Plötzlich Unterhaltsvorschuss

  • Hallo miteinander,


    puhhh, nachdem mich eben eine Nachricht erreicht hat, die mir den Boden unter den Füßen wegriss, habe ich mich gefangen und habe mir ein paar wichtige Fragen.


    Zu meiner Situation: Ich beziehe ab 1.Oktober Bafög da ich seit einer Woche wieder die Schulbank drücke, von Jobcenter beziehe ich dann zustätzlich den Mehrbedarf für Alleinerziehende und wohl einen minimalen Betrag für meinen Sohn.


    Unterhalt bekam ich bisher jeden Monat 225 Euro - alles in allem ist das mit den o.g. Dingen (plus Kindergeld) machbar, einigermaßen über die Runden zu kommen.



    Mein Ex Mann hat aber nun ab 1.11.214 keine Arbeit mehr - somit fällt der Unterhalt weg und ich muss den Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn beantragen.
    Da die fehlende Summe dann doch erheblich hoch ist und ich jetzt schon weiß, das ich ganz schön ins straucheln kommen werde, habe ich eine wichtige Frage:


    Werden die Leistungen für meinen Sohn beim Jobcenter dann neu berechnet? Habe ich vielleicht die möglichkeit als "Ausgleich" wieder etwas mehr Hartz4 für meinen Sohn zu bekommen?


    Vielen lieben Dank für´s lesen!

  • Werden die Leistungen für meinen Sohn beim Jobcenter dann neu berechnet? Habe ich vielleicht die möglichkeit als "Ausgleich" wieder etwas mehr Hartz4 für meinen Sohn zu bekommen?


    Du kannst beruhigt durchatmen, wenn du nun schon Minimal ALG2 bekommst ändert sich der Endbetrag nicht, sondern nur die Zusammensetztung. Sprich weniger Unterhalt = mehr ALG 2. Du teilst dem Amt die Änderung mit und die berechnen neu.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Gibt es denn einen Titel?


    Wenn ja müsste der KV erstmal in dieser Höhe weiterbezahlen. Erst nach 6 Monaten kann der abgeändert werden. Außer ihr könnt das einvernehmlich lösen und du stimsmt schon vorher eine Abänderung zu. Kan ner trotz bestehendem Titel nicht vollständig zahlen wird es wahrscheinlich ein wenig schwierig das JC zu überzeugen, dass sein Anteil ausgeglichen wird

  • Wenn der KV wegen der eintretenden Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist den Unterhalt für das Kind in der bisherigen Höhe zu leisten muss auf jeden Fall mal eine Neuberechnung der Unterhaltshöhe gemacht werden.


    Wenn dabei herauskommen sollte, dass er vorübergehend keinen Unterhalt mehr für sein Kind zahlen kann, dann kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen und wohl auch gewährt bekommen.


    Beim JC wird dann die bisherige Unterhaltszahlung für das Kind (wird dort ja dem Kind als dessen Einkommen angerechnet, genauso wie das Kindergeld auch) aus der Berechnung heraus nehmen und dafür aber wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen beim Kind (wie das Kindergeld auch weiterhin) berücksichtigt werden. Anhand dessen errechnet sich dann die neue Leistungshöhe für dein Kind.


    Bei dir selber dürfte sich da nichts grundlegendes in deiner eigenen gewährten Leistungshöhe ändern.


    Beim JC dürfen nur die tatsächlich zur Verfügung stehenden Gelder als Einkommen angerechnet werden. Also d.h. fällt die Unterhaltszahlung des KV aus irgendwelchen Gründen auch immer weg und man muss Unterhaltsvorschuss beantragen, dann ist lediglich der Betrag des Unterhaltsvorschusses und das Kindergeld als tatsächlich zur Verfügung stehendes Geld beim Kind als dessen Einkommen auf dessen RL anzurechnen. Falls das Kind dadurch mehr Einkommen haben sollte, als ihm als RL zustehen würde, dann wird der übersteigende Teil dem Elternteil als dessen Einkommen auf dessen RL angerechnet werden (ggf. abzgl. der 30,00 Euro Versicherungspauschale).

  • Nein nein, ein Titel besteht nicht.
    Es wird auch so sein, das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann - wenn man seinen bisherigen Bruttoverdienst mal durch den ALG1 Rechner haut, dann ist klar, das es nicht möglich ist.


    Mich beruhigt es gerade sehr zu lesen, das der bescheid für meinen Sohn neu berechnet wird.


    Bei mir bleibt sowieso alles beim Gleichen, das mir als Schülerin nur diese 140 € Mehrbedarf für Alleinerziehende zustehen.


    Vielen lieben Dank für die Infos!!!! :thanks:

  • Es wird auch so sein, das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann - wenn man seinen bisherigen Bruttoverdienst mal durch den ALG1 Rechner haut, dann ist klar, das es nicht möglich ist.


    Bist du dir da sicher - sein Selbstbehalt sinkt in diesem Fall auch auf 800 Euro.


    Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die berechnen und fordern zur Zahlung auf.

  • Es wird auch so sein, das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann - wenn man seinen bisherigen Bruttoverdienst mal durch den ALG1 Rechner haut, dann ist klar, das es nicht möglich ist.

    Da du selber Alg II beziehst, wird man dich dazu auffordern die Zahlungsfähigkeit des Vaters prüfen zu lassen so weit ich weiß.
    Das fällt unter Mitwirkungspflicht.
    Ich würde am besten sofort eine Beistandschaft einrichten und diese dann prüfen lassen, ob alles seine Richtigkeit hat. Wenn ja, wird sie dieses dem Amt gegenüber bestätigen und dann bekommst du auch ohne Probleme mehr Alg II für deinen Sohn... wenn du das alles jetzt sofort in die Wege leitest müsste das ganze auch pünktlich zum 1.11. geregelt sein.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • du bekommst mehrbedarf alleinerziehend, regelsatz kind plus mietanteil kind abzgl. kindergeld und unterhaltsvorschuss. zusätzlich kannst du beim bafög kinderzuschlag beantragen, der dann im alg2 nicht angerechnet wird. sind etwa 100 euro gewesen.

  • Mir fällt gerade ein, hast du mal prüfen lassen wieviel Wohngeld du bekommen würdest? Vielleicht ist das mehr?
    Wenn man Bafög bezieht und Kinder hat ist man ja wohngeldberechtigt...

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille