Vater den Antrag/Vertrag der Kita unterschreiben lassen obwohl laut Kita Leitung nicht nötig?

  • Hallo Ihr Lieben!


    Bisher hat sich nichts mehr getan zwischen KV und mir und es ist auch nichts mehr mit KV´s Mutter vorgefallen. Entweder holt sie zum Schlag aus oder das Feuer des Drachens ist endlich erloschen. Ich habe seit der letzten Aktion auf jedenfall nichts mehr von ihr gehört.


    Da der Umzug vor der Tür steht, hatten wir gestern in der "Neuen" Kita einen Termin um vor der Anmeldung noch einiges zu besprechen und uns die Kita nochmal genau zeigen zu lassen.
    Mucki hat es übrigens auch gut gefallen. Sie ist wie selbstverständlich mit den anderen Kindern in die Gruppe marschiert und hat mit ihnen im Morgenkreis gesungen. Der Erlebnissraum musste natürlich auch gleich mal getestet werden. :lach


    Zum eigentlichen Thema...


    Ich habe die Kita Leitung über das momentane leider sehr schlechte Verhältnis zum KV aufgeklärt und habe sie gefragt ob es zwingend notwendig sei dass beim geteilten Sorgerecht BEIDE Eltern den Vertrag unterschreiben.
    Sie verneinte. Sie meinte es würde reichen das nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.


    Nun bin ich hin und her gerissen. Beim letzten mal gab es Probleme mit KV Mutter wegen des Umzugs. Kurz und knapp... Sie war/ist nicht dafür.
    KV tanzt sehr nach ihrer Pfeife und lässt sich beeinflussen... leider nicht unbedingt positiv.
    Soll ich KV trotz seinem bisherigen Desinteresse an den Aktivitäten und dem Leben des Kindes mit einbeziehen? Ich habe die Angst hier nur schlafende Hunde zu wecken und ihn anzustacheln evtl. Schritte einzuleiten die eine Anmeldung in der Kita verzögern oder verhindern.
    Andererseits könnte man es mir auch negativ auslegen wenn ich diese Sache trotz GSR allein regel und unterschreibe, Stimmts?
    Ich übergehe ihn ja eigentlich damit.
    Ich weiß einfach nicht was die besser Option wäre.
    Was sagt ihr dazu?
    Eigentlich ist Ruhe eingekehrt.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

    Einmal editiert, zuletzt von Rote_Zora ()

  • Ruhe.... bis auf kleinen Sticheleien und die Aktion jetzt am Samstag... die einfach nur unnötig war.


    KV hatte beim letzten Umgangs We gefragt wo Kind zukünftig abzuholen wäre.
    Wir
    hatten besprochen das Kind zukünftig immer am neuen wohnort abgeholt
    wird da wir renovieren und ich meinem Freund einfach so sehr ich kann zu
    Hand gehen möchte.
    Es besteht die Regelung Freitag bis Sonntag.
    Leider hält KV sich nicht daran und holt Kind erst Samstags Vormittags
    weil er es bisher offenbar lustig fand mir die wenige Zeit mit meinem
    Freund durch solche Aktionen noch zu kürzen.
    Jetzt am Samstag rief
    er mich an (obwohl alles besprochen und geklärt war) und meckerte mich
    am Telefon an wo ich denn sei. Er würde vor meiner Tür stehen.
    Auf meine Frage warum er sich (wie von ihm angekündigt) nicht nochmal gemeldet hätte auch um zu bestätigen ob Kind ÜBERHAUPT abgeholt wird, pflaumte er mich nur an "Ich hab die 2 Wochen Regelung. Da muss ich mich nicht zu oder absagen!" dann noch geschimpfe was ich teilweise nichtmal richtig verstanden habe und dann ein "Dann bis später ich komm sie abholen".


    Als ich ihn dann vor der Tür darauf angesprochen habe ob es unklarheiten gibt und ob er nichtmehr wüsste das er mich gefragt hatte wo er Kind zukünfig holen soll, sagte er mit einem fiesen Grinsen im Gesicht "Nein... das hab ich wohl vergessen."


    Ob das ein Versuch war mich in die Pfanne zu hauen von wegen "die ist einfach nicht Zuhause wie besprochen und scheucht mich dann durch die Gegend"... ka... kann mir die Aktion nicht erklären.
    Er wusste auf alle Fälle Bescheid und war damit einverstanden. ?-(

    Liebe Grüße,
    Zora


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  • Ganz plump: Was irgendeine Kindergärtnerin meint, ist irrelevant. Bei gemeinsamem Sorgerecht sind die Wahl von Kindergarten und Schule einvenehmlich durch die Eltern zu erfolgen. Seitdem Kindergärten bei Weitem keine Kinder-aufbewahrungs-Einrichtungen mehr sind sondern sehr konkrete pädagogische Konzepte verfolgen würde mich wundern, wenn irgendein Gericht das nicht als Angelegenheit von Tragweite einstuft.

  • Es war die Leiterin.
    Sie meinte sie hätte auch einige andere Eltern bei denen nur ein Elternteil unterschrieben hat. Das würde ihr voll und ganz ausreichen.


    KV weiß bescheid. Hat Infos über Umzug, Kita Wahl usw. Wollte aber weder wissen wo genau er ist noch wollte er vorbei fahren und sich selbst ein Bild davon machen. Trotz seines und Oma´s komischen Verhaltens die letzten Wochen hat KV sich noch nicht gegen eine Anmeldung im Kita und eine Ummeldung in den Ort ausgesprochen. Ich weiß es nicht.
    Die Info wenn ich sie dann angemeldet habe würde er ja später dann ja auch auf jedenfall bekommen. So wie die Info das ich eine "passende" Kita gefunden habe.


    Im Formular soll nur ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Es ist nur eine Zeile frei.
    Du meinst es ist vorher vllt. besser ein Schreiben aufzusetzen das er mir dann unterschreibt. In dem er sich mit der Wahl der Kita einverstanden erklärt und einer Anmeldung zustimmt? Bisher hatte ich nur seine mündliche Zusage. Das ist aber schon ein paar wochen her.


    Habe nur Angst das er es sich dann doch nochmal anders überlegen könnte.

    Liebe Grüße,
    Zora


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  • Solange kein Kläger, solange kein Richter. Grundsätzlich muss er mit unterschreiben, da die Wahl des Kigas eine Angelegenheit des GSR ist. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:


    1. Du gehst den offiziellen Weg, fragst dir die Unterschrift, wenn er sie nicht leistet, dann muss das Gericht bemüht werden.
    2. Du schaffst Fakten und holst die Unterschrift nicht ein. Kiga wird es ja so akzeptieren. Wenn er dann nicht damit einverstanden ist, dann muss er klagen und begründen, warum das Kind in einen anderen Kiga soll, und in welchen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky


    Dass ist es wovor ich "Angst" habe. Das er die Unterschrift dann doch nicht leisten will und es ein großes Tamtam mit Gericht usw. gibt obwohl ich den Weg auch den einfacheren Weg ohne seine Unterschrift hätte gehen können.
    Ich hab halt nur nix schriftliches dazu. Nur seine Aussage "du machst das schon" als ich ihm erzählt habe das ich eine Kita gefunden habe, ob er sie sich ansehen will und ob er mir sein Einverständniss gibt sie dort anzumelden.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Schick ihm eine Mail mit den Daten der Einrichtung, ob er noch einmal gucken will, Du würdest da geine den Vertrag unterschreiben, ob er mitkommen möchte oder Du das alleine machen sollst.
    Antwort bitte per Mail bis ..... damit Du weißt wie es weitergeht.


    Dann weiß er es, Du kannst es nachweisen ihn informiert zu haben.

