Umgangsvereinbarung gescheitert?

  • ich stimme Zora zu und bei mir ist es noch nicht so weit ich habe aber das Gefühl das KV auch etwas am planen ist bzgl. unserer grossen Tochter... diese ist 11 Jahre und will auch nicht mehr zu KV weil NEXT die Kinder sch.. behandelt und EX nur zuguckt..und sich gar nicht um die Kinder kümmert ....


    Allerdings habe ich mich hier auch mit meiner RÄ beraten und auch mit dem JA. Gezwungen muss hier niemand werden lt. deren Ansicht. Und genauso "lerne" ich das auch an meiner Uni (studiere Soziale Arbeit)


    Das Kind kann durch eine Beistandschaft "gehört" werden. Die Beistandschaft ist für die Belange des Kindes da, vertritt also weder Mutter noch Vater sondern nur das Kind.. so kenne ich das zumindest


    Ich weiss das ist jetzt vielleicht unprofessionell, ich glaube ich würde mit Kind an diesem Tag einfach weggehen, sprich Ausflug oder sonstiges um ihm so etwas wie Gerichtsvollzieher zu ersparen :?:


    Ob das gut ist weiss ich aber nicht nur was sind denn das für Sachbearbeiter die dir raten das Kind zu zwingen?
    eine Freundin von mir hat einen Sohn, der 10 Jahre alt ist das Kind hatte seid Geburt selten Kontakt zu seinem Vater und das kind wurde letztes Jahr "gehört" sprich das kind wollte keinen umgang KV hat geklagt, Kind wurde von Richter gehört und kann endlich aufatmen, es muss keinen umgang wahrnehmen. Gut hier spielten eine Rolle u.a. das die KM vorgeburtlich getrennt war und KV sehr sporadisch umgang wahrgenommen hat. Desweiteren hat er Gewalt angedroht...



    Ich würde auf alle Fälle morgen den ganzen Tag deine RÄ versuchen zu erreichen...viel kraft
    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...


  • Dankeschön für Deinen lieben Worte!


    Mein Ex sagt nichts dazu. Er sagte lediglich, dass er am Samstag um 10:00 Uhr den Jungen holen wird und hängte sofort wieder ein.


    Der JA-Mitarbeiter sagt, er habe dem Vater vom Einsatz eines Gerichtsvollziehers abgeraten, weil dieser Schritt für die Vater-Sohn-Beziehung nicht förderlich sei. Und nun stünde es meinem Ex frei, sich an den Rat des Mannes zu halten oder eben doch die Hilfe eines Gerichtsvollziehers zu wählen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so ohne Weiteres, ohne einen schriftlichen Austausch, ohne Festlegung eines Ordnungsgeldes und ohne Anmeldung dieses Gerichtsvollziehers funktionieren kann. Auf der anderen Seite denke ich mir, der Mann vom JA wird schon wissen, was er sagt.


    Meine Anwältin ist nicht erreichbar. Ob sie morgen in die Kanzlei kommt, wusste ihre Sekretärin nicht-evt. habe sie frei, weil übermorgen ja ein Feiertag ist. Ich weiß im Moment nicht, was ich machen soll. L. zwingen kommt für mich weiterhin nicht in Frage!

  • Meine Anwältin ist nicht erreichbar. Ob sie morgen in die Kanzlei kommt, wusste ihre Sekretärin nicht-evt. habe sie frei, weil übermorgen ja ein Feiertag ist. Ich weiß im Moment nicht, was ich machen soll. L. zwingen kommt für mich weiterhin nicht in Frage![/quote]



    kann die Sekretärin nicht der RÄ sagen( sie am Handy anrufen), falls sie morgen nicht kommt,das es dringend sei und diese dich kurz anruft?

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

    Einmal editiert, zuletzt von Zana81 ()

  • kannst du nen Kurzurlaub buchen? Ostsee vielleicht? :nixwieweg


    mmm


    Du meinst, einfach nicht daheim sein? Und wie ginge es dann weiter?


