habe eventuell zu unrecht bekommen.

  • Hallo...


    ich habe folgendes Problem.Bei der Geburt meines Sohnes hatte ich mit dem KV noch nicht zusammen gewohnt.Also hatte ich UVG beantragt und auch bekommen.Zusammen gezogen sind wir erst ungefähr 1 Jahr später.Doch irgendwie ist mir bzw. uns entgangen das uvg wieder abzumelden.Wir haben dann ungefähr 4 Jahre zusammen gewohnt und auch für die Zeit das uvg bekommen.Dann haben wir uns nach 4 Jahren getrennt und er ist ausgezogen.Nun kommt der KV und sagt das ich eventuell alles für die 4 Jahre allein zurück zahlen müsse.Weil er angeblich nichts davon gewusst hatte das wir das UVG bekommen hatten.Aber ich bin nun der meinung das nicht alles an mir hängen bleiben muss.Weil wir haben ja zusammen gelebt und er hat ja genauso davon gelebt hatte.Was mache ich jetzt und habe ich zu erwarten?
    Gruß.
    Danke schonmal für eure antworten.

  • Er hat Recht! Du hast die Leistungen beantragt, Du musst für die Folgen bei zu Unrecht bezogenen Leistungen gerade stehen.


    Und mal ganz ehrlich: 4 Jahre lang "irgendwie entgangen, die Leistungen abzumelden" und das Geld trotzdem ausgeben, glaubt Dir kein Mensch ... zumal die Unterhaltsvorschusskasse verpflichtet ist, Dir jährlich einen Fragebogen zuzusenden, um das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen.


    Du wirst also die 4 Jahre zurückzahlen müssen, und es wäre besser, wenn Du auf die Unterhaltsvorschusskasse zugehst, denn das könnte Dir eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs ersparen.

  • Wie kann einem entgehen, dass quasi abzumelden? Seit ich den U-vorschuss bekomme, krieg ich jedes Jahr zur selben Zeit einen Brief vom Jugendamt in dem überprüft wird, ob ich noch berechtigt bin, ihn zu beziehen. Spätestens da muss einem doch auffallen "Hoppla, mir ist das was entgangen." Oder wird das in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt?

  • Wie kann einem entgehen, dass quasi abzumelden? Seit ich den U-vorschuss bekomme, krieg ich jedes Jahr zur selben Zeit einen Brief vom Jugendamt in dem überprüft wird, ob ich noch berechtigt bin, ihn zu beziehen. Spätestens da muss einem doch auffallen "Hoppla, mir ist das was entgangen." Oder wird das in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt?

    Nicht, wenn sich die Unterhaltsvorschusskassen alle an die bundeseinheitlichen Richtlinien zum Unterhaltsvorschussgesetz halten.

  • 1. bekommt man jedes Jahr die Aufforderung einen Wisch auszufüllen wegen des UVG. Wenn man das nicht macht, weil mans vergisst oder aber keinen Bock hat, wird der UVG in der Regel eingestellt.
    Ergo liegt die Vermutung nahe dass du das wohl ausgefüllt hast und mit falschen Angaben zurück gesendet hast.


    2. Ist doch der Vater sicher auch irgendwann aufgefordert worden Unterhalt zu bezahlen. Und die UVG Stelle hat sicher von ihm verlangt das verauslagte zu bezahlen. Ergo muss es ihm auch aufgefallen sein.


    3. Steht schon im Antragsbogen drin das man gewisse dinge melden muss.


    4. Ja, allein DU wirst das zurück bezahlen müssen weil DU diese Leistung zu unrecht bezogen hast. Du hast damit Sozialleistungsbetrug begannen, da kommt sicher noch eine Strafanzeige und ein deftiges Bußgeld auf dich zu.


    Vollkommen davon abgesehen, nicht ER hat davon gelebt sondern das Kind.
    Solange ihr zusammen gewohnt habt ist er seiner Unterhaltspflicht durch "Naturalunterhalt" nachgekommen.
    Ob er nun gearbeitet hat oder nicht.