  • Wenn es laut Kita nicht nötig ist, würde ich es sein lassen.
    Wozu eventuell Probleme schaffen wenn man es vermeiden kann. Dass der KV vor Gericht zieht wegen der Kita Anmeldung ist doch sowas von unwahrscheinlich. Dass er damit durchkommt wenn das Kind bereits eingewöhnt ist, ist noch unwahrscheinlicher.
    Würde man mit ihm reden können, ist es was anderes, aber so... Informiert hast du ihn ja, er weiß also von der Kita.

  • hi,
    prima, meld sie an, sie geht hin.
    Wenn er klagen sollte wird kein Richter der Welt sie aus einer Einrichtung, in die sie gerade eingewöhnt wurde/eingewöhnt wird herausholen.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Danke für die Antworten.


    Meine Tendenz geht auch eher Richtung "einfach anmelden".
    Aber ich hatte halt im Hinterkopf dass man es mir nachher negativ auslegen könnte falls es doch mal wegen irgendwas eskalieren sollte. Das muss nicht unbedingt die Anmeldung in der Kita sein. Denn zur Ummeldung brauche ich ja auf jedenfall seine Unterschrift.
    Ich bin immer in Habachtstellung... ja keine plötzlichen und schnellen Bewegungen.


    Ich will mir nur nicht nachsagen lassen müssen dass ich ihn aus wichtigen Dingen raushalte, ihn über- und hintergehe und immer alles allein entscheide. Man könnte ein schlechtes Bild von mir bekommen.
    Kommt ja schließlich nicht so gut an.
    Die wissen ja schließlich nicht dass er der jenige ist der keinen Bock hat sich mit irgendwas auseinander zu setzen dass das Kind betrifft.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Schick ihm eine Mail


    ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben mit den wichtigsten Fakten senden-
    mit sehr freundlichen Worten, er möge sich bitte bis X melden, wenn er andere Vorstellungen der geeigneten Kita hat-


    (ein Doppel behalten)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich hab für sowas ne Sorgerechtsvollmacht - aber noch nie groß gebraucht. KiGa habe ich auch alleine Unterschrieben und musste nix vorlegen. Ummelden durfte ich auch NAchweise bzw. Unterschrift vom KV. *Dorf halt ^^ *


    Ich würde auch sagen melde sie an und gut ist.

  • Eine Sorgerechtsvollmacht würde er mir sicher niemals unterschreiben. Er hätte Angst die Kontrolle über mich (die er schon lang nicht mehr hat) zu verlieren.
    Grund für das GSR war ja das er Macht hat. Ich gebs zu... ich war ihm vorher hörig. Habe mich sehr beeinflussen lassen und mir dadurch auch mein Leben um einiges schwerer gemacht. Ich war so dumm. :kopf
    Mit 19 ungewollt Schwanger geworden. Glaubte an die glückliche Familie, habe mich auf sein drängen hin die Rolle der Hausfrau eingenommen und die Ausbildung geschmissen.
    Dann der Rauswurf durch ihn... war ihm zu viel. Verantwortung, Verpflichtungen und kaum Freizeit. Es ändert sich halt einiges wenn man Familie hat. Wir saßen dann auf der Straße.


    Er merkte dann schnell das ich glücklich bin einen Mann gefunden habe der mein Kind liebt wie sein eigenes, ich durch meine Eltern die Möglichkeit habe Abends auch mal weg zu gehen, ihn nicht brauche und meinen Weg einfach weiter gehe. Ohne Ihn.
    Erst dachte er, er könne mich strafen indem er das Kind über Wochen oder Monate nicht abholt.
    Ich musste ja dadurch auf "Freizeit ohne Kind" verzichten. Als er merkte damit kommt er nicht weiter weil ich jede minute mit der Kleinen genieße und er mich damit nicht strafen kann, kam irgendwann der Antrag auf GSR. Es hatte auch noch andere absurde Gründe für den Antrag. Aber der Hauptgrund war, bei mir den Finger drauf zu behalten.



