KV möchte gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo!
    Der KV von meinem 2jährigen Sohn möchte das gemeinsame Sorgerecht haben. Ich frage mich nun, welche Vor- und Nachteile das hat. Wir waren nie verheiratet, haben auch nie zusammengewohnt. Der KV kommt zweimal die Woche zu Besuch, nimmt das Kind aber nie alleine mal am Wochenende oder so. Wenn er das Sorgerecht hat, muss er das Kind dann alle 2 Wochen zu sich nehmen?
    Gruß
    Yolanda

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Wenn das gemeinsame Sorgerecht etwas ändern würde, dann wäre es schon längst verboten. :strahlen


    Es geht um eine Handvoll Unterschriften die dann gemeinsam zu leisten wären.
    Kindergarten- oder Schulanmeldung .... aber das ist in 99% aller Fälle nicht gravierend.


    Umgang und Sorgerecht haben aber - in erster Näherung - nichts miteinander zu tun.
    Das Kind hat ein Recht auf Umgang, auch mit einem Elternteil ohne Sorgerecht.

  • Hab in den anderen Thread schon was geschrieben.


    Mach ihm den Vorschlag, daß du dem GSR zustimmst, wenn er regelmäßig mit dem Kind Umgang wahrnimmt. Wenn er so interessiert ist, dann wird er das Angebot annehmen. Ansonsten muss dann eh ein Elterngespräch beim Jugendamt her, um Umgang zu regeln und Sorgerecht zu erklären.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Für mich wäre es wichtig zu wissen warum er gerne das GSR haben möchte. Per se steht es ihm ja durchaus zu.


    Könnt Ihr Euch gut einigen und kommunizieren?


    Seid Ihr ansonsten auf einer Wellenlänge was Impfen, Schulanmeldung etc angeht? OP's?


    Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache aber ich hatte mit unserem KV Phasen in denen er über das gemeinsame Sorgerecht und seine Boykotthaltung mir schaden wollte. Es ging ihm nicht unbedingt um das Kind sondern darum mich zu ärgern. Es hat ihn letztendlich den Verlust eines Teilsorgerechtes gebracht aber der Weg dahin war unangenehm und ich rede nicht nur von der gerichtlichen Auseinandersetzung.


    Normalerweise steht dem GSR also nichts entgegen. Es sei denn es wird als Druckmittel gegen Dich verwendet. Oder er ist nicht greifbar wenn wichtige Entscheidungen (OP) anstehen. Auch hier hatte ich die unangenehme Situation das mein Sohn eine schmerzhafte aber nicht lebensbedrohliche Entzündung hatte aber der KV den operativen Massnahmen nicht zustimmen wollte. Oder halt Zustimmungen sich erkaufen wollte. Nach dem Motto Unterschrift gegen finanzielle Erleichterungen bei ihm.

  • Wow, dafür dass er ursprünglich gar nicht viel Interesse an seinem kleinen Sohn hatte, ist das aber mal ein Riesensprung.


    Ich finde es echt positiv, dass er den Wunsch äußert, aber mich würden die Gründe interessieren. Wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er ernsthaft Sorgerecht und Sorgepflicht ausüben möchte, wozu auch ausreichender Umgang mit dem Kind gehört, dann macht das :daumen


    Hab ich doch gesagt, dass viele Männer etwas brauchen, aber wessen Herz würde nicht dahinschmelzen, wenn so ein Steppke einen anhimmelt. Das wird :daumen

  • Ich würde aber auch fragen wieso(?) er Interesse an das GS hat.
    Fakt ist du teilst damit etwas, das bisher alles in deiner Hand liegt .
    Nebenbei hat er natürlich auch Zugriff auf Sparkonto und hat Einfluss auf
    Gesundheitsfragen,Kita- und Schulanmeldung.
    Wir haben das GS und für unseren Fall auch nicht bereut
    denn das heißt aber auch sollte mir was passieren kommt
    der kleine fast automatisch zum Papa.
    Auf den Umgang hat es gar keinen Einfluss
    Theoretisch kann ein Mann sein Kind noch nie gesehen haben ,und dennoch GS haben.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Hallo!
    Der KV und ich verstehen uns ja ganz gut seit 1 1/2 Jahren. Er kümmert sich seitdem um den Kleinen, aber meistens bin ich dabei. Was für den Sohn ja auch schön ist, so hat er das Gefühl von Familie.
    Ich habe den KV gefragt, ob er unseren Sohn zu sich nehmen würde, falls mir etwas passiert. Das hat er bejaht. Und von daher möchte er das GSR haben. Bei OPs, Schule etc. würde er mir die Entscheidung überlassen. Das macht er bei seiner Ex-Frau und dem 16jährigen Sohn auch so, die weit weg wohnen. Die Ex-Frau ist ja nach der Trennung auch weiter weggezogen, obwohl beide das GSR haben. Der KV ist nicht jemand, der dann noch mehr Ärger haben will.
    Er hat jetzt auch gesagt, dass er am Anfang das GSR aus reiner Sturheit nicht haben wollte nach dem Motto: das Kind und alles, was dazu gehört, lass ich mir jetzt nicht aufzwängen. Er hat sich ganz schön geändert im Gegensatz zum Anfang. Aber ich denke mir auch, hätte er sich nicht eher ändern können. Ich fand die Schwangerschaft so ganz alleine und die ersten 8 Monate alleine mit dem Baby schon ganz schön hart.


    Gruß


    Yolanda

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • du kannst dich anwaltlich beraten lassen wegen dem gsr. es ist auch möglich das gsr zu haben und das du einige Teilbereiche der sorge weiterhin alleine hast wie das aufenthaltungsbestimmungsrecht oder die vermögenssorge. gsr heißt nicht das man alles gemeinsam ausüben muß. man kann es auch splitten.