Wechselmodell gescheitert - Ex will dran festhalten

  • Das habe ich gerade hier auf der Seite gefunden... ich scheine ja nicht die einzige auf der Welt zu sein, die räumliche Nähe als Bedingung für ein WM sieht :strahlen


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    Voraussetzungen müssen passen


    Damit das Wechselmodell reibungslos funktionieren kann, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass beide Eltern aus beruflicher Sicht auch in der Lage sein müssen, das Kind während der eigenen Betreuungszeit zu beaufsichtigen. Dafür nehmen manche Eltern auch einen Jobwechsel in Kauf, um Arbeit und Kinderbetreuung miteinander in Einklang zu bringen. Wird das Wechselmodell in Anwendung gebracht, sollten zudem die Wohnungen bzw. Wohnorte beider Elternteile nicht zu weit auseinanderliegen, im besten Fall liegen diese in der näheren Nachbarschaft. Andernfalls sollte ein Umzug in die nähere Umgebung der Kinder ins Auge gefasst werden. Denn beim Wechselmodell sollte den Kindern trotzdem ihr gewohntes Umfeld erhalten bleiben, der Alltag mit Freunden und Hobbys sollte nicht erschwert werden, Wege zur Schule sollten im Rahmen sein - kurz: das soziale Umfeld muss den Kindern immer erhalten bleiben.
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  • Das habe ich gerade hier auf der Seite gefunden... ich scheine ja nicht die einzige auf der Welt zu sein, die räumliche Nähe als Bedingung für ein WM sieht

    Also rechtlich gibt es keine Möglichkeit, das WM anzuordnen. Nun praktiziert ihr es seit fast einem Jahr und damit hat der Vater eigentlich ganz gute Karten.
    Nur sprich definitiv sein Umzug nicht für das WM. Die Schaffung von 40km Distanz ist schon mal nicht optimal. Dadurch ist der Schul/Kitaalltag erheblich schwieriger (Gefahr, unpünktlich zu sein) (Ein Ausschlusskriterium ist Distanz generell aber nicht. Nur eben bei Schulkindern wird es schwierig)


    *Hust*


    Ihr müsst alle Punkte, die wichtig für ein gelingendes Wechselmodell sind, betrachten:


    - Wohnortnähe der Eltern
    - Kommunikation und Kooperation
    - Konfliktverhalten- und Niveau der Eltern
    - Einstellung zum Wechselmodell
    - Erziehungseignung
    - Haltung zum Kind (Kindesinteressen vor Elterninteressen)


    Eltern, die "fit and loving" sind, können durchaus einen der Punkte kompensieren, wenn dieser nicht auf der Haben-Seite zu finden ist. Ich finde 40km sind in eurem Fall jetzt wirklich kein absolutes Ausschlusskriterium. Wenn die anderen Punkte stimmen, könnte man es mit der Distanz doch wirklich mal probieren, oder?


    Gruß

  • Eltern, die "fit and loving" sind, können durchaus einen der Punkte kompensieren, wenn dieser nicht auf der Haben-Seite zu finden ist. Ich finde 40km sind in eurem Fall jetzt wirklich kein absolutes Ausschlusskriterium. Wenn die anderen Punkte stimmen, könnte man es mit der Distanz doch wirklich mal probieren, oder?


    Gruß


    Es sind ja nicht die nackten 40 km, sondern die Fahrzeit und die daraus resultierenden Probleme für meinen Ex, wirklich gleichwertig zu betreuen. Einiges ist aus der Distanz nicht möglich, das wäre ich bereit auszugleichen (wie z.B. die 10% mehr Betreuung oder auch, kranke Kinder aus dem Unterricht/ der Kita zu holen).


    Aber mein Ex ist leider nicht so wirklich bereit zu investieren. Ein aktuelles Beispiel: Meine Tochter hat demnächst Geburtstag und zwar auf einem Donnerstag - sein Tag. Da er keine Whg. in der Nähe hat, kann er schlecht einen Kindergeburtstag zu Hause auszurichten. Aber statt, dass er entweder öffentlich feiert (Indoorspielhölle o.ä.) oder mir den Tag anbietet oder wenigstens fragt, ob ich den Kindergeb. auf einem anderen Tag nachholen könnte, macht er .... NICHTS. Fällt eben aus, Kind hat Pech gehabt.
    Sowas ärgert mich!
    Er macht den Kuchen für die Kita und feiert mit Verwandten, aber der Kindergeburtstag findet dann eben nicht statt.


