Unterhaltstitel

  • Hallo liebe Foris,


    Ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe zum Thema Unterhaltstitel...
    Leider weigert sich der KV unseres Kindes seit der Geburt letzten Jahres, sein Einkommen offen zu legen, damit eine Unterhaltsberechnung erfolgen kann (es besteht eine Beistandschaft, der KV wurde wegen der Einkommensoffenlegung x mal vom JA angerufen und angeschrieben). Weil er sich einfach tot stellt, auf die Aufforderungen nicht reagiert und bis heute keine Einkommensnachweise vorliegen, wurde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das ist jetzt durch, es gibt einen Beschluss. Laut Beistand muss der KV den Mindestunterhalt zahlen und mit dem Beschluss kann man dann ggf. auch den Unterhalt pfänden lassen (der Beschluss ist also sowas wie ein Titel :hae: ).
    Meine Frage ist nun, wie das mit dem Pfänden abläuft? Ich kenne mich da gar nicht aus.
    Und kann man auch frühere Unterhaltsschulden geltend machen? Durch die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt sind in den letzten Monaten Unterhaltsschulden von mehreren hundert Euro aufgelaufen.


    Liebe Grüße,


    Callie

  • Ich habe auch eine Beistandschaft beim Jugendamt. Die haben bei Gericht einen Titel über den Mindestunterhalt erwirkt. Nun wurde zuerst eine Kontopfändung veranlasst, die allerdings ergebnislos verlaufen ist. Daraufhin hat das JA einen Gerichtsvollzieher losgeschickt, der auch nichts holen konnte. Nun sollte er den Offenbarungseid ablegen, doch da er grade in der Bewerbungsphase ist und mit Offenbarungseid die Aussicht auf einen Job eher Mau ist, wurde das erst mal bis Ende August auf Eis gelegt. Sollte sich bis dahin nichts getan haben, wird das JA meinen EX besagten Eid leisten lassen und ihn zusätzlich anzeigen, weil er seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt (Er ist mittlerweile Handwerksmeister, hätte also durchaus die Möglichkeit, das, was er momentan schwarz macht, legal anzumelden und damit seiner Erwerbsobliegenheit nachzukommen)

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Normalerweise wird die Beistandschaft alles veranlassen, was nötig ist. Das ist der vorteil. Du bist raus aus der Sache und brauchst nichts zu tun, zu organisieren etc.


    Und je nach Beschluss - normalerweise ja - muss alles nachgezahlt werden, was seit der ersten Zahlungsaufforderung fällig gewesen wäre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie bereits erwähnt, Du musst Dich um nichts kümmern und wirst nur schriftlich von der Beistandschaft informiert.


    Sollte der KV einen Job haben, wird die Beistandschaft den AG anschreiben und einen Gerichtsvollzieher beauftragen welcher der Personalabteilung einen Pfändungsbeschluss zukommen lässt.
    Dann wird automatisch das Gehalt zu Not bis zum Selbstbehalt gepfändet. Je nachdem was Dir zusteht.

  • Danke für eure Antworten!


    Jetzt bin ich schon viel schlauer :-)
    Ein paar Fragen habe ich trotzdem noch:


    Der Beschluss wird dem KV in diesen Tagen zugestellt und dann damit rechtskräftig (das hat mir das JA so mitgeteilt).
    Wird eine Pfändung des ausstehenden Unterhalts dann automatisch eingeleitet? Oder spricht das JA das erst mit mir ab und ich muss sozusagen erst mein ok geben, dass ich auch wirklich möchte, dass der ausstehende Unterhalt gepfändet wird?


    Ich würde ungern sofort pfänden lassen, sondern zunächst nocheinmal versuchen, mit dem KV zu reden und das Ganze friedlich zu regeln (z.B. eine Ratenzahlung für den rückständigen Unterhalt zu vereinbaren). Ich käme mir sonst irgendwie gemein vor...
    Der KV zahlt nämlich inzwischen den laufenden Unterhalt und eine Pfändung würde "nur" die Unterhaltsschulden aus den Monaten betreffen, in denen er keinen Unterhalt gezahlt hat (mehrere 100 €). Das ist natürlich viel Geld auf einmal.
    Mein Mitleid mit dem KV hält sich zwar in Grenzen, ich würde aber einer Ratenzahlung zustimmen.


    Meine Vermutung ist allerdings, dass mit dem KV gar nicht zu reden ist und er die Unterhaltsschulden einfach nicht begleichen möchte.
    In diesem Fall würde ich pfänden lassen, wäre aber auch mit einer Ratenpfändung einverstanden. Gibt es das überhaupt? Eine Pfändung auf Raten?
    Und wie ist das mit der Gehaltspfändung? Der KV hat einen Job, eine Gehaltspfändung ist also theoretisch möglich. Jetzt habe ich aber gelesen, dass man auch das Konto selbst pfänden lassen kann. Kann ich dann aussuchen, ob sein Konto oder Gehalt gepfändet werden soll?


    Klar, dass er jetzt Schulden hat, hat sich der KV ja selbst zuzuschreiben aber eine Pfändung zu veranlassen, ist trotzdem ziemlich krass... :S

  • und ich muss sozusagen erst mein ok geben, dass ich auch wirklich möchte, dass der ausstehende Unterhalt gepfändet wird?


    das JA muss Dich nicht fragen, da Du ja mit Einrichtung der Beistandschaft diese Belange an sie abgetreten hast-
    vielleicht tut das JA es trotzdem (ich weiss nicht genau, wer in diesem Fall bei einer erfolglosen Pfändung auf den Kosten sitzen bleibt)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich stehe wegen meiner Beistandschaft in regem Austausch mit dem JA - ich scheine aber, wenn ich manche Threads hier lese, einen echten Glücksgriff mit meiner SB gemacht zu haben. Und ich frage auch viel nach, notiere mir Stichtage in meinem Kalender und rufe an diesen dort an, um den Stand der Dinge abzufragen. So wurde z.B die Kontopfändung, die genau in die letzen 2 Umgangswochen gefallen wäre, ausgesetzt, bis die Kleine wieder bei mir war, ich wurde gefragt, ob ich einverstanden sei, dass der Offenbarungseid aufgeschoben wird usw.


    Aber ich vermute, wieviel du wirklich mitreden kannst, liegt im Ermessen des jeweiligen SB.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Üblicherweise wird die Beistandschaft eine Ratenzahlung vereinbaren. Da Ex sich ja finanziell "nackt" gemacht hat, weiß man ja, wie die Dinge bei ihm aussehen.


    Kommt es nicht zur Ratenzahlung, ist die Gehaltspfändung der pfiffigere Weg. Denn da führt der Arbeitgeber das Geld mit der Einkommenszahlung direkt ab. Garantiert.


    Kontopfändung ist immer ein Ding. Da muss man sicher sein, dass auf gerade diesem Konto zum Zeitpunkt der Pfändung genug Geld ist. Und reicht das Geld beim ersten Mal nicht, muss zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal gepfändet werden.


    Bei der Gehaltspfändung zahlt der Arbeitgeber so lange monatlich, bis die Summe erreicht ist.


    Hauptproblem, und darum ist eine freiwillige Ratenvereinbarung immer gut: Kann Ex den laufenden Unterhalt noch zahlen, wenn er gepfändet wurde?
    Denn was hilft mir, wenn ich die Rückstände reinhole, aber sich durch das Nichtzahlen des laufenden Unterhalts neue Rückstände bilden?


    Die gute Nachricht ist aber: Die Beistandschaft handelt auch dies aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Callie29,


    das Jugendamt hat für das Kind im sogenannten "vereinfachten Verfahren" einen Titel über den Mindestunterhalt erwirkt.


    Das vereinfachte Verfahren findet dann Anwendung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht kooperiert, keine Auskunft gibt, die Zusammenarbeit verweigert.



