Hallo zusammen,
ich (20 Jahre, wohne übergangsweise
bei meiner Tante; Verhältnis zu meinen Eltern ist nicht mehr das
Beste) habe gerade meine Schulzeit mit dem Abitur in
Baden-Württemberg abgeschlossen. Nach dem Abitur werde ich einen
Freiwilligendienst (FÖJ) für ein Jahr ableisten. Bisher habe ich
bei meiner Mutter gewohnt, werde jedoch dann Anfang September wegen
meines Freiwilligendienstes nach Sachsen umziehen.
Was ich jetzt aber noch nicht weiß
ist, ob innerhalb dieses Jahres noch ein Unterhaltsanspruch für mich
besteht und wie ich diesen ermitteln/durchsetzen kann (JA/Anwalt)?
Termin beim JA steht noch aus, ich habe mich aber schon über das
Internet etwas informiert und vom Urteil des OLG Celle (10
WF 300/11)aus dem Jahre 2011 gelesen, nach dem
man bei einem FSJ noch einen Unterhaltsanspruch hat, wüsste nun aber
nicht, ob man dies auch bei mir zutrifft bzw. ob man den Anspruch so
einfach durchsetzen kann?
Grüße