Hallo
Kindsvater ist Brite, lebt in UK. Zur Scheidung hat er freiwillig medizinische Sorge, Schulangelegneheiten und ABR abgegeben.
Nun erfahre ich im Nebensatz, er verläßt die Army und nimmt einen Job "overseas" an. Bisher habe ich Umgang ermöglicht, auch in UK, ohne zu wissen ,wo das Kind ist. Ich wußte seine Arbeitsanschrift und habe mich darauf verlassen, dass er ziemlich Ärger bekommt, wenn er Kind nicht zurück bringt.
Es hat einen Tag gedauert, bis mein Kopf anfing zu rattern. Der Vater zeigt in den letzten zwei Wochen ungewöhnlcihes Interesse am Kind. Es komen Nachfragen, durchaus konstruktive Mails. Bisher beschränkte sich seine Vaterschaft auf einen Umgang / Monat, gut 48 Stunden Vaterschaft. Ansonsten sagte er klar, wolle er nicht soviel wissen und ich erhielt böse Briefe oder gar keine Antwort auf Mails. Ich schrieb schon lange nur noch über Kind. Also habe ich dies eingestellt und ließ ihn mehrfach wissen, er bekomme auf Nachfrage selbstverständlcih soofort Auskunft.
Ich habe ihn auf Grund seiner Nachfrage darauf aufmerksam gemacht, dass er ohne meine Einwilligung keine Auskunft bei Ärzten /Schule erhält. Ich hatte schon immer den Eindruck, dass ihm dies überhaupt nciht klar war, obwohl er vom Richter (plus Dolmetscherin) mehrfach gefragt wurde.
Der Vater will Mini im Sommer mitnehmen, zwei Wochen und zu Minis Geburtstag am Ende der Ferien. Ich schlage auf Grund von Mini Problematik (Absprache mit JuA und Kinderpsychologe) eine Woche am Ferienanfang vor. Mini wird eingeschult. Der letzte Besuch drüben war letztes Jahr im August. Die Nachwehen behandelt der Psychologe heute noch. Mini reageirt sehr empfindlich auf Veränderungen. Hinzu kommt ein Trennungstrauma. Zu Schulbeginn möchte ich Mini einigermaßen in der Spur haben.
Mir fällt auf, ich kann nicht mal wissen ,wo Mini sich in der Welt aufhalten wird, wenn ich einen Pass mitgebe. Da es in UK keine Meldepflicht gibt, kann ich den Vater auch nicht finden. Ich habe wirklich Angst, dass er mit Mini in der Welt abtaucht.
Muß ich unter diesen Umständen das Kind mitgeben, rechtlich? Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf seine Adresse habe, selbst während des Umgangs. Aber im Ausland? Bei einem ausländischen Vater mit Sitz im Ausland? Wie könnte eine Rückversicherung für mich aussehen?
Natürlich werde ich das JuA nochmal fragen. Aber es rattert im Kopf.
Gruß