Es handelt sich um ein reine sexuelle Beziehung wodurch ein Kind entsteht.
Mit 36 Jahren wird die KM unerwartet Mutter. Entscheidet sich für das
Kind. Dem KV wird jegliche Pflicht und Rechten entzogen. Die KM kommt
selbst aus zerrüttete Familien Verhältnisse und beschließt das Kind nach
der Geburt ohne Vater groß zuziehen. Sie merkt erst als sie
alleinerziehende alle Unterlagen einreichen muss das sie zwei Jahre
Elternzeit nimmt und splittert das Elterngeld auch zu diesen Zeitraum.
Da sie unfreiwillig auf ergänzende Leistungen vom job center angewiesen
ist wird sie aufgefordert UVG zu beantragen, hofft das der Jugend
Mitarbeiterin diese ablehnt. Leider wird es bewilligt und als Einkommen
angerechnet. Widerspruch konnte nicht geschrieben werden weil sie
während der Wochenbett Zeit emotional total über fordert war und ärger
mit den alten Wohn Verhältnisse hat, habe die Zeit verstrichen. Jetzt
wird von Zeugen beim Amt behauptet das sich das Leben der KM verändert
hat. Die KM wird vorgeworfen grob fahrlässig gehandelt zu haben. Sie hat
bewusst den KV zu verschweigen. Nach diesen folgt Vorwurf des Betruges.
Die KM wehrt sich verhemnt gegen den Vorwurf weil das Job Center und
Jugendamt das unter ein der geregelt haben. Die KM wollte keine
Leistungen vom Jugendamt um genau das zu vermeiden!
Die
KM hat sofort das Geld erhalten. Sie weiss das als nächstes Betrug
vorgeworfen wird. Alles schon durch diesen Protokoll erlesen.
Es
ist eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen bei der Bekanntgabe der
Schwangerschaft. Die KM hätte sich dann gegen das Kind entscheiden
sollen um genau so eine Sachlage nicht zu geraten.
Sie hat sich bewusst für das Kind entschieden und man kann nichts mehr
machen. Sie war erst total erleichtert das die Zahlung eingestellt wurde
aber nicht den SGB X 48 gelesen, erst später.
Schade um das Seelenleben des Kindes, wird dann später als nicht gewollt zu
sein und als Last empfunden vom KV. Das war nachhinein auch ein Motiv
warum die KM ihn verschwiegen hat. Geld ist eine Sache und Liebe zum
Kind eine Sache.
Nachtrag zu diesem Thema: Die KM möchte hier nicht angegriffen werden das sie Soialleistungen erschlichen hat, oder das man ihr hier Vorwirft welche Fehler begangen hat, das ist klar! Das ist Ihr Bewusst. OB der KV hier bewusst die Mutter geschadet hat oder nicht.
Hier geht es um Sozialleistungen die bewilligt worden sind , die nicht bewilligt werden durften! Vater unbekannt heißt auch das niemls UVG zurück gezahlt werden kann. Also sollte es nicht bewilligt werden! Das ist von der KM die Meinung. Sie hat selbst 20 Jahre gerabeitet ohne Unterbrechung, wollte NUR 2 Jahre Elternzeit nehmen um sich um das Kindswohl zu kümmern,, was völlig jetzt geschadet hat.
Sollte weitere Folgen kommen, wird sie wegen BGB §263 (Mod.-Hinweis: Gemeint ist mutmaßlich § 263 StGB. Volleybap) belangt und ihre Beruflichen Weg ist dann beendet, sie bleibt dann Lebenslang Hartz 4 Empfängerin mit Kind. denn mit einem Straftäter möchte ein Arbeitgeber nichts zu tun haben.