nicht (und wird auch in Zukunft nicht) auf der Elternebene angekommen. Er versucht mich immer noch für die von mir eingeleitet Trennung zu bestrafen und merkt dabei nicht das er dem Kind schadet.


    :kopf

  • was war denn die Begründung des Gerichtes?


    Rollschuh, das ist die alles entscheidende Frage: Was hat das Gericht in seine Begründung geschrieben?
    Das ist leider wichtiger und bedeutender als Anmerkungen im Prozess oder persönliche Wahrnehmungen und Einschätzungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich befürchte du wirst mit deinen Bemühungen das ASR zu erhalten scheitern..


    Welche erhebliche Besserung tritt für das Kind ein, wenn du ASR hast?
    Tritt nicht in erster Linie für dich eine Besserung ein?


    Unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidung, den Umgang mit dem KV trotz des Vorfalls, ohne großartige Einschränkungen und Auflagen fortzusetzen, sehe ich deine Chancen schwinden.
    Es scheint als ginge das Gericht davon aus, dass der regelmäßige Umgang dem Kindeswohl diene.


    Meine persönliche Meinung ist eine andere und ich will hier nicht ausführen was ich vom KV halte..
    Aber ich möchte dir raten sehr vorsichtig und überlegt zu handeln.

  • Welche erhebliche Besserung tritt für das Kind ein, wenn du ASR hast?


    Genau darauf kommt es an, d. h. objektiv und nachprüfbar nachzuweisen, dass sich für das Kind (und nur für dieses!) eine erhebliche (!) Besserung, und zwar von Dauer, ergibt. Das kann Dir aber ein kompetenter Anwalt für Familienrecht umfassend erklären.


    Alternative wäre, Teile des Sorgerechts zu beantragen. Das ist aber auch nur dann sinnvoll, wenn man dadurch Streitigkeiten wie z. B. den Hauptwohnsitz des Kindes vermeidet oder Dinge, welche von erheblicher Bedeutung sind (Gesundheitsfürsorge, behördliche Anträge) nicht einvernehmlich regeln kann.


    Wie das Gericht entscheidet, kannst Du allerdings nie wissen. Dass es teuer wird allerdings schon. Also überlege gut, was Du tust.