    Ich finde es ja schon seltsam dass das Jugendamt in diesen vier Jahren nicht versucht hat bei ihm zu pfänden??

  • Wow............................ :ohnmacht:


    Mein Ex-Mann bekommt jedes Jahr denselben Überprüfungsbogen, bei dem er angeben muss, ob sich bei ihm was verändert hat....also muss der Ex auch was davon gewusst haben.


    War dein Ex bei dir gemeldet? Wohin hat das Jugendamt den Überpüfungsbogen geschickt...? (bei gleicher Adresse hätte dem Amt ja schließlich was auffallen müssen?!)

  • Wow. :wow Was Du nicht willst, was man Dir tut , das füge keinem anderen zu!


    Erst Sozialleistungen betrügen und dann noch dem Ex in die Schuhe schieben wollen. Sorry, dafür hab ich so gar kein Verstänndnis. Auch wenn Er wohl Mitwisser ist. Diese Verantwortung liegt bei Dir , weil Du die Antragstellerin bist und wohl jedes Jahr Neu dafür unterschrieben hast. :nanana

  • Der Ex muss dieses Formular auch ausfüllen und somit trägt er mit Schuld.

    Strafrechtlich vielleicht (wäre mal sehr interessant, was die Staatsanwaltschaft zu "Beihilfe zum Betrug" sagt :hae: ), aber die Rückzahlung an das Jugendamt bleibt komplett an der TE hängen.

  • Wer nun moralisch schuld hat, spielt eigentlich keine Rolle. Es hilft auch nicht mit dem auf jemanden zu zeigen.


    Fakt ist: In der Zeit, wo ihr zusammengelebt habt, standen dir keine Leistungen nach UVG zu und zu unrecht bezahlte Sozialleistungen zahlt derjenige zurück, der sie bezogen hat. Was du nun als erstes machen solltest ist, den Zweitraum wo ihr zusammengewohnt genau zu ermitteln. (Melderegister oder ähnliches) und dich dann bei der Leistungsstelle zu melden. Das kommt schon mal besser, als wenn sie dich anschreiben. Habt ihr denn innerhalb des Zeitraumes noch andere Sozialleistungen bezogen? Und wie ist es nun?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo user999,


    ja, du hast zu Unrecht UVG bekommen und ja, du wirst das wohl alles zurückzahlen müssen.
    Zudem kommt noch, dass du dir UVG selbst verwirkt hast, weil man dieses ja nur längstens 6 Jahre erhält. Soll heißen -wenn ich richtig gerechnet habe und dein Kind ca. 5 Jahre alt ist- du noch maximal 1 Jahr Anspruch hast. Sollte der KV nun zahlungsunfähig sein, war´s das mit dem UVG und du bekommst nichts weiter.


    Wie schon geraten, würde ich mich schnellstmöglich an das JA wenden und alles klären.
    Evtl. gibt es ja die Möglichkeit, das der KV sich auch am zurückzahlen beteiligen muss, da sich das JA das Geld ja in der Regel irgendwie von den KV zurückholt - oder man kann´s mit evtl. kommenden "Anspruch" verrechnen (aber da bin ich unerfahren und überfragt) ?( ?


    Was mich noch wundert: Ist dem JA nicht aufgefallen, dass ihr die gleiche Anschrift habt?!? :hae:


    VG

  • Hallo
    Wow 4 Jahre lang den Steuerzahler zu unrecht ausgenutzt zu haben finde ich schon ziehmlich heftig. Wenn man es ein Jahr lang eventuell verpennt, ok aber gleich 4 jahre? Zumal man guckt doch jeden monat auf sein Konto und wenn man dann sieht da ist eine zahlung vom JA eingetroffen wird man doch schon selber stutzig,oder? Warum sollte dann auch noch der EX dafür aufkommen, wenn du den UVG beantragt hast und ihn auf dein Konto erhalten hast. Somit musst du ihn auch zurück zahlen und es wäre gut wenn du es sofort beim JA angibst. :kopf

  • Warum sollte dann auch noch der EX dafür aufkommen,

    Vom Ex wird der Betrag ja auch über die Beistandschaft eingefordert werden .... falls er leistungsfähig ist.


