Betreuungsunterhalt

  • Ulm, du musst dich hier nicht erklären oder rechtfertigen. Das nur als Hinweis.


    Und zum Trennungsunterhalt schau auch mal in den Leitfaden. Berechtigt bist du bis zur Scheidung. Ob Gelder hin- und herfließen würden, ist eine Frage der vorhandenen finanziellen Mittel.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Ulm0477,


    in einem mir bekannten ähnlich gelagerten Fall wurde der Unterhalt für die Frau von beiden Männern anteilig bezahlt.
    Der Ehemann war zu Trennungsunterhalt verpflichtet (aufgrund der Ehe), der Kindsvater des Jüngsten zu Betreuungsunterhalt (aufgrund der aufgegebenen Berufstätigkeit der Mutter).


    Hier muss jedoch defintiv ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Dieser muss ein gutes Angebot ausarbeiten, das Du dann den beiden unterbreiten kannst. Am Anfang wird sicher ein Termin mit Beratungsschein genügen, für die darauf folgende Zeit (Scheidung) brauchst Du dann aber sowieso einen Anwalt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich befürchte, Juwi, der von dir gepostete Link mit einem Verweis auf einen Internetkommentar zu einem höchstinstanzlichen Urteil vor der letzten Familienrechtsreform greift nicht so ganz in Bezug auf die Problematik von Ulm.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wie ich es verstehe muss man für den betreuungsunterhalt in irgendeiner form vorher zusammen gewirtschaftet haben, seis nun verheiratet oder nicht.
    damit man eben hinterher nicht so viel schlechter da steht als während der gemeinsamen haushaltsführung.


    aber das ist so speziell bei dir - das wird tatsächlich nur noch ein anwalt berechnen können.
    der kontakt zu allen seiten scheint doch gut - warum nicht zu 3. einmal unverbindlich sich von einem anwalt beraten lassen?
    sagt ja keiner was von per anwalt/gericht durchsetzen, aber dann wisst ihr was die grobe hausnummer ist und könnt euch untereinander einigen.

  • Nein, mariachi, da beschreibst du den Trennungsunterhalt. Und für den muss man nicht nur gemeinsam gewirtschaft haben, sondern sogar verheiratet sein.


    Der Betreuungsunterhalt fließt, wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind betreut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • neija mir ist der unterschied schon klar - nur steht der betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB eben "_nach_ trennung oder scheidung" zu.
    (das war vor der reform nur nach scheidung, jetzt gehts auch nach lebenspartnerschaft)
    das impliziert für mich ein vorheriges zusammen sein als vorraussetzung.
    wenn ich einen one night stand mit folgen habe gibts ja auch keinen betreuungsunterhalt?


    aber in der speziellen konstellation, mit ehelich geboren, vaterschaft erst spät festgestellt und trennung nicht vom kv .. ähm ja da solls eben leute geben, die sich mit gesetzen und regelungen so gut auskennen, dass sie andere gegen geld beraten ;)

  • Hi,


    mariachi, öhm, das ist einfach, da brauch ich keine Knete zu zahlen.


    BU ist die einzige Unterhaltsform, die es bei nicht verheirateten Partner gibt.
    Und da ist es egal, wie die Partnerschaft war.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • also überspitzt gesagt, kann ich mir einen aussuchen, der nach geld aussieht - den um den finger wickeln, am nächsten morgen nach hause schicken und nach neun monaten ist mein lebensunterhalt für die nächsten 3 jahre gesichert?
    na bring mich auf ideen...
    ich weiss ja nicht ;)
    kenn mich allerdings nicht wirklich aus, ich hab stinklangweilig geheiratet und kind kam 2 jahre später schon allein am körperbau unverkennbar der kv ;)


    aber ontopic:
    ich würde wirklich mit allen beteiligten unverbindliche beratung suchen.

  • also überspitzt gesagt, kann ich mir einen aussuchen, der nach geld aussieht - den um den finger wickeln, am nächsten morgen nach hause schicken und nach neun monaten ist mein lebensunterhalt für die nächsten 3 jahre gesichert?


    Mindestens für 3 Jahre. 6-8 ist nicht unüblich. Ausser, du bist auf einen Blender reingefallen bei dem nichts zu holen ist. ;)

  • Mod.-Hinweis: Bitte führt bewertende Grundsatzdiskussionen nicht in Threads, in deenen jemand in seiner besonderen Situation um Rat fragt. Es wird um ein bisschen mehr Empathie gebeten (meine Oma hätte gesagt: Ein bisschen Schlicklichkeit wäre angebracht ...), Also bitte so posten, dass nicht noch einmal ein Mod hier hinweisend in den Thread gehen muss ... 2x reicht ... Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • uff um himmels willen - mein beispiel ging auf das "egal wie die partnerschaft war" nicht auf die te. deren situation mit offener beziehung usw hat ja nu nix mit meinem beispiel gemein und bewerten möcht ich das schon gar nicht, kommt mir ja gar nicht zu.
    sorry falls das missverständlich war.

  • en um den finger wickeln, am nächsten morgen nach hause schicken und nach neun monaten ist mein lebensunterhalt für die nächsten 3 jahre gesichert?

    ja

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn der Kontakt zu den beiden Vätern bisher gut ist wie wäre es denn dann sich zusammen zu setzen und zu schauen ob sie dich in irgendeiner Weiseunterstützen können? Vielleicht sogar mit der Betreuung der kinder damit du wieder in deinen Job zurück kannst. Der Kleinste ist ja nun auch kein Baby mehr und könnte ja auch schon fremdbetreut werden.

  • Wenn der Kontakt zu den beiden Vätern bisher gut ist wie wäre es denn dann sich zusammen zu setzen und zu schauen ob sie dich in irgendeiner Weiseunterstützen können? Vielleicht sogar mit der Betreuung der kinder damit du wieder in deinen Job zurück kannst. Der Kleinste ist ja nun auch kein Baby mehr und könnte ja auch schon fremdbetreut werden.


    Huhu
    die beiden Väter kennen sich bisher noch gar nicht -und möchten das eigentlich auch nicht.
    Zudem möchte der Vater meines Jüngsten überhaupt nicht, dass es publik wird, dass er einen unehelichen Sohn hat. Wenn überhaupt, dann weiß evtl. nur seine Frau über seinen 'Fehltritt' bescheid (woran ich teilweise so meine Zweifel habe).
    Umgänge fanden bisher nur immer kurz in seiner Mittagspause statt -wobei diese nun seit Anfang August ruhen.

  • So...ich möchte mich nun an dieser Stelle bei euch allen herzlich für eure (hilfreichen) Tipps bedanken! :thanks: :blume


    Nächste Woche hab ich nun einen Termin beim Amtsgericht um einen Beratungshilfeschein zu bekommen und gleich im Anschluss habe ich
    nun einen Termin bei einem Fachanwalt vereinbart.


    Bin ja mal gespannt wie sich die Sache weiterentwickelt! :huh:


  • Huhu
    die beiden Väter kennen sich bisher noch gar nicht -und möchten das eigentlich auch nicht.
    Zudem möchte der Vater meines Jüngsten überhaupt nicht, dass es publik wird, dass er einen unehelichen Sohn hat. Wenn überhaupt, dann weiß evtl. nur seine Frau über seinen 'Fehltritt' bescheid (woran ich teilweise so meine Zweifel habe).
    Umgänge fanden bisher nur immer kurz in seiner Mittagspause statt -wobei diese nun seit Anfang August ruhen.


    ach so
    ok dann lass dich alleine beraten und sprich dann mit dem kv.
    das das pflegegeld angerechnet wird kann ich mir nicht vorstellen, das ist selbst bei alg2 geschützt - aber die unterhalte sicherlich.

  • pflegegeld


    jein, hier ist es kein Pflegegeld für eine Pflegestufe, sondern Pflegegeld für ein Kind und da
    können ggfls. vom Kostensatz (ca. 650-900 Euro je nach Land) schon ca. 220 Euro als Einkommen gewertet werden -
    aber da müssen Fachmänner ran - der volle Pflegesatz des aufgenommen Kindes kann zumindest nicht gerechnet werden,
    da ein Großteil nur Kostenerstattung ist
    Erwerbsmäßig wäre das erst, wenn ihr eine Wohngruppe mit 5-6 Kinder gleichzeitig gewesen seid

  • ja pflegegeld heisst es trotzdem (ging im ganzen thread nicht um pflegestufen...) und das pflegekinderpflegegeld wird eben für die ersten 2 pflegekinder komplett geschützt, heisst nicht als einkommen berücksichtigt.
    beim dritten nur zu 25% und ab dem 4. voll
    beim alg2 wohl gemerkt.


    edit ergänzt: gemeint ist der anteil des erziehungshonorars, das mit etwa 220 euro angesetzt wird und eben wie oben beschrieben berücksichtigt bzw nicht berücksichtigt wird als einkommen.