    Wenn ich das alleinige ABR hätte, könnte ich dann zukünftig allein solche wichtigen Unterschriften leisten? Trotz GSR?
    Wie ständen dort die Chancen? Macht es sogar eher Sinn es nach-, oder sogar noch vor dem Umzug zu beantragen?
    Der Lebensmittelpunkt war bisher immer bei mir und wird es in Zukunft auch bleiben. Ich denke nicht dass er Kind mal zu sich nehmen will. Die "Spaßonkel-Regelung" ist schon zu viel Arbeit.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Das ABR brauchst Du nur, wenn der Wohnort des Kindes strittig wäre. In diesem Fall würdest Du vom Gericht vermutlich abgewiesen werden.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist auch kein großes Drama, damit kann er weniger bestimmen als er glaubt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Nu mach dir doch nicht so'n Stress Zora. Du machst dir da echt zu viele Gedanken. Schreib ihn einfach ne mail und gut ist:


    Lieber Ex,


    ich gedenke ich Gedenke Kleinzora im Kiga xy vor Ort anzumelden. Wenn du andere Vorschläge oder Wünsche bezüglich des Kigas hast, so nenne mir bitte bis zum (Datum) einen konkreten Gegenvorschlag mit einer Begründung, warum das Kind besser dort hingehen sollte. Ansonsten gehe ich davon aus, das du mit meiner Auswahl einverstanden bist und ich das Kind dort anmelden kann.


    Liebe Grüße


    Deine Ex Zora


    Fertig. Dann bist du doch auf der sicheren Seite und hast deine Mitwirkungspflicht erfüllt. Dann ist alles im grünen Bereich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe mal gelesen dass für bei einer Entscheidung über das ABR danach gefragt wird,
    -Wer kind bisher versorgt hat
    -bei wem es lebt und weiterhin leben soll
    -wer sich um Aktivitäten, Hobbys und Soziale Kontakte gekümmert
    -Wer bisher die Arzt termine erledigte
    -wer Kind in die Kita bringt und holt
    -wer das Kind in seiner Entwicklung am meisten fördert
    -zu wem eine festere Bindung besteht und wer dem Kind ein stabileres Umfeld bieten kann.


    Stimmt das denn so?
    Denn all die Frage kann ich mit ICH beantworten.


    Würde denn als Grund ausreichen wenn der Vater erklärt sowieso kein Interesse daran zu haben das Kind jemals zu sich zu holen?

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Hucky


    Ja ich weiß... ich muss noch gelassener werden.
    Aber es ist schon viel besser. Vor einem halben Jahr hat mich der stress, der Ärger und die Wut wirklich aufgefressen.
    Wenig schlaf und ich bin schlimm körperlich krank geworden und das über Wochen.
    Kein Vergleich zu jetzt! ;-)
    Es war aber auch hart... an sich selbst zu arbeiten! :D

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Steht denn eine Entscheidung zum ABR an, oder warum machst du dir so viele Gedanken darum? Vor allem wenn du die Fragen alle mit "Ich" beantworten kannst: worum machst du dir Sorgen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zora, selbst wenn Du jetzt das ABR vom Gericht bekommen solltest, kann der KV quasi jederzeit das ABR selbst beantragen. Es wird also nicht dauerhaft festgelegt. In Deinem Fall halte ich es für überflüssig.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich hab für sowas ne Sorgerechtsvollmacht - aber noch nie groß gebraucht. KiGa habe ich auch alleine Unterschrieben und musste nix vorlegen. Ummelden durfte ich auch NAchweise bzw. Unterschrift vom KV. *Dorf halt ^^ *


    Ich würde auch sagen melde sie an und gut ist.


    Ergänzung: meinte natürlich das ich auch OHNE Nachweise bzw. Unterschrift vom KV mein Kind Ummelden durfte.