Hallo liebe Foris,
Ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe zum Thema Unterhaltstitel...
Leider weigert sich der KV unseres Kindes seit der Geburt letzten Jahres, sein Einkommen offen zu legen, damit eine Unterhaltsberechnung erfolgen kann (es besteht eine Beistandschaft, der KV wurde wegen der Einkommensoffenlegung x mal vom JA angerufen und angeschrieben). Weil er sich einfach tot stellt, auf die Aufforderungen nicht reagiert und bis heute keine Einkommensnachweise vorliegen, wurde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das ist jetzt durch, es gibt einen Beschluss. Laut Beistand muss der KV den Mindestunterhalt zahlen und mit dem Beschluss kann man dann ggf. auch den Unterhalt pfänden lassen (der Beschluss ist also sowas wie ein Titel :hae: ).
Meine Frage ist nun, wie das mit dem Pfänden abläuft? Ich kenne mich da gar nicht aus.
Und kann man auch frühere Unterhaltsschulden geltend machen? Durch die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt sind in den letzten Monaten Unterhaltsschulden von mehreren hundert Euro aufgelaufen.
Liebe Grüße,
Callie