Vater ist Willkür der Mutter ausgesetzt...?

  • Zensur hat geschrieben, dass die KM behauptet hat, das ginge vom Amt aus. Da diese eh nicht zu ihrem Wort steht und ohne Gespräch Ämter und email vorschickt, schenke ihr Ihrer, nicht zensurs Aussag, kein Vertrauen. Zensur hat KM nur "zitiert". Ob die jemals auf nur einen Antrag gestellt hat?

  • @frauraussteiger:


    - nur weil kv erklärt wurde das betrag x der richtige unterhalt ist, ist dies noch lange rechtlich nicht korrekt. nicht immer rechnen jugendämter richtig und nicht immer hat ein jobcenter recht, geschweige denn richtige bescheide. so wie es aussieht wurde der vater hier kräftig zu seinen ungunsten über den tisch gezogen und nun wird er sich wehren müssen. es gibt rechtsprechung wo der unterhalt wegfällt, wenn km die distanz geschaffen hat und den umgang nicht gewährt durch fahrten.


    - deine zweifel zur bewilligung von kosten zum umgang in allen ehren, aber es gibt genügend hilfeempfänger denen es unglaublich schwer gemacht wird überhaupt einen cent zu bekommen. viele müssen erst klagen um recht zu bekommen.

  • FrauRausteiger,


    Bezüglich BeBe... Hier hast du nicht richtig gelesen. Der BET(!) kann Umgangskosten(übernahmen) neuerdings geltend machen. Es gibt ein recht neues rechtskräftiges SG Urteil, welches einem JC die Übernahme auferlegt.

  • egal verfolge hier schon ein wenig grinsend diesen thread.
    TS hier sind genug Anregungen die helfen könnten.


    Ich wünsche dir und deinen Sohn alles Gute !
    :troest:tuedelue

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Köstlich fande ich auch den Einwand das es der Öffentlichen hand nicht zuzumuten wäre das er kein oder weniger Unterhalt zahlt um dann im nächsten Atemzug vorzuschlagen er können ja geld bei der öffentlichen hand beantragen.


    Hallo Zat,


    es steht Dir natürlich frei, ganz spontan und ohne viel nachzudenken die Sozialgesetzgebung köstlich zu finden.


    Ich wil Dir das gerne erklären.
    Hier korrespondieren zwei verschiedene Grundsätze:
    - zuvorderst ist der Kindsvater zuständig für Kindesunterhalt, dann erst die öffentliche Hand
    - die Umgänge organisiert und finanziert der Umgangsberechtigte - weswegen nur er die Förderung durch die öffentliche Hand beantragen darf. Die Kindesmutter darf das nicht.


    Es liegt also auf der Hand, bei Bedürftigkeit diese auf den Kindsvater zu verschieben - da er mittels Antrag BeBe Abhilfe schaffen kann.
    Der Kindesvater würde sich dann bereits dadurch schlechter stellen, weil er dann in der Folge jeden Umgang herstellen muss, nicht jeden zweiten - da er ja nun das Geld dafür erhält.


    - nur weil kv erklärt wurde das betrag x der richtige unterhalt ist, ist dies noch lange rechtlich nicht korrekt.


    Hallo nana123454,


    es gibt rechtsprechung wo der unterhalt wegfällt, wenn km die distanz geschaffen hat und den umgang nicht gewährt durch fahrten.


    Das ist eine urbane Legende.
    Es gibt derartige Vergleiche, deren Nicht-Einhaltung nicht sanktioniert werden kann.


    Ansonsten gibt es tatsächlich Beschlüsse, die ich weiter oben zitiert habe - von "wo der unterhalt wegfällt" kann nicht die Rede sein. Zumal die Kindesmutter hier bedürftig würde und ... nun siehe oben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die sich jetzt fast schon ein bisschen wünscht, der Themeneröffner würde sich tatsächlich beraten lassen von einem Anwalt er die Münchner Gepflogenheiten kennt.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Will mich auch mal einschalten :-)


    Umzug weit weg bei GSR/ABR, in der Praxis bin ich der Meinung, daß dies ein bereits UET nur in ganz seltenen Fällen verhindern kann. Im Zweifel wird es wohl vor Gericht gehen, wo dann über das ABR entschieden wird (was auch sonst :frag ), Trefferquote pro "gegen Umzug" ungewiss, Erwartungswert sicher deutlich negativ, bei kleinem Kind wie hier nsicher noch deutlicher und damit fast von vorn herein zum Scheitern verurteilt ?! Oder?


    Also, dies, bzw. das Unterlassen hier dem TE negativ auszugelegen, kann man machen. Macht es Sinn? Nö.


