Lohnsteuerklasse - wann wechseln?

  • Hallo zusammen,


    wann kann man eigentlich die Lohnsteuerklasse wechseln? Habe noch die ungnädige V...


    Trennung Nobember 2013
    Auszug Januar 2014
    Scheidung Antrag gestellt, das wird dann hoffentlich irgendwann 2015 durch sein


    Wann kann ich die Klasse auf II wechseln und was muss ich dafür tun?


    Danke für eure Infos
    Andrea

  • Ähm, eigentlich hättest Du zum 01.01. nach der Trennung (nicht Scheidung) die Lohnsteuerklasse wechseln müssen. Wobei Auszug im Januar....die Meldung kannst Du einfach ans Finanzamt machen. Je nachdem, was für Dich günstiger wird, würde ich das noch morgen oder im Januar machen.

  • Der Wechsel der Lohnsteuerklasse folgt auf dem Jahr nach der Trennung. Da diese im November 2013 war, wäre eigentlich der 1.1.2014 der richtige Zeitpunkt gewesen. Wechsele jetzt auf die richtige Steuerklasse (1 oder 2) und gut ist. Mit der Steuererklärung wirst du das zu viel bezahlte Geld zurück erhalten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe meine erst zur Scheidung gewechselt gehabt auch wegen den Kinderfreibetrag,ichwollte da alle Kinder bei mir leben alle 3 auf der karte haben und nicht teilen


    Nun ja, solange Du es in der Steuererklärung angibst, wann der Zeitpunkt der Trennung war, ist es unerheblich. Das Finanzamt rechnet es dann richtig aus. Der richtige Zeitpunkt ist der 01.01. des auf den Trennungszeitpunkt folgenden Jahres.


    Und solange Unterhalt gezahlt wird (70% min.), haben beide ET ein Anrecht auf die halben Freibeträge, sofern sie denn überhaupt zum Tragen kommen (Verdienst).

  • Mit der Steuererklärung wirst du das zu viel bezahlte Geld zurück erhalten.


    wird für 2014 nicht noch eine gemeinsame Veranlagung zu Grunde gelegt?
    Wenn ja wird das plus von TS mit dem Minus vom Nochmann gegengerechnet und
    eine event. Überzahlung ist dann zwischen den beiden aufzuteien.....




    Ansonten,
    wenn Kind bei dir lebt, dann LST 2
    wenn kein Kind bei dir dann LST 1
    ändern kann man einmal im Kalenderjahr und dann
    auch Rückwirkend, allerdings, wenn Du noch 5 hast hat dein Nochmann auch noch die 3,
    eine Änderung ist immer nur gekoppelt möglich, das wiederrum heißt aber auch, wenn ihr Unterhalt
    berechnet bzw festgelegt habt, dann wird der sich, durch den veränderte Nettolohn ggf auch ändern.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Danke für eure Antworten!


    Scheint ja doch nicht so einfach zu sein. Ich werde mal meinen Anwalt fragen, wir haben wegen Unterhalt ne bestimmte Regelung und die LS-Erklärung für 2014 machen wir glaub ich noch gemeinsam.

  • Wenn ihr 2014 noch gemeinsam veranlagt, bleibt er für 2014 in LSt. III und du in V ....
    ab 2015 könntest du dann in LSt II wechseln, sofern die Kinder bei dir gemeldet sind und keine andere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt. Bei mir genügte ein Anruf auf dem FA und einen auf der Personalstelle, die müssen ja auch informiert sein.

  • Danke für eure Antworten!


    Scheint ja doch nicht so einfach zu sein. Ich werde mal meinen Anwalt fragen, wir haben wegen Unterhalt ne bestimmte Regelung und die LS-Erklärung für 2014 machen wir glaub ich noch gemeinsam.


    Dann dürft ihr aber als Trennungszeitpunkt nicht den Monat 11/13 angeben. Dann geht es nämlich nicht und ihr müsst getrennt veranlagen. Ihr müsst dann als Trennungszeitpunkt den Monat nehmen, wo du ausgezogen bist. Dann ist auch der Wechsel zum 01.01.15 richtig.

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    Friedrich Schiller


  • Also wenn ich das Richtig verstanden habe kann ich ab Januar die Lohnsteuerklasse 2 beantragen?


    Trennung (Meldung Finanzamt) zum 01.06.2014


    Und ich muss 2014 noch eine gemeinsame Veranlagung machen? Das heißt, ich arbeite seit 01.06 und EX ist arbeitslos. Ich bekomme keinen Unterhalt und soll jetzt ihm noch die Hälfte der Steuererstattung geben?

  • Und ich muss 2014 noch eine gemeinsame Veranlagung machen? Das heißt, ich arbeite seit 01.06 und EX ist arbeitslos. Ich bekomme keinen Unterhalt und soll jetzt ihm noch die Hälfte der Steuererstattung geben?


    Wenn Du Die Vorteile der Splittungtabelle haben willst müsst Ihr zusammen eine Erklärung abgeben.


    Ob Du 50% der Steuererstattung abgeben musst ist nicht ganz klar. Ihr müsst Euch nur einig sein.


    Du kannst ja mal ausrechnen ob es für Dich günstiger ist ob Du dem Stadt Geld schenkst.
    Aber Vorsicht wenn er einen Nachteil dadurch erleidet kann er Familienrechtlich dagegen klagen.


    Hat er in 2014 keine Steuern bezahlt ist das wohl unwahrscheinlich aber nicht ganz auszuschließen.

  • Also wenn ich das Richtig verstanden habe kann ich ab Januar die Lohnsteuerklasse 2 beantragen?


    Trennung (Meldung Finanzamt) zum 01.06.2014


    Und ich muss 2014 noch eine gemeinsame Veranlagung machen? Das heißt, ich arbeite seit 01.06 und EX ist arbeitslos. Ich bekomme keinen Unterhalt und soll jetzt ihm noch die Hälfte der Steuererstattung geben?


    Richtig, Dann erfolgt die Umstellung der LSK zum 1.1. 2015.
    Und nochmal richtig, Ihr müsst für 2014 eine gemeinsame Veranlagung machen.
    Und dann einmal falsch. Du brauchst ihm nicht die Hälfte der Steuererstattung abgeben. Jeder kriegt das zurück, was er zur Steuererstattung beigetragen hat. Wenn er keine Steuern bezahlt hat, dann kann er auch nichts zurück erhalten und dir steht alles zu.


    Und das mit dem Unterhalt würde ich nicht zu laut sagen. Evtl. müsstest du ihm ja Unterhalt bezahlen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Das heißt, ich arbeite seit 01.06 und EX ist arbeitslos. Ich bekomme keinen Unterhalt und soll jetzt ihm noch die Hälfte der Steuererstattung geben?

    Das nennt sich eheliche Solidarität :winken: Ihr seid euch gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. §1361 BGB.


    Zu beachten wäre noch, daß ALG 1 der Steuerprogression unterliegt, d.h. es wird zwar steuerfrei ausgezahlt, erhöht aber das steuerbare Einkommen. Zu seinen Unterlagen, fragen? Wenn das nicht geht, seine Daten frei lassen und angeben, "...getrennt lebender Ehegatte verweigert Auskunft...", und seine Anschrift ;-)


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()