Der Vater meines 15 jährigen Sohnen verdient
monatlich zwischen 1200 und 1300 netto.
Er zahlt derzeit kein Unterhalt da er meint nach
Abzug der Miete hätte er nur noch knapp 900 bis 1000Euro zum Leben
Ist das korrekt das er nicht zahlen muss?
Beiträge von Lilly-Greta
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Ich nehme an der Kv bekommt zum 15.sein Gehalt.
Darum möchte er sicher zum 15 eines Momats zahlen.
Da er zuverlässig jeden Monat zahlt würde ich ihm bezüglich des Zahlungstermins entgegen kommen. -
Herzlichen Glückwunsch :party
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Leider nicht.
Der Kv will auf biegen und brechen das alleinige Sorgerecht
und leiden tut unser Kind welches sowieso schon dringent professionelle Hilfe braucht.
Das spielt der Kv aber herunter -
Hallo
Da ich mich gerade in einen
Nervenzerrenden Sorgerechtsstreit befinde und
das nur zu lasten unseres Kindes 16 jahre alt geht
der sowieso schon mehr als verhaltensaufällig ist,
interessiert es mich ob es hier jemanden gibt der freiwillig das Sorgerecht
an den anderen Elternteil abgegeben hat. -
Alles Gute nachträglich
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Ich war vor kurzem zwecks Beratungstermin(Scheidung u.Kindesunterhalt )
bei einem Anwalt (Interessenschwerpunke Ehe u.Familienrecht u.a.)
Allerdings kein Fachanwalt.
Nach seiner Aussage ist er schon jahrelang u.a.im Familienrecht
erfolreich tätig u.kennt auch die Richter am hiesigen Familiengericht.
Die Beratung war in meinen Augen eigentlich okay habe aber
ja auch keinen Vergleich.
Was ich etwas komisch finde ist folgendes.-es wird nur die Scheidung verhandelt dann wäre das Familiengericht
zuständig wo KV wohnt (gemeinsamer früher Wohnsitz)-wird Scheidung u.Kindessachen z.b.Kindesunterhalt e.t.c.
verhandelt ist das Familiengericht an meinem Wohnort zuständig.Ich dachte immer wenn ich die Scheidung einreiche ist auch das Gericht
meines Wohnortes zuständig also auch wenn keine
Kindschaftasachen anfallen.Desweiteren.haben KV und ich einen Ehevertrag unterschrieben
der aber leider noch nicht beglaubigt ist,was bedeutet das er nicht
rechtskräftig ist.
Der Anwalt sagte mir man könne den Ehevertrag noch beglaubigen lassen
dann müsste ich aber noch ein Jahr warten bis ich die Scheidung einreichen kann.
Ist das wirklich so obwohl wir bereits seit 4 jahren getrennt leben?Ene Kopie des Vertrages würde er dem Gericht beim Scheidungsantrag zur
kenntnisnahme zischicken.Kann ich darauf vertrauen das der Anwalt gut ist?
Besteht auch noch nach beantragter oder bewilligter Prozesskostenhilfe
die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln wenn man nicht zufrieden ist
oder einen besseren findet?
Praktisch ist das dieser Anwalt vor Ort ist.Keine grosse Kanzlei nur ein
Büro und er macht alles selber -
Falbala2 Genauso habe ich gerechnet.Der Kv ist aber der Meinung in den Ferien ist kein
Umgangswe sondern Ferien.Dabei habe ich das alle Jahre so gerechnet.
Er ist der Meinung er haette Kind in den Ferien nur 7 Tage und ich 10.
In den Ferien werden doch auch die Umgangswe weiter mitgerechnet
also hab ich doch alles richtig gemacht.
Er ist immer noch der Meinung das das We 15.4.meines gewsen waere,obwohl er kind geholt hat weil er
Kind da sowieso haben wollte,
und ich ihm gesagt habe da brauchst du nicht tauschen das ist Papwe.
Nun droht er immer noch mit Jugendamt u.Gericht wenn ich nicht
einsehe das ich falsch gerechnet habe.Aber da ich richtig gerechnet habe sehe ich das nicht ein
.Tauschen ist ja kein Problem wenn es mal ist u.nicht zu haeufig ausser
das We am 8.5.da hab ich naemlich selbst mit kind was vor.