    Die Vereinbarung zum Umgang (bzw. zur Ausgestaltung und Realisierung) ist sicher mal vernünftig :daumen gewesen, leider ändern sich die Einstellungen dazu manchmal sehr schnell.


    Ich will hier auch gar nicht groß rum spekulieren, bei TE ist es finanziell sehr eng (willkommen im Club) und fraglich, wie er Umgänge finanziert bekommt. Dumm, daß es nicht SO eng ist, wie üblich, wo dann Amt alles zahlt (auch willkommen im Club). Gleichwohl sehe ich den Weg, hier die KM zur verantwortung ziehen zu wollen, als nicht Erfolg versprechend, wenn auch, als naheliegend (hier darf ja auch über "Drecksäcke" gemeckert werden, die ihre Frau mit Kind(ern) sitzen lassen u.ä., zugegeben, ganz ANDERE Situation)

    zensur,
    steht da nicht eine gründliche Überprüfung ALLER Ausgaben an? Zugleich mach Dir einen Plan, wie Du, das was Du sein möchtest, in Zukunft hin bekommen kannst. Das geht nicht von heute auf morgen, aber zeitnah. Mehr, als Du leisten kannst, geht nicht. Gewöhn Dich an den Gedanken, allein dafür verantwortlich zu sein, wie es von jetzt ab läuft. Und vergiss, was mal mit KM war, ist sicher unschön, aber das ist es so oder so immer :troest .


    Erfurt-München, ist sicherlich nicht die schlechteste Strecke, die man als UET zurück legen muss, kann, wie auch immer. :Hm
    Also, hau rein :daumen


    LG

  • Hier hast du nicht richtig gelesen. Der BET(!) kann Umgangskosten(übernahmen) neuerdings geltend machen. Es gibt ein recht neues rechtskräftiges SG Urteil, welches einem JC die Übernahme auferlegt.


    Hallo Summerjam,


    hier hätte ich sehr gerne ein Aktenzeichen.
    Mein Wissensstand ist offenbar veraltet. Letztes Jahr wurden derartige Anträge des Betreuungselternteils noch abgelehnt.


    Vielen Dank und beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Summerjam,


    hier hätte ich sehr gerne ein Aktenzeichen.
    Mein Wissensstand ist offenbar veraltet. Letztes Jahr wurden derartige Anträge des Betreuungselternteils noch abgelehnt.


    Vielen Dank und beste Grüße
    FrauRausteiger


    Habs gefunden.


    Hier ging es nur um €27 pro Monat. Das JC ist mit seiner Argumentation gekippt, die Mutter (BET) könne diese Kosten aus dem AnsparTralala finanzieren. Das Gericht sah dies anderes. Das JC muss diese (Teil)kosten dauerhaft tragen, da die Kosten aufgrund eines Umgangsurteils nicht vermeidbar sind. famUrteil lautete: Kv trägt Flugkosten. KM die Kosten für das Bringen und holen des Kindes zum Flughafen am Wohnort der KM.


    Hier geht es zum SG reutlingen
    http://www.sozialgericht-reutl…bedarf%20Umgangsrecht.pdf


    PS: dieses Urteil ist sicherlich generell von Interesse. Könnte vielen getrennten, die noch miteinander reden können in die Hände spielen.

  • Das ist eine urbane Legende.
    Es gibt derartige Vergleiche, deren Nicht-Einhaltung nicht sanktioniert werden kann.


    Ansonsten gibt es tatsächlich Beschlüsse, die ich weiter oben zitiert habe - von "wo der unterhalt wegfällt" kann nicht die Rede sein. Zumal die Kindesmutter hier bedürftig würde und ... nun siehe oben.

    das ist keine urbane legende, dass ist realität. es mag deine kleine urteilssammlung geben und es gibt andere urteile die mich bestätigen. da die mutter ihre verpflichtung nicht einhält, wird der unterhalt gekappt, damit der vater die kosten des umgangs (miete, strom, lebensmittel, betriebskosten, fahrtkosten) tragen kann. das führt im ungüngsten fall dazu, dass km keinen unterhalt erhält.


    wie bereits juwi erwähnt: der unterhalt als auch die kosten des umgangs können durch den vater beim jc geltend gemacht werden, denn sie verringern das anrechenbare einkommen erheblich.