    Selbstverständlich hole ich am Montag drauf die Feier nach. Aber warum muss ich seine Defizite ausgleichen und dann noch ohne wenigstens gefragt zu werden. DAS ist kein WM!!!!! Genau an solchen Punkten ärgere ich mich dann, den Firlefanz mitmachen zu müssen. Wenn man sich die Betreuung teilt, kann nicht einer wegziehen und dann nur noch Rosinen picken und der andere ist am Ausgleichen.


    LG

  • macht er .... NICHTS. Fällt eben aus, Kind hat Pech gehabt.
    Sowas ärgert mich!
    Er macht den Kuchen für die Kita und feiert mit Verwandten, aber der Kindergeburtstag findet dann eben nicht statt.


    ich möchte mich nicht in die laufende Diskussion einmischen... aber in diesem Punkt verstehe ich deinen Unmut nicht: der KV macht doch was: Er macht den Kuchen für die Kita und feiert mit Verwandten
    - das ist doch ok! Er macht im Rahmen seiner Möglichkeiten. Muss ein Kindergeburtstag immer mit anderen Kindern und Topfschlagen und Schokoauspacken... gefeiert werden?
    Ich erinnere mich gut den Geburtstag meines noch kleinen Söhnchens ganz unterschiedlich gefeiert zu haben, und das war auch mal mit einem Pizzaessen mit Tante, Onkel, Vettern... Warum denn nicht?
    Mit Papa feiert es so, mit Dir klassisch (Topfschlagen...), dann feiert euer Kind zweimal- schön!

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Ihr müsst alle Punkte, die wichtig für ein gelingendes Wechselmodell sind, betrachten:


    Sehe ich auch so - und die Betreibung einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das ABR steht dann sicher nicht auf der guten Seite.


    KV wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zurück in Deine Gegend ziehen, also lohnt es nicht das zu debattieren.
    Sucht nach Wegen wie ihr das mit der Entfernung organisieren könnt - gemeinsam.


  • ich möchte mich nicht in die laufende Diskussion einmischen... aber in diesem Punkt verstehe ich deinen Unmut nicht: der KV macht doch was: Er macht den Kuchen für die Kita und feiert mit Verwandten
    - das ist doch ok! Er macht im Rahmen seiner Möglichkeiten. Muss ein Kindergeburtstag immer mit anderen Kindern und Topfschlagen und Schokoauspacken... gefeiert werden?
    Ich erinnere mich gut den Geburtstag meines noch kleinen Söhnchens ganz unterschiedlich gefeiert zu haben, und das war auch mal mit einem Pizzaessen mit Tante, Onkel, Vettern... Warum denn nicht?
    Mit Papa feiert es so, mit Dir klassisch (Topfschlagen...), dann feiert euer Kind zweimal- schön!


    Ich würde das auch nicht so dramatisch sehen. Bei uns gab es regelmäßig zwei Geburtstagsfeiern, auch wenn es bei dem einen oder anderen ET mal mehr oder weniger "Feier" war. Und meistens sind Kinder so, je weniger Action beim einen läuft, desto mehr schätzen sie das Feiern beim anderen ET. Auch wenn es natürlich kein Wettkampf sein sollte. :Flowers


    Ich kenne auch einige Mütter, die auf Grund eines unglücklich fallenden Geburtsdatums die Feier bis zu 14 Tage nach dem eigentlichen Geburtstag machen.


    lg
    mannallein :blume

  • Liebe Nele,


    Die rechtliche Durchsetzbarkeit vom WM ist ein hoch strittiges Thema.
    Sie werden jede Menge Rechtsprechung finden, die besagt, dass dabei entscheidend ist, dass die Eltern beide damit einverstanden sind. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie das WM einseitig beenden können.
    Allerdings geht es in über 80 % dieser Fälle um die Einfürhung des WM, nicht die Aufrechterhaltung eines bereits bestehenden Modells.
    Außerdem ändert sich mit zunehmender Wahrnehmung der Forschung zum WM in der Rechtsprechung diese Ansicht.