Was passiert im schlimmsten Fall wenn er deshalb wirklich vor Gericht geht? -
Kv wohnz 100 lkm weit weg .
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Kind 13 ist alle 14 Tage u.hälftige Ferien beim Papa ,das letzte WE vom 18.03-20.03.
sowie eine Woche Osterferien von Mon.28.03.-So.03.04.
Da am 23.03.der letzte Schultag war sind laut Kalender ja Ferien.Da aber
Feiertags sowie We nie Schule ist hab ich das WE vom 25.03.-.27.03.
laur umgangsplan als WE vor den Ferien eingestuft,wie die jahre davor auch.
Der Kv ist allerdings der Meinung das letzte WE vor den Ferien wäre der 18.03-20.03.
und ich hätte ihm 2 Umgangstage der Ferien geklaut.
Auch ist er der Meinung wenn er mal Termine hat am Umgangswe
müsse ich tauschen.
Ist ja auch kein problem wenn es geht aber wennn ich mal
nicht tausche dann weil nicht geht droht er immer mit Gericht auch jetzt wegen den
2 Tagen aus seiner sicht .Er droht dann immer er geht zu gericht um
umgang gerichtlich festlegen zu lassen.
Wie richtig reagieren? -
Brauche mal einen Rat.
Ich arbeite 6 Tage die Woche ,vormittags 14 Std wöchentlich in Teilzeit auf
Steuerkarte Klasse 2.
Ausserdem arbeite ich auf 450 Euro Basis 2-3 Nachmittage
in.einem anderen Betrieb.
Soweit so gut.
Nun hat mir der Betrieb wo ich auf 450 Euro Basis arbeite
einen Teilzeitvertrag angeboten mit 25-30 Std die Woche.
Ich weiss das man auf Steuerklasse 6 einen 2 Job haben kann
hat jemand von euch da Erfahrrung was man da dann so raus bekommt?
Arbeitet einer von Euch auf Lohnsteuerklasse 6?
Und muss ich beim 2 Betrieb dann auf 6 gehen oder könnte
man da weil die stundenzahl von der Arbeitszeit höher ist dort
auf klasse 2 abeiten u.auf meinen jetzigen job wo ich 14 std woche
habe auf 6 gehen ? -
Es geht meiner Freundin darum.das es in der Schule
nicht immer eskaliert wenn Umgangswe ist.
Sie möchte eine Lösung finden das der Umgang entspannter fürs Kind
ablaufen könnte.Der Kv fragt das Kind auch über die mutter aus.
Mit Dem Kv hat sie bereits geredet ,ihm auch vorschläge zwecks Umgang gemacht
u.ihn auch gebeten sich Gedanken zu machen u.vorschläge zu machen.
Ihre Vorschläge wurden sofort abgelehnt u.eigene Gedanken will
er sich nicht machen weil der Umgang in seinen Augen entspannt läuft.
Bisher ist alle 14 Tage u.Kind muss dreieinhalbstd.mit der bahn fahren
pro strecke.
Ein vorschlag von ihr war das er ml vor ort übernachtet,nicht bei ihr,
sozusagen auf probe paar WE ob das fürs kind besser wäre.
Er lehnt alles ab.
Sie macht sich halt Sorgen wegen Schule, weil kind schon 2 ermahnungen hat.
Sie ist verzweifelt u.möchte eine Lösung bevor es zu spät ist u.kind von der Schule
verwiesen wird. -
Es fällt aber schon seit längerem auf das das immer vorm bzw nach einem
Umgangswe ist.
Kindeswohlgefährdung in dem sinne weil die Schullaufbahn
aufgrund der verhaltenauffälligkeiten nach dem Umgang
inzwischen gefährdet ist.
Es gab schon Mehrere Ermahnungen wegen des Verhaltens.
Wenn Umgang mal ausgefallen ist und das kind länger mal kein umgang war
waren keine verhaltensauffälligkeiten. -
Hallo ihr Lieben,
ich brauch heute mal Rat für eine Freundin.
Ihr Kind 12 zeigt seit längerem starke verhaltensauffälligkeiten
in der Schule ,unmittelbar vor bzw nach Umgangswe.
Das Kind ist bereits mehrmals von der Schule ermahnt wurden
wegen des Verhaltens.
Meine Freundin macht sich grosse Sorgen ums Kind u.
möchte Umgang gerne erstmal einschränken also nur noch ohne Übernachtung
bis gemeinsames Gespräch beim Jugendamt ,Caritas o.ä
Sie vermutet das KV Kind emotional manipuliert.
KV ist auch troz längerer Trennung noch nicht darüber hinweg u.vermischt
paarebene u.elternebene.
Nun droht ihr der KV mit Gericht u.das er beim Jugentamt anruft .
Darf sie den Umgang mit Übernachtung mit der begründung Kindeswohlgefährdung verweigern bis ein gemeinsamer
Termin bei Jugentamt steht?
Oder kann das ihr negativ ausgelegt werden hinterher?
Was kann ich ihr raten? -
Sorry weiss nicht wie man zitiert.
Nein mit stöcken oder ähnliches hat keiner von beiden geschlagen.
Ich habe schon mit der Schulsozialarbeiterin gesprochen.
Diese war es auch dir mir gesagt hat das der mitschüler meinen Sohn an der
Kaputze vom Tischkicker weggezogen hat u.geschlagen.
Was mir einfach sauer aufstöst ist ist die Begründung die in der
Missbilligung steht.
Junior hat Mitschüler auf grund Meinungsverschiedenheit tätlich
angegriffen.
An der Kaputze wegreissen u.schlagen ist für mich keine Meinungsverschiedenheit
zumal es der Mitschüler war der angefangen hat.
Ich weiss nun nicht was beim Mitschüler als Begründung angegeben ist.Was mich auch interessieren würde wielange bleiben
Missbilligungen gůltig?Die Gesamtenschuljahre bin Kind Abschluss hat oder
werden die irgentwann nach bestimmter zeit rausgenommen u.neu gezählt? -
Brauche mal Euren Rat.
Junior 13(AdhsKind)hatte letzte Woche mit einem Mitschüler eine
Prügelei,in der Pause worauf beide Kinder nsch Hause mussten u.beide eine schriftliche
Missbilligung bekommen haben.
Junior hatte 2014 schonmal eine Missbilligung die ich auch akzeptiert habe.
Dieses Mal allerdings bin ich nicht damit einverstanden,aus dem Grund
das es der Mitschüler war der angefangen hat in dem er Junior
an der Kaputze vom Tischkicker weggezogen und geschlagen hat.
Junior wollte mit Tischkicker spielen der Ball lag schon da (gehört der schule
u.soll eigentlich nach dem spielen wieder abgegeben werden).
Mitschüler meinte der Ball muss erst abgegeben werden.
Nun steht als Begründung in Juniors Missbilligung er hätte auf gund einer
Meinungsverschiedenheit seinen Mitschüler tätlich angegriffen.
Was aber ja gar nicht stimmt weil es ja genau anders rum war.
Darum meine Frage kann man gegen eine Schriftliche Missbilligung
widerspruch einlegen u.darauf bestehen das das nicht so in die Akte kommt?
Wielange ist die Frist in der man Widerspruch einlegen kann? -
Ich überlege 4 Nachmittage die Woche noch einen
Nebenjob anzunehmen max.20 Std .Woche.
Da das dann als zweitjob laufen würde müsste ich dort
Steuerklasse 6 haben.
Arbeitet jemand von Euch auf Steuerklasse 6 ?
Bin sehr an eure Erfahrungen u.Tipps interessiert. -
Kann man die Steuerklassr 2 auch nach der Scheidung
behalten? -
Heute Abend habe ich bei Junior 2 Zecken am Oberkörper
gefunden.Und das obwohl er gar nicht mit nacktem
Oberkörper draussen rumgelaufen ist.
Hatten Eure Kinder auch schon mal Zecken?
Wie sind eure Erfahrungen damit? -
Alles Gute zum Geburtstag auch von mir!!!