Hallo.....
bin totaler Neuling in Sachen alleinerziehend..und gerade auch in Themen den Unterhalt betreffend -speziell interessiert mich momentan
das Thema Betreuungsunterhalt.
Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der/die etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Zu meiner Situation:
Mein Mann und ich haben uns vor Kurzem getrennt. Zusammen haben wir 2 gemeinsame Mädchen (10 & 9 Jahre). Hier ist Umgang und Unterhalt super geregelt und läuft auch alles hervorragend.
Desweiteren nahmen wir vor 3 1/2 Jahren ein Pflegekind auf, dass nun von mir weiter betreut wird. Umgänge mit den leiblichen Eltern laufen gut und Pflegegeld wird sowieso vom Amt bezahlt.
Mein Sorgenkind ist nun aber der Vater meines jüngsten Kindes..mit dem ich keine Ehe/eheähnliche Gemeinschaft führte.
Unser gemeinsamer Sohn ist nun 19 Monate alt. Umgang fand bereits einige Male statt nach Vaterschaftsab-/ bzw. -anerkennung...stockt nun aber wie der Informationsfluss seinerseits seit vergangenem August. Unterhalt läuft super und haben wir auch gut übers Jugendamt geregelt. Der Vater meines Kleinen ist soweit zahlungsfähig und -willig.
Da ich nun allerdings alleinerziehend bin, habe ich mich etwas im Netz informiert und bin auf den Begriff Betreuungsunterhalt gestossen. So handfeste Infos hab ich -meiner Meinung nach- durch das Netz aber noch nicht erhalten. Beim Jugendamt fasselte eine Sachbearbeiterin was von.....den Kindsvater in Verzug setzen..Einkommen offenlegen..evtl Vertretung durch Anwalt..und dem Hinweis, dass das JA mir da nicht weiterhelfen könne.
Meine Fragen nun:
- Wer ist ganz konkret berechtigt Betreuungsunterhalt zu erhalten?
- Und wie..sollte ich berechtigt sein..komme ich dazu bzw. welcher Weg -mit/ohne anwaltlicher Hilfe- ist der praktischste?
Für eure Mühe danke ich schonmal herzlich :klimper