KM entscheidet in welchen Ferienwochen ich das Kind bekomme , bis wann ?

  • Hallo


    Sie zieht es echt durch.
    Nachdem wir ihr mit Ortungsapp bestücktes Telefon für die Tochter nicht anstellten zieht sie die angekündigte Verweigerung des Umganges durch.
    Letzte Woche krank, diese Woche nun hat die Tochter Angst vor mir.
    Antrag ans Gericht von ihr ist auch raus, sie beantragt mir das Umgangsrecht zu entziehen, weil ich das Kind seelisch missbrauche und nur ausnutze um an Informationen über das Leben meiner Ex zu kommen.
    Im laufenden Gutachten beantragt sie sowas!
    Der Gutachter, bei dem ich gestern Abend war wusste von nix, dabei saß sie am Mittwoch da mit unserer Tochter und sagte kein Wort dazu, obwohl der Antrag da schon raus war und sie ja so sehr verzweifelt ist das Kind nicht zum Umgang bewegen zu können.
    Kann man vermutlich auch nicht sagen wenn das Kind nicht von seiner angeblichen Angst weiß.


    Weiß jemand ob es Sinn macht eine einstweilige Anordnung zu beantragen auf Umsetzung des Umgangs, gern begleitet mit dem Verfahrenspfleger beim Abholen und zurückbringen ?


    Als ich meine Tochter nach den Ferien nach Hause brauchte winkte sie noch fröhlich durchs Treppenhausfenster und alles war gut. Jetzt hat sie Angst vor mir ?


    Mein Anwalt sagt der Umgangsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig, weil es beim OLG lieg.
    Jedoch sind dort ja , bisher, nur die Ferien strittig und nicht alles.

  • Setze alle Hebel in Bewegung! Solange niemand etwas anderes feststellt, habt ihr ein Recht auf Umgang.


    Ich hoffe, ihr habt Glück mit dem/der Gutachter/in und es wird die Erziehungsfähigkeit der Mutter beurteilt.

  • Leider ist wie gesagt der Beschluss noch nicht rechtskräftig durch die Beschwerde beim OLG.
    Daher sagt mein Anwalt kann er aktuell nix machen.
    Jugendamt und Beistand sind informiert, der Umgangsabbrich war ja auch angekündigt von ihr, weil sie Kind nicht orten konnte durch das Handy, welches wir ausgestellt haben.
    Ich hoffe nur dass diese Nachrichten angesehen werden, zitiert werden sie von meinem Anwalt der das ganze dem Gericht zumindest meldete.


    So langsam möchte ich gerne was gegen diese Verleumdungen machen, meine Frau, ich, selbst unsere weiteren Kinder werden verleumdet und es werden Geschichten erfunden die es nie gab.
    Kann man da nichts machen ?

  • So langsam möchte ich gerne was gegen diese Verleumdungen machen, meine Frau, ich, selbst unsere weiteren Kinder werden verleumdet und es werden Geschichten erfunden die es nie gab.
    Kann man da nichts machen ?


    Was da evtl. drin wäre, ist die Strafanzeige wegen Übler Nachrede. Dafür musst du aber Zeugen angeben können, die mitbekommen haben, daß die Ex da bestimmte Aussagen getätigt hat.


    Ich selber für meinen Fall habe mir immer gesagt, daß sie erzählen soll, was sie will. Ich kenne die Wahrheit, und jeder der mich fragt, dem zeige ich gerne die Beweise dazu. Z.B. sie hat damals rumerzählt, daß ich keinen Unterhalt bezahle. Wer mich fragt, den zeige ich dann gerne die Unterhaltsberechnungen, und die geforderten Summen. Dann weiß jeder, wo er/sie bei ihr dran ist. Sie disqualifiziert sich damit auf Dauer nur selber.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Als "Zeuge" hätte ich ja den Antrag den sie nun beim
    OLG stellte mit 10 Seiten Lügengeschichten und übelsten Verleumdungen.
    Unter anderem Dinge wo ich Zeugen nennen kann dass dies nie passiert ist.
    Zum anderen gibt sie auch an ich würde nie mit ihr sprechen und immer gleich vor Gericht ziehen ohne Grund!
    Also Briefe schickt sie zurück, Briefe des Anwaltes ignoriert sie und meine Einschreiben lehnt sie ab ( in der Akte mit Postvermerk )
    Einladungen vom Jugendamt lehnte sie ab ( auch dokumentiert )


    Was soll man denn da machen außer klagen?

  • Als "Zeuge" hätte ich ja den Antrag den sie nun beim
    OLG stellte mit 10 Seiten Lügengeschichten und übelsten Verleumdungen.
    Unter anderem Dinge wo ich Zeugen nennen kann dass dies nie passiert ist.


    Da verstehe ich aber Deinen Anwalt nicht, dass er behauptet, hier nichts machen zu können. Er könnte zumindest schon einmal mit Dir ein taktisch kluges Vorgehen besprechen. Bist Du sicher, gut beraten zu sein? Und wenn es sich um Lügen handelt, die dem OLG verkauft werden, würde ich schon allein, um Dich selbst zu schützen, Anzeige wegen übler Nachrede mit ggf. sinnvollen eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen in Erwägung ziehen.

  • Das ist in Arbeit, ein entsprechender Schriftsatz geht morgen ans OLG raus indem all dies widerlegt wird.
    Dennoch verweigert meine Ex den Umgang.


    Ich möchte nicht mehr Öl ins Feuer werfen als nötig und gehe stark davon aus dass das OLG genau weiß wie sie das zu werten haben.
    Daher bin ich unschlüssig wegen einer Anzeige, die vermutlich eh wieder eingestellt wird.
    Leute kamen auf mich zu weil meine Ex Ihnen schrieb ich wolle sie umbringen.
    Sowohl die Nachrichten als auch diese Menschen traten als Zeugen auf als ich sie anzeigte.
    Wurde eingestellt.
    Dem Verfahrensbeistand sagte sie ich prügelte ihr die Seele aus dem Leib. Stand auch im Bericht.
    Auch dies langte nicht , ich solle zivilrechtlich gegen sie vorgehen.
    Dafür fehlt uns aber leider das Geld.


    Ich habe das Gefühl wir sind nur noch am warten :-(

  • Leider ist wie gesagt der Beschluss noch nicht rechtskräftig durch die Beschwerde beim OLG.
    Daher sagt mein Anwalt kann er aktuell nix machen.

    Diese Aussage ist schlicht falsch. Ihr Anwalt scheint nicht viel vom Kindschaftsrecht zu verstehen. Familienrechtliche Beschlüsse sind sofort wirksam. Auch und gerade wenn Beschwerde eingelegt wurde. NUR wenn das OLG eine sogenannte Aussetzung der Entscheidung auf Antrag der KM erreicht hat ist der Beschluss nicht wirksam.
    Ihr Anwalt muss sofort einen Antrag auf Ordnungsgeld gem. § 85 II FamFG stellen. Über diesen muss das Gericht sofort entscheiden.


    Außerdem könnten Sie gegen die KM Strafanzeige wegen § 235 I StGB (Variante 2) stellen, wegen Kindesentzug.
    Würde ich allerdings grundsätzlich erst machen, wenn trotz Ordnungsgeld nichts passiert.


    MfG


    RA Bergmann

  • Hallo


    Am Montag war nun Verhandlung vorm OLG, hatte sich verschoben.
    Der Ausgang wurde nun wegen Lügen gekürzt, die die Tochter nach wochenlangem Umgangsboykott artig bestätigte.
    Von Freitag - Sonntag auf Samstag und Sonntag von 09-17 Uhr, keine Übernachtungen mehr.
    Das Gutachten läuft ja noch, anscheinend kann meine Ex bestimmen mit wem der Gutachter spricht.
    Sie hat verweigert dass er mit dem Verfahrensbeistand sprechen darf.
    Darf sie das ? Das ist der einzige der meine Tochter hier erlebt hat und dem sie im September noch sagte sie will auf jeden Fall die halben Ferien zu uns. Er sagte auch sie fühle sich hier pudelwohl und nehme viel viel mit, hat absolut keine Berührungsängste hier und agiert hier als vollwertiges Mitglied der Familie.


    Der Beschluss des OLG ist unanfechtbar , dass der Abbruch angekündigt war interessierte keinen. Auch fragte meine Ex keiner was sie tat um den Konflikt zu lösen.
    Der Gutachter sagte sie sagt in den Terminen bei ihm eindeutig dass sie nicht mehr zu uns will, es sähe schlecht aus für mich.


    Ich verstehe das alles nicht, Bilder und Videos aus dem Urlaub will keiner sehen, die zeigen ein fröhliches Kind, auch mit mir zusammen, völlig gelöst.
    Als wir uns verabschiedeten winkte sie mir fröhlich zu.


    Nächste Woche soll laut OLG der nächste Umgang sein, was passiert denn wenn sie den wieder verweigert und behauptet das Kind will nicht ?
    Der Gutachter möchte nächste Woche zu uns kommen dann.
    Kann es ein Gutachten geben ohne mich mit ihr zusammen zu sehen?
    Meine Ex muss ja jedes Zusammentreffen verweigern, und meine Tochter wird nun wohl wirklich Angst haben, sie weiß ja dass das alles nicht stimmt was sie sagte :-(
    Dabei bin ich nicht sauer , ohne sie zu sehen kann ich ihr das aber nicht sagen.


    Danke für Antwort.


  • Der Beschluss des OLG ist unanfechtbar ,


    ...
    Nächste Woche soll laut OLG der nächste Umgang sein, was passiert denn wenn sie den wieder verweigert und behauptet das Kind will nicht ?
    Der Gutachter möchte nächste Woche zu uns kommen dann.
    Kann es ein Gutachten geben ohne mich mit ihr zusammen zu sehen?


    Hallo Rosenimo,


    du schreibst, es gäbe einen Beschluss vom OLG (Umgang).