    An und für sich habe ich vor, meinen Ex nicht hineinzulassen und stattdessen vor der Haustüre mit ihm zu reden. Meine Schwester hat sich bereiterklärt, bei dem Gespräch anwesend zu sein.


    L. möchte seinen Vater weder sehen, noch mit ihm reden.

  • An und für sich habe ich vor, meinen Ex nicht hineinzulassen und stattdessen vor der Haustüre mit ihm zu reden. Meine Schwester hat sich bereiterklärt, bei dem Gespräch anwesend zu sein.


    L. möchte seinen Vater weder sehen, noch mit ihm reden.


    wir hatten hier schon eine ähnliche Konstellation: Umgang wurde beschlossen obwohl Söhnchen sich dagegen ausgesprochen hatte.
    Was ist passiert: Sohn wartete vor dem Haus, KV kam zu spät, und es eskalierte nach einer Minute: Riesengebrüll vor dem Haus.
    Was ich sagen will: dein Sohn könnte es dem Vater selbst 'vermitteln', dass es so jedenfalls nicht geht!
    Auch würde ich auf jeden Fall jemanden als Zeugen dabei haben, der die Übergabe begleitet (deine Schwester ist gut da vertraut mit Kind), bzw. dich aus der Schusslinie hält. Nicht du sollst dem KV erklären, dass das Kind nicht will.
    Einfach nicht da sein, wäre mir in diesem Fall zu riskant.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • hi,


    die Situation an der Haustüre würde ich dem Sohn nicht antun.


    Zitat

    Was ich sagen will: dein Sohn könnte es dem Vater selbst 'vermitteln', dass es so jedenfalls nicht geht!
    Auch würde ich auf jeden Fall jemanden als Zeugen dabei haben, der die Übergabe begleitet, bzw. dich aus der Schusslinie hält. Nicht du sollst dem KV erklären, dass das Kind nicht will.


    Und was, wenn der KV einfach "drübergeht" und ihn per GV mitnimmt?


    Der Sohn will nicht!!!! Er ist 12!!!! ER wurde offensichtlich NICHT von Pippilotta dahingehend manipuliert, nicht zu wollen.


    Wie soll denn ein 12-jähriger sich gegen den KV wehren können wenn die Mutter sich nicht in der Lage fühlt, ihn zu beschützen?


    Ich würde hinter ihm stehen wie ne "1"und wäre nicht da.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Wie soll denn ein 12-jähriger sich gegen den KV wehren können wenn die Mutter sich nicht in der Lage fühlt, ihn zu beschützen?


    Ich würde hinter ihm stehen wie ne "1"und wäre nicht da.


    ja, klaro.
    Hängt auch vom Kind ab: bei meinem wäre es einfach unmöglich gewesen, auch mit Gerichtsvollzieher, dass der KV es mitnimmt. Wie hätte das gehen sollen: Kind (10) war TOTAL aufgelöst, hat die ganze Straße runtergebrüllt: ich geh nicht mit!!!!... Dann bin ich raus und habe mich vor mein Kind gestellt, natürlich!!! Nachbarn kamen....haben den KV weggeschickt... Es war schrecklich.
    Aber dann war die Situation ganz eindeutig.


    Und was sollte ein Gerichtsvollzieher tun? Das Kind festbinden, abführen'... Wenn es nicht will und sich hinsetzt - wie will man es zwingen? physische Gewalt anwenden?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()


  • Ich habe der Sekretärin meiner Anwältin die Dringlichkeit vermittelt und mit ihr verabredet, dass sie der Anwältin umgehend meine Nummer und die Bitte um Rückruf gibt, sofern sie diese morgen hören oder sehen sollte.


    Gerade sprach ich mit einem guten Freund, der im Mietsrecht tätig ist. Er erklärte mir, wie es sich bei einer Räumung mit dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers verhält. Da müssen im Vorfeld ganz viele Anträge gestellt und Titel erwirkt werden. Auch wenn er sich im Familienrecht nicht auskennt, versicherte er mir glaubhaft, dass mein Ex am Samstag keinen Gerichtsvollzieher wird bewegen können. Das beruhigt mich für den Moment immens! Es würde mich noch mehr erleichtern, sollte sich hier "jemand vom Fach" zu Worte melden und die Aussage meines Freundes bestätigen.


