Hallo zusammen,
erstmals vielen Dank für Eure Antworten.
Ich denke bei Bedarf kann ich zu meinem Vater (hat bisher alleine Barunterhalt leisten müssen) Kontakt über meine Tante aufnehmen lassen, jedoch war es mir halt persönlich nur wichtig zu wissen, ob für mich in dem Jahr (danach werde ich Studieren) überhaupt ein rechtlicher Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater besteht.
Ich erhalte in dem Jahr 300€ Aufwandsentschädigung vom Träger (ich erhalte keine kostenlose Unterkunft oder Essenspauschale), wohnen werde ich voraussichtlich in einer WG. Ich werde in der kommenden Woche am Montag beim Jugendamt anrufen und vlt. kann die Dame mir Auskunft erteilen, wie ich am besten vorgehen sollte (ob sie mir sagen kann, ob noch ein Restunterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe etc.).
Gruß, golem