    Da ist etwas kräftig schief gelaufen ....

  • Vom Ex wird der Betrag ja auch über die Beistandschaft eingefordert werden .... falls er leistungsfähig ist.

    Warum sollte das passieren? Der Ex ist ja, genau wie die Mutter, seiner Unterhaltspflicht in den 4 Jahren durch Naturalunterhalt nachgekommen!

  • Warum sollte das passieren?

    Gute Frage.
    Wenn es dumm läuft sieht sich die UVG-Kasse als BlackBox. Was zu KM rausgeht muss KV wieder 'reintun. Ich glaube kaum, dass die kompliziert rechnen werden.

  • Hallo,


    das ist eine ganz schön schwierige Situation.
    Es geht immerhin um knapp 6.400 Euro.


    Auf jeden Fall solltest Du Dich melden bevor es denen auffällt.
    Das endet sonst gewiss in einer Anzeige wegen Betrug. Wenn es das nicht auch so tut, Du musst Dir schon wahnsinnig gute Gründe zurecht legen, weshalb Du das nicht gemeldet hast. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt wohl auch in diesem Fall.


    Wie das über vier Jahre hinweg nicht auffallen konnte ist mir leider nicht schlüssig, auch ich musste jährlich den Wisch ausfüllen & bekam jedes Mal ein neues Merkblatt mit.


    Theoretisch gesehen bin ich der Meinung dass Du das selbst zurück zahlen musst - Du hast es bezogen.
    Bringt aber auch nichts hier zu spekulieren, geh am Montag am besten persönlich dort vorbei und kläre das.
    Die werden Dir mehr darüber sagen können. Ich würde auf jeden Fall NICHT die Füße still halten und hoffen, dass es nicht auffällt, ich schätze spätestens wenn es dem Vater ans Geld geht und er das zurück bezahlen soll wird er das erzählen.


    Gerade im Bereich der Sozialleistungen landen solche Fälle direkt bei der Staatsanwaltschaft - bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
    Das wurde uns mal auf dem Amt gesagt als meine Mutter zu Unrecht ALG ll erhalten (1.500€) hat.
    Im Urteil wurde sie rechtskräftig wg. Betrug verurteilt & bekam eine Geldstrafe in Höhe von ich glaube 300 oder 350 Euro.
    Möglich gewesen wäre aber auch eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren. Ich glaube das gilt aber nur für schlimme Fälle. ;)
    Ähnliches hatte eine Bekannte mit zu Unrecht bezogener Berufsausbildungsbeihilfe durch. Also beziehe ich mich nicht nur aufs ALG ll.


    Ich wünsch Dir, dass es möglichst angenehm läuft & Du für die Zukunft daraus lernen wirst. :winken:

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Gute Frage.
    Wenn es dumm läuft sieht sich die UVG-Kasse als BlackBox. Was zu KM rausgeht muss KV wieder 'reintun. Ich glaube kaum, dass die kompliziert rechnen werden.

    Das hat mit dumm gelaufen oder kompliziert rechnen rein garnichts zu tun ... es fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage, um zu Unrecht an die Mutter gezahlte Unterhaltsvorschussleistungen vom Vater zurückzufodern.

  • ist ja auch irgendwie die Frage, wovon ihr die Jahre gelebt habt-


    Hartz IV passt irgendwie nicht, da dann ja das mit dem UV aufgefallen wäre-
    Wohngeld passt auch nicht, weil auch dann die Angaben fehlerhaft gewesen wären...


    Sein EK kann ja nicht so hoch sein, da er ja ansonsten vom JA zur Zahlung von KU aufgefordert worden wäre-


    Hast Du gearbeitet?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)