    Wie nennt sich die von Dir geschilderte "Beistandschaft"? Genau so etwas fehlt bei uns von Anfang an-eine neutrale Person, die sich L. annimmt und seine Interessen vertritt. Ich dachte bislang, dass dies der Job der Mitarbeiter des Sozialen Dienstes ist. Das vorgerichtliche Gespräch im Mai lehrte mich eines Besseren-und das Telefonat heute unterstrich diesen Eindruck.


  • wir hatten hier schon eine ähnliche Konstellation: Umgang wurde beschlossen obwohl Söhnchen sich dagegen ausgesprochen hatte.
    Was ist passiert: Sohn wartete vor dem Haus, KV kam zu spät, und es eskalierte nach einer Minute: Riesengebrüll vor dem Haus.
    Was ich sagen will: dein Sohn könnte es dem Vater selbst 'vermitteln', dass es so jedenfalls nicht geht!
    Auch würde ich auf jeden Fall jemanden als Zeugen dabei haben, der die Übergabe begleitet (deine Schwester ist gut da vertraut mit Kind), bzw. dich aus der Schusslinie hält. Nicht du sollst dem KV erklären, dass das Kind nicht will.
    Einfach nicht da sein, wäre mir in diesem Fall zu riskant.


    L. möchte unter keinen Umständen mit seinem Vater reden. Er suchte beim Mai/Juni-Umgang und ein Umgangstreffen später das Gespräch und wurde mit Vorwürfen überhäuft, vor anderen (Freunden des Vaters) ins Lächerliche gezogen und nicht ernst genommen. Er sagt, er könne sich nicht gegen seinen Vater behaupten und sehe keinerlei Sinn, erneut mit diesem zu reden (und sei es nur, um ihm mitzuteilen, dass der Umgang nicht stattfinden wird). Bislang konnte ich ihn immer irgendwie überreden, aber dieses Mal ist es anders. L. sagt, er habe es probiert, habe seinem Vater "eine Chance gegeben", habe das Gespräch gesucht und sich seinem Vater mitgeteilt-jetzt will er nicht mehr.


  • ja, klaro.
    Hängt auch vom Kind ab: bei meinem wäre es einfach unmöglich gewesen, auch mit Gerichtsvollzieher, dass der KV es mitnimmt. Wie hätte das gehen sollen: Kind (10) war TOTAL aufgelöst, hat die ganze Straße runtergebrüllt: ich geh nicht mit!!!!... Dann bin ich raus und habe mich vor mein Kind gestellt, natürlich!!! Nachbarn kamen....haben den KV weggeschickt... Es war schrecklich.
    Aber dann war die Situation ganz eindeutig.


    Und was sollte ein Gerichtsvollzieher tun? Das Kind festbinden, abführen'... Wenn es nicht will und sich hinsetzt - wie will man es zwingen? physische Gewalt anwenden?

    Genau! Das ist ja der nächste Punkt. Wie soll das funktionieren? Mein Sohn bringt auf 170 cm fast 60 Kilo auf die Waage. Er überragt mich mittlerweile um einen halben Kopf. Seit 3 Wochen besucht er die 7. Klasse und pubertiert schon richtig-er ist kein kleines, ggf. trotzendes Kind, sondern ein Jugendlicher. Wird er dann abgeführt? Das ist doch lächerlich!

  • http://www.kinder-jugendhilfe.…wcontent.asp?ThemaID=4698


    hier ist es der part "Mitwirkung bei (...) vor Familiengerichten...


    ich recherchiere nochmal in meinen unterlagen und gebe dir bescheid per pn


    ACH JA wenn du es gar nicht aushälst könntest du im internet nach online RÄ´s schauen und mit denen telefonieren kostet zwar 3-5 euro aber wenn es dir ein besseres Gefühl gibt und du schlafen kannst dadurch.. habe ich auch schon gemacht :-D:pfeif

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

    Einmal editiert, zuletzt von Zana81 ()

  • Hallo pippilotta
    Ich frage mich im Moment, ob der JA Mitarbeiter das Richtige sagt bzw. weiss!