    In diesem Zusammenhang ist dann ein wenig unklar, warum der Gutachter zu Dir kommen möchte nächste Woche?
    Ist nochmals ein Verfahren anhängig?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ja, es gibt ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung.
    Im Rahmen dessen setze meine Ex nun auch den Umgang aus, angekündigt. Und beantragte den Entzug des Umgangsrechtes.
    Ist dem OLG bekannt, interessierte sie aber nicht. Nur was meine Tochter sagte ( sagen musste )
    Nun ist der Umgang reduziert bis das Gutachten fertig ist, dann soll das Familengericht daraufhin neu beurteilen.

  • Im von Amts wegen beantragen Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung werden dir mutmaßlich konkrete Vorwürfe gemacht.


    Der Gutachter wird einen eindeutig formulierten Auftrag haben, was er zu begutachten hat. Um diese Dinge wird es in der Hauptsache gehen in der kommenden Zeit. Die im Raum stehenden (ungeklärten) Vorwürfe werden zu der Umgangsverkürzung zum Schutz des Kindes geführt haben.


    Wenn der Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt ist, ist er auch am Verfahren beteiligt. Ob ein Gespräch mit dem Gutachter stattfinden muss/kann/sollte, hängt vom Auftrag des Gutachters ab. Es wäre aber ungewöhnlich. Der Gutachter spricht ja auch nicht mit deinem Anwalt oder dem Anwalt der Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gibt es einen Zeitraum, für den der Beschluss des OLG gilt? Was meinst Du, dass "anscheinend" die Ex bestimmen kann, mit wem der Gutachter spricht? Welche Anhaltspunkte gibt es dazu?


    Meines Wissens ist ein Gutachter völlig frei darin, sich passende Maßnahmen auszuwählen, um die vom Gericht gestellten Fragen beantworten zu können. Ansonsten würde ich das Vorgehen des Gutachters infrage stellen, allerdings dazu das Ergebnis (des Gutachtens) abwarten.


    Irgendwie merke ich gerade, dass es mir schwerfällt, den großen Zusammenhang zu erkennen anhand der vielen Scharmützel, die im Zusammenhang des bzw. der Verfahren relevant zu sein scheinen.


    Welche Fragestellungen liegen denn dem Gutachten zugrunde, und wie würdest Du persönlich sie beantworten?

  • Die Fragen sind wie das Sorgeecht gestaltet werden soll. Wie der Umgang gestaltet werden soll und welche Hilfen die Eltern benötigen.


    Ihre Famiilie und Freunde haben sich ans Jugendamt gewendet weil sie sich sorgten.
    Diese baten mich dann um meine Einchätzung.
    Da meine Ex sich dem Jugendamt verweigerte gaben sie es ans Gericht.
    Nun solll es das Gutachtn geben.
    Als erste Reaktion brach sie den Umgang ab. Behauptet meine Tochter hat Angst und beantragte den Umgang zu verbieten.
    Das OLG entschied nun danach was das Kind sagt und das Gutacten soll abgewartet werden.


    Wir haben nichts gemacht, wir haben schöne Umgänge und sie war hier immer glücklich.

  • Warum wurde denn deine Umgangszeit gekürzt, wenn Ex das Kindeswohl gefährdet?


    Das verstehe ich auch nicht. Vielleicht kannst Du uns noch mal kurz und zusammenfassend erklären, wie das alles zusammenhängt, ohne auf die Einzelheiten einzugehen? Wie gesagt, so fällt es schwer, einen Gesamteindruck zu bekommen. Wer hat eigentlich eingebracht, Ex würde das Kindeswohl gefährden? So etwas ist ja schnell behauptet ... aber für den weiteren Verlauf kann es durchaus relevant sein, von wem die Behauptung stammt.

  • Das OLG entschied nun danach was das Kind sagt und das Gutachten soll abgewartet werden.


    Ich verstehe die Reihenfolge nicht. Normalerweise wird meines Wissens ein Gutachten in Auftrag gegeben, um eine richterliche Entscheidung zu einem Thema (Sorgerecht ODER Umgang) zu unterstützen. Dem Ergebnis des Gutachtens kann ein Richter folgen, muss es aber nicht. Aber meiner Meinung nach ergibt es überhaupt keinen Sinn, ein Gutachten in Auftrag zu geben und einen Beschluss herbeizuführen, bevor das Gutachten fertiggestellt ist. Und ebensowenig verstehe ich, warum der Umgang für Dich reduziert wird, wenn der KM Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird. Welcher Grund ist denn dazu angeführt?


    Ich verstehe auch nicht, wieso NUR das Kind befragt worden ist wegen der mutmaßlichen Angst, und dann gleich (weil Gefahr im Verzug gewesen sein soll?) eine Reduzierung des Umgangs beschlossen wurde?

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  • Wenn ich´s richtig verstanden habe laufen hier 2 Vorgänge.


    1. Antrag der KM beim OLG "Umgang aussetzen, weil Kind Angst hat" mit dem beschrieben Ergebnis der Umgangskürzung (auf Zeit)


    2. Kindeswohlgefährdung - laufendes Verfahren ausgehend vom JA mit zu erstellendem Gutachten .