Unterhaltsanspruch Freiwilligendienst

  • Hallo zusammen,



    ich (20 Jahre, wohne übergangsweise
    bei meiner Tante; Verhältnis zu meinen Eltern ist nicht mehr das
    Beste) habe gerade meine Schulzeit mit dem Abitur in
    Baden-Württemberg abgeschlossen. Nach dem Abitur werde ich einen
    Freiwilligendienst (FÖJ) für ein Jahr ableisten. Bisher habe ich
    bei meiner Mutter gewohnt, werde jedoch dann Anfang September wegen
    meines Freiwilligendienstes nach Sachsen umziehen.



    Was ich jetzt aber noch nicht weiß
    ist, ob innerhalb dieses Jahres noch ein Unterhaltsanspruch für mich
    besteht und wie ich diesen ermitteln/durchsetzen kann (JA/Anwalt)?
    Termin beim JA steht noch aus, ich habe mich aber schon über das
    Internet etwas informiert und vom Urteil des OLG Celle (10
    WF 300/11)
    aus dem Jahre 2011 gelesen, nach dem
    man bei einem FSJ noch einen Unterhaltsanspruch hat, wüsste nun aber
    nicht, ob man dies auch bei mir zutrifft bzw. ob man den Anspruch so
    einfach durchsetzen kann?




    Grüße

  • So wie ich das Urteil verstanden habe, berücksichtigt dieses Urteil die geänderte Gesetzeslage beim Bundesfreiwilligengesetz von 2008, und sagt aus, daß das freiwillige Jahr zur Berufsorientierung dient, und damit unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist.


    Auch muss es in die Reihenfolge passen, wie ein sinnvoller Ausbildungsweg aussieht.
    Dies würde hier im Anschluss an das Abitur, danach dann Ausbildung oder Studium passen.


    Die Frage ist dann bei dir, inwieweit du Ansprüche auf Unterhalt hast. Dies ist wesentlich davon abhängig, was du an Einkünfte erzielen wirst.


    Z.B.: Ein Träger gibt freie Kost und Logis, dazu ein Taschengeld und zahlt die Sozialversicherungsbeiträge: Dir steht kein Unterhalt mehr zu, da alles wesentliche abgedeckt ist.
    Dies gilt dann auch, wenn der Träger keine Unterkunft zahlt, aber derjenige bei einem Elternteil wohnt.


    Wie hoch der Unterhaltsanspruch in dieser Zeit also ist, hängt im wesentlichen davon ab, was du an Aufwandserntschädigung erhälst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Auch wenn die Situation nicht golden ist, sollte hier vielleicht vor dem "Anwalt" das Gespräch stehen - am besten deine Mutter, dein Vater, Tante und du.


    Unter bestimmten Umständen sind deine Eltern, jeweils anteilig nach ihrem Einkommen, dir gegenüber unterhaltspflichtig, auch wenn du über 18 Jahre alt bist. Deine Bringschuld ist jedoch, einen Ausbildungsplan für deine Zukunft zu haben, der auch wirklich belastbar ist. Klären und darlegen solltest du das mit den Eltern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie wäre es wenn du stattdessen eine Ausbildung machst und dein eigenes Geld verdienst. Dann musst du auch nicht umziehen. Wenn du freiwillig was gutes tun möchtest, dann lerne Altenpfleger oder Koch oder Krankenpfleger. Du liegest deinen Eltern sinnfrei auf der Tasche und gehst arbeiten für nix und wirst somit von den Trägern maßlos ausgenutzt.

  • Wie wäre es wenn du stattdessen eine Ausbildung machst und dein eigenes Geld verdienst. Dann musst du auch nicht umziehen. Wenn du freiwillig was gutes tun möchtest, dann lerne Altenpfleger oder Koch oder Krankenpfleger. Du liegest deinen Eltern sinnfrei auf der Tasche und gehst arbeiten für nix und wirst somit von den Trägern maßlos ausgenutzt.


    Der TS ist "das Kind", soweit man noch das so sagen kann. Er hat weder eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wie ein Unterhaltspflichtiger, noch steht er unter SGB2-Bezug, so daß er zwingend seine "Bedürftigkeit" beenden muss. Seine Pflicht ist, seinen Weg zu gehen, einen adäquate Ausbildungsweg zu machen, um seine Zukunft auf sichere Füße zu stellen.


    Er hat das bisher wohl sehr erfolgreich gemacht, da er jetzt Abitur hat. Damit hat er schon mehr geschafft als manch anderer. Warum soll er darauf nicht weiter aufbauen? Dein Rat hier Altenpfleger oder Koch zu werden, halte ich da für einen Rückschritt.


    Und gerade das Urteil des TS stärkt die Position des freiwilligen sozialen Jahres, da es mittlerweile nicht nur um "gutes Tun" geht, sondern auch die Kompetenzen stärkt. Nicht nur, wenn man einen späteren sozialen Beruf erlernen möchte. Das wird ganz deutlich im Urteil hervorgehoben:


    - Es erhöht die Chancen auf einen späteren Job (wie auch z.B. ein Jahrespraktika im Ausland)...es wird von zukünftigen Arbeitgebern als positiv eingestuft
    - Es dient als Berufsorientierung
    - Es erhöht die soziale Kompetenz


    Also sinnfrei ist das bestimmt nicht.


