Ab Wann Kind dem Vater mitgeben ?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    Ich bin 26 und lebe mit meiner Tochter alleine. Sie ist jetzt 16 Monate alt. Von KV habe ich mich letzten Oktober getrennt.Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
    Bis jetzt war es so geregelt, dass er jeden Sonntag kommt, ab und an auch mal in der Woche.
    Es gab schon während der Schwangerschaft Streit, der bis heute nicht nachgelassen hat.
    Vorweg möchte ich sagen, dass ich dem KV nie den Kontakt verboten habe, oder ähnliches.
    Er möchte sie nun gerne nur noch zu sich holen, sprich nicht mehr hier mit ihr spielen, oder rausgehen.
    Meine Tochter klammert im Mom aber sehr. Oft will sie mit Papa auch gar nicht alleine bleiben und schreit bis Mama wiederkommt.
    In der Vergangenheit gabs es beim KV viel Probleme mit unkontrolliertem Verhalten mir gegenüber & Alkohol.


    Meine Frage ist jetzt : Ab wann muss ich sie ihm mitgeben ?
    Ich meine keiner gibt mir die Sicherheit, ob er nüchtern ist, oder noch restalkohol vom Vorabend hat und dann mit ihr im Auto fährt.
    Zudem hat er sich seit der Geburt nie lange mit ihr auseinandergesetzt. Wenn er hier ist, ist der Kaffee, die Zigarette und das Handy auch meist wichtig.
    Ich habe im gewissen Maße Angst um mein Kind, wenn ich nicht ab und an im Blick habe, was er macht.
    Ich habe es auch damals beim Jugendamt erfragt und eine Famlilienberatung aufgesucht. Sie haben mir gesagt, dass es logischer Weise um das Wohl des Kindes geht und oft macht man es mit dem Abholen erst, wenn das Kind bereit dazu ist, bzw ca ab 2 oder 3 Jahren.
    Wer garantiert mir denn, dass wenn er überfordert ist, auch bei ihr mal die Hand ausrutscht.
    Er droht mir jetzt seit drei Tagen mit dem Jugendamt und droht mir. Nach zwei Jahren Stress bin ich nervlich einfach am Ende & weiß nicht, wie ich mich nun verhalten soll.
    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
    Vielen lieben Dank

  • Mir wurde gesagt das ich den kleinen damals deutlich jünger als dein Kind ihn mitgeben soll!
    Was spricht dagegen?
    Habe sogar noch voll gestillt.


    Vati wollte aber nicht.
    Und bei uns stand Kindesentzug im Raum.


    Kleine Kinder sollten so viel wie möglich Umgang haben.


    Ich würde mich beraten lassen beim JA.

  • Ich habe mich beraten lassen, aber ich sehe nicht ein mir wieder diese ganzen Behördengänge anzutun.
    Was dagegen spricht steht ja drin. Depressionen, Kindheitstrauma und Alkohol. Zudem ist er nicht mal bemüht Termine einzuhalten, damit sich eine Vater-Kind Bindung ergibt und sie fremdelt. Warum soll ich sowas meinem Kind antun ? bzw antun müssen ? Er hat so sonst alle Möglichkeiten sein Kind zu sehen.

  • Was dagegen spricht steht ja drin. Depressionen, Kindheitstrauma und Alkohol. Zudem ist er nicht mal bemüht Termine einzuhalten, damit sich eine Vater-Kind Bindung ergibt und sie fremdelt.


    Solche KVs wirst Du hier gefühlte 100.000.000 Mal im Forum finden .... (hat aber noch nie die Entstehung eines Kindes verhindert)


    Je früher ihr mit den Übernachtungen anfangt, um so normaler wird es für euer Kind. :strahlen


    Sieh es doch mal so: Das Kind scheint ihm 'was zu bedeuten. Er bemüht sich um Umgang. Und das ist viel wert. :daumen

  • Mit 16 Monaten ist das Kind schon lange alt genug mit Kv allein weg zu gehen. Deiner Aufsicht bedarf er dazu nicht. Im Prinzip kann er einfordern 2-3 Nachmittage die Woche mit einer Übernachtung, jedes zweite Wochenende von Fr-So, hälftige Ferien und Feiertage, drei Wochen Sommerurlaub oder mehr. Das Kind fremdelt bestimmt nicht, sondern merkt das du Kv nicht magst und es merkt ebenfalls das Kv sich von dir verunsichern lässt.
    Du nennst keinen Grund warum der Vater seinen Umgang also nicht allein wahrnehmen soll. Mach eine Umgangsvereinbarung und lass die zwei miteinander in Ruhe Zeit verbringen.

  • Hallo MiaSonnenschein,
    ich würde mein Kind nicht dem Vater mitgeben wollen.
    1. Das Kind schreit, bis du wiederkommst.
    2. Könnte der KV alkoholisiert zum Umgang kommen und so auch Auto fahren.


    Es ist Sommer: Eine gute Zeit, auch nach draußen gehen zu können.
    Wie läuft es, wenn die beiden zu zweit draußen unterwegs sind? Wie lange sind sie weg?
    Wie kommt dein Kind wieder? Fröhlich oder weinend?


    Dann: Beim Jugendamt wird ein Gespräch mit euch beiden geführt, da kannst du deine Sorgen vortragen.
    Fass es als Chance, bei der du deine nachvollziebaren Bedenken vortragen und klären kannst.


    Nana, was du schreibst, wird nicht dem einzelnen Kind gerecht, auch nicht der individuellen Vater-Kind Beziehung und ist deshalb schlicht falsch.

  • geht doch zusammen raus.....du hälst dich im Hintergrund und er soll sich mit dem kind befassen. Dann wirst du ja sehen, inwieweit er sich auf sein kind einlassen kann.


    und warum wäre das JA so schlecht? wenn er dir damit droht, dann weiß er ja, dass er dir damit angst macht.....einfach sagen gut, dann gehen wir ins JA - und dann kannst du ja immer ncoh sehen, ob er das wirklich durchzieht.....

  • Depressionen, Kindheitstrauma und Alkohol.


    Und das weisst du 1000% ? Du hast auch Gutachten etc.. die das belegen ??
    Man o man, dann dürfte mein EX ihre tochter garnicht mehr sehen !!


    Mach dir das Leben selber nicht so schwer undlerne los zulassen. Ich habe nichts gelesen was gegen
    UG ohne deine Kontrolle sprechen tut. Eh je besser, Kind braucht beide Eltern. Auch wenn ihr eltern euch nicht
    versteht hat dies nix mit UG zu tun.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • immer diese "drohungen".... mach einen gemeinsamen termin beim jugendamt aus....nimm ihm den wind aus den segeln....das JA ist doch keine drohung! dann siehst du schon, wie er sich dort verhält...und es sehen auch andere!!! vielleicht wird dann vorgeschlagen, bei einer erziehungsberatung gespräche zu führen....das ist eine sehr gute sache!!!

  • immer diese "drohungen".... mach einen gemeinsamen termin beim jugendamt aus....nimm ihm den wind aus den segeln....das JA ist doch keine drohung! dann siehst du schon, wie er sich dort verhält...und es sehen auch andere!!! vielleicht wird dann vorgeschlagen, bei einer erziehungsberatung gespräche zu führen....das ist eine sehr gute sache!!!


    Klar würde ich so auch machen.Dort kannst du deine Ängste/Befürchtungen offen ansprechen
    natürlich in einem ordentlichen Ton ohne den KV in ein schlechtes Licht zurücken.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hi,


    du schreibst der KV hatte in der Vergangenheit Probleme mit Alkohol.
    Welche Probleme denn genau ?
    Mir wurde das bei der ABR - Verhandlung auch vorgehalten....juckte keiner.
    Haben auch Mütter, oder Familien die mit ihren Kids auf einem Fest sind etc.


    Das das Kind fremdelt hatte meine Tochter in dem ALter auch bei mir, als wir noch ein Paar waren.


    Ich finde auch, das hier der KV, der sich kümmern möchte zu wenig Umgang einfach hatte.


    Hier muß dringend eine Regelung her, aber garantiert keine Umgangsaussetzung.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.