    Erstens gibt es seit 2008 KEINE Urteile mehr im Familienrecht ( nur Beschlüsse nach FamFG)
    Auch wenn nur die Bezeichnung sich eigentlich geändert hat: wenn jemand nach 6 ! Jahren es immer noch falsch benennt, frage ich mich schon: ist der auf dem neuesten Stand?
    Auch dass der Wille eines 12 jährigem" egal" ist ist heute nicht mehr so
    Wie alt ist denn der Mitabeiter = Kenntnisstand von vor 10 Jahren und seitdem keine Fortbildung mehr?


    Beistand: gemeint ist hier NICHT die Beistandschaft wegen Unterhalt sondern ein VERFAHRENSbeistand.
    Den hat in der Regel das Kind im Rahmen des GERICHTSVERFAHRENS ( sogenannter "Anwalt des Kindes")
    Ist das Gerichtsverfahren beendet gibt's auch keinen Verfahrensbeistand mehr...
    Und der vom JA ist es garantiert nicht !!
    Das ist jemand externes, zb. Anwalt oder Pädagoge , NICHT vom JA.


    Vielleicht meldet sich auch noch Frau Rausteiger = die hat hier auch gute und viel Ahnung!!


    Gerichtsvollzieher:
    Da könnte dein Freund Mietrecht schon recht haben.
    Steht auf dem UmgangsBESCHLUSS irgendwo irgendwas mit dem Wort: " vollstreckbar" ?
    Nur damit kann man einen Beschluss über einen Gerichtsvollzieher überhaupt durchsetzen .
    Und vorher muss erst ein Vollstreckunsauftrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden...
    Ob das so schnell bis Samstag geht ( und Freitag ist Feiertag :P ) bezweifle ich auch.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Genau Verfahrensbeistand war das wort das ich gesucht hatte, ich überlege nur grad ob es Sache des Bundes oder der Länder ist und deswegen vielleicht so unterschiedlich


    also bei uns ist es wie gesagt nicht so...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Genau! Das ist ja der nächste Punkt. Wie soll das funktionieren? Mein Sohn bringt auf 170 cm fast 60 Kilo auf die Waage. Er überragt mich mittlerweile um einen halben Kopf. Seit 3 Wochen besucht er die 7. Klasse und pubertiert schon richtig-er ist kein kleines, ggf. trotzendes Kind, sondern ein Jugendlicher. Wird er dann abgeführt? Das ist doch lächerlich!


    Hallo Pippilotta,


    das Jugendamt macht es sich da entweder ein bisschen einfach oder hat große Wissenslücken.


    Zuerst einmal denke ich pragmatisch: Ich meine, es könnte ein bisschen schwierig sein, an einem Samstag einen Gerichtsvollzieher aufzutreiben, der ohne Beschluss irgendwelche Ansprüche umsetzen wird.
    Wer tatsächlich hinzugezogen werden könnte, ist die Polizei.


    So wie ich diesen Beitrag hier verstehe, wurde im Mai bei Gericht ein Vergleich ausgehandelt? Oder war es ein Beschluss mit Zwangsgeldandrohung?
    Gerichtliche Umgangsregelung, Elternkonsens Teil 1


    Wichtig ist:
    Es wurde bereits damals festgestellt, dass Du den Umgang nach Möglichkeit förderst. Es gab außer den väterlichen Anklageschriften keine Vorwürfe gegen Dich.
    Das Gericht hat als Resultat dieses Termins dem Vater alle Türen aufgemacht, sich als Vater zu bewähren.
    Leider ist ihm das nicht gelungen, er konnte nicht zuverlässig den Umgang wahrnehmen, hat sogar Ferienzeiten abgesagt.