  • Nun erhebliche umgangskosten , die er hier ja hat kann sich eben auf das bereinigte Netto auswirken , da TS hier eh schon ein Grenzfall ist ist es eben nicht so unwahrscheinlich das es dazu kommt das er weniger oder gar kein Unterhalt mehr zahlen muss , denn
    Grundsätzlich sind die Kosten des Umgangs zwar vom umgangsberechtigten zu tragen allerdings darf der unterhalt nicht , und der fall liegt hier imo vor , den Umgang verhindern.


    damit kann es zwar sein das die KM kein wohngeld mehr bekommt und andere leistungen beantragen muss , aber davon kann es ja nicht abhängen wie der unterhalt berechnet wird

  • das ist keine urbane legende, dass ist realität. es mag deine kleine urteilssammlung geben und es gibt andere urteile die mich bestätigen. da die mutter ihre verpflichtung nicht einhält, wird der unterhalt gekappt, damit der vater die kosten des umgangs (miete, strom, lebensmittel, betriebskosten, fahrtkosten) tragen kann. das führt im ungüngsten fall dazu, dass km keinen unterhalt erhält.


    wie bereits juwi erwähnt: der unterhalt als auch die kosten des umgangs können durch den vater beim jc geltend gemacht werden, denn sie verringern das anrechenbare einkommen erheblich.

    Der Unterhalt ist ein Recht des Kindes ,nicht der Mutter,weshalb man den nicht mal eben kappen kann.Sondern eher den Vater bei den Umgängen unterstützt .

  • Genau wie umgang das Recht des Kindes ist.


    und u.U können da durchaus normale kosten und nicht schön gerechnete glücksspar tarife verechnet werden

  • Nachtrag:


    4% Abzug für private Altersvorsorge -> Nur zulässig, wenn Mindestunterhalt gezahlt wird, sonst nicht.
    Berufsbedingte Kosten (v.a. km-Kosten) 5% pauschal oder die tatsächlichen Kosten (wenn z.B. Monatskarte für ÖNV mehr kostet). Über den Kosten für Monatskarte nur im "zu begründenden" Ausnahmefall..


    Sollte wohl usus sein.


    Das mit dem "Durchreichen" des Unterhalts scheint mir ebenso eine "Urban Legend" zu sein. Hier kollidieren zwei Rechtsgebiete.
    SGB und BGB.


    Ebenso das Kappen des Unterhalts, sicher nicht, wenn Unterhalt nach einer der unteren Stufen (und genau darüber reden wir hier, wie immer im Mangelfall) gezahlt wird. Für das Kürzen des Unterhalts bis auf Null gibt es sicher Präzedenzfälle, Az bitte.


    Genug gelabert, ich kenne hier genau einen (1) Fall, wo ein UET Kosten des Umgangs vom Amt bezahlt bekam, Dank eines wohl sehr wohl meinenden SB's, und der war schon lange nicht mehr online :kicher


    zensur,
    Ich an Deiner Stelle würde als erstes mal darüber nachdenken, ob ich bei der Konstellation - ein Kind, was weit weg lebt - wirklich ein Auto brauche.
    :Hm Ich muss hier niemand bekehren, aber, seit ich meines abgestoßen habe, lebe ich viel besser. ;)


    LG

  • Aber die Höhe ist begrenzt durch die Leistungsfähigkeit. Unverschuldete erhöhte Umgangskosten können sehr wohl geltend gemacht werden. Dies hat zur Konsequenz, dass KU geringer als 100% DDT ausfällt. Die Frage ist, ob zensurs Zustimmung zum Umzug in Hinblick auf die Vereinbarung und in Hinblick darauf, dass KM mit keiner Silbe ihren Austritt aus dem Vertrag begründet, als Verschulden zu werten ist. Das macht dann die Robe.


    Nach BGB darf auch niemand soviel zahlen, dass er selbst bedürftig wird, also den Steuerzahler bemüht.


    Wenn BET ausfällt, ist UET in der Barunterhaltspflicht. Ist BET ebenso nicht leistungsfähig, müssten eigentlich 4 Grosselternteile ihre Einkommen offen legen und im Verhältnis zahlen. Erst dann käme ein öffentlicher Pott in Frage. Oder irre ich mich?


    Das Problem ist halt, dass sich hier Rechtsgebiete gegenseitig torpedieren. Die Schaffer sind begeistert. Sind doch die meisten von denen Juristen/Anwälte ;)


  • Ich an Deiner Stelle würde als erstes mal darüber nachdenken, ob ich bei der Konstellation - ein Kind, was weit weg lebt - wirklich ein Auto brauche.
    :Hm Ich muss hier niemand bekehren, aber, seit ich meines abgestoßen habe, lebe ich viel besser. ;)


    LG


    Bist du auch immer der einzige in der Tankstelle der ein breites Grinsen im Gesicht hat?
    "Nein, mein Fahrrad hat nicht getankt. Nur die Kippen bitte!"


  • Ebenso das Kappen des Unterhalts, sicher nicht, wenn Unterhalt nach einer der unteren Stufen (und genau darüber reden wir hier, wie immer im Mangelfall) gezahlt wird. Für das Kürzen des Unterhalts bis auf Null gibt es sicher Präzedenzfälle, Az bitte.


    http://www.gerichtsentscheidun…ramfromHL=true#focuspoint


    OLG Brandenburg geht glaube ich in die Richtung.


    Mutter KU pflichtig. Muss komplette Reisekosten nicht als Einkommen rechnen. Ihr werden alle möglichen Ratenzahlungen voll abgezogen. Gehen ja auch überwiegend an Ämter. :) und UMGANGSKOSTEN hat sie ja auch. Fazit: KV al BET schaut in die Röhre. Von gesteigertem Erwerbsobliegen hab ich jetzt nichts gelesen.

  • Bist du auch immer der einzige in der Tankstelle der ein breites Grinsen im Gesicht hat?
    "Nein, mein Fahrrad hat nicht getankt. Nur die Kippen bitte!"


    o.T.
    Aber JA. Ich fahre das Auto meiner Freundin am Wochenende :Hm Die ist froh, dass mal jemand sie fährt :kicher Und ja, Spritpreise sind egal.
    Zumal sind die Damen im ÖNV deutlich ansehnlicher als die im Straßenverkehr :D
    Hach ja :rotwerd


    Zum Thema.
    Ich möchte hier dem TE, also zensur, mal Mut machen, auch eher unkonventionelle Wege zu denken, oder zu gehen. Wir Menschen haben es so weit gebracht, weil wir uns an die unterschiedlichsten Situationen anpassen konnten. Nicht trotzdem, sondern deswegen ;) :troest
    Ich hab nach über 20 Jahren mit Auto darauf verzichtet, na und :daumen


    Ich hab hier (und auch wo anders9 viel gelernt. Nicht jede(r) ist gleich, aber mir hat das hier echt geholfen, mit der Situation, wie sie nun mal ist, klar zu kommen. Prioritäten zu setzen.


    Man(n) muss sich ab und an mal entscheiden. Ich hab mich entschieden, und es ist gut. Unabhängig davon, was die Kids - eventuell später - darüber denken ;) Aber jede(r) muß diese Entscheidung selbst treffen. Was ist mir wichtig. Wie will ich sein. Was kann ich schaffen, bewerkstelligen und was nicht.


    Ratschläge gab es genug :drink


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Zitat

    Hier in diesem Falle haben sich die Lebensumstände der Mutter verändert.


    Sie ist nun mit zwei kleinen Kindern berufstätig und erwirtschaftet offenbar mit dem neuen Lebensgefährten nicht genug Geld, bzw. ist in Geldnöten. Sonst hätte sie keinen Antrag auf Wohngeld gestellt.
    Es kann ihr also (formaljuristisch) organisatorisch und finanziell nicht zugemutet werden, diese Strecke einmal im Monat zu bewältigen.
    Man wird im Gegenteil zu würdigen wissen, dass sie das getan hat. Der vielgeäußerte Vorwurf, hier würde ein Vater entsorgt werden, wird also in keinster Weise greifen.
    Es lohnt nicht, diese Spur weiterzuverfolgen, auch wenn sie in gewissen Kreisen recht beliebt ist.


    Hallo Zusammen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, auf was ich zuerst Antworten soll. Erstmal möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, dass sie ihre Gedanken ihr niederschrieben.


    Zum Thema "die arme geldlose Mutti" möchte ich folgendes sagen...


    Wer 3 Autos besitzt (mein letzter Kenntnisstand), in einer sehr schönen, ruhigen Gegend lebt, heiratet, regelmäßig arbeitet, Hochzeitsreise mit Familie (Eltern der KM inkl.) 2 Wochen im Ausland machen kann, dem unterstelle ich einfach mal ganz frech, dass er nicht von der Hand in den Mund lebt. Die KM wusste schon immer wo noch was rauszuholen ist. Ich will hier nicht gegen Sie hetzen etc, aber es geht mMn nicht "klar" das sie als Opfer hingestellt wird.




    Habe eine Frage zum "Beratungsschein" für RA. Welche vorraussetzungen müssten erfüllt sein, um diesen genehmigt zu bekommen.


    Werde gerade mit Infos erschlagen (was ich gut finde) da ist es sehr schwer für mich, das "richtige" rauszufiltern.

    Sind eben auch gegensätzliche Aussagen dabei...


    lg