    Selbst wenn man aber annimmt, dass Sie einseitig das WM beenden können, so ist alles andere als sicher, wie das dann ausgeht. Denn man kann das WM auch dadurch beenden, dass man dem KV das alleinige Sorgerecht zuspricht.
    Gerade, wenn Sie ein funktionierendes WM beenden (und Sie haben hier noch nichts vorgetragen, das mich dazu bewegen könnte ihr WM als nicht funktionierend anzusehen), wird ein Amtsrichter Ihnen das nicht positiv auslegen. Sie laufen massiv in die Gefahr als bindungsintolerant wahrgenommen zu werden. Das gilt besonders, wenn ihr entscheidendes Argument die Fahrtzeit ist.


    Ihre Erzählung zum Geburtstag der Tochter überzeugen mich auch nicht davon, dass es Handlungsbedarf gibt. Wenn der KV im Verwandtenkreis mit Kuchen und Kaffee den Geburtstag begangen hat statt einen Kindergeburtstag zu feiern, dann ist das in Ordnung. Bloß weil Sie der Auffassung sind, dass ein Kindergeburtstag zwingend ist heisst das noch lange nicht, dass der KV das genauso sehen muss. Das ist auch kein "Defizit" welches sie ausgleichen müssen, sondern schlicht eine andere Sicht des Umganges mit einem Geburtstag des Kindes.


    Sie nehmen für sich in Anspruch die allein entscheidende Instanz für die Frage zu sein, was für Ihre Kinder in Ordnung ist und was nicht. Und mir scheint doch sehr deutlich, das hier der Hase im Pfeffer liegt. Sie sind nicht die allein relevante Instanz für Fragen der Lebensgestaltung der Kinder. Und wenn Sie bereit sind wegen Fahrtzeiten und "falschen Kindergeburtstagen" ein Gerichtsverfahren anzustrengen ist das vielleicht auch ganz gut so.
    Ich wünsche Ihnen aus vollem Herzen, dass Sie eine für sich und die Kinder tragfähige Lösung finden ohne im Gerichtsverfahren eine völlige Eskalation dieses Streites auf den Schultern Ihrer Kinder zu erreichen.


    MfG


    RA Bergmann

  • Guten Morgen!


    Ich fürchte, Ihr dreht Euch im Kreis. Also hier nochmal die Fakten:


    - Es gibt schon seit Monaten kein echtes WM mehr, auf Wunsch meines Ex betreue ich zirka 60% und er 40%. Dazu übernehme ich ca. 90% der anfallenden Orga rund um die Kinder (Sportverein, Elternabend, Arzt, Freunde treffen etc.). Also bitte nicht über etabliertes WM sprechen, das gibt es so nicht. Ist nicht bös gemeint! Die Überschrift des Threads stimmt natürlich auch nicht (mehr) so richtig.


    - Ratschläge zum Thema Gericht sind zurzeit nicht nötig, da ich ja schon auf Seite 3 (?) schrieb, dass er plötzlich zur Mediation will. Da warten wir gerade auf den Termin. Ich war ja zwischenzeitlich zu dem Entschluss gekommen, nicht auf meine Anwältin zu hören, sondern erstmal die Friedenspfeife zu rauchen.


    - Ich freue mich weiter über jede Idee für eine neue Regelung, die wir AUSSERGERICHTLICH und EINVERNEHMLICH treffen wollen. Vll. kann man meinen Wunsch, dass die Kinder weniger Fahrerei haben und weniger Hin und Her mit seinem Wunsch, die Kinder möglichst häufig zu sehen, kombinieren. Leider sind ihm die verlängerten Wochenenden (wären bei zwei WE 8 Tage/Monat) zu wenig.


    - Er hat inzwischen eingesehen, dass der Umzug im Alleingang sch**** war und sich entschuldigt. Da brauche ich keine Hinweise wie "er muss das nicht anmelden" mehr :thanks: Mir ist schon klar, dass er (ohne Kinder) hinziehen kann, wo er will. Und ihm ist inzwischen klar, dass das aber Auswirkungen auf die Kinderbetreuung hat.


    Und zum Thema Geburtstag: Zumindest in meiner Umgebung ist es das Normalste der Welt, dass Kinder Freunde zum Geburtstag einladen dürfen. Meine Tochter wäre die einzige Außenseiterin, die das nicht darf. Das ist also nicht meine Vorstellung, sondern das allgemeine Freizeitverhalten in dem Alter. Nur, weil ich getrennt bin und der Vater woanders wohnt, muss meine Tochter nicht auf eine stinknormale und hier übliche Geburtstagsfeier verzichten.
    Aber auch da gibt's zum Glück nun Entwarnung. Er übernimmt den Geburtstag. Zwar nicht an dem Tag selbst, sondern an einem Wochenende irgendwann später, aber das wird die Kleine verschmerzen. Hauptsache, sie darf ihre Freunde einladen. Ich hatte im Sommer den Geburtstag des Großen übernommen, also passt es, dass er nun dran ist.


    Vll kriegen wir in dieser Debatte irgendwie die Kurve, dass wir auf Basis der neuen Fakten diskutieren können? Wäre echt schön!! :thanks::thanks::thanks:


    LG, Nele


  • Sie sind nicht die allein relevante Instanz für Fragen der Lebensgestaltung der Kinder. Und wenn Sie bereit sind wegen Fahrtzeiten und "falschen Kindergeburtstagen" ein Gerichtsverfahren anzustrengen ist das vielleicht auch ganz gut so.


    Sie lesen sehr selektiv ...
    Vll muss man das als Anwalt - die passenden Teile rauspicken, aus dem Kontext lösen und in einem neuen Kontext ausschlachten??? Verständlich in dem Beruf, aber mir fällt auf, dass hier die Hälfte fehlt: überwiegende Betreuung durch mich, fast alleinige Organisation des Kinderalltags, die Auffassung des hiesigen Jugendamts "Eltern sollen bei WM im selben Sozialraum wohnen" - um nur drei wichtige Ergänzungen zu benennen.


    Und Sie überlesen, dass ich, nachdem mein Ex sich besonnen hat, nun mit ihm zur Mediation gehen werde. Gericht ist also gerade out, es gibt eine neue Ausgangslage :tanz Diese ist für Sie evtl. nicht mehr so spannend, weil vll ungeeignet im Kampf um Väterrechte. Aber eben Realität.
    Und mein Ex (das rechne ich ihm bei aller Kritik hoch an), ist jetzt der Auffassung, dass es ein Problem gibt, wenn einer eins hat, auch wenn der andere das nicht sieht. Und dass es nicht zielführend ist, sich auf die Hinterbeine zu stellen und Beratungstermine zu schwänzen.


    Trotzdem danke für alle Ratschläge, ich habe wieder dazu gelernt.
    Wenn Ihnen eine Neuregelung einfallen sollte - Sie bekommen ja sicherlich im Berufsalltag alle möglichen Modelle mit, freue ich mich über jeden Tipp.


    LG, Nele

  • Ich finde es sehr gut, dass Du außergerichtliche und einvernehmliche Regelungen treffen möchtest. Wenn der KV das genau so sieht, dann seid Ihr auf einem guten Weg, alle anstehenden Probleme zu lösen. :daumen


    Die Bereitschaft zur Mediation sehe ich als weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wenn beide Elternteile so an das Kind denken, dann können konstruktive Lösungen gefunden werden, mit denen und hinter denen alle stehen.


    Allerdings lese ich heraus, das vieles noch nicht geklärt bzw. in Bewegung ist. Meinungen ändern sich, Verhalten wird revidiert und überdacht. Da kann ich Dir momentan nur dazu raten, gehe Deinen Weg, wie Du ihn hier aufgeschrieben hast. Sei offen und kompromissbereit und wenn der Vater das auch so handhabt, dann schafft Ihr die Probleme auch aus der Welt bzw. findet zusammen einen Weg, mit den Problemen zu leben.