    Grundsätzlich und vor allem für die vermutlich kommende Eskalation fände ich es wichtig, wenn Du Dich selbst aus der Position der Vermittelnden ein wenig lösen würdest.
    - Dein Sohn pubertiert, hat einen starken Willen. Er weiß sehr genau, was er nicht will. Warum sollst Du diejenige sein, die diesen Willen umsetzen soll?
    - Der Kindsvater ist erwachsen, behauptet, Verantwortung zu tragen. Warum geht er Dich an und befielt Dir, den jungen Mann gefälligst zu zwingen? Warum setzt er das Jugendamt unter Druck, damit diese seine Rechte durchsetzen und Dir Szenarien mit Gerichtsvollziehern und Polizei aufzeigen?


    Falls Vater und Sohn die Situation eskalieren lassen, solltest Du der Polizei (nicht dem Vater) die Türe öffnen und den Zugang zum Sohn ermöglichen.
    Sollte der Vater selbst nicht polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, sondern "nur" z.B. durch Dauerklingeln sein Recht einfordern wollen, solltest Du selbst die Polizei dazu bitten.


    Was dann geschehen wird?
    Man wird versuchen, mit dem Sohn zu reden - man wird ihn aber nicht zwingen.
    Der Vater wird unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen.


    In der Folge wird der Vater nochmals vor Gericht ziehen müssen (wollen)?
    Mutmaßlich wird er mit einer Einstweiligen Anordnung versuchen, das Recht des Kindes auf Umgang durchzusetzen.
    Vielleicht wird er auch Zwangsgeld beantragen wollen (falls das im Beschluss/Vergleich so vorgesehen war).
    Wenn jedoch bekannt wird, dass der Sohn auch nicht von der Polizei überredet werden konnte mit dem Vater mitzugehen, wird dieser Antrag wohl kaum Erfolg haben, eine Anhörung wird stattfinden.


    Hier wird dann beleuchtet werden, ob der Vater nur konsequent klagen kann oder ob er auch konsequent Umgang pflegen konnte in den letzten Monaten. Der Sohn wird wieder zu Wort kommen dürfen, wird vermutlich auch einen Verfahrensbeistand erhalten.
    Die Situation wird dann neu beurteilt werden müssen.
    Ich glaube kaum, dass Du auf einer Art Anklagebank sitzen wirst bei diesem Termin. Beim Termin im Mai waren dem Vater alle Türen geöffnet, er wird es sein, der sich rechtfertigen muss, warum er selbst nicht zuverlässiger sein möchte.


    Welche Maßnahmen im Zuge dieser neuen Anhörung dann ergriffen werden, steht in den Sternen.
    Im besten Fall ordnet der Richter moderierte Gespräche zwischen Vater und Sohn an.
    Diese beiden sind es, die sich miteinander auseinandersetzen müssen!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Er sagt, er könne sich nicht gegen seinen Vater behaupten und sehe keinerlei Sinn, erneut mit diesem zu reden (und sei es nur, um ihm mitzuteilen, dass der Umgang nicht stattfinden wird). Bislang konnte ich ihn immer irgendwie überreden, aber dieses Mal ist es anders. L. sagt, er habe es probiert, habe seinem Vater "eine Chance gegeben", habe das Gespräch gesucht und sich seinem Vater mitgeteilt-jetzt will er nicht mehr.


    ok, das ist zu respektieren, finde ich.
    Was dein Sohn machen könnte: dem Vater eine kurze Nachricht schreiben, dass er ihn definitiv weder sehen noch sprechen möchte, weil... , und er sei nicht da. ..
    Knapp und definitiv.
    Das ganze in den Umschlag, deine Schwester soll dem KV das übergeben. Oder der Sohn könnte das dem Vater auch vorher per E-Mail mitteilen.
    Ach, ich weiß auch nicht... ja, FrauRaussteiger hat immer gute Ideen...


    Übrigens: mein KV hat sich dann beschwert (über mich, weil ich den Umgang vereiteln würde.. (dabei hat er sich wie ein Idiot verhalten..)): die Antwort des OLG war sinngemäß (und schlau), dass in Umgangssachen man sich grundsätzlich am Kindeswohl zu orientieren habe...


    edit: FrauRaussteiger war schon da...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()


  • Ich hab mich von Anfang an gewundert, warum er ständig vom "Urteil" redet. I dem mir zugesandten Verhandlungsprotokoll steht zweimal dick, schwarz und groß hervorgehoben: beschlossen und verkündet. Auf meine Frage, ob wir ein Gerichtsurteil oder einen Beschluss haben, ging er gar nicht ein.


