Hallo zusammen,
wie viele wissen, habe ich zwei Kinder, davon eine Tochter, welche bei mir lebt und ein Sohn, welcher bei seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Station untergebracht ist. Bei einem Telefontermin zwischen Tochter und Mutter hat mir KM mitgeteilt, dass der Sohn unter einem Magen-Darm-Virus gepaart mit Fieber leidet und deswegen müsse der Umgang am darauffolgenden Wochenende (an unserem Wohnort) entfallen. Sie würde ein Attest vom Arzt zum Jugendamt faxen. Das war eine Auflage im Rahmen der gerichtlich getroffenen Umgangsvereinbarung, gültig bis Ende 2013. Das bedeutet, dass mein Sohn seinen Vater und seine Schwester erst wieder nach vier Wochen wird sehen können. Diesen Zeitraum finde ich zu lang.
Nach meiner Erfahrung ist es eine Sache von wenigen Tagen, bis ein Magen-Darm-Leiden überwunden ist. Jedenfalls würde ich persönlich in dieser Situation alles daran setzen, dass der Umgang stattfinden kann.
Bin mal gespannt, was der Sacharbeiter vom Jugendamt dazu meint, den ich heute morgen informiert habe. Unter anderem habe ich geschrieben:
Ich finde es höchst irritierend, dass die Kindesmutter hier mehrere Tage im Voraus beschließt, dass dies ein Grund ist, den Umgangskontakt einseitig abzusagen und bin damit nicht einverstanden. Solange es keine verbindliche Regelung für den Umgang gab, aber 14-tägige Umgänge zwischen uns Eltern vereinbart waren, war es übrigens eher die Regel als die Ausnahme, dass diese Umgänge von der Kindesmutter einseitig abgesagt worden waren und deswegen ausfielen.
Aus diesem Grund möchte ich nochmals darum bitten, mit Hilfe des Jugendamts eine schriftlich fixierte und für beide Eltern verbindliche (neue) Umgangsregelung festzulegen, welche insbesondere darauf hinzielt, für beide Kinder echte Umgangswochenenden (d. h. nicht nur stundenweise) zu erreichen.
Was meint Ihr dazu? Ich bin nicht gewillt, mit der Kindesmutter eine bilaterale Vereinbarung zu treffen, weil ich befürchte, dass diese wieder beliebig interpretiert wird.