    Aber Volleybap hat da natürlich recht: Erstmal ist das Gespräch mit den Eltern zu suchen, einen Plan haben, wie man sich seinen weiteren Lebensweg in Bezug auf die Ausbildung vorstellt. Wenn das Hand und Fuß hat, warum sollten die Eltern dann diesen Weg nicht unterstützen? Andererseits: Wir wissen nicht die Gründe, warum er nicht mehr bei seinen Eltern lebt...tut aber auch hier nichts zur Sache.


    Fakt ist, daß dieses Urteil, wenn es denn zu Streitigkeiten kommen sollte, eine gute rechtliche Argumentationshilfe darstellt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wie wäre es wenn du stattdessen eine Ausbildung machst und dein eigenes Geld verdienst. Dann musst du auch nicht umziehen. Wenn du freiwillig was gutes tun möchtest, dann lerne Altenpfleger oder Koch oder Krankenpfleger. Du liegest deinen Eltern sinnfrei auf der Tasche und gehst arbeiten für nix und wirst somit von den Trägern maßlos ausgenutzt.


    Ich hatte noch nach meinem Studium ein FSJ gemacht. Das Geld, was man bekommt+ Kindergeld reichten locker. Unterhalt gab's nicht. (Ich habe auch nichts eingefordert)


    @TS Du solltest dir aufschreiben, wie viel du beim FÖJ bekommst. Das Kindergeld steht dir zu. Mehr brauchte ich damals nicht. Wenn du in eine WG ziehst, wirst du mit dem Geld gut klar kommen.

  • Hallo zusammen,


    erstmals vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich denke bei Bedarf kann ich zu meinem Vater (hat bisher alleine Barunterhalt leisten müssen) Kontakt über meine Tante aufnehmen lassen, jedoch war es mir halt persönlich nur wichtig zu wissen, ob für mich in dem Jahr (danach werde ich Studieren) überhaupt ein rechtlicher Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater besteht.


    Ich erhalte in dem Jahr 300€ Aufwandsentschädigung vom Träger (ich erhalte keine kostenlose Unterkunft oder Essenspauschale), wohnen werde ich voraussichtlich in einer WG. Ich werde in der kommenden Woche am Montag beim Jugendamt anrufen und vlt. kann die Dame mir Auskunft erteilen, wie ich am besten vorgehen sollte (ob sie mir sagen kann, ob noch ein Restunterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe etc.).


    Gruß, golem

  • Lieber Golem,


    sprich mit beiden Elternteilen - vlt im Beisein Deiner Tante


    JA rechnen lassen macht nur Sinn, wenn du die Höhe der Gehälter kennst


    Je nach Einkommenshöhe Deiner Elten steht Dir vermutlich KU zu
    angerechnet werden Kindergeld (bei Dir)
    und sicher Dein Verdienst

  • 300 Euro zzgl. Kindergeld in Höhe von 184 Euro macht 484 Euro...


    Es gibt Rechtsprechungen, dass die Eltern die Wohnkosten während dem BFD übernehmen müssen-
    allerdings musst Du da wohl nachweisen, dass dieses FSJ/BFD Deiner Berufsausbildung welche folgen soll dienlich ist-


    es gibt aber auch Urteile, die deutlich sagen, wenn das FSJ/BFD nur der "Überbrückung" dient, weil Du vorher nicht "in die Puschen" gekommen bist (also z.B. Dich gar nicht beworben, oder eingeschrieben hast), Du für den Unterhalt selber sorgen musst-


    da es noch keine Urteile zum BfD gibt, wird davon ausgegangen, dass die Urteile des FSJ analog gelten-


    also, wenn Du Dich z.B. für Medizin eingeschrieben hast, aber auf Grund fehlendem NC noch nicht angenommen worden bist, und jetzt ein FSJ/BFD in einer Klinik o.ä. machst,
    dann besteht der Anspruch für die Wohnkosten- wenn Du das FSJ/BFD aber beim NaBu machst, wohl eher nicht
    (bei Tiermedizin dann wohl aber-)


    schau mal hier

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hucky: in der regel macht otto-normal schüler abi mit 18. also hat er wohl noch nicht viel auf die reihe gebacken bekommen mit 20. aber das ist ot. wenn er sich den unterhalt leisten kann, dann kann er ja arbeiten gehen und sich ausnutzen lassen. ich würde dabei keines meiner kinder unterstützen, nur weil die organisatoren zu geizig sind fachkräfte einzustellen.

  • Nana


    na, ich kenne mehr Abiturienten, die 19 - 20 jahre alt sind. 18 ist da eher die Ausnahme...
    (Und da ich schon "mittelalterlich" alt bin kenne ich so einige junge Menschen..!)


    Und wie gut ein FSJ ist habe ich vielfach mit - und erlebt.


    Der Großteil der jungen Menschen, die ich kenne und die ein FSJ gemacht haben, haben gerade darüber Klarheit über ihre weitere Ausbildung gewonnen und "wo ihre Berufsreise hingeht".
    Und sie sind dann letztendlich auch in der Ausbildung und/oder Studium gelandet, die ihnen wirklich liegt und Freude macht.
    Hast Du Dich wirklich richtig mit einem FSJ, FÖJ und weiteren Varianten des Freiwilligen Jahres beschäftigt??


    Ich halte es für ein sehr sinnvolles Jahr für viele viele Jugendliche!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: