Beiträge von golem

    Hallo zusammen,


    erstmals vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich denke bei Bedarf kann ich zu meinem Vater (hat bisher alleine Barunterhalt leisten müssen) Kontakt über meine Tante aufnehmen lassen, jedoch war es mir halt persönlich nur wichtig zu wissen, ob für mich in dem Jahr (danach werde ich Studieren) überhaupt ein rechtlicher Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater besteht.


    Ich erhalte in dem Jahr 300€ Aufwandsentschädigung vom Träger (ich erhalte keine kostenlose Unterkunft oder Essenspauschale), wohnen werde ich voraussichtlich in einer WG. Ich werde in der kommenden Woche am Montag beim Jugendamt anrufen und vlt. kann die Dame mir Auskunft erteilen, wie ich am besten vorgehen sollte (ob sie mir sagen kann, ob noch ein Restunterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe etc.).


    Gruß, golem

    Hallo zusammen,



    ich (20 Jahre, wohne übergangsweise
    bei meiner Tante; Verhältnis zu meinen Eltern ist nicht mehr das
    Beste) habe gerade meine Schulzeit mit dem Abitur in
    Baden-Württemberg abgeschlossen. Nach dem Abitur werde ich einen
    Freiwilligendienst (FÖJ) für ein Jahr ableisten. Bisher habe ich
    bei meiner Mutter gewohnt, werde jedoch dann Anfang September wegen
    meines Freiwilligendienstes nach Sachsen umziehen.



    Was ich jetzt aber noch nicht weiß
    ist, ob innerhalb dieses Jahres noch ein Unterhaltsanspruch für mich
    besteht und wie ich diesen ermitteln/durchsetzen kann (JA/Anwalt)?
    Termin beim JA steht noch aus, ich habe mich aber schon über das
    Internet etwas informiert und vom Urteil des OLG Celle (10
    WF 300/11)
    aus dem Jahre 2011 gelesen, nach dem
    man bei einem FSJ noch einen Unterhaltsanspruch hat, wüsste nun aber
    nicht, ob man dies auch bei mir zutrifft bzw. ob man den Anspruch so
    einfach durchsetzen kann?




    Grüße