ALG II als alleinerziehend beziehen

  • Eine alleinerziehende Mutter mit einem 19 Monate jungem Kind braucht den Einladungstermin zum Jobcenter nicht Folgen nach § 10 SGB II und steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.


    Ist bei dem Einladungsschreiben nach § 59 SGB II i.v.m. § 309 SGB III auch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?


    Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen


    In § 10 Abs. 1 und 2 SGB II sind die Kriterien festgelegt, wann man einen Job annehmen muss, und wann nicht. Diese Kriterien gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für alle Maßnahmen zur Eingliederung, also u.a. sog. 1€ Jobs.


    - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren:


    Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist alleinige Entscheidung der Eltern.



    @ Janias so viel dazu zu der Meldepflicht!


    Und schon gar nicht wenn KEINE EGV unterschrieben worden ist.


  • Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig.


    Soll das heißen man kann Maßnahmen bzw Jobs auch verweigern, wenn das Kind bereits früher als mit 3 Jahren halbtags in die Kita geht?


  • Soll das heißen man kann Maßnahmen bzw Jobs auch verweigern, wenn das Kind bereits früher als mit 3 Jahren halbtags in die Kita geht?


    Mein Kind geht nicht in den KiTa. Ist bei mir.


    Solange ein Kind sich IM Haushalt befindet …..



    z.B Link :http://unrechtssystem-nein.for…-harald-thome-im-link#587



    - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren:
    Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist alleinige Entscheidung der Eltern.
    Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11

  • Ich meinte jetzt nicht deins, sondern wie es grundsätzlich ist.
    Denn selbst wenn es in die Kita geht, ist es ja ein Mitglied des Haushalts.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()


  • bei so heiklen themen wäre ich ja sehr vorsichtig, auf welche quellen ich mich verlasse.


    und ja, ich habe wenig verständnis dafür, dass man nicht bereit ist, für die leistung da mal zu erscheinen. (und ich weiß, wovon ich rede - mein kind konnte zwischenzeitlich davon ausgehen, dass wir unseren wohnsitz in 's amt für ausbildungsförderung verlegt hätten. wir haben da nicht nur einen termin gehabt. aber ich will geld von denen - dann können die auch zeit von mir wollen. auch wenn ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin - ich sehe kein problem darin, mich kooperativ zu zeigen. aber die "hand-hinhalt"-mentalität ist auch nicht so meins...)

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Mal eine kleine Frage am Rande... Seid ihr alle arbeitslos/suchend gewesen und in ElternZeit und habt in dieser Zeit dann ALG 2 bezogen oderwar auch jemand in einer Anstellung und hat dann ALG 2 in der Zeit nach dem Elterngeld bekommen weil er/sie noch nicht wieder arbeiten gegangen ist?
    Hoffe ihr versteht, was ich meine...

  • Mal eine kleine Frage am Rande... Seid ihr alle arbeitslos/suchend gewesen und in ElternZeit und habt in dieser Zeit dann ALG 2 bezogen oderwar auch jemand in einer Anstellung und hat dann ALG 2 in der Zeit nach dem Elterngeld bekommen weil er/sie noch nicht wieder arbeiten gegangen ist?
    Hoffe ihr versteht, was ich meine...


    leider versteh ich es nicht, entschuldige,


    ich bin alleinerziehend von Anfang an, vor der SS habe ich studiert und als teilzeit gearbeitet. mit der Kündigung bzw Chef lief viel schief ab und deshalb habe ich von dort nichts bekommen können sondern musste ALG II beantragen.

  • bei so heiklen themen wäre ich ja sehr vorsichtig, auf welche quellen ich mich verlasse.


    und ja, ich habe wenig verständnis dafür, dass man nicht bereit ist, für die leistung da mal zu erscheinen. (und ich weiß, wovon ich rede - mein kind konnte zwischenzeitlich davon ausgehen, dass wir unseren wohnsitz in 's amt für ausbildungsförderung verlegt hätten. wir haben da nicht nur einen termin gehabt. aber ich will geld von denen - dann können die auch zeit von mir wollen. auch wenn ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin - ich sehe kein problem darin, mich kooperativ zu zeigen. aber die "hand-hinhalt"-mentalität ist auch nicht so meins...)



    Bin deiner Meinung und sehe es genau so! Bin wirklich sehr dankbar für die Leistungen - Menschen die mich kennen wissen über meine Einstellung.
    ich bin als schwangere monatelang von JB abgewimmelt wurden.. sie wollten nicht zahlen usw. es war ein richtiger Kampf…


    jetzt ist es nur so dass ich diese SB 4-5 Tage bevor das Schreiben kam, kennen lernen dürfte, weil ich als Beistand und Übersetzung und Zeuge für jemandem hingegangen bin.. und diese SB hat mir uns ne Predigt gehalten, uns beleidigt als Ausländer uvm. sie ist persönlich geworden. Ich habe mich mit der gestritten. am Ende wollte sie dass die Person die EGV unterschreibt - ich aber sagte, nein, wir haben das Recht die EGV nicht zu unterschreiben sondern diese nach Hause mitzunehmen und uns beraten zu lassen.


    das war zu viel dann für ihr Ego…
    und ich bekam dann die Einladung, ohne § Begründung als Alleinerziehende in Elternzeit ca 24 Stunden vor dem Termin!

  • Mir hat man 2009 und 2012 mitgeteilt, dass ich so lange Zuhause bleiben kann wie ich möchte, aber nur 10 Monate Elterngeld bekomme, danach sollten wir dann vom Geld meines Mannes leben oder von Reserven. Haben also die Oma beauftragt und ich bin zum 1.Geburtstag wieder arbeiten gegangen.
    Nun bin ich alleinerziehend und schwanger, daher würde ich gerne wissen, ob mir nach dem Jahr Elterngeld Unterstützung vom Amt zusteht bis ich einen kiga-Platz habe

  • Mir hat man 2009 und 2012 mitgeteilt, dass ich so lange Zuhause bleiben kann wie ich möchte, aber nur 10 Monate Elterngeld bekomme, danach sollten wir dann vom Geld meines Mannes leben oder von Reserven. Haben also die Oma beauftragt und ich bin zum 1.Geburtstag wieder arbeiten gegangen.
    Nun bin ich alleinerziehend und schwanger, daher würde ich gerne wissen, ob mir nach dem Jahr Elterngeld Unterstützung vom Amt zusteht bis ich einen kiga-Platz habe


    Wenn du alleinerziehend bist dann ja. 3 Jahre.


    wenn du Mann,, Partner in der Bedarfsgemeinschaft hast der arbeitet dann eher nicht.

  • Mir hat man 2009 und 2012 mitgeteilt, dass ich so lange Zuhause bleiben kann wie ich möchte, aber nur 10 Monate Elterngeld bekomme, danach sollten wir dann vom Geld meines Mannes leben oder von Reserven. Haben also die Oma beauftragt und ich bin zum 1.Geburtstag wieder arbeiten gegangen.
    Nun bin ich alleinerziehend und schwanger, daher würde ich gerne wissen, ob mir nach dem Jahr Elterngeld Unterstützung vom Amt zusteht bis ich einen kiga-Platz habe


    Ja es steht dir natürlich zu.
    Als alleinerziehend kannst du das Elterngeld 14 Monate lang beziehen und danach ALG2 beantragen.
    Bzw kannst du gleich nach dem Mutterschutz ALG2 beantragen, wenn dein Elterngeld nicht zu hoch ausfällt. Denn bei ALG2 bleiben 300 Euro vom Elterngeld anrechnungsfrei und als alleinerziehend bekommst du bei ALG2 einen Alleinerziehendenzuschlag. Musst du dann rechnen ob du trotz Elterngeld bereits ALG2 beantragst, so dass du in Summe mehr Geld hast als nur mit Elterngeld, Kindergeld usw.

  • Wenn ich das Elterngeld aufteilen würde, komme ich noch weniger über die Runden als so... Ich werde mich mal beim Jobcenter erkundigen wie es aussieht, denn 2015 kommt der große in die Schule und das ungeborene ja frühestens nach den Sommerferien in die Kita und mindestens bis dahin muss ich zuhause bleiben

  • Leuts jetzt macht ma die Pferde nich scheu, das JC muss notfalls beweisen dass die Einladung rechtzeitig kam, was bei einen einfachen Brief schlicht nicht möglich ist... ;)


    Der Kuchen ist gegessen, sie hat ja reagiert und somit ist klar, dass die Einladung angekommen ist. Auch rechtzeitig.


    Klar kann man auch mit Kind hin, aber ohne ist doch besser. Vor allem weniger Stress fürs Kind. Kommt ja auch auf die Uhrzeit an. Wenn er gerade zu der Zeit Mittagessen und Mittagsschlaf macht? Das bringt dann ja den ganzen Tag durcheinander.


    Aber wenn man doch z.B. einen Termin beim Arzt braucht, beim Kinderarzt, beim Einwohnermeldeamt, beim Frisör... nehmen die ALLE Rücksicht auf den Biorhythmus Deines Kindes?


    Eine alleinerziehende Mutter mit einem 19 Monate jungem Kind braucht den Einladungstermin zum Jobcenter nicht Folgen nach § 10 SGB II und steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.


    Ist bei dem Einladungsschreiben nach § 59 SGB II i.v.m. § 309 SGB III auch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?


    Wenn keine RFB dabei ist, dann wird es schwierig für das JC zu sanktionieren. Aber wie ich oben schon dargestellt habe: Du bekommst Leistungen und unterliegst damit der Meldeverpflichtung. Dieser § ist unabhängig von dem § 10 zu sehen. Es ist ja auch ein Unterschied, ob ich da mal zu nem Termin erscheinen soll oder ob ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Zum Termin kann man das Kind (zur Not) mitnehmen, zur Arbeitsstelle nicht.



    :hae: Dann verstehe ich nicht, dass Du nicht zu dem Termin erschienen bist.


    Wenn Du die Befürchtung hast, dass die Mitarbeiterin unfreundlich oder unsachlich zu Dir wird, dann nimm einen Rechtsbeistand mit oder bitte zur Not um ein gemeinsames Gespräch mit dem Teamleiter und schildere das da.


  • Wenn ich das Elterngeld aufteilen würde, komme ich noch weniger über die Runden als so... Ich werde mich mal beim Jobcenter erkundigen wie es aussieht, denn 2015 kommt der große in die Schule und das ungeborene ja frühestens nach den Sommerferien in die Kita und mindestens bis dahin muss ich zuhause bleiben


    Vor ALG II steht der Kindesunterhalt und der Betreuungsunterhalt des Vaters, wenn ihr nicht zusammenlebt.

  • Wenn du alleinerziehend bist dann ja. 3 Jahre.


    wenn du Mann,, Partner in der Bedarfsgemeinschaft hast der arbeitet dann eher nicht.


    Hallo Angela7,


    Deine Auskunft ist unvollständig (tendenziell sogar ein bisschen fahrlässig, aber so ist das nun mal in Foren - man kann und darf keinen Anspruch auf Rechtssicherheit der Auskünfte haben).


    Deswegen als wichtiger ergänzender Hinweis:
    In allererster Linie ist der Vater des Kindes dem Kind und der Mutter unterhaltspflichtig!
    Da im Falle von Gwendoline die Vaterschaftsfeststellung etwas aufwändig werden wird, sollte hier frühzeitig rechtssichere Auskunft eingeholt werden. Das Jobcenter wird -vollkommen zu Recht- darauf bestehen, anderweitige Unterhaltspflichten zu klären bevor die öffentliche Hand in Anspruch genommen wird.


    Für Dein eigenes "Problem" habe ich offengestanden kein Verständnis.
    Dir wurde nun mehrfach erklärt, wie es zu derartigen Briefen kommen kann.
    Ein klärender Anruf ist nun wirklich nicht unzumutbar oder Grund zur Empörung - zudem kann man den gut im Zeitraum "24 Stunden vorher" erledigen.


    Die hier angeführten Gesetze und Verordnungen sind in meinen Augen alle nicht auf Deinen Sachverhalt "Einladung zum Gespräch" passend.
    Selbst wenn dem so wäre: Auch dann wenn man eine Maßnahme als nicht berechtigt betrachtet, hat man als Leistungsempfänger zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Das hat nichts damit zu tun, ob man gezwungen werden kann, eine bestimmte Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme teilzunehmen.


    Man muss einfach bedenken wenn man mit Kanonen auf Spatzen schießen möchte:
    Die stellen nicht einen Antrag bei Dir, sondern Du bei denen.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • das war zu viel dann für ihr Ego…
    und ich bekam dann die Einladung, ohne § Begründung als Alleinerziehende in Elternzeit ca 24 Stunden vor dem Termin!



    Gerade dann wäre ich hingegangen. Wenn die gute Frau jetzt bissig wird, ist sie wohl auch
    bereit Sanktionen durchzusetzen.

  • Wenn ich das Elterngeld aufteilen würde, komme ich noch weniger über die Runden als so... Ich werde mich mal beim Jobcenter erkundigen wie es aussieht, denn 2015 kommt der große in die Schule und das ungeborene ja frühestens nach den Sommerferien in die Kita und mindestens bis dahin muss ich zuhause bleiben



    Was verdient der Kindesvater? muss du nicht angeben - will nur damit sagen, wenn der Kindesvater selbstständig ist z.B, dann muss er dir und dem Kind Unterhalt leisten die ersten 3 Jahren.


    Wenn er es nicht kann, dann darfst du 3 Jahre zu Hause bei deinem Kind bleiben.


    Wenn er gar keinen Unterhalt zahlen kann dem Kind, dann sollst du zum Jugendamt. Dort Antrag stellen.


    Zu aller erst aber muss das aber natürlich überprüft werden, was und ob der Kindesvater was verdient.

  • Gerade dann wäre ich hingegangen. Wenn die gute Frau jetzt bissig wird, ist sie wohl auch
    bereit Sanktionen durchzusetzen.



    Die persönliche Meinung der SB interessiert niemandem!


    Keiner darf aus persönlichen Gründen sanktionieren.


    Wird sie mir eine Sanktion schicken - dann bin ich 100% beim Anwalt.