    Ich würde ungern sofort pfänden lassen, sondern zunächst nocheinmal versuchen, mit dem KV zu reden und das Ganze friedlich zu regeln (z.B. eine Ratenzahlung für den rückständigen Unterhalt zu vereinbaren). Ich käme mir sonst irgendwie gemein vor...
    Der KV zahlt nämlich inzwischen den laufenden Unterhalt und eine Pfändung würde "nur" die Unterhaltsschulden aus den Monaten betreffen, in denen er keinen Unterhalt gezahlt hat (mehrere 100 €). Das ist natürlich viel Geld auf einmal.
    Mein Mitleid mit dem KV hält sich zwar in Grenzen, ich würde aber einer Ratenzahlung zustimmen.


    Der Vater des Kindes sollte sich jetzt endlich um seine Angelegenheiten kümmern und selbst aktiv werden.
    Er soll auf die Beistandschaft zugehen und seine Probleme selbst regeln.


    Ob die Beistandschaft der Ratenzahlung zustimmt, ist liegt im Ermessen der Behörde.
    Dies vor allem dann, wenn Unterhaltsvorschuss bezahlt wurde.
    Normalerweise geht die Beistandschaft auf solche Vorschläge ein - vor allem, da ja inzwischen Geld fließt (wenn auch noch nicht genug)


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • :thanks:


    FrauRausteiger: nicht kooperieren, keine Auskunft geben und die Zusammenarbeit verweigern trifft es leider ziemlich gut. Das Verfahren wurde ja nur eingeleitet, weil er sich seit Monaten einfach nicht rührt und sich auch jetzt, nachdem ihm der Beschluss zugestellt worden ist, immer noch nicht dort meldet :ohnmacht: (die Nerven hätte ich gar nicht... :crazy )
    Auf die Beistandschaft zugehen und sich um seinen Kram selbst kümmern wird er vermutlich nicht. Und ja, es wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt, deshalb hat der KV jetzt Unterhaltsschulden bei unserer Tochter und der UVK.


    Volleybap: wie es finanziell bei ihm aussieht, kann ich nur grob schätzen. Er hat sich ja bis jetzt einfach tot gestellt und es liegen keine Einkommensnachweise vor. Einen Job hat er aber. Ich vermute mal, dass er neben dem Mindestunterhalt noch Geld übrig hätte, um die Unterhaltsschulden in Raten abzustottern. Genau weiß ich das aber nicht. Danke auch für die Hinweise zur Gehalts- und Kontopfändung!


    Die Beistandschaft meinte heute, dass man noch die gesetzliche Widerspruchsfrist abwarten muss, bevor man irgendwas in die Wege leiten kann. Theoretisch könnte der KV ja noch rechtlich gegen den Beschluss angehen. Alles weitere möchte der SB dann mit mir besprechen.


    Nachdem ich mir vorhin den Kopf darüber zerbrochen habe, woher ich diesen Monat das Geld für neue Kinderklamotten (Wachstumsschub 8o ) ein Türgitter, einen Herdschutz, neue Nuckelflaschen und diversen anderen Kleinkram für Püppi nehmen soll, sehe ich es jetzt irgendwie nicht mehr ein, den KV weiter mit netten Bitten dazu aufzufordern, sich doch ENDLICH mal im JA zu melden :frag
    Am liebsten wäre mir ein knapper Brief, in dem er zur Ratenzahlung aufgefordert wird und dann (wenn er darauf auch nicht reagiert) die schnellstmögliche Pfändung. Ich werde das dem SB mal so vorschlagen, mal sehen, was er dazu sagt.


    Liebe Grüße, Callie

  • ehe ich es jetzt irgendwie nicht mehr ein, den KV weiter mit netten Bitten dazu aufzufordern, sich doch ENDLICH mal im JA zu melden :frag


    das ist auch gar nicht dein Job. Mach dich frei - warte die Frist ab und dann sprich mit dem Sachbearbeiter.


    Solange kein Geld fließt kannst du weiter Unterhaltsvorschuss beziehen - das kannst du dann einstellen/zurückzahlen, wenn die ersten Euros geflossen sind.