Antrag auf Wohngeld - dringend!

  • Hintergrund: ein 2 Personen Haushalt hat bereits Wohngeld bezogen und hat jetzt ein Verlangerungsantrag gestellt.
    An finanziellen Verhältnissen hat sich nichts geändert in der Zwischenzeit. Alle Unterlagen beigelegt.
    Jetzt bekommen sie einen Brief, in dem sie aufgefordert werden, genau aufzulisten wieviel Geld sie wofür monatlich ausgeben.
    Es wird explizit nach Essen, Kleidung, Benzin, usw gefragt. Bis ins kleinste Detail. Mit dem Hintergrund - vielleicht sind ja ihre Ausgaben zu hoch und können gekürzt werden, dann bräuchten sie ja auch kein Wohngeld. :hae:
    Dürfen sie überhaupt so etwas fragen? Geht es die Wohngeldstelle überhaupt etwas an? Oder müssen sie nur die Einkünfte interessieren?
    Beim ersten Antrag wurden sie gar nicht nach so etwas gefragt.
    Jetzt wird ihnen im Schreiben zum Schluss nahegelegt, dass sie ja auch ALG2 beantragen können falls ihre Einkünfte nicht reichen.
    Mit Wohngeld reichen sie aber völlig aus. Ohne wird schon schwierig.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich habe ja selbst mal Wohngeld bezogen und da musste ich lediglich alle Einkommensnachweise vorlegen, sowie feste Ausgaben wie Miete, Heizkosten und Versicherungen.
    Finde ich ehrlich gesagt etwas suspekt welche Infos die in dem Fall wollen...geht doch niemanden was an was es bei mir zu essen gibt... :hae:

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
    die Zukunft ein Geheimnis
    doch dieser Augenblick
    ist ein Geschenk

  • Genau. Was man für die Miete und Betriebskosten ausgibt, schreibt man ja im Antrag.
    Aber so persönliche Sachen wie Kleidung usw?

  • Ohne es zu wissen.... aber für mich hört sich das so an als wäre das Einkommen zu niedrig (unter dem Hartz 4-Satz), so dass es unglaubwürdig ist, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.


    Also einerseits nochmal abklären, ob evtl. Einkommen verschwiegen wird und andererseits die Beratungspflicht, dass evtl. mit Hartz 4 mehr rauskommen könnte.


    Wie wäre es mit anrufen und nachfragen?

  • Normalerweise wird nicht nach dem "Haushaltsgeld" gefragt...ich würde da mal nachhaken was das soll? Geht ja niemanden was an, wieviel man für Käse und Wurst ausgibt und ob man da billiger einkaufen könnte! Sofern natürlich das Grundeinkommen wirklich dem entspricht, dass Wohngeld bewilligt wird.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Ich76 ()

  • Das Einkommen ist in der Tat sehr niedrig (nur einer hat überhaupt Einkommen, also Rente), aber warum wurde dann beim ersten Mal alles bewilligt ohne diese komischen Fragen.
    Und das Wohngeld war ja auch sehr hoch, so dass man damit definitiv über dem H4 Satz gelegen hat. Mit H4 würde weniger rauskommen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Dann sollen sie der Familie mal DEN Paragraphen nennen, der dies rechtfertigt (den gibt's nicht, auch wenn die was von Mitwirkungspflicht schreiben, ein Haushaltsbuch fällt nicht darunter).

  • Sie haben jetzt Angst, dass wenn sie die Fragen nicht beantworten und sich weigern, dann bewilligt man ihnen kein Wohngeld.
    Und dass sie dann wirklich zum JC müssen.

  • Ohne es zu wissen.... aber für mich hört sich das so an als wäre das Einkommen zu niedrig (unter dem Hartz 4-Satz), so dass es unglaubwürdig ist, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.


    Also einerseits nochmal abklären, ob evtl. Einkommen verschwiegen wird und andererseits die Beratungspflicht, dass evtl. mit Hartz 4 mehr rauskommen könnte.


    Wie wäre es mit anrufen und nachfragen?


    Ja, ist vielleicht auch so ein Fall, wo Ihnen eigentlich Alg2 Leistungen zustehen, weil das Einkommen zu niedrig ist :hae:


    Dann KANN Wohngeld gezahlt werden,
    kann aber auch abgelehnt werden, wenn das Mindesteinkommen unter den Alg2 Leistungen liegt


    http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm


    Die Wohngeldstelle hat da wohl einen Ermessensspielraum...

  • wahrscheinlich wird man prüfen wollen, ob nicht doch unglaubwürdig ist, dass dieses einkommen alles ist. unter umständen wird an grundsicherung verwiesen, die dem wohngeld vorrangig zu beantragen sein könnte.

  • bei uns haben Sie mal , ewig gebraucht bis der antrag durch war , bzw bearbeitet .... dann haben sie gefolgert wenn wir bis jetzt solange ohne das geld ausgekommmen sind müssten wir noch irgendwo her geld haben , weil wir hätten ja miete bezahlt und sind nicht gekündigt worden also wollten Sie uns ein Fiktives einkommen berechnen , da musste erst ein wiederspruch nach Düsseldorf raus bis sie es eingesehen haben , vorher kamm sogar noch unser Bürgermeister persönlich vorbei und hat behauptet das wäre alles so richtig und wir könnten uns neben Studium , job und kind doch noch nen 2neben job suchen .....

  • bei uns haben Sie mal , ewig gebraucht bis der antrag durch war , bzw bearbeitet .... dann haben sie gefolgert wenn wir bis jetzt solange ohne das geld ausgekommmen sind müssten wir noch irgendwo her geld haben , weil wir hätten ja miete bezahlt und sind nicht gekündigt worden also wollten Sie uns ein Fiktives einkommen berechnen , da musste erst ein wiederspruch nach Düsseldorf raus bis sie es eingesehen haben , vorher kamm sogar noch unser Bürgermeister persönlich vorbei und hat behauptet das wäre alles so richtig und wir könnten uns neben Studium , job und kind doch noch nen 2neben job suchen .....


    Mir haben sie ein mtl. Einkommen von 160.596 Euro eingetragen! Und damit abgelehnt! :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:
    Ich habe die Sachbearbeiterin dann angerufen und gesagt, wenn ich DAS mtl. zur Verfügung hätte, würde ich sicherlich keinen Antrag mehr stellen! :D:D:D
    Sie hat es dann korrigiert, Wohngeld bekommen habe ich dennoch nicht!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(