    Er ist schätzungsweise zwischen 50 und 55 Jahre alt und von rauer Natur. Bereits in unserem Erstgespräch vor der Verhandlung brach ich in Tränen aus, weil er mich auf Teufel komm raus festnageln wollte-er verlangte, dass ich einen Vorschlag betreffend der Umgangszeiten mache. Ich erwiderte, ich möchte keinen Vorschlag unterbreiten, ohne zuvor mit meinem Sohn darüber gesprochen zu haben, er erwiderte wiederum, dass es MEIN Job wäre, diese Zeiten gemeinsam mit dem Vater festzulegen, wir bräuchten dazu nicht die Einwilligung des Jungen und wenn ich mich weiter so anstelle, dann wird er bei Gericht vorschlagen, meine Erziehungsfähigkeit überprüfen zu lassen.


    L.s Gespräch verlief ähnlich. L. fühlte sich massiv bedrängt und unter Druck gesetzt. Der Herr habe ihm gesagt, er MUSS einen Vorschlag machen, wie häufig die Umgänge stattfinden sollen-gar nicht, geht nicht. L.s Gespräch dauerte knappe 20 Minuten. Ich empfing ein heulendes Kind, das mit den Nerven fertig war. Wir trafen uns vor dem Sozialen Dienst und L. fiel mir gleich mal heulend um den Hals. Hey, er gibt mir seit geraumer Zeit nicht mal einen Kuss auf die Wange-immerhin könnte er von einem Freund gesehen werden. Ihm ist im Moment (wie vielen anderen Jugendlichen auch) alles Mögliche peinlich....alles ist uncool. Und dennoch heulte dieser sonst so coole Junge hemmungslos auf offener Straße.


    Vielleicht kannst Du nach dieser langatmigen Erklärung nachvollziehen, weshalb ich in den vergangenen Monaten Hemmungen hatte, mich mit diesem Mann vom Jugendamt in Verbindung zu setzen, weshalb L. nicht bereit ist, an einem Gespräch mit dem JA-Mitarbeiter und mit seinem Vater teilzunehmen.


    Einen Verfahrensbeistand hatten wir im Mai leider nicht. Meine Anwältin erklärte mir, sie könne keinen "bestellen"-das könne nur das Jugendamt.


    Das Wort "vollstreckbar" kommt in meinem Protokoll nicht vor. Lediglich der Hinweis, dass der Kindsvater und ich nach §89 2. Abs. BGB belehrt wurden.

  • Also ich würde nach dem, was du von dem JA Mitarbeiter schilderst, mich so schnell wie möglich mit dem Abteilungsleiter / Fachdienstleiter , notfalls auch Amtsleiter des JA in Verbindung setzten.


    Was du von dem JA Mitarbeiter schilderst geht eigentlich gar nicht ( mir schwillt gerade der Kamm...)


    Jeder! hat einen Vorgesetzten, man muss sich da nicht alles gefallen lassen! Und vor allem auch nicht glauben....
    Scheint ja wirklich vor Jahren Fachwissenmäßig stehen geblieben zu sein, der Sozialarbeiter!


    Und wegen Verfahrensbeistand: da hat deine Anwältin unrecht, nach dem was ich weiss.
    Einen Verfahrensbeistand bestellt der RICHTER im Verfahren, nie und nimmer das Jugendamt.


    http://dejure.org/gesetze/FamFG/158.html


    Allenfalls kann das JA vielleicht beim Richter beantragen, dass es einen geben sollte. aber gundsätzlich ist es Aufgabe des Richters/Gerichtes.
    Verfahrensbeistand kann muss es aber nicht geben.
    Auch das liegt wieder im Ermessen des Richters, ob er für das spezielle Verfahren einen für nötig ansieht oder nicht...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: