Um das Kind bei der Mutter heraus zu holen (aus der Wohnung) wird ein titulierter Beschluss benötigt, der den Gerichtsvollzieher berechtigt, die Polizei hinzuzubitten, zusätzlich sollte im Beschluss stehen, dass auch Gewalt angewendet werden kann.
Dies bedeutet im Klartext, dass da unter Umständen (je nach Dramatisierungungsneigung der Mutter) es mit Geschrei und Gebrülle (alles in Gegenwart des Kindes) geht. Vielleicht muss da ein heulendes Kind der schreienden Mutter aus den Armen gerissen werden. Aber wie gesagt ... je nach Dramatisierungsneigung. Dass sich dies dann traumatisierend auf das Kind auswirken kann, versteht sich von selbst.
Sicherlich spielt bei alledem auch das Geschick des Gerichtsvollziehers aber auch die Erfahrung der eingesetzten Polizisten eine Rolle.
Sinnvoller erscheint mir folgendes Vorgehen:
Es ergeht ein Beschluss und nach Eingang des Beschlusses nimmt Deine Rechtsanwältin mit dem Anwalt der Gegenseite Kontakt auf. Dann kann man sich (im interessse einer gewaltfreien Übergabe) dahingehend einigen, dass die Mutter das Kind von sich auch heraus gibt. Am Besten wäre sogar, wenn Du das Kind nicht bei ihr abholen musst (zur Vermeidung eines Dramas) und die Mutter Dir das Kind bringt (Sie soll ruhig die Verantwortung für die Übergabe übernehmen müssen).
Nur mal so als kleine Gedankenanregung.
Der Kater :brille